Bachelorarbeit, 2014
81 Seiten, Note: 1,5
1 Einleitung
2 Stand der Forschung
3 Der § 105 (1) JGG
3.1 Inhalt
3.2 Historische Entwicklung
3.3 Die Anwendungspraxis des § 105 (1) Nr. 1 JGG
4. Die Beurteilungskriterien des § 105 (1) JGG
4.1 Das Beurteilungskriterium „Gesamtwürdigung der Persönlichkeit“
4.1.1 Das Beurteilungskriterium „Gesamtwürdigung der Persönlichkeit“ aus Perspektive der Entwicklungspsychologie
4.1.2 Das Beurteilungskriterium „Gesamtwürdigung der Persönlichkeit“ aus Perspektive der Entwicklungspsychopathologie
4.1.3 Das Beurteilungskriterium „Gesamtwürdigung der Persönlichkeit“ aus Perspektive der Kriminologie
4.1.4 Das Beurteilungskriterium „Gesamtwürdigung der Persönlichkeit“ aus Perspektive der Entwicklungskriminologie
4.1.5 Das Beurteilungskriterium „Gesamtwürdigung der Persönlichkeit“ aus Perspektive der Soziologie
4.2 Das Beurteilungskriterium „Umweltbedingungen“
4.2.1 Das Beurteilungskriterium „Umweltbedingungen“ aus Perspektive der Entwicklungspsychopathologie
4.2.2 Das Beurteilungskriterium „Umweltbedingungen“ aus Perspektive der Bindungstheorie
4.2.3 Das Beurteilungskriterium „Umweltbedingungen“ aus Perspektive der Resilienzforschung
4.2.4 Das Beurteilungskriterium „Umweltbedingungen“ aus Perspektive der Kontrolltheorie
4.3 Das Kriterium „geistige Entwicklung“
4.3.1 Das Kriterium „geistige Entwicklung“ aus Perspektive der Entwicklungspsychologie
4.3.2 Das Kriterium „geistige Entwicklung“ aus Perspektive der Neurowissenschaften
4.4 Das Kriterium „sittliche Entwicklung“
4.4.1 Das Kriterium „sittliche Entwicklung“ aus Perspektive der Moralpsychologie
4.4.2 Das Kriterium „sittliche Entwicklung“ aus Perspektive der Neurowissenschaften
5 Operationalisierung der Beurteilungskriterien des § 105 JGG
5.1 Psychosoziale Diagnostik und soziale Arbeit
5.2 Die Marburger Richtlinien
5.3 Das Modell nach Esser et al.
5.4 Die Bonner Delphi Studie
6 Die alternative Möglichkeit der Beurteilung auf Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
6.1 Die Entwicklung höchstrichterlicher Rechtsprechung in Bezug auf § 105 (1) Nr. 1 JGG
6.2. Die Entwicklung der Rechtsprechung aus entwicklungspsychologischer Perspektive
7 Fazit
7.1 Erkenntnisse
7.2 Diskussion und offene Forschungsfragen
Die Arbeit untersucht die wissenschaftlich fundierte Anwendung des § 105 (1) Nr. 1 JGG bei Heranwachsenden, um die oft polemisch geführte Debatte zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht zu versachlichen und Kriterien für eine fachgerechte Entscheidungsgrundlage zu identifizieren.
Die Marburger Richtlinien
Die Marburger Richtlinien werden oftmals als Entscheidungs- und Argumentationsgrundlage sowohl in der Fachliteratur als auch in Hauptverhandlungen herangezogen (vgl. Brunner und Dölling 2011, S. 516). Die Marburger Richtlinien sind 1955 im Rahmen einer Arbeitstagung von Jugendpsychiatern, Jugendpsychologen und Experten des Jugendrechts entwickelt worden, um eine Grundlage der Reifebeurteilung im Sinn des § 105 JGG zu geben. Es handelt sich um einen Katalog von Merkmalen, der dabei helfen soll, zwischen Heranwachsenden zu unterscheiden, die einerseits mit unreifen, noch in der Entwicklung befindlichen Jugendlichen oder andererseits mit reifen Erwachsenen gleichzustellen sind (vgl. Eisenberg 2012, S. 1005).
