Bachelorarbeit, 2013
67 Seiten, Note: 1,4
1. Einleitung
1.1 Zielstellung
1.2 Forschungsleitende Fragestellung
1.3 Methodik
2. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
2.1 Der Weg zum Gesetz
2.2 Die Ziele des Gesetzes
2.3 Der Gemeinsame Bundesausschuss
2.4 Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
2.5 Das Hersteller-Dossier
2.6 Die frühe Nutzenbewertung
2.7 Orphan Drugs als Besonderheit
3. Auswertung, Erkenntnisse und Erfahrungen - Kritische Betrachtungen
3.1 Auswertung der Zusatznutzeneinstufungen
3.1.1 Methodisches Vorgehen
3.1.2 Häufigkeitsverteilung der Zusatznutzenkategorien
3.1.3 Vergleich der Zusatznutzeneinstufungen
3.1.3.1 Abweichungen zwischen IQWiG und G-BA
3.1.3.2 Abweichungen zwischen Arzneimittelhersteller und G-BA
3.2 Die Auswirkungen auf die gesetzlichen Krankenkassen
3.2.1 Übersicht gesetzlicher Krankenkassen in Deutschland
3.2.2 Herausforderungen an die Krankenkassen
3.2.3 Der GKV-Spitzenverband
3.2.4 Die Frühe Nutzenbewertung aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes
3.2.4.1 Auswahl der zweckmäßige Vergleichstherapie
3.2.4.2 Preisverhandlungen mit den Arzneimittelherstellern
3.2.4.3 Einsparungen durch die frühe Nutzenbewertung
3.3 Die Auswirkungen auf die pharmazeutische Industrie
3.3.1 Die pharmazeutische Industrie in Deutschland
3.3.2 Eine Kritische Betrachtung aus Sicht der pharmazeutischen Industrie
3.3.2.1 Zweckmäßige Vergleichstherapie
3.3.2.2 Kosten der frühen Nutzenbewertung
3.3.2.3 Gefährdete Referenzpreise
3.3.2.4 GKV-Spitzenverband: Regelgeber, Schiedsrichter und Spieler
3.3.2.5 „Opt-Out“ Option als Konsequenz
3.3.2.6 Datenflut versus Mitarbeiter
3.4 Die Auswirkungen auf die Patienten
3.4.1 Patientenorganisation in Deutschland
3.4.2 Eine kritische Betrachtung aus Sicht der Patienten
3.4.2.1 Patientenbeteiligung an der frühe Nutzenbewertung
3.4.2.2 Unzureichende „patientenrelevante Endpunkte“
3.4.2.3 Innovationen in der Praxis
3.4.2.4 Patienten werden selbst zu Experten
3.5 Schlussfolgerung
4. Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der frühen Nutzenbewertung im Rahmen des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) auf die zentralen Akteure des deutschen Gesundheitswesens. Dabei wird untersucht, wie sich das Machtverhältnis zwischen den beteiligten Parteien seit Inkrafttreten des Gesetzes verändert hat und welche Konsequenzen dies für die Versorgungssituation und Preisgestaltung hat.
3.3.2.4 GKV-Spitzenverband: Regelgeber, Schiedsrichter und Spieler
Ein weiterer Aspekt, der von der pharmazeutischen Industrie kritisiert wird, ist das sogenannte „Governance“-Problem ((Häussler, et al., 2013, S. 390). Hintergrund dieses Problems ist die Machtposition des GKV-Spitzenverbands. Denn er ist an allen Etappen der frühen Nutzenbewertung beteiligt: er bestimmt durch sein Stimmrecht im G-BA die Vergleichstherapie mit, er ist an der Nutzenbewertung des G-BA beteiligt und weiterhin ist er Verhandlungspartner in der Preisverhandlung. Zusätzlich ist er mit 90% der Versicherten auch noch Hauptabnehmer der Arzneimittel und somit der Nachfragemonopolist. Eine Trennung von Bewertung, Beschlussfassung und Verhandlung ist nicht erkennbar. Dies bringt einen enormen Interessenskonflikt mit sich. Somit ist eine Verhandlung von „fairen“ Preisen durchaus fragwürdig (vfa, 2013). Der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) betitelt den GKV-Spitzenverband deshalb als „Regelgeber, Schiedsrichter und Spieler zugleich!“ (vfa, 2013).
