Examensarbeit, 2013
51 Seiten, Note: 14 Punkte
Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte
A. Einleitung
B. Das Rechtsinstitut der Einkindschaft
C. Die Einkindschaft im Deutschen Privatrecht
I. Räumliche Verbreitung der Einkindschaft während der Periode des Deutschen Privatrechts
II. Gestaltungsformen
III. Merkmale der Einkindschaft in den fränkischen Rechten
1. Gestaltungsform
3. Formvorschriften
4. Weitere Regeln zum Schutz minderjähriger Kinder
5. Voraus der Kinder und Vorbehaltsgut der Eltern
6. Einkindschaftung nichtehelicher Kinder
7. Auflösungsmöglichkeiten
8. Rechtsfolge der Einkindschaft
9. Begründung elterlicher Gewalt
IV. Die Einkindschaft nach Hamburgischen Recht
1. Gestaltungsform
2. Wesentliche Merkmale
V. Stellungnahme
D. Die Einkindschaft in den deutschsprachigen Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts
I. Preußisches ALR
1. Gestaltungsform und Merkmale
2. Das praecipuum im ALR
3. Die Rechtsnatur der Einkindschaft im ALR
II. CMBC
III. ABGB
IV. Stellungnahme
E. Der historische Ursprung der Einkindschaft
I. Das römische Recht und die Einkindschaft
II. Die Einkindschaft im einheimischen deutschen Recht
III. Durch Einkindschaft gelöste Problemstellungen
IV. Der Zusammenhang zwischen Einkindschaft und ehelichem Güterrecht
V. Profiteure und Benachteiligte der Einkindschaft
F. Die Bedeutung der Einkindschaft vor dem Hinter-grund der damaligen Rechts- und Gesellschaftsverhältnisse
G. Die Einkindschaft im heutigen Recht
H. Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht das historische Rechtsinstitut der „Einkindschaft“ als ein erbrechtliches Instrument zur Gleichstellung von Kindern aus verschiedenen Ehen bei Wiederverheiratung der Eltern, analysiert dessen rechtliche Ausgestaltung im Deutschen Privatrecht und bewertet seine Bedeutung sowie sein Schicksal im Übergang zur Kodifikationszeit.
A. Einleitung
„Alles Recht, auch das Privatrecht ist ein Kulturprodukt und seine Institutionen und Denkformen sind in zähem Ringen um geistige Werte entstanden.“
Dieses Spannungsverhältnis zwischen gesellschaftlicher Realität und Rechtswirklichkeit zeigt sich gerade im Familienrecht. In diesem prägen stärker noch als in anderen Rechtsgebieten die geltenden Wertvorstellungen das Gesetz. Doch sind jene nicht allein maßgebend, sondern stets auch das historisch gewachsene Verständnis von einzelnen Rechtsinstituten. Das gilt in nicht minderem Maße für das Erbrecht, welches eng mit dem Familienrecht verflochten ist.
Gegenstand dieser Untersuchung soll das im Mittelalter entstandene Rechtsinstitut der Einkindschaft sein, das rechtsdogmatisch direkt an der Schnittstelle zwischen Familien- und Erbrecht zu verorten ist. Dabei wird zunächst das Rechtsinstitut „Einkindschaft“ allgemein umrissen und folgend dessen Entwicklung im Deutschen Privatrecht des 18. und 19. Jahrhundert sowie in den wesentlichen Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts dargestellt. Daran schließen sich verschiedene Betrachtungen in Bezug auf die Herkunft, Probleme, Vor und Nachteile sowie das heutige Recht der Einkindschaft an.
A. Einleitung: Die Einleitung definiert die Einkindschaft als erbrechtliche Gleichstellung von Stiefgeschwistern und ordnet sie historisch sowie rechtsdogmatisch ein.
