Bachelorarbeit, 2011
40 Seiten, Note: 2,1
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Diese Arbeit befasst sich mit der Begrenzung der Immunität von Staatsoberhäuptern und ehemaligen Staatsoberhäuptern aus Gründen der Menschenrechte. Sie analysiert die Rechtsentwicklung in diesem Bereich, wobei der Fokus auf den jüngsten Entwicklungen liegt. Zu den zentralen Fragestellungen gehören die Veränderungen in der Immunität von Staatsoberhäuptern, die Bedeutung von Gerichtsprozessen als Indikator für zukünftige Entwicklungen, die Geltung des Weltrechtsprinzips und die Frage, ob die Immunität von Staatsoberhäuptern bei Völkerrechtsverbrechen eingeschränkt werden sollte.
Die Einleitung beleuchtet den historischen Kontext der Immunität von Staatsoberhäuptern und die Bedeutung des Menschenrechtsschutzes im Völkerrecht. Kapitel II. definiert den Begriff der Immunität und unterscheidet zwischen funktioneller und persönlicher Immunität. Kapitel III. veranschaulicht die Rechtsentwicklung durch einen Vergleich aktueller und älterer Völkerrechtslehrbücher. Kapitel IV. analysiert verschiedene Gerichtsprozesse gegen (ehemalige) Staatsoberhäupter, sowohl vor nationalen als auch internationalen Gerichten. Die Kapitel IV.1. und IV.2. fokussieren auf Verfahren vor nationalen Gerichten, während Kapitel IV.3. die Verfahren vor internationalen Gerichten wie den Militärgerichtshöfen von Nürnberg und Tokio, die Kriegsverbrechertribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda, den Internationalen Gerichtshof und den Internationalen Strafgerichtshof behandelt. Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung und einem Fazit.
Staatsoberhaupt, Immunität, Menschenrechte, Völkerrecht, Weltrechtsprinzip, Völkerstrafrecht, Internationaler Gerichtshof, Internationaler Strafgerichtshof, Gerichtsprozesse, Rechtsentwicklung, Pinochet-Prozess.
Funktionelle Immunität (ratione materiae) schützt Amtshandlungen, während persönliche Immunität (ratione personae) den Amtsinhaber während seiner Dienstzeit umfassend schützt.
Er markiert den ersten Versuch in der modernen Geschichte, ein ehemaliges Staatsoberhaupt vor einem internationalen Tribunal für Völkerrechtsverletzungen anzuklagen.
Es ermöglicht nationalen Gerichten, schwerste Verbrechen (wie Genozid oder Kriegsverbrechen) zu verfolgen, unabhängig davon, wo sie begangen wurden oder welche Nationalität die Täter haben.
Der Prozess gegen Augusto Pinochet gilt als Wendepunkt, da er zeigte, dass die Immunität ehemaliger Staatsoberhäupter bei schweren Menschenrechtsverletzungen eingeschränkt werden kann.
Das Römische Statut ist die rechtliche Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), der 2002 zur Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eingerichtet wurde.
Ja, das Statut des IStGH sieht vor, dass die amtliche Eigenschaft als Staatsoberhaupt nicht vor strafrechtlicher Verfolgung schützt (siehe Fall Omar al-Bashir).
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