Doktorarbeit / Dissertation, 2013
187 Seiten, Note: Gut
Diese Dissertation befasst sich mit dem Wahlrechtsausschluss im österreichischen Recht, insbesondere im Kontext der Wahlrechtsnovelle 2011. Sie analysiert die rechtlichen und politischen Aspekte des Themas und untersucht, wie der Ausschluss vom Wahlrecht mit den Grundprinzipien der Demokratie und den Menschenrechten in Einklang gebracht werden kann.
Das erste Kapitel führt in die Thematik des Wahlrechtsausschlusses ein und legt die Problemstellung, die Zielsetzung und die Methodik der Arbeit dar. Das zweite Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung des Wahlrechts in Österreich, beginnend mit dem Beginn der konstitutionellen Monarchie bis hin zur Zweiten Republik. Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit den demokratiepolitischen Aspekten des Wahlrechts und untersucht die Bedeutung des demokratischen Prinzips und die Rolle von Wahlen in einer Demokratie. Das vierte Kapitel analysiert das Wahlrecht im Detail, einschließlich der materiellen und verfahrensrechtlichen Grundsätze sowie der Relevanz des Wahlrechts als Grundrecht in der EMRK. Schließlich behandelt das fünfte Kapitel den Ausschluss vom Wahlrecht, indem es die gesetzlichen Grundlagen und die relevanten Urteile des EGMR beleuchtet.
Wahlrecht, Wahlrechtsausschluss, Demokratie, Menschenrechte, EMRK, Österreich, Verfassungsrecht, Wahlrechtsnovelle 2011, EGMR, Grundrecht, politisches Grundrecht, Wahlsystem, Wahlbeteiligung, Wahlpflicht, Passives Wahlrecht, Aktives Wahlrecht
Das aktive Wahlrecht ist das Recht zu wählen, während das passive Wahlrecht das Recht beschreibt, selbst als Kandidat gewählt zu werden.
Ein Ausschluss kann infolge einer gerichtlichen Verurteilung zu einer bestimmten Freiheitsstrafe erfolgen, wobei die Wahlrechtsnovelle 2011 hier wichtige Änderungen brachte.
Die Europäische Menschenrechtskonvention schützt das Recht auf freie Wahlen. Der EGMR prüft, ob Beschränkungen des Wahlrechts verhältnismäßig und demokratisch legitimiert sind.
Die Novelle passte die Bestimmungen zum Wahlrechtsausschluss an die Rechtsprechung des EGMR an, um automatische und unverhältnismäßige Ausschlüsse zu verhindern.
In diesem Urteil rügte der EGMR den automatischen Entzug des Wahlrechts bei Strafgefangenen und forderte eine Einzelfallprüfung durch einen Richter.
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