Bachelorarbeit, 2014
62 Seiten, Note: 2,7
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Zielsetzung und Gang der Untersuchung
2 Grundlagen des Insolvenzrechts
2.1 Wesen des Insolvenzrechts
2.2 Insolvenzgründe
2.2.1 Zahlungsunfähigkeit
2.2.2 Drohende Zahlungsunfähigkeit
2.2.3 Überschuldung
2.3 Insolvenzverwalter und vorläufiger Insolvenzverwalter
3 ESUG - Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
3.1 Grundlagen
3.2 Änderungen der Insolvenzordnung durch das ESUG
3.2.1 Insolvenzeröffnungsverfahren
3.2.1.1 Anforderungen an den Eigenantrag des Schuldners
3.2.1.2 Vorläufiger Gläubigerausschuss und Wahl des Insolvenzverwalters
3.2.1.3 Abweisung mangels Insolvenzmasse
3.2.2 Eröffnetes Insolvenzverfahren
3.3 Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren
3.3.1 Eigenverwaltung
3.3.2 Schutzschirmverfahren
3.3.3 Bescheinigung, § 270b Abs. 1 S. 3 InsO
3.4 Sachwalter in der Praxis
3.4.1 Aufgaben und Pflichten des Sachwalters
3.4.2 Befugnisse des vorläufigen Sachwalters
3.4.2.1 Kassenführungsrecht
3.4.2.2 Zustimmungsvorbehalt und Widerspruchsrecht
3.4.2.3 Begründung von Masseverbindlichkeiten
4 Anfechtungsrisiken im Schutzschirmverfahren
4.1 Grundsatz, § 129 InsO
4.2 Deckungsanfechtung
4.2.1 Kongruente Deckung, § 130 InsO
4.2.2 Inkongruente Deckung, § 131 InsO
4.3 Vorsätzliche Benachteiligung, § 133 InsO
4.4 Gesellschafterdarlehen, § 135 InsO
4.5 Weitere Anfechtungsgründe von Rechtshandlungen
4.5.1 Mit denen Masseverbindlichkeiten begründet wurden
4.5.2 Mit denen keine Masseverbindlichkeiten begründet wurden
4.5.3 Mit denen Altverbindlichkeiten befriedigt wurden
5 Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers
5.1 Haftung bei Zahlungen an Dritte, § 64 S. 1 GmbHG
5.2 Haftung bei Zahlungen an Gesellschafter, § 64 S. 3 GmbHG
5.3 Insolvenzverschleppung, § 15a InsO
5.4 Weitere strafrechtliche Konsequenzen
5.4.1 Betrug, § 263 StGB
5.4.2 Bankrott, § 283 StGB
5.4.3 Veruntreuung von Arbeitsentgelt, § 266a StGB
6 Kritische Würdigung
6.1 Kritische Würdigung der Änderung der Insolvenzordnung durch das ESUG
6.2 Kritische Würdigung des vorläufigen Sachwalters
6.3 Kritische Würdigung der Anfechtungsrisiken
6.4 Kritische Würdigung der Haftungsrisiken
7 Fazit
Die vorliegende Bachelor-Thesis untersucht das Schutzschirmverfahren nach dem ESUG, wobei der Fokus auf den damit verbundenen Anfechtungsrisiken sowie der persönlichen Haftung des GmbH-Geschäftsführers liegt. Ziel ist es, die Möglichkeiten und Risiken der Eigenverwaltung im Kontext der Unternehmenssanierung kritisch zu beleuchten und Handlungsempfehlungen für die Praxis abzuleiten.
3.3.2 Schutzschirmverfahren
Der Schuldner muss, neben dem Antrag auf Eigenverwaltung, zusätzlich das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO beantragen. Obligatorisch für den Antrag ist, dass der Schuldner eine Bescheinigung von einem erfahrenen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder einer qualifizierten sonstigen Person vorzulegen hat, die bestätigt, dass er drohend zahlungsunfähig oder überschuldet, aber eine Sanierung nicht vergebens ist. Sind diese Merkmale erfüllt, wird durch das Insolvenzgericht eine Frist von maximal drei Monaten festgesetzt, um einen Insolvenzplan zur möglichen Rettung des Unternehmens seitens des Schuldners vorzulegen.
Fakultativ hierzu kann das Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen nach § 21 Abs. 1 und 2 Nr. 1a 3 bis 5 InsO anordnen. Die Untersagung oder Einstellung von Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner kann das Gericht nur auf Antrag des Schuldners nach § 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO anordnen. Während der Phase im Schutzschirmverfahren wird dem Schuldner ein Sachwalter zur Seite gestellt, der ihn, wie bei der Eigenverwaltung, überwacht. Dieser wird im Schutzschirmverfahren nicht vom vorläufigen Gläubigerausschuss, sondern vom Schuldner selbst bestimmt. Das Gericht darf nur vom Vorschlag des Schuldners abweichen, wenn die vorgeschlagene Person offensichtlich für die Übernahme des Amtes nicht geeignet ist, gemäß § 270 Abs. 2 S. 2 InsO.
