Masterarbeit, 2014
97 Seiten, Note: 1,3
1) Einleitung
2) Ziel der Ausarbeitung und methodischer Ansatz
3) Was bedeutet „krank“?
4) Die Arbeitsunfähigkeit
5) Das Burnout-Syndrom im Lichte des Arbeitsrechts
6) Arbeitgeberseitige Rechte und Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit
6.1 Rechte des Arbeitgebers während der Arbeitsunfähigkeit
6.1.1 „Frühere“ Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
6.1.2 Nachforschungen
6.1.3 Der Medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK)
6.1.4 Erwägung einer krankheitsbedingten Kündigung
6.1.4.1 Negativprognose
6.1.4.2 Erhebliche Beeinträchtigungen betrieblicher Interessen
6.1.4.3 Interessenabwägung
6.1.5 Streichung der Lohnfortzahlung
6.2 Pflichten des Arbeitgebers während der Arbeitsunfähigkeit
6.2.1 Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
6.2.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement
7) Arbeitnehmerseitige Rechte und Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit
7.1 Pflichten des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit
7.1.1 Krankmelden gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EFZG
7.1.2 Einreichen der AU gem. § 5 Abs. 1 Satz 2 und 3 EFZG
7.1.3 Vermeidung genesungswidrigen Verhaltens
7.2 Rechte des Arbeitnehmers während der Arbeitsunfähigkeit
7.2.1 Arbeiten trotz Krankschreibung
7.2.2 Nebenjobs trotz Krankschreibung
8) Rechte und Pflichten in Rechtsprechung und Praxis
8.1 Urteil I (Das Janis Joplin Konzert trotz Hörsturz)
8.1.1 Sachverhalt
8.1.2 Urteil des LAG Rheinland-Pfalz
8.1.3 Kritik zum Urteil
8.2 Urteil II (Skifahren trotz Hirnhautentzündung)
8.2.1 Sachverhalt
8.2.2 Urteil des BAG
8.2.3 Kritik zum Urteil
8.3 Urteil III (Bewerbungsgespräch trotz Krankschreibung)
8.3.1 Sachverhalt
8.3.2 Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern
8.3.3 Kritik zum Urteil
9) Der Moralkodex im Arbeitsverhältnis
10) Conclusio
Die Arbeit untersucht die arbeitsrechtlichen Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Im Zentrum steht die Klärung der Forschungsfrage, inwieweit eine Krankschreibung tatsächlich ein „Arrest“ ist oder inwieweit auch während der Genesung ein Handlungsspielraum für private Aktivitäten besteht.
7.1.3 Vermeidung genesungswidrigen Verhaltens
Im Falle einer Erkrankung stellt sich unweigerlich die Frage, ob ein Arbeitnehmer während krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit Freizeitaktivitäten nachgehen kann oder nicht. Vielmehr ist fraglich, inwiefern die Art der Erkrankung eine gerichtliche Überprüfung notwendig respektive möglich macht, welche den Grund für den Absentismus und die mit ihm einhergehende Symptomatik der Erkrankung selber näher beleuchtet.
Verkürzt soll nachfolgend geklärt werden, ob ein Arbeitnehmer bestimmten Regeln und Einschränkungen unterworfen ist, sofern er nach außen eine leidensbedingte Unfähigkeit zur Erbringung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten proklamiert und welche Position die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang einnimmt.
Zunächst lässt sich feststellen, dass der auf § 611 BGB statuierte Arbeitsvertrag zu seiner Erfüllung lediglich die Erbringung der „vereinbarten Leistungen“ erfordert, so dass ein Eingriff in die private Lebensgestaltung unter keinen Umständen zum Gegenstand arbeitsvertraglicher Übereinkünfte werden kann. Die außerdienstliche Lebensgestaltung ist schließlich grundsätzlich Privatsache, wodurch die Gestaltung und Nutzung der Freizeit außerhalb der Machtsphäre des Dienstherrn anzusehen. Es gilt jedoch als erwiesen, dass bestimmte Freizeitaktivitäten einen erheblichen Einfluss auf die geistige- sowie körperliche Leistungsfähigkeit haben können und auch den Verlauf sowie die Dauer einer Erkrankung maßgeblich beeinflussen.
Das Bundesarbeitsgericht spricht in diesem Zusammenhang von einem sogenannten „genesungswidrigen“ Verhalten, welches die Verzögerung oder sogar Verschlechterung des Allgemeinzustandes besorgt und einer zeitnahen Wiederherstellung des Arbeitnehmers entgegenwirkt.
1) Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigenden Krankenstände und die damit verbundene Unsicherheit bezüglich der zulässigen Verhaltensweisen während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit.
