Bachelorarbeit, 2014
100 Seiten, Note: 1,5
1 Einleitung
2 Methodische Grundlagen: „Steuerliche Gestaltungssuche“
3 Der Nießbrauch im Zivilrecht
3.1 Definition „Nießbrauch“ § 1030 ff. BGB
3.2 Zivilrechtliche Formen des Nießbrauchs
3.3 Bestellung des Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil
3.3.1 Formell-rechtliche Vorschriften im Zivilrecht
3.3.2 Formell-rechtliche gesellschaftsrechtliche Vorschriften
4 Der Nießbrauch im Steuerrecht
4.1 Grundlegende Einordnung des Nießbrauchs
4.1.1 Steuerrechtliche Untergliederung des Nießbrauchs
4.1.2 Bedeutung der Mitunternehmerstellung gem. § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG für das Steuerrecht
4.1.2.1 Mitunternehmerinitiative - Verteilung der gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte
4.1.2.2 Mitunternehmerrisiko - Beteiligung am Gewinn und Verlust der Gesellschaft
4.1.2.3 Die Mitunternehmerschaft
4.1.3 Möglichkeiten schuldrechtlicher Abweichungen vom Zivilrecht
4.1.4 Besonderheiten bei Verträgen zwischen nahen Angehörigen
4.2 Ertragsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil
4.2.1 Das steuerrechtliche Betriebsvermögen der Personengesellschaft
4.2.1.1 Bilanzierungspflicht des wirtschaftlichen Eigentümers
4.2.1.2 Bilanzierung des Nießbrauchsrechts - Sonderbetriebsvermögen
4.2.2 Ertragsteuerliche Zurechnung der Einkünfte
4.2.3 Feststellung der Gewinne oder Verluste - Verfahrensrecht (AO)
4.2.4 Ertragsteuerliche Beurteilung der unentgeltlichen Übertragung des Mitunternehmeranteils gegen Nießbrauchsvorbehalt
4.2.5 Ertragsteuerliche Beurteilung des Zuwendungsnießbrauchs
4.3 Schenkungsteuerliche Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil
4.3.1 Wert der Bereicherung
4.3.1.1 Vorbehaltsnießbrauch
4.3.1.2 Zuwendungsnießbrauch
4.3.2 Erbschaftsteuerliche Begünstigung bei Übertragung von Betriebsvermögen gem. §§ 13a, 13b, 19a ErbStG
4.3.2.1 Vorbehaltsnießbrauch
4.3.2.2 Zuwendungsnießbrauch
4.3.3 Kritik an der schenkungsteuerlichen Begünstigung für Betriebsvermögen
5 Steuerliche Gestaltungssuche
5.1 Vorbemerkung im Hinblick auf einen „fehlgestalteten“ Nießbrauch
5.2 Rechtliches Gestaltungsmittel: Nießbrauchsvertrag
5.2.1 Gestaltungmöglichkeiten durch vertragliche Regelungen
5.2.1.1 Anmerkung zum Mustervertrag Zuwendungsnießbrauch (Anhang 1)
5.2.1.2 Anmerkung zum Mustervertrag Vorbehaltsnießbrauch (Anhang 2)
5.3 Überlegungen der Beratungspraxis
5.3.1 Vorbehaltsnießbrauch
5.3.1.1 Quotennießbrauch
5.3.1.2 Bruchteilsnießbrauch
5.3.2 Zuwendungsnießbrauch
5.4 Grenzen der steuerlichen Gestaltung § 42 AO
6 Zusammenfassung und Ausblick
Die Arbeit befasst sich mit der ertrag- und schenkungsteuerlichen Beurteilung des Nießbrauchs am Mitunternehmeranteil sowie den damit verbundenen vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten. Ziel ist es, aufzuzeigen, wie durch eine mitunternehmerisch ausgestaltete Vertragsgestaltung steuerliche Vorteile, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge oder bei der Verlagerung von Einkunftsquellen, erzielt werden können, ohne die steuerliche Anerkennung zu gefährden.
3.1 Definition „Nießbrauch“ § 1030 ff. BGB
§ 1030 BGB regelt den dinglichen Nießbrauch an Sachen, wonach derjenige zu dessen Gunsten die Bestellung des Nießbrauchs erfolgt, befugt ist, den Nutzen aus der Sache zu ziehen. Über § 1068 Abs. 1 BGB erfolgt die Ausweitung des Nießbrauchs auch auf Rechte. Der Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft stellt ein Recht in diesem Sinne dar. Die Nutzungen eines Rechts sind gem. § 100 BGB die Früchte oder anderen Vorteile, die durch das Recht begründet werden. Die Früchte eines Rechts sind gem. § 99 Abs. 2 BGB die Erträge, die das Recht seiner Bestimmung nach gewährt.
Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsanteil an einer Personengesellschaft werden in den §§ 105 ff. bzw. §§ 161 ff. HGB in Verbindung mit den allgemeinen Regelungen zur Gesellschaft gem. §§ 705 ff. BGB geregelt. Jeder Gesellschafter hat danach bestimmte gesellschaftsrechtliche Mitwirkungsbefugnisse und -pflichten, zugleich aber auch einen Anspruch auf Teilnahme am Gewinn oder Verlust der Gesellschaft gem. § 721 f. BGB i. V. m. §§ 121, 168 HGB.
