Bachelorarbeit, 2014
37 Seiten, Note: 1,9
1. Einleitung
2. Konzeptioneller Rahmen
2.1 Europäisierung
2.2 Pace-Setter, Foot-Dragger und Fence-Sitter
2.1 Zentrale Begriffe
2.1.1 Asylpolitik
2.1.2 Asylant
2.1.3 Die Dublin II Verordnung
3. Die Rolle Deutschlands in der europäischen Asylpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Dublin II Verordnung
3.1 Die Rolle Deutschlands in der europäischen Asylpolitik
3.1.1 Deutsche Asylpolitik
3.1.2 Deutschlands Verhalten zu anderen europäischen Staaten
3.1.3 Deutschlands Verhalten in europäischen Verhandlungen
3.2. Die Rolle Deutschlands in der Dublin II Verordnung
3.2.1 Deutsche Asylpolitik
3.2.2 Deutschlands Verhalten zu anderen europäischen Staaten
3.2.3 Deutschlands Verhalten in europäischen Verhandlungen
3.3 Zwischenfazit
4. Fazit
Die Arbeit untersucht die Rolle Deutschlands im Prozess der europäischen Asylpolitik, wobei der theoretische Analyserahmen von Tanja Börzel (Pace-Setter, Foot-Dragger, Fence-Sitter) auf das deutsche Verhalten angewendet wird, insbesondere unter Berücksichtigung der Implementierung und Ausgestaltung der Dublin II Verordnung.
3.1.1 Deutsche Asylpolitik
Kurz nach Inkrafttreten der Genfer Flüchtlingskonvention 1953 wurde mit den römischen Verträgen 1957 der Grundstein der heutigen Europäischen Union gelegt: die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde gegründet. Deutschland und Frankreich hatten den Vertrag initiiert. Der EWG Vertrag hatte die Schaffung eines gemeinsamen Marktes zum Ziel, Asylfragen oder Ausländerpolitik waren keine zentralen Themen des Vertrages. Dennoch gab es nach dem zweiten Weltkrieg Flüchtlinge in Europa, auf die die europäischen Staaten individuell reagierten. Infolge dessen entwickelten sich bis in die 80er Jahre höchst heterogene Regelungsweisen im Bereich der Asylpolitik in den verschiedenen europäischen Staaten. Die Bundesrepublik Deutschland gab dem Flüchtlingsschutz bereits früh Verfassungsrang und zog damit eine Lehre aus dem zweiten Weltkrieg.
Auf Vorschlag des Abgeordneten Friedrich Wilhelm Wagner (SPD) wurde das Asylrecht im Grundgesetz von 1949 so offen wie möglich gestaltet. „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ heißt es in Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes von 1949. Auch in anderen europäischen Staaten, wie etwa Italien, wurde das Asylrecht in der Verfassung festgehalten. Doch während sich in Deutschland ein hochgradig ausdifferenziertes Asylsystem entwickelte, blieb das Asylrecht in Italien ein „forgotten fundamental right“. Das vergleichsweise liberale Asylrecht in der BRD führte dazu, dass Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg bis zu Beginn der 90er die meisten Flüchtlinge in Europa aufnahm. Deutschland erfüllt mit seinem detailliert ausgearbeiteten Asylsystem die Vorraussetzung auf europäischer Ebene als Pace-Setter aufzutreten. Im Folgenden wird deutlich, wie die Asylpolitik immer wieder angepasst und genau überarbeitet wird.
1. Einleitung: Einführung in das Thema der deutschen Asylpolitik und Darlegung des Forschungsinteresses an der Rolle Deutschlands in der EU.
2. Konzeptioneller Rahmen: Darstellung der theoretischen Grundlagen, insbesondere der Europäisierung und der Rollenklassifikationen nach Tanja Börzel sowie Klärung zentraler Begriffe.
3. Die Rolle Deutschlands in der europäischen Asylpolitik unter besonderer Berücksichtigung der Dublin II Verordnung: Detaillierte Analyse des Verhaltens der deutschen Exekutive in der europäischen Asylpolitik und im Kontext der Dublin II Verordnung.
4. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der deutschen Rolle als ehemaliger Pace-Setter, der sich zunehmend restriktiv und bremsend im europäischen Integrationsprozess verhält.
Asylpolitik, Deutschland, Europäisierung, Pace-Setter, Dublin II Verordnung, Europäische Union, Flüchtlingsschutz, Asylrecht, Verursacherprinzip, Integration, Sicherheitspolitik, Migration, Bundesregierung, Kooperation, Zuständigkeit.
Die Arbeit analysiert die Rolle Deutschlands innerhalb der europäischen Asylpolitik und untersucht, inwiefern Deutschland als treibende Kraft (Pace-Setter) oder bremsender Akteur agiert.
Neben der Europäisierung der Asylpolitik liegt der Fokus auf der Anwendung und Ausgestaltung der Dublin II Verordnung sowie dem Einfluss der deutschen Exekutive auf europäische Entscheidungen.
Das Ziel ist es, das Verhalten Deutschlands im Europäisierungsprozess der Asylpolitik empirisch zu bestimmen und zu klassifizieren, ob Deutschland als Pace-Setter, Foot-Dragger oder Fence-Sitter agiert.
Die Arbeit nutzt das Europäisierungskonzept von Tanja Börzel, um Deutschlands Verhalten in der Asylpolitik anhand von drei Kategorien (Pace-Setter, Foot-Dragger, Fence-Sitter) zu klassifizieren.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der historischen Entwicklung der deutschen Asylpolitik, dem Verhalten gegenüber anderen europäischen Staaten und dem Agieren in EU-Verhandlungen, insbesondere im Kontext von Dublin II.
Zentrale Begriffe sind unter anderem Asylpolitik, Pace-Setter, Dublin II Verordnung, Europäische Integration, Sicherheitspolitik und das Verursacherprinzip.
Ab 1997 wandelte sich die Rolle Deutschlands von einem Pace-Setter, der die europäische Integration der Asylpolitik vorantrieb, hin zu einem Akteur, der aufgrund innenpolitischen Drucks und ökonomischer Interessen der Bundesländer die weitere Integration eher bremste.
Die Verordnung ermöglichte es Deutschland, nationale restriktive Prinzipien wie das des "sicheren Drittstaats" auf europäischer Ebene zu implementieren, was Deutschland in diesem spezifischen Fall erfolgreich als Pace-Setter agieren ließ.
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