B. Das Rechtsinstitut der Einkindschaft: Dieses Kapitel beschreibt die familiäre Konstellation, die zur Einkindschaft führte, und erläutert ihren Zweck als Vertrag zwischen neuem Ehepaar und Vorkindern zur Vermeidung von Erbteilsansprüchen.
C. Die Einkindschaft im Deutschen Privatrecht: Hier werden die Verbreitung, die verschiedenen Gestaltungsformen und die spezifischen Ausprägungen der Einkindschaft in den fränkischen und hamburgischen Rechten untersucht.
D. Die Einkindschaft in den deutschsprachigen Kodifikationen des 18. und 19. Jahrhunderts: Es wird analysiert, wie das Preußische ALR, der CMBC und das ABGB das Rechtsinstitut behandelten und warum es zunehmend an Bedeutung verlor.
E. Der historische Ursprung der Einkindschaft: Dieses Kapitel hinterfragt den Ursprung der Einkindschaft und erörtert die wissenschaftliche Debatte um die theoretische Herleitung (römisch vs. deutschrechtlich).
F. Die Bedeutung der Einkindschaft vor dem Hinter-grund der damaligen Rechts- und Gesellschaftsverhältnisse: Die Arbeit kontextualisiert die Einkindschaft vor dem Hintergrund des damaligen Agrarstaats und des Absolutismus.
G. Die Einkindschaft im heutigen Recht: Abschließend wird untersucht, ob das Rechtsinstitut nach heutigem BGB noch relevant ist und welche Parallelen zur Stiefkindadoption bestehen.
H. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Einkindschaft ein regional begrenztes Institut war, dessen Nachteile letztlich überwogen und das heute nahezu in Vergessenheit geraten ist.
Einkindschaft, unio prolium, Deutsches Privatrecht, Erbrecht, Familienrecht, Vorkinder, Nachkinder, Gütergemeinschaft, Verfangenschaftsrecht, Grundtheilsrecht, Preußisches ALR, Rechtsgeschichte, Adoption, Vertragsrecht, Stiefkind
Die Arbeit behandelt das historische Rechtsinstitut der Einkindschaft, eine im Mittelalter entstandene Rechtsfigur, die bei Wiederverheiratung eines verwitweten Elternteils eine erbrechtliche Gleichstellung der Kinder aus erster und zweiter Ehe bewirkte.
Zentrale Themen sind die erbrechtliche Gestaltung in Stieffamilien, das Verhältnis von Familien- und Erbrecht im 18. und 19. Jahrhundert sowie die rechtliche Entwicklung in verschiedenen deutschen Territorien.
Das Ziel ist es, die Entwicklung der Einkindschaft, ihre regionale Bedeutung, die verfassungsrechtliche Einbettung in historischen Kodifikationen sowie ihren Niedergang zu dokumentieren und kritisch zu bewerten.
Es handelt sich um eine rechtshistorische Untersuchung, die auf der Analyse von zeitgenössischer Fachliteratur, Gesetzestexten und der historischen Rechtsprechung basiert.
Der Hauptteil erstreckt sich von der Definition der Einkindschaft über deren praktische Anwendung in den fränkischen und hamburgischen Rechten bis hin zur Behandlung in großen Kodifikationen wie dem ALR, dem CMBC und dem ABGB.
Die wichtigsten Begriffe sind Einkindschaft, unio prolium, Verfangenschaftsrecht, Erbrecht, fortgesetzte Gütergemeinschaft und deutsche Rechtshistorie.
Das praecipuum diente im ALR als obligatorisches Voraus für Vorkinder, um deren erbrechtliche Stellung und wirtschaftliche Sicherung beim Tod des leiblichen Elternteils besser als im gemeinen Recht zu garantieren.
Der entscheidende Unterschied liegt in der Auflösbarkeit: Während eine Adoption grundsätzlich dauerhaft und unauflöslich ist, konnte die Einkindschaft unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa einer Scheidung oder durch Übereinkunft, wieder beendet werden.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

