Forschungsarbeit, 2014
136 Seiten, Note: 1,0
Normalarbeitsverhältnis oder Prekariat - Der gesetzliche Mindestlohn als sozialer Fortschritt oder als Sargnagel der Tarifautonomie?
I. Atypische Beschäftigungsverhältnisse
II. Mindestlohn
III. Stärkung kontinuierlicher Erwerbsbiographien
IV. Kleine Selbständigkeit
Die Publikation untersucht das Spannungsfeld zwischen dem traditionellen Normalarbeitsverhältnis und der Zunahme prekärer Beschäftigungsformen. Dabei steht die Frage im Zentrum, inwiefern der gesetzliche Mindestlohn und aktuelle politische Regulierungen zur Flexibilisierung des Arbeitsmarktes einerseits soziale Fortschritte ermöglichen und andererseits die Tarifautonomie als tragende Säule der sozialen Marktwirtschaft gefährden könnten.
Normalarbeitsverhältnis oder Prekariat - Der gesetzliche Mindestlohn als sozialer Fortschritt oder als Sargnagel der Tarifautonomie?
Die demographischen und ökonomischen Rahmenbedingungen in Deutschland ändern sich bis 2030 grundlegend. Horst W. Opaschowski belässt es aber nicht bei diesem Befund: Um Deutschland zukunftsfähig zu machen, müssen wir frühzeitig wissen, was heute und morgen zu tun ist. Zukunftsforschung kann nicht meinen, lediglich über Entwicklungen Bescheid zu wissen, vielmehr bildet die Vorausschau auf die Zukunft die Basis, den kommenden Generationen Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Die Prognosen sollen die politischen und wirtschaftlichen Entscheidungsträger in die Lage versetzen, mit der Zukunft, wie immer sie sein mag, fertig zu werden, also Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen.
Ein Politikfeld wie die Arbeitsgesellschaftspolitik muss man in so viele Einzelteilen denken, dass man am Ende das "Warum" und das "Wohin" und die Folgen des Handelns erkennt. Man muss mit den Realitäten leben (Siegfried Schwab).
„Bei der Regulierung der Leiharbeit, muss der europarechtlich vorgegebene Gleichbehandlungsgrundsatz verwirklicht werden.“
„Mit einem Mindestlohn sollen die negativen Folgen von geringfügiger Beschäftigung für die Gesellschaft beschränkt werden, weil Arbeitnehmer mit Billiglöhnen keine ausreichende Rente aufbauen können“. Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden, § 1 Abs. 2 MiLoG.
I. Atypische Beschäftigungsverhältnisse: Dieses Kapitel analysiert Abweichungen vom Normalarbeitsverhältnis wie Teilzeit, Befristung und Leiharbeit und bewertet deren Auswirkungen auf die soziale Sicherung und die Flexibilität von Unternehmen.
II. Mindestlohn: Hier wird die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns kritisch erörtert, wobei insbesondere der Zusammenhang zwischen Lohnniveaus, staatlichen Transferleistungen und dem Schutz der Tarifautonomie betrachtet wird.
III. Stärkung kontinuierlicher Erwerbsbiographien: Das Kapitel widmet sich Instrumenten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie der Bedeutung betrieblicher Eingliederung bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
IV. Kleine Selbständigkeit: Es werden Empfehlungen zur Altersvorsorgepflicht für Kleinselbständige und die Notwendigkeit einer Einbindung in das Rentenversicherungssystem diskutiert.
Normalarbeitsverhältnis, Prekariat, Tarifautonomie, Mindestlohn, Arbeitsgesellschaft, Soziale Marktwirtschaft, Flexibilisierung, Sozialstaat, Arbeit auf Abruf, Gewerkschaften, Mitbestimmung, Existenzsicherung, Rentenversicherung, Vereinbarkeit, Arbeitsrecht
Die Arbeit analysiert den Wandel der deutschen Arbeitswelt, insbesondere den Rückgang des Normalarbeitsverhältnisses zugunsten prekärer Beschäftigungsformen, und bewertet die Rolle gesetzlicher Eingriffe wie des Mindestlohns.
Die zentralen Themen sind die Zukunft der Tarifautonomie, die Auswirkungen atypischer Beschäftigung, die Reform der sozialen Sicherungssysteme und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch zukunftsorientierte Arbeitsmarktpolitik in Einklang gebracht werden können, ohne die Tarifautonomie zu beschädigen.
Die Publikation stützt sich auf eine tiefgehende juristische und sozialethische Analyse sowie auf die Auswertung aktueller Rechtsprechung, fachwissenschaftlicher Studien und politischer Dokumente.
Der Hauptteil behandelt die Auswirkungen von Flexibilisierungsmaßnahmen, die rechtliche Einordnung von befristeten Arbeitsverträgen, die Funktion der Sozialpartnerschaft und die ethische Notwendigkeit existenzsichernder Löhne.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Tarifautonomie, Prekariat, soziale Marktwirtschaft, Mindestlohn und Flexibilisierung charakterisiert.
Es dient als Rückgrat für die Finanzierung der Sozialversicherungssysteme durch kontinuierliche Beiträge und bildet die Grundlage für eine stabile Erwerbsbiographie und soziale Integration.
Die Tarifpluralität erschwert das Nebeneinander verschiedener Regelungen in einem Betrieb und stellt die bisherige Rechtsprechung zum Grundsatz der Tarifeinheit vor erhebliche Herausforderungen hinsichtlich der Gleichbehandlung und Koalitionsfreiheit.
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