Masterarbeit, 2014
314 Seiten, Note: 1,3
1. Einführung
1.1.Thematik und persönliche Motivation
1.2 Ziel des Forschungsvorhabens und Forschungsfrage
1.3 Methodisches Vorgehen
1.4 Aufbau der Masterarbeit
2. Theoretische Grundlagen
2.1 Definition unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
2.2 Altersfestsetzung bei UMFs in Deutschland
2.2.1 Die Bedeutung des § 12 AsylVfG bei der Altersfestsetzung in Deutschland
2.3 Rechtliche Vorgaben zur Altersfestsetzung bei UMFs
2.3.1 In Deutschland
2.3.2 In Berlin
2.4 UN-KRK: Vorgaben und Forderungen für den Umgang mit UMFs zur Altersfestsetzung
2.4.1 Rücknahme der Vorbehalte zur UN-KRK und Forderungen
2.4.2 Vorgaben der UN-KRK für den Umgang mit UMFs zur Altersfestsetzung
2.4.3 General Comment Nr. 6
3. Methodologie und methodisches Vorgehen
3.1 Forschungs- und Auswertungsmethode
3.1.1 Forschungsmethode – Das Expert_inneninterview
3.1.2 Begründung der Methodenwahl
3.1.3 Inhaltsanalytische Auswertung nach Meuser und Nagel
3.2 Methodisches Vorgehen
3.2.1 Feldzugang
3.2.2 Aufbau und Strukturierung des Interviewleitfadens
3.2.3 Durchführung der Interviews
4. Notwendigkeit, Verfahren und Abläufe von Altersfestsetzung bei UMFs in Berlin
4.1 Notwendigkeit und Verfahren zur Altersfestsetzung bei UMFs in Berlin
4.1.1 Inobhutnahme
4.1.2 Einrichtung einer Vormundschaft
4.1.3 Rechtsmittel gegen die Entscheidung der SenBildJugWiss
4.1.4 Nachgeordnete Altersfestsetzung
4.2 Abläufe der Verfahren zur Altersfestsetzung bei UMFs in Berlin
4.2.1 Aufnahmegespräch der SenBildJugWiss
4.2.2 Medizinisches Verfahren - forensische Altersdiagnostik
4.2.2.1 Körperliche Untersuchung
4.2.2.2 Zahnärztliche Untersuchung
4.2.2.3 Röntgenuntersuchung der Hand
4.2.2.4 Radiologische Untersuchung des Schlüsselbeins
4.2.2.5 Ergebnisse und Auswertung der forensischen Altersdiagnostik
5. Darstellung der empirischen Befunde
5.1 Gesetzliche Grundlagen zur Altersfestsetzung bei UMFs
5.2 § 12 AsylVfG: Handlungsfähigkeit ab 16 Jahren
5.3 Kritik an den Verfahren zur Altersfestsetzung in Berlin
5.3.1 Aufnahmegespräch der SenBildJugWiss
5.3.2 Medizinisches Verfahren – forensische Altersdiagnostik
5.3.3 Einrichtung einer Vormundschaft
5.4 Positives an den Verfahren zur Altersfestsetzung in Berlin
5.5 Die Rolle der UN-KRK
5.6 Optimierungsvorschläge zu den Verfahren und Abläufen (orientiert an den Vorgaben der UN-KRK)
5.6.1 Nicht-Regierungsorganisation
5.6.2 Berliner Jugendamt
5.6.3 Amt zuständig für Vormundschaften
5.6.4 SenBildJugWiss
6. Diskussion und Beantwortung der Forschungsfrage
6.1 Altersfestsetzung bei UMFs in Berlin im Spannungsfeld zwischen nationaler Gesetzgebung und der UN-KRK
6.1.1 Nationale Gesetzgebung
6.1.2 § 12 AsylVfG – Anwendung in Berlin
6.2 Verfahren der Altersfestsetzung bei UMFs in Berlin – Beachtung oder Missachtung der UN-KRK?
6.2.1 Aufnahmegespräche der SenBildJugWiss
6.2.2 Medizinisches Verfahren – forensische Altersdiagnostik
6.3 Potenzielle Handlungsalternativen und ihre Konformität mit der UN-KRK?
7. Resümee und Ausblick
Die Arbeit untersucht kritisch die praktizierten Verfahren zur Altersfestsetzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMFs) in Berlin unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) und des General Comment Nr. 6.
1.1. Thematik und persönliche Motivation
Mit der Ratifizierung der UN-Kinderechtskonvention (UN-KRK) am 05.04.1992 hat sich Deutschland gemäß Art. 22 UN-KRK verpflichtet, allen Kindern und Jugendlichen, die Asyl in Deutschland suchen, angemessene Hilfe und Schutz zu gewähren. Dazu sollen geeignete Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden, die den Rechten der Kinder gemäß dem Abkommen entsprechen. Allerdings gab die Bundesregierung zeitgleich eine Vorbehaltserklärung ab. In der Erklärung hielt die Regierung dezidiert fest, dass die dort aufgeführten Verpflichtungen dem deutschen Ausländer- und Asylrecht für die Gruppe der Flüchtlingskinder unterzuordnen sind. Für Gegner_innen der Asylrechtspolitik bedeutete diese Erklärung, das Wohl von Flüchtlingskindern nicht vorrangig zu berücksichtigen und sie damit in ihren grundlegenden Rechten zu beschneiden.
