Diplomarbeit, 2006
99 Seiten, Note: 2,4
1. Einleitung
2. Das Jugendstrafrecht
2.1. Besonderheiten des Jugendstrafrechts
2.2. Die Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes
3. Die Reformen des Jugendstrafrechts
3.1. Das Jugendgerichtsgesetz von 1923
3.2. Das Jugendgerichtsgesetz von 1953
3.3. Das 1. Jugendgerichtsgesetz- Änderungsgesetz von 1990
3.3.1. Die Diversion
3.3.2. Der Täter- Opfer- Ausgleich
3.4. Zusammenfassung
4. Das Phänomen der Mehrfach- & Intensivtäter
4.1. Definition der Tätergruppe
4.2. Zahlen und Fakten zum „Mehrfachtäter- Phänomen“
4.3. Die Qualität der Delikte der Mehrfachtätergruppe
4.4. Das Problem der Prognostizierbarkeit krimineller Karrieren
4.5. Psycho- Soziale- Merkmale aus der Retrospektive
4.6. Zusammenfassung
5. Exkurs Sanktionsforschung
5.1. Sinn und Zweck von Strafe
5.2. Erkenntnisse der Sanktionsforschung
5.3. Systembedingte Mängel
6. Theorien zur Kontinuität und Diskontinuität krimineller Karrieren
6.1. Klassische Theorien
6.1.1. Die Theorie der differentiellen Assoziationen
6.1.2. Die Theorie der delinquenten Subkultur
6.1.3. Die Drucktheorie
6.1.4. Die Theorie des Labeling- Approach
6.1.5. Die Kontrolltheorie
6.1.6. Die Abschreckungstheorie
6.2. Zusammenfassung
6.3. Entwicklungsdynamische Kriminalitätstheorien
6.3.1. Die Beschämungstheorie
6.3.2. Die Allgemeine Drucktheorie
6.4. Die altersabhängige Kontrolltheorie von Sampson & Laub
6.4.1. Soziales Kapital
6.4.2. Verlust von sozialem Kapital und Kontinuität von Delinquenz
6.4.3. Wendepunkte und Zugewinn sozialen Kapitals
6.5. Die Allgemeine Kriminalitätstheorie von Gottfredson & Hirschi
6.5.1. Der Begriff der Selbstkontrolle nach Gottfredson & Hirschi
6.5.2. Die Entstehung von Selbstkontrolle
6.6. Folgerungen aus den Theorien
7. Gegenwärtige Reformbewegungen
7.1. Verschärfung des Jugendstrafrechts
7.2. Gründe für die Verschärfung
7.3. Entwicklung der Jugendkriminalität
7.3.1. Zusammenfassung
8. Die mediale Berichterstattung
9. Der Terminus des Mehrfach- & Intensivtäters
10. Der Reformvorschlag der DVJJ
11. Die Reformdiskussion aus sozialpädagogischer Sicht
12. Das Phänomen der Mehrfach- & Intensivtäter aus sozialpädagogischer Sicht
Die Arbeit analysiert das Phänomen der Mehrfach- und Intensivtäter im Kontext aktueller jugendstrafrechtlicher Reformbewegungen. Ziel ist es, ein ganzheitliches Bild dieser Tätergruppe zu entwerfen, die Probleme im Umgang mit ihnen für die Jugendkriminalrechtspflege darzustellen und die Wirksamkeit aktueller sowie geforderter Sanktionen aus kriminologischer und sozialpädagogischer Sicht kritisch zu hinterfragen.
3.3.1. Die Diversion
Der Erkenntnis über die Episodenhaftigkeit von jugendlichen Normverstößen wird im Jugendstrafrecht vor allem mit der Möglichkeit zur Diversion begegnet. Im Folgenden werden die grundlegenden Fakten zur Diversion skizziert. Diversion bedeutet Um- bzw. Ableitung. Gemeint ist die informelle Verfahrenserledigung vor Beginn des formellen Sanktionsverfahrens, die tatverdächtige Person wird gewissermaßen aus dem Kriminaljustizsystem „abgeleitet“.
Hierdurch sollen die negativen Auswirkungen, wie Stigmatisierung des Täters und Kriminalisierung der „normalen“/ episodenhaften und ubiquitären Jugendkriminalität, eines förmlichen Strafverfahrens vermieden bzw. begrenzt werden. Bei leichten bzw. Bagatellstraftaten Jugendlicher wird lediglich die Notwendigkeit einer gewissen Normverdeutlichung gesehen. Es ist anzunehmen, dass bereits die Erfahrung des „Erwischtwerdens“, einer Vorladung und die Durchführung eines polizeilichen Verhörs ausreichend abschreckende Wirkung auf den Jugendlichen ausüben.
Im Gegensatz zu den USA ist die Diversion in Deutschland eine „Domäne der Staatsanwaltschaft“, die Entscheidung bezüglich der Diversion im Einzelfall wird durch die Staatsanwaltschaft (nicht durch die Polizei), unter Berücksichtigung der Stellungnahme der JGH, getroffen.
