Masterarbeit, 2014
98 Seiten, Note: 1,0
Die Masterarbeit befasst sich mit der Behandlung urteilsunfähiger Patienten im Kontext des neuen Erwachsenenschutzrechts, das am 1. Januar 2013 in Kraft trat. Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung urteilsunfähiger Patienten zu analysieren und die verschiedenen Möglichkeiten der Entscheidungsfindung im Falle der Urteilsunfähigkeit zu beleuchten. Dabei werden sowohl die Patientenverfügung als auch die gesetzlichen Vertretungsregelungen im Detail betrachtet.
Die Einleitung führt in die Thematik der Behandlung urteilsunfähiger Patienten ein und erläutert die Relevanz des neuen Erwachsenenschutzrechts. Das zweite Kapitel beleuchtet das Behandlungsverhältnis zwischen Arzt und Patient, wobei insbesondere die Urteilsfähigkeit als Voraussetzung für die Einwilligung in die Behandlung behandelt wird. Das dritte Kapitel widmet sich dem Selbstbestimmungsrecht und seinen Schranken, die im Kontext der Behandlung urteilsunfähiger Patienten relevant sind. Das vierte Kapitel analysiert die Patientenverfügung als Instrument der Patientenselbstbestimmung und beleuchtet ihre Errichtung, Wirkung und Grenzen. Das fünfte Kapitel behandelt die gesetzlichen Vertretungsregelungen für urteilsunfähige Patienten, die im Falle fehlender Patientenverfügung zum Tragen kommen. Hier werden die verschiedenen Formen der Beistandschaft, die elterliche Sorge und die Schranken der stellvertretenden Einwilligung im Detail betrachtet. Das Schlusswort fasst die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Erwachsenenschutzrecht, die Behandlung urteilsunfähiger Patienten, die Patientenverfügung, die stellvertretende Einwilligung, die Beistandschaft, die elterliche Sorge, das Selbstbestimmungsrecht und die Schranken der Selbstbestimmung. Die Arbeit beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Behandlung urteilsunfähiger Patienten und analysiert die verschiedenen Möglichkeiten der Entscheidungsfindung im Falle der Urteilsunfähigkeit.
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