Als am 03.05.2010 das Bundeskabinett beschloss, die Vorbehalte zur UN-KRK zurückzunehmen, erhofften sich u.a. Flüchtlings-, Menschenrechts- und Kinderrechtsorganisationen, eine Verbesserung der Situation von Flüchtlingskindern. Allerdings sind bis heute viele Forderungen immer noch nicht umgesetzt (vgl. Kauffmann/Riedelsheimer 2010, S. 8 f.).
Bereits die Regelung nach § 12 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG), dass Flüchtlinge ab Vollendung des 16. Lebensjahr als asylmündig gelten und somit wie Erwachsene im Asylbewerberverfahren behandelt werden, stellt in der deutschen Gesetzgebung eine Sonderregelung dar. Sie zeigt u.a. auf, was für eine entscheidende Rolle das Alter und somit auch die Altersfestsetzung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) hat (vgl. Heinhold 2010, S. 65).
Ein weiteres Hindernis für die jungen Flüchtlinge in Deutschland ist, dass ihnen in vielen Fällen falsche Altersangaben unterstellt werden. Des Weiteren werden vorliegende Dokumente von den deutschen Behörden zumeist nicht akzeptiert, da Fälschungen vermutet werden, um gewisse Vorteile im Asylbewerberverfahren zu erhalten (vgl. Apitzsch 2010, S. 85).
1. Einführung: Die Einleitung beleuchtet die Problematik der Altersfestsetzung, legt die Motivation dar und formuliert die Forschungsfrage hinsichtlich der Konformität mit der UN-KRK.
2. Theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel definiert UMFs, erläutert die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Deutschland und Berlin sowie die Vorgaben der UN-KRK und des General Comment Nr. 6.
3. Methodologie und methodisches Vorgehen: Hier wird die qualitative Forschungsmethode der Experteninterviews beschrieben sowie die Auswertung nach Meuser und Nagel begründet.
4. Notwendigkeit, Verfahren und Abläufe von Altersfestsetzung bei UMFs in Berlin: Das Kapitel erläutert die administrativen Schritte, von der Inobhutnahme über die Vormundschaft bis hin zur forensischen Altersdiagnostik.
5. Darstellung der empirischen Befunde: Hier werden die Ergebnisse der Experteninterviews systematisch präsentiert, inklusive Kritik an den Verfahren und Optimierungsvorschläge.
6. Diskussion und Beantwortung der Forschungsfrage: Die empirischen Daten werden kritisch vor dem Hintergrund der UN-KRK diskutiert und die Forschungsfrage beantwortet.
7. Resümee und Ausblick: Das Fazit fasst die Erkenntnisse zusammen und leitet Handlungsempfehlungen für eine kindgerechtere Praxis ab.
Altersfestsetzung, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, UN-Kinderrechtskonvention, Inobhutnahme, Vormundschaft, forensische Altersdiagnostik, § 12 AsylVfG, Kindeswohl, Experteninterviews, Asylverfahren, Menschenrechte, Minderjährigkeit, Berlin, Sozialpädagogik, Clearingstelle.
Die Arbeit befasst sich mit der aktuellen Praxis und den Verfahren zur Altersfestsetzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMFs) im Bundesland Berlin und hinterfragt deren Übereinstimmung mit internationalen Standards.
Zentrale Themen sind die rechtlichen Grundlagen (§ 12 AsylVfG), die diagnostischen Verfahren (forensische Altersdiagnostik, Inaugenscheinnahme), die Rolle von Vormundschaften und die Anwendung der UN-Kinderrechtskonvention.
Das Hauptziel ist es, zu analysieren, ob die Berliner Verwaltungspraxis zur Altersfestsetzung bei UMFs den Vorgaben der UN-Kinderechtskonvention (UN-KRK) entspricht.
Die Autorin nutzt eine qualitative Forschungsarbeit basierend auf leitfadengestützten Experteninterviews, die inhaltlich nach der Methode von Meuser und Nagel ausgewertet wurden.
Im Hauptteil werden sowohl die behördlichen Abläufe bei der Inobhutnahme als auch die medizinischen Gutachten und die Rolle des Familiengerichts sowie die Kritik daran detailliert analysiert.
Die Arbeit ist gekennzeichnet durch die Verknüpfung von juristischen Rahmenbedingungen mit empirischen Aussagen von Fachkräften sowie eine starke Orientierung am Kindeswohl als Leitprinzip.
Die Kritikpunkte umfassen insbesondere die mangelnde wissenschaftliche Validität, die ethische Bedenklichkeit (z.B. Nacktaufnahmen) und die psychische Belastung der Jugendlichen bei diesen Untersuchungen.
Ein zentraler Vorschlag ist die Standardisierung des Verfahrens sowie die Einführung einer Karenzzeit, um den Jugendlichen Ankommen und Ausruhen zu ermöglichen, bevor eine Entscheidung über das Alter getroffen wird.
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