1. Einleitung: Einführung in das Thema Jugendkriminalität und die Relevanz der Mehrfach- und Intensivtäter-Problematik im Kontext jugendstrafrechtlicher Reformen.
2. Das Jugendstrafrecht: Darstellung der jugendspezifischen Besonderheiten und des Rechtsfolgensystems im Jugendgerichtsgesetz.
3. Die Reformen des Jugendstrafrechts: Überblick über die historische Entwicklung des JGG und die Einführung ambulanter Maßnahmen wie Diversion und Täter-Opfer-Ausgleich.
4. Das Phänomen der Mehrfach- & Intensivtäter: Definition der Tätergruppe, quantitative Daten und die Herausforderungen bei der Prognose krimineller Karrieren.
5. Exkurs Sanktionsforschung: Kritische Auseinandersetzung mit Sinn, Zweck und tatsächlicher Wirksamkeit von Strafen, insbesondere bei stationären Sanktionen.
6. Theorien zur Kontinuität und Diskontinuität krimineller Karrieren: Vorstellung klassischer, entwicklungsdynamischer und integrierender Kriminalitätstheorien zur Erklärung abweichenden Verhaltens.
7. Gegenwärtige Reformbewegungen: Analyse aktueller Bestrebungen zur Verschärfung des Jugendstrafrechts und der zugrunde liegenden Argumentation.
8. Die mediale Berichterstattung: Untersuchung der Rolle der Medien bei der Bildung öffentlicher Meinung zur Kriminalitätsentwicklung und deren Einfluss auf die Kriminalpolitik.
9. Der Terminus des Mehrfach- & Intensivtäters: Analyse der symbolischen Wirkung des Begriffs in Debatten und seine Bedeutung für den Legitimationsdruck der Jugendkriminalrechtspflege.
10. Der Reformvorschlag der DVJJ: Darstellung der fachlichen Gegenentwürfe zu repressiven Verschärfungsforderungen mit Fokus auf soziale Integration.
11. Die Reformdiskussion aus sozialpädagogischer Sicht: Kritische Würdigung der Reformbemühungen und Plädoyer für eine stärkere Umsetzung sozialpädagogischer Ansätze.
12. Das Phänomen der Mehrfach- & Intensivtäter aus sozialpädagogischer Sicht: Zusammenfassende Betrachtung der Problematik und Forderung nach präventiven, sozialpädagogischen Interventionen.
Jugendstrafrecht, Jugendkriminalität, Mehrfachtäter, Intensivtäter, Diversion, Sanktionsforschung, Kriminalitätstheorien, Prävention, Resozialisierung, Täter-Opfer-Ausgleich, Jugendgerichtsgesetz, Jugendvollzug, Delinquenz, soziale Kontrolle, kriminelle Karriere
Die Arbeit befasst sich mit der Entwicklung und dem Umgang mit Jugendkriminalität, mit einem besonderen Fokus auf die spezifische Problematik der sogenannten Mehrfach- und Intensivtäter innerhalb des jugendstrafrechtlichen Systems.
Zentrale Themen sind die historische Entwicklung des Jugendstrafrechts, die Analyse kriminologischer Theorien zu kriminellen Laufbahnen, der Einfluss der Medien auf die Wahrnehmung von Kriminalität sowie eine kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Reformforderungen.
Das primäre Ziel ist es, das Phänomen der Mehrfach- und Intensivtäter zu durchdringen, die Effektivität bestehender und geforderter Sanktionen zu prüfen und Argumente für eine sozialpädagogisch orientierte Kriminalpolitik zu liefern.
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die auf einer umfassenden Literaturanalyse, der Auswertung polizeilicher Kriminalstatistiken (PKS) sowie der kritischen Diskussion aktueller Gesetzesentwürfe und reformpolitischer Ansätze (DVJJ) basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die rechtlichen Grundlagen, die Analyse kriminologischer Theorien, die Darstellung des Mehrfach-Intensivtäter-Phänomens, einen Exkurs zur Sanktionsforschung sowie die Diskussion aktueller politischer Reformbewegungen.
Die zentralen Schlagworte sind Jugendstrafrecht, Mehrfach- und Intensivtäter, Diversion, Resozialisierung, Kriminalitätstheorien und Prävention.
Der Autor konstatiert, dass die Medien durch Dramatisierung und Emotionalisierung ein verzerrtes Bild der Kriminalitätswirklichkeit zeichnen, was den öffentlichen Ruf nach härteren Strafen („populistische Kriminalpolitik“) befeuert.
Die Arbeit kritisiert, dass der Vollzug oft als bloße „Verwahrung“ fungiert und die resozialisierenden Ansprüche des JGG aufgrund von Personalmangel und fehlenden pädagogischen Konzepten in der Praxis häufig nicht erfüllt werden.
Die DVJJ plädiert für einen stärkeren Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Beibehaltung und Stärkung des Erziehungsgedankens sowie die Ablehnung repressiver Maßnahmen wie des Warnschussarrests.
Der Begriff gilt als wissenschaftlich vage, wird jedoch oft als symbolisches Instrument genutzt, um repressivere Maßnahmen zu legitimieren und die Jugendkriminalrechtspflege unter Legitimationsdruck zu setzen.
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