Bachelorarbeit, 2014
157 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Struktur und Aufbau des Erwachsenenvollzuges
2.1 Struktur des Strafvollzugs
2.2 Der offene Vollzug
2.3 Der geschlossene Vollzug
2.4 Der Frauenvollzug
2.4.1 Rechtliche Besonderheiten des Frauenvollzugs
2.4.1.1 Gesundheitsfürsorge
2.4.1.2 Schwangerschaft und Entbindung
2.4.1.3 Regelungen bezüglich Arbeits-und Beschäftigungsmaßnahmen bei Schwangeren und stillenden Müttern
2.4.1.4 Mutter-Kind-Einrichtungen im Strafvollzug
2.4.2 Bestandsaufnahme des Frauenstrafvollzugs
2.4.3 Charakteristische Merkmale weiblicher Strafgefangener
2.4.4 Problemfelder des Frauenvollzugs
2.4.4.1 Arbeit und Ausbildung
2.4.4.2 Drogenabhängigkeit und Inhaftierung
2.4.4.3 Psychische Belastungen und gesundheitliche Beschwerden
3 Geschichtliche Entwicklung von Mutter-Kind-Einrichtungen in der BRD
3.1 Die Mutter-Kind-Einrichtung in der JVA Frankfurt-Preungesheim
3.2 Entwicklung weiterer Einrichtungen
4 Rechtliche Grundlagen und länderspezifische Umsetzung bezüglich inhaftierter Mütter
4.1 Schwangerenbetreuung im Vollzug
4.2 Inhaftierte Mütter
4.3 Mutter-Kind-Einrichtung (§ 80, § 142 StVollzG)
4.3.1 § 80 StVollzG – Ein Ländervergleich
4.3.1.1 Regelungen hinsichtlich Alter des Kindes
4.3.1.2 Regelungen hinsichtlich Geschlechtes des inhaftierten Elternteils
4.3.1.3 Regelungen zur Zustimmung des Aufenthaltsberechtigten
4.3.1.4 Regelungen hinsichtlich der Gewährleistung des Kindeswohls
4.3.1.5 Anhörungspflicht des Jugendamtes
4.3.1.6 Regelungen hinsichtlich Kostentragung
4.3.1.7 Leistungen der Jugendhilfe nach SGB VIII
4.3.1.8 Unterhaltsleistungen im Sinne des § 27 SGB VIII i.V.m. § 39 SGB VIII
4.3.1.9 Jugendstrafvollzugsgesetze der Länder
4.3.2 § 142 StVollzG – Einrichtungen für Mütter mit ihren Kindern
4.3.3 Mutter-Kind-Einrichtungen nach § 45 SGB VIII
5 Zahlen und Fakten über die aktuelle Situation von Mutter-Kind-Einrichtungen
6 Unterbringung Mutter und Kind in der Praxis
6.1 Die Rechtslage in Bund und in den Ländern
6.2 Das Kind als Grundrechtsträger
6.2.1 Menschenwürdegrundsatz (Art 1 und 2 Abs. 1 GG)
6.2.2 Allgemeine Persönlichkeitsrecht Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
6.2.3 Gewährleistung des Kindeswohls nach § 80 Abs. 1 Satz 1 StVollzG
6.3 Grundlegende Vorrausetzungen der Beteiligten
6.3.1 Ermessensentscheidung der Strafvollzugsanstalt
6.3.2 Antragspflicht
6.4 Ablauf der Aufnahme
6.4.1 Aufnahmekriterien der Mutter
6.4.2 Aufnahmekriterien des Kindes
6.4.3 Kosten und Kostenübernahme
6.4.4 Funktionen des Jugendamts
7 Räumlichkeiten
8 Rahmenbedingungen für die Mutter
8.1 Ziele und Grundsätze
8.2 Medizinische Versorgung
8.3 Weitere Angebote der Anstalt
9 Rahmenbedingungen für das Kind
9.1 Ziele und Grundsätze
9.2 Medizinische Versorgung des Kindes
9.3 Besuch eines öffentlichen Kindergartens
9.4 Weitere Angebote der Anstalt für das Kind
9.4.1 Besuchs-und Ausgangsmöglichkeiten
10 Darstellung der Aufnahme und des anfänglichen Ablaufs in einer Mutter-Kind Einrichtung am Beispiel der JVA Frankfurt und der JVA Chemnitz
11 Sozialtherapeutische Angebote und Maßnahmen
11.1 Angebote und Maßnahmen für Mütter
11.1.1 Einzel- und Gruppengespräche
11.1.2 Einzel- und Gruppentherapie
11.1.3 Weitere Angebote der Anstalt
11.2 Angebote für Kind / Mutter-Kind
11.2.1 Spiel- und Freizeitmöglichkeiten
12 Entlassungen
12.1 Im Normalfall
12.2 Spezielle Maßnahmen
13 Vor- und Nachteile von Mutter-Kind-Einrichtungen aus theoretischer und praktischer Sicht
13.1 In Bezug auf die Mutter
13.2 Vorteile in Bezug auf das Kind
13.3 Nachteile für die Mutter
13.4 Nachteile für das Kind
14 Kritische Hinterfragung der MKE aus moralischer Sicht
15 Fazit
Die Arbeit untersucht den aktuellen Bestand sowie die rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen von Mutter-Kind-Einrichtungen im deutschen Strafvollzug, um die Bedeutung der Mutter-Kind-Beziehung und die sozialpädagogischen Möglichkeiten einer gemeinsamen Unterbringung zu analysieren.
