Bachelorarbeit, 2014
43 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung und Relevanz der Thematik
1.1 Historie von seelischer Behinderung und Eingliederung
2. Rechtsvoraussetzungen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und Nebengesetzen
3. Begriffsbestimmungen und Auslegungen der unbestimmten Rechtsbegriffe
3.1 Abweichung oder drohende Abweichung der seelischen Gesundheit von dem für das Lebensalter typischen Zustand
3.2 Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
4. Anspruchsberechtigte psychische Störungsbilder für Eingliederungshilfe nach multiaxialem Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters - ICD-10 der WHO - zur Feststellung einer (drohenden) seelischen Behinderung
4.1 Körperlich nicht begründbare Psychosen
4.1.1 Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (ICD-10 F 20)
4.1.2 Affektive Störungen mit psychischen Symptomen (ICD-10 F 3)
4.2 Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen durch Hirnfunktions-störungen (ICD-10 F 07) und Hirnorganisches Psychosyndrom (ICD-10 F 07.2)
4.3 Suchtkrankheiten
4.3.1 Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (ICD-10 F 1)
4.4 Neurosen und Persönlichkeitsstörungen
4.4.1 Neurotische Zwangsstörungen (ICD-10 F 42)
4.4.2 Neurotische Angststörungen (ICD-10 F 40)
4.4.3 Autismus infantum (ICD-10 F 84)
4.4.4 Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen (ICD-10 F 91, F 93)
4.4.5 Hyperkinetische Störungen (ICD-10 F 90)
4.4.6 Teilleistungsstörungen (ICD-10 F 80)
4.4.7 Pubertätsmagersucht (Anorexia nervosa) und Essstörungen (ICD-10 F 5)
5. Kooperation zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe zur Installation geeigneter Maßnahmen der Eingliederungshilfe
5.1 Hilfesteuerung im multiprofessionellen Team
5.2 Psychosoziale Diagnostik
5.2.1 Partizipation nach ICF der WHO (Internationales Klassifikationsschema der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit – International Classification of Funktioning, Disability and Health)
6. Dissens in der Ausgestaltung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
6.1 Kooperation als zwingende „Muss-Vorschrift“ und Schnittstelle zwischen Jugendamt und Kinder- und Jugendpsychiatrie
6.1.1 Die Begriffe der Abweichung der seelischen Gesundheit vom für das Lebensalter typischen Zustand und Beeinträchtigung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft als Herausforderung
6.2 Die Wahl der richtigen Hilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch
6.2.1 Eingliederungshilfe und Inklusion im diamentralen Kontext
6.2.2.1 Exkurs: Schule und Inklusion
6.3 Abgrenzungsprobleme bei Mehrfachbehinderung (Schnittstelle Jugendhilfe – Gesundheitswesen/ Sozialhilfe)
7. Resümee und Ausblick
Die Bachelor-Thesis untersucht die Qualifikation des Jugendamtes zur Bewältigung von Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung nach § 35a SGB VIII. Das Ziel ist es, die Rolle der Sozialen Arbeit im Kontext einer interdisziplinären Kooperation mit der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu beleuchten und Wege aufzuzeigen, wie auf Basis sozialpädagogischer Expertise geeignete Hilfen installiert werden können.
1. Einleitung und Relevanz der Thematik
Die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche ist eine Hilfe, bei der die Rollenausgestaltung der Sozialen Arbeit in der Jugendhilfe oft weniger klar und intransparent ist.
Aufgrund der weitreichenden Kompetenzen, der interdisziplinären und multiprofessionellen Beteiligung im Hilfeverfahren sowie der rechtlich unklar definierten Rolle der SozialpädagogenInnen genießt die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche vielerorts in der Jugendhilfe noch Respekt – auch nach der mittlerweile 21-jährigen Existenz.
Laut rechtlicher Vorschrift des § 35a SGB VIII besteht im Hilfeverfahren eine zweigeteilte Diagnostik. Die nicht der gesellschaftlichen Normativität entsprechende seelische Beeinträchtigung des Kindes oder Jugendlichen wird durch eine Stellungnahme seitens Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutenInnen oder -psychiaterInnen, eingeschätzt und festgestellt. Die aus dieser diagnostizierten (drohenden) Abweichung der seelischen Gesundheit resultierende psychosoziale Teilhabebeeinträchtigung der Klientel beurteilen die SozialpädagogenInnen in der Jugendhilfe, wodurch der Leistungstatbestand zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII erfüllt und die Hilfe gewährt wird. Diese Trennung erweist sich in der Praxis jedoch häufig keineswegs als trivial.