1. Einleitung: Die Arbeit beleuchtet das Spannungsfeld im deutschen Gesundheitssystem zwischen begrenzten Ressourcen und dem Wunsch nach Zugang zu neuen, innovativen Arzneimitteln.
2. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz: In diesem Kapitel werden die theoretischen Grundlagen des AMNOG, das Hersteller-Dossier sowie der Prozess der frühen Nutzenbewertung und die Rolle der beteiligten Institutionen wie G-BA und IQWiG erläutert.
3. Auswertung, Erkenntnisse und Erfahrungen - Kritische Betrachtungen: Dieses Kapitel analysiert empirisch die bisherigen Zusatznutzenbewertungen und beleuchtet die teils gegensätzlichen Sichtweisen der Krankenkassen, der pharmazeutischen Industrie sowie der Patienten auf den Prozess.
4. Zusammenfassung und Ausblick: Die Arbeit resümiert die Machtverschiebung durch das AMNOG und zeigt auf, dass trotz des Erfolgs bei der Ausgabensenkung zukünftig neue Ansätze wie Kosten-Nutzwert-Analysen in Deutschland an Bedeutung gewinnen könnten.
AMNOG, Frühe Nutzenbewertung, GKV-Spitzenverband, G-BA, IQWiG, Zusatznutzen, Pharmazeutische Industrie, Orphan Drugs, Patientenschutz, Gesundheitsökonomie, Arzneimittelpreise, Versorgungsqualität, Evidenzbasierte Medizin, Preisverhandlungen, Festbetragsgruppen
Die Arbeit untersucht die Auswirkungen des seit 2011 geltenden Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) auf die Akteure im deutschen Gesundheitswesen.
Die Untersuchung konzentriert sich primär auf die gesetzlichen Krankenkassen (vertreten durch den GKV-Spitzenverband), die pharmazeutische Industrie sowie die Patienten.
Das Ziel ist es, kritisch zu bewerten, wie die frühe Nutzenbewertung das Machtverhältnis und die Entscheidungsfindung zwischen den Beteiligten beeinflusst hat.
Es erfolgt eine deskriptive Analyse auf Grundlage von Stellungnahmen, Jahresberichten, wissenschaftlicher Literatur sowie der persönlichen Teilnahme des Autors an G-BA-Anhörungen und Fach-Workshops.
Der Hauptteil analysiert die bisherigen Zusatznutzenkategorien, vergleicht Bewertungen zwischen IQWiG und G-BA und arbeitet die spezifischen Interessen und Kritikpunkte der Akteure heraus.
Wichtige Begriffe sind AMNOG, Nutzenbewertung, Zusatznutzen, GKV-Spitzenverband und Preisverhandlungen.
Da der Verband sowohl an der Bewertung beteiligt ist, über die Vergleichstherapie mit entscheidet, als auch gleichzeitig als direkter Verhandlungspartner für Erstattungsbeträge auftritt, was Interessenkonflikte schürt.
Patienten müssen sich zunehmend selbst zu Experten weiterbilden, um in der komplexen Debatte um Kostenerstattung und Zugang zu modernen Therapien ihre Anliegen wirksam zu vertreten.
Orphan Drugs nehmen eine Sonderstellung ein, da für sie der Zusatznutzen durch das Gesetz als belegt gilt, was jedoch zu spezifischen Problemen in den Preisverhandlungen führt.
Sie gilt als zentrale „Stellschraube“ der Nutzenbewertung, da von ihr direkt die Messlatte für den Zusatznutzen und die daraus resultierende Preisgestaltung abhängt.
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