Die Mutter-Kind-Einrichtung in der JVA Frankfurt-Preungesheim
Die Entstehungsgeschichte der Mutter-Kind-Einrichtung in der JVA Frankfurt-Preungesheim begann 1955 mit dem Umzug der Anstalt in ein größeres Gebäude. Aufgrund einer besseren medizinischen Versorgung konnten Kinder entbunden (JUNKER 2011, S. 13f.) und bis max. einem Jahr gestillt werden. Das Kind wurde dabei – getrennt von der Mutter - im Krankenhaus untergebracht, und durfte hauptsächlich zum Stillen besucht werden. Die Handhabung wurde zwar von der Aufsichtsbehörde gestattet, bedeutete aber auch eine zusätzliche Belastung für das Personal und eine Umstellung der Dienstpläne. Nachdem 1959 in Hessen der Freigang für den Jugendstrafvollzug eingeführt wurde, entstand in dem Übergangsheim „Fliednerhaus“ in der JVA Frankfurt-Preungesheim ein Raum für jugendliche Mütter. Im Laufe der Zeit konnten die Kinder im Vollzug mitversorgt werden und blieben bis zu der Entlassung der Mutter dort (EINSELE 1982, S. 21 ff.). Durch die positiven Erfahrungen im Jugendstrafvollzug war Einsele bestrebt eine solche Einrichtung auch im Erwachsenenvollzug zu errichten.
Die begrenzte räumliche Ausstattung ermöglichte zunächst nur ein getrennt errichtetes Kinderheim in der Freigängerabteilung. So wurde es den Müttern möglich, sich stundenweise um ihre Kinder zu kümmern. Zwar konnten mit der Zeit Kinder auch von außen in die Hafträume geholt werden, mussten diese jedoch über Nacht verlassen. Erst nach jahrelangem Einsatz und Öffentlichkeitsarbeit konnte, mithilfe einer Bürgerinitiative und dem Engagement der damaligen weiblichen Abgeordneten des hessischen Landtages, eine finanzielle Unterstützung seitens des Staates gesichert werden (EINSELE 1982, S.71f.). Nach einer langen Organisationsphase zwischen Justiz- und Baubehörden, Landesjustizamt und der Anstalt wurde am 01.04.1976 die erste Mutter-Kind-Einrichtung im deutschen Strafvollzug mit jeweils 18 Plätzen für Mütter und ihre Kinder geöffnet. Im Jahre 1988 entstanden Unterbringungsmöglichkeiten von jeweils fünf Plätzen für Mütter und ihre Kindern in der geschlossenen Abteilung des Frauenstrafvollzuges (JUNKER 2011, S.16ff.)
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die psychische Belastung inhaftierter Mütter und begründet die Notwendigkeit von Mutter-Kind-Einrichtungen zur Stärkung frühkindlicher Bindungen.
2 Struktur und Aufbau des Erwachsenenvollzuges: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Ziele des Strafvollzugs sowie die spezifischen Rahmenbedingungen im offenen und geschlossenen Vollzug mit einem Fokus auf weibliche Strafgefangene.
3 Geschichtliche Entwicklung von Mutter-Kind-Einrichtungen in der BRD: Es wird der historische Entstehungsprozess der ersten gemeinsamen Unterbringungsformen unter Helga Einsele in der JVA Frankfurt-Preungesheim beschrieben.
4 Rechtliche Grundlagen und länderspezifische Umsetzung bezüglich inhaftierter Mütter: Hier werden die gesetzlichen Bestimmungen, inklusive Föderalismusreform und SGB VIII-Leistungen, sowie der Ländervergleich detailliert dargestellt.
5 Zahlen und Fakten über die aktuelle Situation von Mutter-Kind-Einrichtungen: Dieser Abschnitt liefert eine statistische Übersicht der bestehenden Einrichtungen und Haftplätze in den Bundesländern.
