Bachelorarbeit, 2012
33 Seiten, Note: 1,7
A. Einführung
B. Grundlagen
I. Lärm
II. Verkehrslärm
III. Rechtliche Würdigung
IV. Rechtliche Instrumente
1. Umweltplanung
2. Direkte Verhaltenssteuerung
a. Gesetzliche Ge- und Verbote
b. Kontrollinstrumente
c. Repressive Instrumente
3. Indirekte Verhaltenssteuerung
4. Staatliche Eigenvornahme
C. Straßenverkehrslärmbekämpfung
I. Ansatz des globalen Fahrzeugbezuges
1. Grundpflicht vor dem Inverkehrbringen - § 38 Abs. 1 S. 1 BImSchG
2. Grundpflicht während des Betriebes - § 38 Abs. 1 S. 2 BImSchG
II. Ansatz der lokalen Lärmkonfliktbekämpfung
1. Planungsstufe nach § 50 S. 1 BImSchG
2. Stufe des aktiven Lärmschutzes nach § 41 BImSchG
3. Stufe des passiven Lärmschutzes nach § 42 BImSchG
D. Schienenverkehrslärmbekämpfung
A. Ansatz des globalen Fahrzeugbezuges
1. Grundpflicht - § 38 BImSchG
a. Eisenbahnen i.S.v. § 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 AEG
b. Straßenbahnen i.S.v. § 4 Abs. 1 und 2 PBefG
B. Ansatz der lokalen Lärmkonfliktbekämpfung
E. Zusammenfassung
Diese Bachelor-Arbeit analysiert die rechtlichen Instrumente zur Bekämpfung von Verkehrslärm mit dem Fokus auf die Verkehrssysteme Straße und Schiene. Das Ziel besteht darin, die aktuelle Rechtslage zusammenzufassen, Gesetzeslücken aufzudecken und Möglichkeiten zur effektiveren Lärmminderung unter Berücksichtigung nationaler und europäischer Vorgaben zu identifizieren.
I. Ansatz des globalen Fahrzeugbezuges
Der erste Ansatz steht unter dem Gesichtspunkt des globalen Fahrzeugbezuges. Als Fahrzeug versteht der Gesetzgeber jedes Verkehrsmittel, von dem Verkehrsemissionen ausgehen und welches Verkehrsimmissionen verursachen kann. Der Regelungsgehalt umfasst unter dem Aspekt des Lärms Antriebs-, Roll- und aerodynamische Geräusche. In § 38 Abs. 1 BImSchG wird der Fahrzeugbegriff konkretisiert. Unter den Fahrzeugbegriff fallen alle mit Maschinenkraft angetriebenen Landfahrzeuge, die nicht an Gleise gebunden sind, sofern sie am Verkehr teilnehmen. Dabei versteht man unter Verkehr die Beförderung bzw. Ortsveränderung von Personen und Gütern in einem definierten System, wie z.B. das Bundesfernstraßennetz.
Vergleichbar dem anlagenbezogenen Immissionsschutz begründet § 38 Abs. 1 S. 1 BImSchG eine Grundpflicht zur Beschaffenheit von Fahrzeugen, die am Verkehr teilnehmen. Der persönliche Anwendungsbereich richtet sich an Hersteller, Importeure und jene Dritte, die Fahrzeuge im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen in Verkehr bringen. Dieser Personenkreis unterliegt der Pflicht, bei der Herstellung von Fahrzeugen darauf zu achten, dass bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb und der Teilnahme am Verkehr Emissionen zu vermeiden bzw. zu verringern sind. Zugehörig dem Personenkreis, der ein Fahrzeug erstmalig in Verkehr bringt, obliegt auch dem Fahrzeughalter die Pflicht, an seinem Kraftfahrzeug die emissionsarme Beschaffenheit aufrechtzuerhalten. Dies erfolgt durch die geeignete Wartung.
A. Einführung: Die Einleitung definiert das Thema, grenzt die Verkehrssysteme Straße und Schiene ein und verdeutlicht die Relevanz der Lärmbekämpfung für die öffentliche Gesundheit.
B. Grundlagen: Dieses Kapitel erläutert die physikalischen und psychologischen Aspekte von Lärm, dessen Gesundheitsauswirkungen sowie die Klassifizierung der rechtlichen Steuerungsinstrumente.
C. Straßenverkehrslärmbekämpfung: Der Abschnitt analysiert den Fahrzeugbezug sowie das dreistufige System aus Planung, aktivem und passivem Lärmschutz anhand der einschlägigen Paragrafen des BImSchG.
D. Schienenverkehrslärmbekämpfung: Hier erfolgt eine spezifische Untersuchung der Lärmschutzinstrumente für Eisenbahnen und Straßenbahnen unter Berücksichtigung europäischer Richtlinien und technischer Spezifikationen.
E. Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Bilanz der vorhandenen Instrumente und fordert ein verstärktes Lärmminderungspotential durch technische Fahrzeugverbesserungen und Anreizsysteme.
Verkehrslärm, BImSchG, Lärmbekämpfung, Fahrzeugbezug, Immissionsschutz, Planfeststellungsverfahren, aktiver Lärmschutz, passiver Lärmschutz, Schienenverkehr, Straßenverkehr, Stand der Technik, Umweltrecht, Gesundheitsrisiko, Verkehrsrecht, Lärmminderung
Die Arbeit befasst sich mit den verschiedenen rechtlichen Instrumenten, die der Gesetzgeber zur Bekämpfung von Verkehrslärm bei Straßen- und Schienenfahrzeugen zur Verfügung stellt.
Die zentralen Felder sind der globale Fahrzeugbezug durch technische Anforderungen sowie das lokale Schutzkonzept, das Planung, aktiven und passiven Lärmschutz umfasst.
Das Ziel ist die Analyse der bestehenden Rechtslage, das Aufzeigen von Schwachstellen in der Lärmbekämpfung und die Diskussion von Verbesserungspotentialen, insbesondere bei der Fahrzeugtechnik.
Die Arbeit stützt sich primär auf eine umfassende Auswertung nationaler und europäischer Rechtsnormen, Rechtsprechung sowie umweltwissenschaftlicher Literatur und Studien.
Im Hauptteil werden detailliert die Ansätze zur Lärmminderung bei Straßenfahrzeugen und Schienenwegen untersucht, wobei jeweils zwischen der globalen Fahrzeugbeschaffenheit und lokalen Konfliktbewältigungen unterschieden wird.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Verkehrslärm, BImSchG, Lärmminderungspotential, Immissionsschutz und das dreistufige Schutzkonzept für Verkehrswege.
Diese Unterscheidung ist essenziell für die Rechtsanwendung: Aktiver Lärmschutz (z.B. Lärmschutzwände) hat Vorrang, während passiver Lärmschutz (z.B. Schallschutzfenster) als Ausgleich greift, wenn aktive Maßnahmen unverhältnismäßig sind.
Der Autor kritisiert den Schienenbonus von 5 dB als veraltet, da er die Lärmbelastung durch steigende Verkehrszahlen nicht ausreichend berücksichtigt und eine Überarbeitung der 16. BImSchV fordert.
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