Bachelorarbeit, 2014
69 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Ziel der Arbeit
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Begriffliche Abgrenzungen und Grundlagen
2.1 Organschaft
2.1.1 Begriff und Zweck der Organschaft
2.1.2 Formen der Organschaft im deutschen Steuerrecht
2.1.2.1 Allgemeines
2.1.2.2 Ertragsteuerliche Organschaft
2.1.2.3 Umsatzsteuerliche Organschaft
2.2 Kreditinstitute
2.2.1 Definition des Kreditinstituts
2.2.2 Bedeutung der Kreditinstitute in der Volkswirtschaft
2.2.3 Überblick über das deutsche Bankensystem
3 Umsatzbesteuerung bei Kreditinstituten
3.1 Unternehmereigenschaft von Kreditinstituten
3.2 Steuerbarkeit der Umsätze von Kreditinstituten
3.3 Steuerbefreiungen für Finanzumsätze
3.3.1 Übersicht über die Steuerbefreiungen
3.3.2 Option zur Steuerpflicht nach § 9 UStG
3.3.2.1 Allgemeines
3.3.2.2 Voraussetzungen für die Ausübung der Option zur Steuerpflicht
3.4 Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten
3.4.1 Allgemeine Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
3.4.2 Ausschluss des Vorsteuerabzugs bei steuerfreien Umsätzen
4 Die Wirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft auf Kreditinstitute
4.1 Allgemeines
4.2 Voraussetzungen der Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft bei Kreditinstituten
4.2.1 Organträger
4.2.1.1 Rechtsform des Organträgers
4.2.1.2 Unternehmereigenschaft des Organträgers
4.2.1.3 Holding als Sonderform des Organträgers
4.2.2 Organgesellschaft
4.2.3 Eingliederungsvoraussetzungen
4.2.3.1 Allgemeines
4.2.3.2 Finanzielle Eingliederung
4.2.3.3 Wirtschaftliche Eingliederung
4.2.3.4 Organisatorische Eingliederung
4.2.3.4.1 Allgemeines
4.2.3.4.2 Organisatorische Eingliederung durch Personalunion der Geschäftsführungsorgane
4.2.3.4.3 Organisatorische Eingliederung ohne Personalunion der Geschäftsführungsorgane
4.2.3.4.4 Änderung der Rechtsprechung des BFH zur organisatorischen Eingliederung
4.2.3.5 Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse
4.2.4 Beginn und Ende der umsatzsteuerlichen Organschaft
4.2.4.1 Beginn der Organschaft
4.2.4.2 Ende der Organschaft
4.2.4.2.1 Wegfall einer Eingliederungsvoraussetzung
4.2.4.2.2 Liquidation und Vermögenslosigkeit
4.2.4.2.3 Insolvenz
4.2.4.2.4 Folgen der Beendigung der Organschaft
4.3 Rechtsfolgen der umsatzsteuerlichen Organschaft und die Auswirkungen auf Kreditinstitute
4.3.1 Allgemeines
4.3.2 Einheitliche Unternehmereigenschaft
4.3.2.1 Einheitlicher Unternehmer
4.3.2.2 Einheitlicher Steuerschuldner
4.3.2.3 Nichtsteuerbarkeit der Leistungen im Organkreis
4.3.3 Beschränkung auf das Innenverhältnis
4.3.4 Vorteile der Organschaft aus Sicht der Banken
4.3.4.1 Verwaltungsvereinfachung
4.3.4.2 Steuervorteile im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen
4.3.5 Problembereiche im Rahmen der Organschaft
4.3.5.1 Rechnungsausstellung innerhalb des Organkreises
4.3.5.1.1 Rechnungen im Außenverhältnis
4.3.5.1.2 Rechnungen im Innenverhältnis
4.3.5.2 Vorsteuerabzug bei der Organschaft nach § 15 UStG
4.3.5.2.1 Beschränkung des Vorsteuerabzugs
4.3.5.2.2 Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG
4.3.6 Haftung
4.3.7 Beschränkung der Wirkung der Organschaft auf das Inland
5 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit untersucht die umsatzsteuerliche Organschaft bei Kreditinstituten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass deren Ausgangsumsätze meist steuerfrei sind und somit zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs führen. Ziel der Forschungsarbeit ist es zu klären, ob und inwieweit die Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft für Kreditinstitute vorteilhaft ist, um die Kostenbelastung durch nicht abziehbare Vorsteuern zu minimieren.
