Bachelorarbeit, 2014
43 Seiten, Note: 1,7
Die Bachelor-Thesis befasst sich mit der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII. Sie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe sowie die Problematik der Definition von seelischer Behinderung. Das Ziel ist es, einen umfassenden Einblick in die Praxis der Eingliederungshilfe zu geben und Lösungsansätze für die bestehenden Schwierigkeiten zu entwickeln.
Die wichtigsten Schlüsselwörter der Arbeit sind: Eingliederungshilfe, seelische Behinderung, Kinder und Jugendliche, § 35a SGB VIII, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Jugendhilfe, Kooperation, Diagnostik, Teilhabe, Inklusion, Rechtliche Rahmenbedingungen, Hilfeplanung, psychosoziale Diagnostik, ICF der WHO.
Die zentrale Rechtsgrundlage ist § 35a des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), der die Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche regelt.
Wenn die seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt ist.
Dazu gehören unter anderem Autismus, Essstörungen (Anorexia nervosa), Angststörungen, Schizophrenie, schwere Störungen des Sozialverhaltens sowie ADHS (hyperkinetische Störungen).
Die Kooperation ist eine „Muss-Vorschrift“. Während Mediziner die Abweichung der Gesundheit feststellen, beurteilt das Jugendamt die Beeinträchtigung der sozialen Teilhabe.
Fachkräfte im Jugendamt benötigen weitreichende Kompetenzen in Sozialer Arbeit, Psychologie und Recht, um die Hilfeplanung zu steuern und Ressourcen des Kindes zu nutzen.
Die „International Classification of Functioning“ (ICF) der WHO dient als Basis für die psychosoziale Diagnostik, um die tatsächliche Teilhabe und Funktionsfähigkeit im Alltag zu bewerten.
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