Zunächst stellt sich allerdings die Frage, an welchen Rechten überhaupt ein Nießbrauch eingeräumt werden kann. Nach § 717 BGB gilt grundsätzlich die Nichtübertragbarkeit eines Personengesellschaftsanteils, einschließlich dem Abspaltungsverbot bestimmter Rechte vom Gesellschaftsanteil als solchem. In Verbindung mit § 719 Abs. 1 BGB wird konkretisiert, dass ein Gesellschafter nicht über den Anteil am Gesellschaftsvermögen verfügen kann bzw. es nicht zu teilen berechtigt ist. Vom Abspaltungsverbot ausgenommen sind nach § 717 Satz 2 BGB lediglich rein vermögensrechtliche Ansprüche, wie der Anspruch auf den Gewinnanteil und entsprechende geldwerte Ansprüche im Fall der Auseinandersetzung der Personengesellschaft. Aufgrund der gesetzlich geregelten Nichtübertragbarkeit ergibt sich die Möglichkeit, einen Nießbrauch einzuräumen gem. § 1069 Abs. 2 BGB lediglich für den Gewinnanteil sowie an einem möglichen Gewinn im Fall der Auseinandersetzung.
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Bedeutung des Nießbrauchs als Gestaltungsinstrument in der vorweggenommenen Erbfolge, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Optimierung und Versorgungsaspekte.
2 Methodische Grundlagen: „Steuerliche Gestaltungssuche“: Dieses Kapitel definiert die methodische Herangehensweise an die steuerliche Optimierung unter Berücksichtigung rechtlich zulässiger Vertragsgestaltungen und Tatbestandsmerkmale.
3 Der Nießbrauch im Zivilrecht: Das Kapitel erläutert die zivilrechtlichen Grundlagen und die Zulässigkeit der Nießbrauchbestellung am Personengesellschaftsanteil.
4 Der Nießbrauch im Steuerrecht: Dieser Kernabschnitt analysiert detailliert die ertrag- und schenkungsteuerlichen Voraussetzungen und Folgen, insbesondere die Bedeutung der Mitunternehmerstellung.
5 Steuerliche Gestaltungssuche: Hier werden konkrete Gestaltungsmodelle diskutiert und deren steuerliche Auswirkungen auf die Praxis sowie die Grenzen nach § 42 AO bewertet.
6 Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die zentralen Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die Bedeutung der aktuellen Rechtsprechung für zukünftige Gestaltungen.
Nießbrauch, Mitunternehmeranteil, Steuerrecht, Ertragsteuer, Schenkungsteuer, Betriebsvermögen, Personengesellschaft, Mitunternehmerstellung, Mitunternehmerinitiative, Mitunternehmerrisiko, Vorbehaltsnießbrauch, Zuwendungsnießbrauch, Gestaltungsmissbrauch, § 42 AO, Buchwertfortführung
Die Arbeit analysiert die ertrag- und schenkungsteuerliche Behandlung von Nießbrauchsrechten an Personengesellschaftsanteilen (Mitunternehmeranteilen) und identifiziert optimale vertragliche Gestaltungsansätze.
Zentral sind die zivilrechtliche Zulässigkeit, die steuerliche Einordnung als Mitunternehmer, die ertragsteuerliche Gewinnzurechnung sowie die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Begünstigungsvorschriften für Betriebsvermögen.
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie ein Nießbrauchsvertrag mitunternehmerisch ausgestaltet werden muss, um steuerlich optimale Ergebnisse bei gleichzeitiger Wahrung der steuerlichen Anerkennung zu erzielen.
Die Arbeit nutzt die Methodik der „steuerlichen Gestaltungssuche“, bei der Tatbestandsmerkmale analysiert und auf verschiedene Vertragsmodelle angewendet werden, um eine steuerlich günstige Gestaltung zu finden.
Im Hauptteil werden zunächst die zivilrechtlichen Formen, dann detailliert die steuerlichen Kriterien für die Mitunternehmerstellung (Initiative und Risiko) sowie die spezifischen Regelungen für Vorbehalts- und Zuwendungsnießbrauch erörtert.
Die wichtigsten Begriffe sind Nießbrauch, Mitunternehmeranteil, steuerliche Gestaltung, Mitunternehmerstellung, Vorbehaltsnießbrauch, Zuwendungsnießbrauch sowie die steuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen.
Die Mitunternehmerstellung ist die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Einkünften kraft eigenen Rechts und die Anwendung erbschaftsteuerlicher Begünstigungen für Betriebsvermögen.
Die Rechtsprechung des BFH bildet das Fundament für die Auslegung der Mitunternehmerstellung und der Wirksamkeit der Vertragsgestaltungen; insbesondere die Urteile ab 2009 sind zentral für die aktuelle Einschätzung der steuerlichen Möglichkeiten.
Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO liegt vor, wenn eine Gestaltung rein auf die Erzielung steuerlicher Vorteile abstellt, ohne dass hierfür sachliche, außersteuerliche Gründe vorliegen; dies führt zur steuerlichen Nichtanerkennung der Verträge.
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