Bachelorarbeit, 2010
64 Seiten, Note: 2,0
Die Bachelorarbeit untersucht die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf die Bewertung von Pensionsrückstellungen und insbesondere auf kleine, bilanziell überschuldete GmbHs. Die Arbeit analysiert die neuen Vorschriften des BilMoG und deren Einfluss auf die Handels- und Steuerbilanz sowie auf die Überschuldungsbilanz.
Das erste Kapitel der Arbeit legt die Problemstellung dar, die im Zusammenhang mit der Bewertung von Pensionsrückstellungen durch das BilMoG für kleine, bilanziell überschuldete GmbHs besteht. Kapitel zwei erläutert wichtige Definitionen, darunter „Kleine Kapitalgesellschaft“, „Bilanzielle Überschuldung“, „Insolvenzrechtliche Überschuldung“, „Fortführungsprognose“ und „Insolvenzantragspflicht“. Kapitel drei beleuchtet die Entwicklung der Pensionsrückstellungen vor und nach BiRiLiG und analysiert die Bewertung der Pensionsrückstellungen in der Handels- und Steuerbilanz. Des Weiteren werden die neuen Vorschriften des BilMoG und deren Auswirkungen auf die Bilanzierung von Pensionsrückstellungen behandelt. Kapitel vier untersucht die Auswirkungen des BilMoG auf kleine, bilanziell überschuldete GmbHs, insbesondere auf das Geschäftsleben, die Handels- und Steuerbilanz, die Überschuldungsbilanz, die Fortführungsprognose und die konkrete Pensionsrückstellung. Kapitel fünf präsentiert Lösungsansätze, um die Herausforderungen durch das BilMoG zu bewältigen. Dazu gehören abmildernde Übergangsregelungen, Bilanzbereinigung, bilanzpolitische Möglichkeiten und Verzicht auf Pensionsanspruch. Das letzte Kapitel fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und bietet eine Schlussfolgerung.
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), Pensionsrückstellungen, kleine Kapitalgesellschaften, bilanziell überschuldete GmbHs, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Überschuldungsbilanz, Fortführungsprognose, Insolvenzantragspflicht, Lösungsansätze, bilanzpolitische Maßnahmen.
Durch das BilMoG müssen Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz zum Barwert bewertet werden, wobei ein durchschnittlicher Marktzinssatz der letzten sieben Jahre anzuwenden ist, was oft zu höheren Rückstellungen führt.
Bei bereits bilanziell überschuldeten GmbHs kann die Erhöhung der Pensionsrückstellungen die Überschuldung so weit verschärfen, dass eine Insolvenzantragspflicht gemäß § 19 InsO entsteht.
Eine bilanzielle Überschuldung liegt vor, wenn das Eigenkapital negativ ist. Insolvenzrechtliche Überschuldung prüft zusätzlich, ob eine positive Fortführungsprognose besteht; fehlt diese, muss Insolvenz angemeldet werden.
Möglichkeiten sind die Saldierung mit reserviertem Vermögen, die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen, der Verzicht auf Pensionsansprüche oder die Aktivierung latenter Steuern.
Da die Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen in Handels- und Steuerbilanz nun deutlich voneinander abweichen, können diese Bilanzen nicht mehr ohne Weiteres identisch sein.
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