2) Ziel der Ausarbeitung und methodischer Ansatz: Dieses Kapitel erläutert das Ziel, die Auswirkungen von Krankheit auf den privaten Bereich und die daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen darzustellen.
3) Was bedeutet „krank“?: Hier wird der medizinische von dem arbeitsrechtlichen Krankheitsbegriff abgegrenzt, wobei die normative Abweichung von der Norm im Vordergrund steht.
4) Die Arbeitsunfähigkeit: Es wird dargelegt, dass Arbeitsunfähigkeit eine enge Relation zur vertraglichen Leistungspflicht aufweist und objektiv durch den behandelnden Arzt festzustellen ist.
5) Das Burnout-Syndrom im Lichte des Arbeitsrechts: Dieses Kapitel thematisiert Burnout als moderne Krankheit und hinterfragt, welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten hierbei für Arbeitnehmer und Arbeitgeber entstehen.
6) Arbeitgeberseitige Rechte und Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit: Hier werden die Kontroll- und Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers analysiert, einschließlich Vorlagefristen, Detektiveinsatz und Kündigungsmöglichkeiten.
7) Arbeitnehmerseitige Rechte und Pflichten während der Arbeitsunfähigkeit: Dieses Kapitel fokussiert auf die Informationspflichten des Arbeitnehmers sowie die Grenzen der privaten Lebensgestaltung im Sinne eines genesungsfördernden Verhaltens.
8) Rechte und Pflichten in Rechtsprechung und Praxis: Anhand dreier konkreter Urteilsbeispiele (Konzertbesuch, Skifahren, Bewerbungsgespräch) wird die gerichtliche Praxis zu „genesungswidrigem“ Verhalten veranschaulicht.
9) Der Moralkodex im Arbeitsverhältnis: Es wird die Bedeutung von Moral und Integrität als ergänzender Aspekt zu den vertraglichen Pflichten während der Krankheitsphase diskutiert.
10) Conclusio: Die Abschlussbetrachtung fasst zusammen, dass ein Attest zwar keinen absoluten Freifahrtschein darstellt, die arbeitsrechtliche Behandlung aber stets eine differenzierte Einzelfallprüfung erfordert.
Arbeitsunfähigkeit, Krankschreibung, Arbeitsrecht, Lohnfortzahlung, genesungswidriges Verhalten, Burnout, Entgeltfortzahlungsgesetz, Kündigung, Arbeitgeberrechte, Arbeitnehmerpflichten, Medizinischer Dienst, Vertrauensbasis, Rechtsprechung, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Freizeitaktivität
Die Arbeit analysiert die rechtliche Grenze zwischen der krankheitsbedingten Freistellung von der Arbeitspflicht und der fortbestehenden Treuepflicht des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber.
Die zentralen Themen sind die Definition von Arbeitsunfähigkeit, die Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers, die Zulässigkeit von Freizeitaktivitäten bei Krankheit sowie die arbeitsrechtliche Bewertung von Burnout.
Ziel ist es zu klären, welche Handlungen einem Arbeitnehmer während einer Krankschreibung erlaubt sind und ab wann sein Verhalten als "genesungswidrig" gilt, was wiederum Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben kann.
Die Arbeit nutzt eine deskriptive Analyse arbeitsrechtlicher Begriffe sowie eine systematische Auswertung aktueller Rechtsprechung, insbesondere von Urteilen des Bundesarbeitsgerichts.
Im Hauptteil werden detailliert die beiderseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern während des Krankheitsfalls dargestellt sowie konkrete Praxisfälle analysiert.
Die wichtigsten Schlagworte sind Arbeitsunfähigkeit, Lohnfortzahlung, genesungswidriges Verhalten, Kündigungsschutz und vertragliche Treuepflichten.
Nicht zwingend. Die Rechtsprechung prüft im Einzelfall, ob das Skifahren den Genesungsprozess objektiv behindert oder in eklatantem Widerspruch zur attestierten Erkrankung steht.
Unter engen Voraussetzungen ist dies zur Beweissicherung zulässig, wenn ein begründeter Verdacht besteht, dass die Arbeitsunfähigkeit nur vorgetäuscht ist oder ein genesungswidriges Verhalten vorliegt.
Das BEM dient dazu, bei länger andauernder oder häufiger Krankheit Maßnahmen zu finden, um den Arbeitsplatz des Arbeitnehmers zu erhalten und die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden.
Nein, der MDK kann die Arbeitsunfähigkeit begutachten, aber die Entscheidung über die arbeitsrechtliche Relevanz bleibt Gegenstand gerichtlicher Würdigung unter Berücksichtigung aller Umstände.
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