6 Unterbringung Mutter und Kind in der Praxis: Das Kapitel behandelt die Aufnahmeverfahren, das Kindeswohl als zentralen Maßstab und die Kooperation zwischen Strafvollzug und Jugendamt.
7 Räumlichkeiten: Es werden die baulichen Gegebenheiten und Ausstattungsstandards der Mutter-Kind-Einrichtungen analysiert.
8 Rahmenbedingungen für die Mutter: Die Ziele, medizinische Versorgung und Angebote für inhaftierte Mütter innerhalb dieser speziellen Vollzugsform bilden den Schwerpunkt.
9 Rahmenbedingungen für das Kind: Dieses Kapitel widmet sich der kindgerechten Förderung, medizinischen Betreuung und dem Kindergartenbesuch.
10 Darstellung der Aufnahme und des anfänglichen Ablaufs in einer Mutter-Kind Einrichtung am Beispiel der JVA Frankfurt und der JVA Chemnitz: Ein konkreter Vergleich der Aufnahme- und Ablaufprozesse zweier ausgewählter Anstalten.
11 Sozialtherapeutische Angebote und Maßnahmen: Es werden die verschiedenen therapeutischen und sozialen Trainingsangebote für Mütter und Kinder vorgestellt.
12 Entlassungen: Das Kapitel erläutert die Prozesse und Herausforderungen beim Übergang in die Freiheit für Mutter und Kind.
13 Vor- und Nachteile von Mutter-Kind-Einrichtungen aus theoretischer und praktischer Sicht: Eine reflektierte Gegenüberstellung der Konzepte mit der alltäglichen Vollzugspraxis.
14 Kritische Hinterfragung der MKE aus moralischer Sicht: Eine ethische Auseinandersetzung mit der Frage, ob und wie die Inhaftierung mit dem Kindeswohl vereinbar ist.
15 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bewertet die Bedeutung sowie den Nachbesserungsbedarf der aktuellen Situation.
Mutter-Kind-Einrichtung, Strafvollzug, Resozialisierung, Kindeswohl, Frauenstrafvollzug, Haftbedingungen, Jugendamt, Inhaftierte Mütter, Sozialtherapie, Strafvollzugsgesetz, Haft, Entlassungsvorbereitung, Mutter-Kind-Bindung, Erziehungsfähigkeit, Strafvollzugsanstalt.
Die Bachelorarbeit analysiert die Situation von Mutter-Kind-Einrichtungen in deutschen Justizvollzugsanstalten, wobei der Fokus auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen, dem aktuellen Bestand und den praktischen Umsetzungen liegt.
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, wie trotz der „totalen Institution“ Gefängnis eine kindgerechte Entwicklung ermöglicht werden kann und welche Faktoren für den Erhalt der Mutter-Kind-Beziehung entscheidend sind.
Die Schwerpunkte liegen auf den gesetzlichen Grundlagen (Bund und Länder), der Bestandsaufnahme in den JVA, den Aufnahmekriterien sowie der kritischen Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen für Mutter und Kind.
Die Autorinnen nutzen eine Kombination aus Literaturanalyse rechtlicher und sozialpädagogischer Standards sowie eine empirische Bestandsaufnahme durch Besuche und Befragungen in ausgewählten Justizvollzugsanstalten.
Der Hauptteil gliedert sich in die Struktur des Vollzugs, die historische Genese der MKE, die differenzierte Darstellung der rechtlichen Anforderungen, die Aufnahmeregularien sowie eine detaillierte Auswertung der räumlichen und sozialtherapeutischen Angebote.
Zentrale Begriffe sind Resozialisierung, Kindeswohl, Strafvollzugsgesetz (StVollzG), Sozialtherapie und die Trennungsthematik.
Das Jugendamt hat eine beratende und begutachtende Funktion; es erstellt eine psychosoziale Diagnose und einen Hilfeplan, um zu beurteilen, ob die Unterbringung in der Anstalt dem Kindeswohl entspricht.
Ein wesentlicher Unterschied ist der sogenannte Heimstatus der JVA Frankfurt III, während die JVA Chemnitz eine Wohngruppe unterhält, in der die Mutter eigenverantwortlich für Betreuung und Verpflegung aufkommt.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass ein Gefängnisaufenthalt für Kinder grundsätzlich kritisch zu hinterfragen ist, jedoch die Mutter-Kind-Einrichtung als „zweitbeste Möglichkeit“ fungiert, um eine schwerwiegende Entfremdung und Trennung in den ersten Lebensjahren zu vermeiden.
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