Bachelorarbeit, 2012
34 Seiten, Note: 1,0
1. Die Bedeutung des Leistungsschutzrechts
2. Begriffsbestimmungen
2.1. Tonmeister
2.2. Toningenieur
2.3. Tontechniker
2.4. Produzent
3. Schutzrechte des Tonmeisters
3.1. Urheberrecht
3.2. Leistungsschutzrecht gem. § 73
3.2.1. „Werk oder Ausdrucksform der Volkskunst“
3.2.2. (Zugrundeliegende) Darbietung
3.2.3. Künstlerische Mitwirkung an einer solchen Darbietung
3.2.3.1. „an einer solchen Darbietung“
3.2.3.1.1. Ganze enge Auslegung
3.2.3.1.2. Enge Auslegung
3.2.3.1.3. Erweiterte Auslegung
3.2.3.1.4. Teilweise Analoge Anwendung
3.2.3.1.5. Weite Auslegung
3.2.3.1.6. Stellungnahme zum Streitstand um § 73 a.F.
3.2.3.1.7. Änderung durch die Urheberrechtsnovelle von 2003
3.2.3.2. Künstlerische Mitwirkung
3.2.3.2.1. Allgemeines zur Aufnahme von Musik
3.2.3.2.2. Künstlerische Mitwirkung bei der Aufnahme von E-Musik
3.2.3.2.3. Künstlerische Mitwirkung bei der Aufnahme von U-Musik
3.2.3.2.4. Künstlerische Mitwirkung bei Live-Veranstaltungen
3.2.3.2.5. Zwischenergebnis
3.3. Leistungsschutzrecht gem. § 85
3.4. Zwischenergebnis
4. Erneuter Handlungsbedarf des Gesetzgebers?
5. Fazit
Literaturverzeichnis
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