1. Einleitung und Relevanz der Thematik: Einführung in die Problematik der Rollenausgestaltung und die rechtlichen Rahmenbedingungen von § 35a SGB VIII.
2. Rechtsvoraussetzungen für Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII und Nebengesetzen: Erläuterung der Anspruchsberechtigung, des Träger-Ermessens und der Abgrenzung zu anderen Sozialgesetzbüchern.
3. Begriffsbestimmungen und Auslegungen der unbestimmten Rechtsbegriffe: Definition der seelischen Behinderung und der Teilhabebeeinträchtigung als zentrale Leistungsvoraussetzungen.
4. Anspruchsberechtigte psychische Störungsbilder für Eingliederungshilfe nach multiaxialem Klassifikationsschema für psychische Störungen des Kindes- und Jugendalters - ICD-10 der WHO - zur Feststellung einer (drohenden) seelischen Behinderung: Detaillierte Darstellung verschiedener Störungsbilder und deren Einordnung in das System der Eingliederungshilfe.
5. Kooperation zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Jugendhilfe zur Installation geeigneter Maßnahmen der Eingliederungshilfe: Analyse des Hilfeplanverfahrens und der notwendigen Zusammenarbeit der beteiligten Professionen.
6. Dissens in der Ausgestaltung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche: Diskussion über die Grenzen der Jugendhilfe, Inklusionsaspekte und Abgrenzungsschwierigkeiten bei Mehrfachbehinderungen.
7. Resümee und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Kooperationsnotwendigkeiten und Ausblick auf die Weiterentwicklung der Jugendhilfe als Rehabilitationsträger.
Eingliederungshilfe, § 35a SGB VIII, seelische Behinderung, Jugendhilfe, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kooperation, Teilhabebeeinträchtigung, Psychosoziale Diagnostik, Inklusion, Hilfeplanverfahren, ICD-10, ICF, multiprofessionelles Team, Soziale Arbeit, Rehabilitation.
Die Arbeit untersucht die Zuständigkeit und das Vorgehen des Jugendamtes bei der Bewilligung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII.
Zu den Kernbereichen gehören die rechtlichen Anforderungen, die Rolle der interdisziplinären Kooperation mit der Psychiatrie sowie die fachliche Herausforderung durch unbestimmte Rechtsbegriffe.
Es soll geklärt werden, ob das Jugendamt fachlich und strukturell in der Lage ist, Eingliederungshilfen auf Basis sozialpädagogischer Expertise kompetent zu steuern.
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse, der Auslegung rechtlicher Normen sowie der kritischen Auseinandersetzung mit fachwissenschaftlichen Diskursen zur Jugendhilfe.
Der Hauptteil befasst sich mit der Definition seelischer Störungen, den notwendigen diagnostischen Schritten, dem Prozess der Hilfesteuerung und der Problematik der Schnittstellenarbeit.
Wesentliche Begriffe sind Eingliederungshilfe, § 35a SGB VIII, multiprofessionelle Kooperation, seelische Behinderung und Teilhabebeeinträchtigung.
Der Unterschied liegt primär im Tatbestand: Während bei der Hilfe zur Erziehung oft Erziehungsdefizite im Vordergrund stehen, basiert die Eingliederungshilfe auf einer festgestellten seelischen Behinderung des Kindes oder Jugendlichen selbst.
Die ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) dient als Instrument zur ressourcenorientierten Bewertung der Teilhabebeeinträchtigung, um vom rein defizitorientierten Blickwinkel wegzukommen.
Die „Große Lösung“ bezeichnet die Forderung, die Zuständigkeit für alle Kinder mit Behinderungen (geistig, körperlich oder seelisch) in der Jugendhilfe zu zentralisieren, um Abgrenzungsprobleme zwischen verschiedenen Sozialleistungsträgern zu vermeiden.
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