Mit dem Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO hat der Gesetzgeber einen Schutzmechanismus für den Schuldner in die InsO eingefügt, welches das deutsche Insolvenzrecht in dieser Form bisher nicht kannte. Dem Schuldner wird ein maximaler Schutz vor den Gläubigern gewährt, wenn er den Schutzschirm im Zuge der Eigenverwaltung beantragt. In dieser Zeit von maximal drei Monaten hat der Schuldner die Möglichkeit, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, um die Gläubiger von der Sanierungsfähigkeit des Unternehmens zu überzeugen. Weiterhin soll durch den Schutzschirm ein Anreiz geschaffen werden, damit die Geschäftsführung bereits bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einen Insolvenzantrag stellt, solange das Insolvenzverfahren nicht aussichtslos erscheint.
1 Einleitung: Dieses Kapitel erläutert die Problemstellung der Unternehmenssanierung nach dem ESUG und definiert das Ziel sowie den Aufbau der Untersuchung.
2 Grundlagen des Insolvenzrechts: Hier werden die wesentlichen Merkmale des Insolvenzrechts, die Eröffnungsgründe und die Rollen von Insolvenzverwaltern dargelegt.
3 ESUG - Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen: Der Hauptteil analysiert die Neuerungen durch das ESUG, insbesondere die Eigenverwaltung und die spezifischen Mechanismen des Schutzschirmverfahrens.
4 Anfechtungsrisiken im Schutzschirmverfahren: Dieses Kapitel widmet sich den rechtlichen Risiken der Anfechtung von Rechtshandlungen im Rahmen der Insolvenzmasse.
5 Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers: Hier werden die zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeiten des Geschäftsführers, insbesondere bezüglich Insolvenzverschleppung und Zahlungen in der Krise, behandelt.
6 Kritische Würdigung: Eine reflektierte Betrachtung der Wirksamkeit der ESUG-Instrumente sowie der praktischen Herausforderungen für Sachwalter und Geschäftsführer.
7 Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung der Erfolgschancen des Schutzschirmverfahrens und des Bedarfs an weiterer Rechtssicherheit.
ESUG, Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Insolvenzrecht, Insolvenzanfechtung, GmbH-Geschäftsführer, Insolvenzmasse, Unternehmenssanierung, Masseverbindlichkeiten, Insolvenzverschleppung, Gläubigerschutz, Sachwalter, Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung, Insolvenzplan.
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Unternehmenssanierung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des ESUG-Schutzschirmverfahrens.
Die zentralen Schwerpunkte liegen auf dem Schutzschirmverfahren, den damit einhergehenden Anfechtungsrisiken für Gläubiger sowie den spezifischen Haftungsgefahren für GmbH-Geschäftsführer in der Unternehmenskrise.
Ziel ist es, die Eigenverwaltung vor dem Hintergrund der Haftung und Anfechtungsrisiken zu beleuchten und zu prüfen, ob die Instrumente des ESUG eine effektive Sanierung ermöglichen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten, aktueller Rechtsprechung und relevanter Fachliteratur zum deutschen Insolvenzrecht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der ESUG-Neuerungen, die Rolle des Sachwalters, detaillierte Anfechtungsgründe der Insolvenzordnung sowie eine fundierte Analyse strafrechtlicher Konsequenzen für Geschäftsführer.
Wichtige Begriffe sind insbesondere das Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung, Anfechtungsrisiken, Haftung des Geschäftsführers und die Sanierung von notleidenden Unternehmen.
Das Schutzschirmverfahren ist ein spezielles Instrument innerhalb der Eigenverwaltung, das dem Schuldner für maximal drei Monate einen erweiterten Schutz vor Gläubigermaßnahmen bietet, um einen Insolvenzplan zu erarbeiten.
Der Sachwalter dient als Bindeglied zwischen Gläubigern und Schuldner; er überwacht das Verfahren und sorgt durch seine fachliche Kompetenz für die Rechtmäßigkeit der Sanierungshandlungen.
Es besteht ein Spannungsfeld zwischen der strafrechtlichen Pflicht des Geschäftsführers zur Abführung der Beiträge und der insolvenzrechtlichen Pflicht zur Massesicherung, was in der Arbeit detailliert anhand der BGH-Rechtsprechung erörtert wird.
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