Magisterarbeit, 2012
86 Seiten, Note: 2,15
Geschichte Europas - Neueste Geschichte, Europäische Einigung
1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Forschungsstand
2. Was sind Menschenrechte?
2.1 Das Drei-Generationen-Modell
2.2 Die Universalität der Menschenrechte
2.3 Die Entwicklung der Menschenrechte-Ein historischer Abriss
2.4 Auf dem Weg zum internationalen Menschenrechtsschutz
3. Menschenrechte nach 1945
3.1 Die Charta der Vereinten Nationen
3.2 Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
3.3 Die UN-Menschenrechtspakte
3.4 Die UN-Menschenrechtskommission
3.5 Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte
4. Menschenrechte in Europa
4.1 Menschenrechte als Thema des Europarates
4.2 Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre organisatorische Umsetzung
4.3 Die Europäische Sozialcharta
4.4 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
4.5 Zur Lage der Menschenrechte in Europa. Ein Streiflicht auf der Grundlage ergangener Urteile
5. Politische Anstöße für eine stärkere Beachtung der Einhaltung von Menschenrechten
5.1 Auf dem Weg nach Helsinki
5.2 Der KSZE-Prozess und die Diskussion von Menschenrechten in Helsinki
5.3 Abschließende Regelungen
5.4 Das Prinzip VII der Helsinki-Schlussakte
5.5 Der Korb III der Helsinki-Schlussakte
6. Die Folgewirkungen
6.1 Die Ereignisse nach Helsinki
6.2 Der Aspekt der Menschenrechte in der Ost-West-Beziehung in der ersten Hälfte der 1980´er Jahre
6.3 Zunehmende Beachtung der Menschenrechte
6.4 Europa verändert sich
7. Zusammenfassung und Ausblick
Die vorliegende Magisterarbeit untersucht die Rolle und Behandlung der Menschenrechte im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) sowie deren Auswirkungen auf die Sowjetunion und ihre Satellitenstaaten. Dabei wird der Frage nachgegangen, warum Menschenrechte zu einem zentralen Verhandlungsthema der Entspannungsphase zwischen Ost und West wurden und inwiefern sie politische Veränderungen in Osteuropa initiierten.
3.2 Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
Nach mehr als einem halben Jahrhundert nach der Verabschiedung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (AEMR) durch die VN, finden Menschenrechte in weiten Teilen der Welt zunehmend Beachtung. Dennoch soll die Tatsache, dass den VN ein Instrument zur Durchsetzung ihrer Ziele fehlt, betont werden.
Eine vom Wirtschafts- und Sozialrat der Weltorganisation eingesetzte besondere Menschenrechtskommission der Vereinten Nationen nahm zu Beginn des Jahres 1947 ihre Tätigkeit auf und beschloss, in einem dreistufigen Verfahren vorzugehen. In einer ersten feierlichen Erklärung sollte die allgemeine Rechtsüberzeugung der Völker ausgedrückt werden. Diesem Schritt sollte der Entwurf eines internationalen Abkommens folgen und daran anschließen soll mithilfe eines weiteren Vertrages sichergestellt werden, dass die Anwendung und Durchführung des geplanten Abkommens durch geeignete Maßnahmen gewährleistet wurde. Der erste Schritt erfolgte mit der Verkündung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ vom 10.Dezember 1948. Dass die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ sich als Wendepunkt in der Geschichte der Menschenrechte erweisen könnte, war 1948 nicht ohne weiteres erkennbar.
Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ kann als eine Reaktion gegen die rassistische und systematische Ausrottungspolitik des Nationalsozialismus und Faschismus deklariert werden. So kann aus der Einleitung der pointiert dargestellten Ausarbeitung „Transnationale Menschenrechte“ von Ingo Richter entnommen werden, dass „die Geschichte der Verankerung der Menschenrechte im internationalen Recht mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UN- Generalversammlung am 10.12.1948 begann, die noch ganz unter dem Eindruck der zwei Weltkriege des 20. Jahrhunderts stand, wie es der Beginn der Präambel deutlich aufweist, und diese Geschichte noch nicht beendet sei, obwohl seither eine Vielzahl von internationalen Erklärungen und Verträgen die Geltung der Menschenrechte bekräftigt haben.“ Die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ beinhaltet bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen.
