Masterarbeit, 2014
98 Seiten, Note: 1,0
Die Masterarbeit befasst sich mit der Behandlung urteilsunfähiger Patienten im Kontext des neuen Erwachsenenschutzrechts, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung urteilsunfähiger Patienten zu analysieren und die verschiedenen Möglichkeiten der Entscheidungsfindung im Falle der Urteilsunfähigkeit zu beleuchten. Dabei werden sowohl die Patientenverfügung als auch die gesetzlichen Vertretungsregelungen im Detail betrachtet.
Die Einleitung führt in die Thematik der Behandlung urteilsunfähiger Patienten ein und erläutert die Relevanz des neuen Erwachsenenschutzrechts. Das zweite Kapitel beleuchtet das Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient, wobei insbesondere die Urteilsfähigkeit als Voraussetzung für die Einwilligung in die Behandlung behandelt wird. Das dritte Kapitel widmet sich dem Selbstbestimmungsrecht und seinen Schranken, die im Kontext der Behandlung urteilsunfähiger Patienten relevant sind. Das vierte Kapitel analysiert die Patientenverfügung als Instrument der Patientenselbstbestimmung und beleuchtet ihre Errichtung, Wirkung und Grenzen. Das fünfte Kapitel behandelt die gesetzlichen Vertretungsregelungen für urteilsunfähige Patienten, die im Falle fehlender Patientenverfügung zum Tragen kommen. Hier werden die verschiedenen Formen der Beistandschaft, die elterliche Sorge und die Schranken der stellvertretenden Einwilligung im Detail betrachtet. Das Schlusswort fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Erwachsenenschutzrecht, die Behandlung urteilsunfähiger Patienten, die Patientenverfügung, die stellvertretende Einwilligung, die Beistandschaft, die elterliche Sorge, das Selbstbestimmungsrecht und die Schranken der Selbstbestimmung. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung urteilsunfähiger Patienten und analysiert die verschiedenen Möglichkeiten der Entscheidungsfindung im Falle der Urteilsunfähigkeit.
Das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht regelt die Behandlung über Patientenverfügungen oder, falls diese fehlen, über eine gesetzliche Kaskade von Vertretungspersonen.
In einer Patientenverfügung legt eine Person im Voraus fest, welchen medizinischen Maßnahmen sie im Falle einer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder diese ablehnt.
Es gilt eine gesetzliche Kaskade: Zuerst entscheiden die im Vorsorgeauftrag benannten Personen, dann der Ehepartner/Lebenspartner, dann die Nachkommen, Eltern oder Geschwister.
Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, die Tragweite einer medizinischen Maßnahme zu verstehen und entsprechend diesem Verständnis zu handeln. Sie ist oft relativ zum konkreten Eingriff.
Die Behörde schreitet ein, wenn die Patientenverfügung unklar ist, Interessenkonflikte bei Vertretern bestehen oder wenn wichtige Entscheidungen bei Beistandschaften zu treffen sind.
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