4.2.3.2 Finanzielle Eingliederung
Das Merkmal der finanziellen Eingliederung ist am einfachsten zu überprüfen. Am Vorliegen oder Nicht-Vorliegen dieses Merkmals dürften keine Zweifel bestehen. Eine finanzielle Eingliederung liegt dann vor, wenn der Organträger die Mehrheit der Anteile an der Organgesellschaft hält und durch eine entsprechende Stimmrechtsmehrheit in der Lage ist, seinen Willen in der Organgesellschaft durchzusetzen. Entsprechen die Beteiligungsverhältnisse den Stimmrechtsverhältnissen, ist die finanzielle Eingliederung gegeben, wenn die Beteiligung mehr als 50 % (50 % + 1 %) beträgt, sofern keine höhere qualifizierte Mehrheit für die Beschlussfassung der Organgesellschaft erforderlich ist (vgl. Beispiel 1).
In der Praxis bestehen häufig 100 %-ige Beteiligungen. In diesem Fall kann es an einer finanziellen Eingliederung keine Zweifel geben.
Die finanzielle Eingliederung setzt grundsätzlich voraus, dass der Organträger sich unmittelbar oder mittelbar an der Organgesellschaft beteiligt (vgl. Abbildung 3). Es genügt aber auch, wenn die finanzielle Eingliederung mittelbar über eine nichtunternehmerisch tätige Tochtergesellschaft des Organträgers (sog. Finanzholding) erfolgt. Die nichtunternehmerisch tätige Tochtergesellschaft wird jedoch nicht Bestandteil des Organkreises.
Darüber hinaus kann eine mittelbare Beteiligung des Organträgers auch über mehrere Tochtergesellschaften zu einer finanziellen Eingliederung führen. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Tochtergesellschaften finanziell beherrscht werden.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das Rechtsinstitut der umsatzsteuerlichen Organschaft ein und benennt die Problemstellung für Kreditinstitute aufgrund der Vorsteuerabzugsbeschränkungen.
2 Begriffliche Abgrenzungen und Grundlagen: Das Kapitel definiert zentrale Begriffe wie Organschaft und Kreditinstitut sowie deren Rollen im deutschen Bankensystem.
3 Umsatzbesteuerung bei Kreditinstituten: Hier werden die unternehmerische Stellung von Banken, die Steuerbarkeit ihrer Umsätze sowie die speziellen Steuerbefreiungen und Vorsteuerabzugsproblematiken erläutert.
4 Die Wirkungen der umsatzsteuerlichen Organschaft auf Kreditinstitute: Dieses Hauptkapitel untersucht detailliert die Voraussetzungen zur Begründung der Organschaft, deren Rechtsfolgen sowie die Vor- und Nachteile für Kreditinstitute.
5 Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Vorteilhaftigkeit der Organschaft für Kreditinstitute unter Berücksichtigung der strengen Eingliederungskriterien.
Umsatzsteuerliche Organschaft, Kreditinstitute, Organträger, Organgesellschaft, Finanzielle Eingliederung, Wirtschaftliche Eingliederung, Organisatorische Eingliederung, Vorsteuerabzug, Umsatzsteuer, Innenumsatz, Bankenschlüssel, Konzern, Steuervorteil, Steuerbefreiung, Unternehmenspraxis.
Die Arbeit analysiert das steuerliche Konstrukt der umsatzsteuerlichen Organschaft speziell für den Bankensektor und untersucht, wie Kreditinstitute dieses nutzen können, um steuerliche Nachteile auszugleichen.
Die zentralen Felder sind die Definition der Organschaft, die steuerlichen Besonderheiten von Finanzumsätzen bei Kreditinstituten sowie die Voraussetzungen für eine wirksame organschaftliche Eingliederung.
Das Ziel ist zu prüfen, ob die Begründung einer umsatzsteuerlichen Organschaft Kreditinstituten einen finanziellen Vorteil bietet, insbesondere hinsichtlich der Reduzierung nicht abziehbarer Vorsteuern.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse unter Einbeziehung aktueller Gesetze, BMF-Schreiben und der relevanten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Voraussetzungen für eine Organschaft, die spezifischen Eingliederungserfordernisse (finanziell, wirtschaftlich, organisatorisch) und die daraus resultierenden Rechtsfolgen.
Die wesentlichen Begriffe sind Organschaft, Kreditinstitut, Vorsteuerabzug, Eingliederungsvoraussetzungen und die steuerliche Einheit.
Sie ist problematisch, da die Rechtsprechung, insbesondere durch neue BFH-Urteile, hohe Anforderungen an die tatsächliche Beherrschung der laufenden Geschäftsführung stellt, was im Bankalltag oft eine enge Abstimmung der Geschäftsführungsorgane erfordert.
Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über die Organgesellschaft beendet nach der aktuellen Rechtsprechung die umsatzsteuerliche Organschaft, da der Insolvenzverwalter die für die Organschaft notwendige Beherrschung durch den Organträger verhindert.
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