Den Marburger Richtlinien zufolge sind folgende Charakterzüge charakteristisch jugendtümlich (vgl. Anonymous 1955, S. 60):
„[...] eine ungenügende Ausformung der Persönlichkeit, Hilflosigkeit (die sich nicht selten hinter Trotz und Arroganz versteckt), naiv-vertrauensseliges Verhalten, Leben im Augenblick, starke Anlehnungsbedürftigkeit, spielerische Einstellung zur Arbeit, Neigung zum Tagträumen, Hang zu abenteuerlichem Handeln, sich Hineinleben in selbstwerterhöhende Rollen, mangelnder Anschluss an Altersgenossen.“
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die kontroverse Debatte um die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden und definiert das Ziel der Arbeit, diese durch wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu versachlichen.
2 Stand der Forschung: Dieses Kapitel zeigt auf, dass das Thema in der forensischen Literatur bisher eher ein Schattendasein führt und ein Mangel an fachlich fundierten Beiträgen aus der sozialen Arbeit besteht.
3 Der § 105 (1) JGG: Hier werden Inhalt, historische Entstehung und die Anwendungspraxis der zentralen Vorschrift für Heranwachsende detailliert analysiert.
4. Die Beurteilungskriterien des § 105 (1) JGG: Dieses Kernkapitel untersucht die vier gesetzlichen Kriterien aus den verschiedenen Perspektiven der Psychologie, Kriminologie und Soziologie.
5 Operationalisierung der Beurteilungskriterien des § 105 JGG: Das Kapitel befasst sich mit bestehenden Modellen und der Rolle der psychosozialen Diagnostik, wobei auch kritische Ansätze und deren Relevanz für die Praxis diskutiert werden.
6 Die alternative Möglichkeit der Beurteilung auf Basis der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Es wird geprüft, wie die Rechtsprechung des BGH mit den Anforderungen an eine Reifebeurteilung umgeht und ob diese den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen entspricht.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und diskutiert notwendige weitere Forschungsfragen sowie den dringenden Diskussionsbedarf zur beruflichen Rolle der sozialen Arbeit in diesem Kontext.
Heranwachsende, § 105 JGG, Jugendstrafrecht, Reifebeurteilung, Entwicklungspsychologie, Psychosoziale Diagnostik, Marburger Richtlinien, Jugendkriminalität, Resilienzforschung, Sozialarbeit, Kriminologie, Persönlichkeitsentwicklung, Bindungstheorie, Kontrolltheorie, Strafrechtsreform.
Die Arbeit analysiert die Anwendung des § 105 (1) Nr. 1 JGG auf Heranwachsende unter Berücksichtigung psychologischer, kriminologischer und soziologischer Erkenntnisse, um eine wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlage für die Reifebeurteilung zu schaffen.
Zentral sind die gesetzlichen Beurteilungskriterien wie die Gesamtwürdigung der Persönlichkeit, Umweltbedingungen sowie die geistige und sittliche Entwicklung, die in Bezug zu aktuellen wissenschaftlichen Modellen gesetzt werden.
Das Hauptziel ist die Versachlichung der Diskussion um die Anwendung des Jugendstrafrechts bei Heranwachsenden und die kritische Überprüfung bestehender Operationalisierungsmodelle.
Die Arbeit nutzt eine umfassende Literaturanalyse und setzt dabei interdisziplinäre Theorien aus Psychologie, Soziologie und Kriminologie in Bezug zum juristischen Auftrag der Jugendgerichtshilfe.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte theoretische Herleitung der Beurteilungskriterien, die Analyse von Operationalisierungsversuchen (wie den Marburger Richtlinien oder der Bonner Delphi-Studie) und die kritische Bewertung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Wesentliche Begriffe sind Heranwachsende, § 105 JGG, Reifebeurteilung, Psychosoziale Diagnostik, Entwicklungspsychologie und Jugendstrafrecht.
Obwohl sie als Standard dienen, kritisiert der Autor sie als veraltet (Stand der 1950er Jahre), subjektiv und wissenschaftlich nicht ausreichend validiert, wobei er zudem einen problematischen Bezug zur NS-Ideologie aufzeigt.
Die Arbeit diskutiert die kritische Haltung gegenüber der "Pathologisierung" von Klienten, kommt jedoch zu dem Schluss, dass ein Unterlassen von Diagnose in der Jugendgerichtshilfe einem Unterlassen von Hilfeleistung gleichkommen kann.
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