1. Einleitung: Diese Einleitung thematisiert das ideologische Konfliktpotenzial nach dem Zweiten Weltkrieg und legt das Ziel fest, die Behandlung von Menschenrechten im KSZE-Prozess und deren Wirkung zu analysieren.
2. Was sind Menschenrechte?: Das Kapitel definiert den Begriff der Menschenrechte, erläutert das Drei-Generationen-Modell, die Universalität und die ideengeschichtliche Entwicklung.
3. Menschenrechte nach 1945: Dieser Abschnitt beschreibt die globalen Bemühungen der Vereinten Nationen zur Etablierung eines Menschenrechtsschutzes, einschließlich der UN-Charta, der AEMR und der UN-Menschenrechtspakte.
4. Menschenrechte in Europa: Hier wird der regionale Schutz durch den Europarat, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die Sozialcharta und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) detailliert.
5. Politische Anstöße für eine stärkere Beachtung der Einhaltung von Menschenrechten: Dieses Kapitel analysiert die Anfänge der KSZE, die Verhandlungsstrategien der Blöcke und die Bedeutung von Prinzip VII sowie Korb III der Helsinki-Schlussakte.
6. Die Folgewirkungen: Der Abschnitt bewertet die KSZE-Folgetreffen (Belgrad, Madrid, Wien) und zeigt den Einfluss auf die osteuropäische Opposition sowie den Übergang zu neuen demokratischen Strukturen auf.
7. Zusammenfassung und Ausblick: Die Arbeit schließt mit einer Synthese der Ergebnisse zur Wirksamkeit des internationalen Menschenrechtsschutzes und der Reflexion über die zukünftige Bedeutung der Menschenrechtsbildung.
Menschenrechte, KSZE, Helsinki-Schlussakte, Ost-West-Konflikt, Europarat, Europäische Menschenrechtskonvention, Vereinte Nationen, Bürgerrechtsbewegungen, Demokratisierung, Minderheitenschutz, Korb III, EMRK, EGMR, Entspannungspolitik, internationale Politik.
Die Arbeit untersucht, wie Menschenrechte im Rahmen des KSZE-Prozesses zwischen den 1970er und 1990er Jahren verhandelt wurden und welchen Einfluss diese auf die politische Dynamik in Osteuropa hatten.
Die Arbeit deckt die historische Entwicklung der Menschenrechte, die Entstehung internationaler Menschenrechtsorganisationen (VN, Europarat) sowie die Rolle der Menschenrechte im Ost-West-Konflikt ab.
Ziel ist es, den Beitrag der KSZE zur Behandlung menschenrechtlicher Fragen zu analysieren und aufzuzeigen, wie diese Vereinbarungen als "dynamisches Element" gesellschaftliche Veränderungen in sozialistischen Staaten beeinflussten.
Der Autor stützt sich auf eine chronologisch-historische Analyse, wertet Fachliteratur sowie Primärdokumente (wie Schlussakten und Berichte) aus und analysiert Statistiken des EGMR zur Effektivität des Menschenrechtsschutzes.
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen, die Etablierung von Menschenrechtsregimen nach 1945, die europäische Integration sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem KSZE-Prozess und dessen Folgen.
Zu den zentralen Begriffen gehören die KSZE, die Helsinki-Schlussakte, das Prinzip VII, der Minderheitenschutz, die EMRK sowie die politische Transformation in Osteuropa.
Korb III war für die Menschenrechte zentral, da er Bereiche wie menschliche Kontakte, Informationsfreiheit sowie Austausch in Kultur und Bildung als legitime Themen zwischenstaatlicher Interaktion festschrieb.
Die Vereinbarungen gaben Bürgerrechtlern eine gemeinsame Legitimationsbasis und ein politisches Vokabular an die Hand, um staatliche Repressionen zu kritisieren und internationale Aufmerksamkeit auf die Menschenrechtslage zu lenken.
Der EGMR wird als Säule betrachtet, da er einen juristischen Kontrollmechanismus bietet, der Staaten an menschenrechtliche Normen bindet und eine einklagbare Instanz für Individuen gegen staatliche Rechtsverletzungen darstellt.
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