Bachelorarbeit, 2014
48 Seiten, Note: 1,3
I Problemstellung
II Das System der handelsrechtlichen GoB
1. Bilanzzweck
a) Vermögens- und Gewinnermittlung
b) Statische und dynamische Bilanzauffassung
2. GoB-Prinzipien der Gewinnrealisation
a) Grundsätzliche Bedeutung der GoB
b) Wirtschaftliche Betrachtungsweise als zentrales Prinzip im GoB-System
c) Realisationsprinzip und Objektivierungsgebot als Leitprinzipien
III Konkretisierung des Gewinnrealisationszeitpunkts
1. Grundsätze der Gewinnrealisation
a) Prinzip des quasi-sicheren Anspruchs
b) Prinzip des hinreichenden Risikoabbaus
2. Abhängigkeit der Gewinnrealisierung von der zugrundeliegenden Zivilrechtsstruktur
a) Kaufverträge
aa) Prinzip des Preisgefahrenübergangs als beherrschendes Gewinnrealisierungskriterium
bb) Vorliegen eines geringfügigen Restrisikos trotz Preisgefahrenübergangs
aaa) Auswirkungen des Rückgabe- bzw. Rücktrittsrechts auf die Gewinnrealisierung
bbb) Auswirkungen von Gewährleistungsansprüchen auf die Gewinnrealisierung
b) Werkverträge
aa) Schuldrechtlicher Begriff des Werkvertrags
bb) Grundsatz: Gewinnrealisierung bei Gesamtabnahme des Werks
cc) Ausnahme: Teilgewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad bei langfristigen Werkverträgen
aaa) Teilabnahmeprinzip
bbb) Abrechnungsprinzip
ccc) Verlustantizipationsprinzip
ddd) Bewertungsprinzip
c) Dividenden
aa) Gesetzliche Ausgangslage der Gewinnrealisation für Dividendenausschüttungen
bb) Phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen am Beispiel der Mehrheitsbeteiligung einer Muttergesellschaft an einer Tochtergesellschaft
IV Thesenförmige Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die Bedeutung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für die Bestimmung des Gewinnrealisationszeitpunkts im Handelsrecht. Das zentrale Forschungsziel ist es, aufzuzeigen, wie dieses Prinzip bei der Anwendung von GoB-Grundsätzen hilft, eine periodengerechte und für den Gläubigerschutz relevante Gewinnermittlung zu gewährleisten, anstatt sich rein formalrechtlichen Zivilrechtsstrukturen zu unterwerfen.
b) Wirtschaftliche Betrachtungsweise als zentrales Prinzip im GoB-System
Trotz vielfacher gesetzlicher Normierung ist der Begriff „GoB“ ein unbestimmter Rechtsbegriff. Für die Ermittlung des konkreten Inhalts einzelner GoB-Prinzipien, aber auch einzelner Rechtsnormen, bedarf es Methoden zur Normauslegung. Vorrangig wird heute die teleologische Auslegung, d.h. eine dem objektiven und auch wandelbaren Zweck der Normen entsprechende Auslegungsmethode, als dominierende Normauslegungsmethode angesehen.
Die wirtschaftliche Betrachtungsweise wird nach h. M. als eine Ausprägung der juristischen Methodik der teleologischen Auslegung anerkannt, kommt ihr doch die Aufgabe zu, gesetzliche Tatbestände, aber auch konkrete Sachverhalte, auf die die entsprechenden Rechtsnormen Anwendung finden, nach ihrem wirtschaftlichen Sinngehalt zu interpretieren. Kurz gesagt bedeutet sie die „Berücksichtigung des faktisch Wirkenden gegenüber der äußeren Form”. Für eine wirtschaftlich geprägte Interpretationsrichtung besteht natürlicherweise im Handels- und Steuerrecht eine besondere Notwendigkeit, sind in diesen beiden Rechtsgebieten doch ökonomische Sachverhalte der Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelungen, sodass diese auch unter Zuhilfenahme einer wirtschaftlichen Sichtweise beurteilt werden müssen. Im Bilanzrecht ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise nach h. M. und Rechtsprechung vorherrschend. Im Kern bedeutet „wirtschaftliche Betrachtungsweise“ die Abkehr von einer rein formalrechtlichen Betrachtungsweise, d.h. dem reinen Abstellen auf die Frage nach den zivilrechtlichen Verhältnissen und Objektivierungsbestrebungen, wodurch oftmals der wirtschaftliche Sinn hinter den Normen verkannt wird.
I Problemstellung: Einleitung in die Bedeutung der Bilanzierung und die Notwendigkeit einheitlicher Regeln zur Gewinnrealisierung zum Gläubigerschutz.
II Das System der handelsrechtlichen GoB: Untersuchung des Bilanzzwecks und der grundlegenden GoB-Prinzipien, mit besonderem Fokus auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Leitprinzip.
III Konkretisierung des Gewinnrealisationszeitpunkts: Detaillierte Analyse der Gewinnrealisierung anhand des quasi-sicheren Anspruchs sowie Anwendung auf Kaufverträge, Werkverträge und Dividenden.
IV Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Darstellung der zentralen Ergebnisse hinsichtlich der Überlegenheit der wirtschaftlichen Betrachtungsweise für die zweckmäßige Jahresabschlussaufstellung.
Gewinnrealisierung, GoB, wirtschaftliche Betrachtungsweise, Gläubigerschutz, Realisationsprinzip, Objektivierungsprinzip, Bilanzzweck, Kaufvertrag, Werkvertrag, Dividenden, phasengleiche Aktivierung, quasi-sicherer Anspruch, Risikominimierung, Jahresabschluss, Handelsrecht.
Die Arbeit befasst sich mit der handelsrechtlichen Gewinnrealisierung und der zentralen Rolle, die das Prinzip der wirtschaftlichen Betrachtungsweise dabei einnimmt.
Schwerpunkte sind die Bilanztheorie, die Auslegung von GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung), die Gewinnrealisationszeitpunkte bei verschiedenen Vertragstypen sowie die Abgrenzung zur formalrechtlichen Sichtweise.
Das Ziel ist es, herauszuarbeiten, wie eine wirtschaftlich orientierte Auslegung der Normen zu einer adäquateren Abbildung der Unternehmenssituation und zum Schutz des Gläubigers führt.
Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, insbesondere die teleologische Auslegung, um die Prinzipien der Gewinnrealisierung aus den handelsrechtlichen Rahmenbedingungen abzuleiten.
Der Hauptteil analysiert die GoB-Prinzipien, das Realisationsprinzip, das Objektivierungsgebot und wendet diese Erkenntnisse spezifisch auf Kauf- und Werkverträge sowie auf Dividendenansprüche an.
Die wichtigsten Begriffe sind Gewinnrealisierung, wirtschaftliche Betrachtungsweise, GoB, Gläubigerschutz, Realisationsprinzip und Periodengerechtigkeit.
Es dient dazu, den Gewinnrealisierungszeitpunkt so zu bestimmen, dass nur solche Gewinne ausgewiesen werden, deren Zahlung „so gut wie sicher“ ist, um eine zu frühe oder riskante Gewinnausschüttung zu verhindern.
Sie ist umstritten, da sie von der formalrechtlichen Notwendigkeit eines Gewinnverwendungsbeschlusses abweicht, unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise jedoch bei einer Mehrheitsbeteiligung als realisiert angesehen werden kann.
Während beim Kaufvertrag meist die Übergabe bzw. der Gefahrübergang maßgeblich ist, erfolgt die Gewinnrealisierung beim Werkvertrag in der Regel erst mit der Gesamtabnahme des Werks durch den Besteller.
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