Examensarbeit, 2012
57 Seiten, Note: 13
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einleitung
B. Rechtliche Grundlage und Konstruktion von EFSM und EFSF
C. Europarechtliche Bewertung des EFSM
I. Verordnung (EU) Nr. 407/2010
1. Art. 122 Abs. 2 AEUV als Rechtsgrundlage
2. Voraussetzungen des Art. 122 Abs. 2 AEUV
a) Naturkatastrophe oder außergewöhnliches Ereignis
b) Unkontrollierbarkeit des außergewöhnlichen Ereignisses
c) Betroffensein von Schwierigkeiten
d) Kausalität zwischen außergewöhnlichem Ereignis und Schwierigkeiten
3. Verhältnis des Art. 122 Abs. 2 AEUV zu Art. 125 Abs. 1 AEUV
4. Verfahrensrechtliche Ausgestaltung der Verordnung
a) Prüfung der Voraussetzungen des Art. 122 Abs. 2 AEUV
b) Anleihekompetenz
5. Ergebnis
II. Bisherige Hilfeleistungen des EFSM
III. Ergebnis
D. Europarechtliche Bewertung der EFSF
I. Unzulässigkeit aus Kompetenzgründen
II. Verstoß gegen Art. 123 und 124 AEUV
1. Gegenstand der Bestimmungen
2. Kollision der EFSF mit Art. 123 und 124 AEUV
3. Ergebnis
III. Verstoß gegen Art. 125 Abs. 1 AEUV
1. Gegenstand der Bestimmung
2. Kollision der EFSF mit Art. 125 Abs. 1 AEUV
a) Grammatische Auslegung
aa) Verbot freiwilliger Unterstützung
bb) „Eintreten“ in eine Verbindlichkeit
b) Systematische Auslegung
aa) Existenz des Art. 122 Abs. 2 AEUV
bb) Regelung der Art. 143 und 144 AEUV
cc) Der neue Art. 136 Abs. 3 AEUV
c) Historische Auslegung
d) Teleologische Auslegung
aa) Sinn und Zweck
bb) Teleologische Reduktion
e) Ergebnis
3. Rechtfertigung der Kollision mit Art. 125 Abs. 1 AEUV
a) Unionsnotstand
b) Solidaritätsprinzip
4. Ergebnis
IV. Ergebnis
E. Ausblick
Die Arbeit untersucht die europarechtliche Zulässigkeit der beiden zentralen Krisenbewältigungsinstrumente der Eurozone: den Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) sowie die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Im Fokus steht dabei insbesondere die Vereinbarkeit dieser Instrumente mit den primärrechtlichen Vorgaben des AEUV, allen voran der sogenannten "No-Bail-out"-Klausel.
C. Europarechtliche Bewertung des EFSM
Bei der europarechtlichen Bewertung des EFSM muss strikt getrennt werden, zwischen der Zulässigkeit des EFSM an sich, mithin der Verordnung (EU) Nr. 407/2010, und den konkreten Einzelfällen in denen der Mechanismus bislang zur Anwendung gekommen ist. Zu diesen Fällen zählen die Hilfen für Irland und Portugal.
I. Verordnung (EU) Nr. 407/2010
1. Art. 122 Abs. 2 AEUV als Rechtsgrundlage
Wegen des Grundsatzes der begrenzten Einzelermächtigung kann die Europäische Union gemäß Art. 5 Abs. 2 S. 1 EUV nur in den Bereichen tätig werden, in denen ihr die Mitgliedstaaten entsprechende Kompetenzen übertragen haben. Daher dürfen verbindliche Rechtsakte wie die Verordnung (EU) Nr. 407/2010 nur auf Grund einer ausdrücklichen Kompetenzzuweisung im Primärrecht erlassen werden. Zudem muss immer die für den Rechtsakt zutreffende Rechtsgrundlage herangezogen werden, insbesondere weil diese entscheidend für Organkompetenz, Handlungsformen und Verfahren ist.
In der Verordnung selbst wird Art. 122 Abs. 2 AEUV als Grundlage für deren Erlass angeführt. Nach Art. 122 Abs. 2 AEUV kann der Rat auf Vorschlag der Kommission einem Mitgliedstaat u.a. bei außergewöhnlichen Ereignissen, die sich der Kontrolle des Mitgliedstaates entziehen, finanziellen Beistand gewähren. Somit liegt zumindest eine Ermächtigung zur finanziellen Hilfeleistung im Einzelfall vor. Fraglich ist, ob der Rat auch eine entsprechende abstrakt-generelle Regelung wie eine Verordnung erlassen kann.
A. Einleitung: Diese Einleitung skizziert den Ursprung der Finanzkrise seit 2007 und die daraus resultierende Notwendigkeit der Einführung des EFSM und der EFSF als Rettungsmechanismen.
B. Rechtliche Grundlage und Konstruktion von EFSM und EFSF: In diesem Kapitel werden die rechtlichen Strukturen der beiden Rettungsinstrumente dargestellt, wobei insbesondere auf die Verordnung zum EFSM und den Rahmenvertrag der EFSF eingegangen wird.
C. Europarechtliche Bewertung des EFSM: Dieses Hauptkapitel prüft die Rechtmäßigkeit der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 anhand der Anforderungen des Art. 122 Abs. 2 AEUV sowie der verfahrensrechtlichen Ausgestaltung.
D. Europarechtliche Bewertung der EFSF: Hier wird die EFSF auf ihre Vereinbarkeit mit Kompetenzvorgaben und den Verboten der Art. 123, 124 und 125 AEUV hin untersucht, wobei die privatrechtliche Natur der Fazilität eine gesonderte Betrachtung erfordert.
E. Ausblick: Der Ausblick resümiert die problematische Ad-hoc-Natur der Krisenbewältigung und hinterfragt die langfristige Stabilität der gewählten Konstruktionen vor dem Hintergrund der Wirtschaftsverfassung.
EFSM, EFSF, Europarecht, Art. 122 AEUV, Art. 125 AEUV, No-Bail-out-Klausel, Finanzkrise, Euro, Haushaltsdisziplin, Solidaritätsprinzip, Wirtschaftspolitik, Währungspolitik, Staatshilfen, Finanzmarkt, Rechtsgrundlage.
Die Arbeit analysiert die europarechtliche Konformität der Rettungsmechanismen EFSM und EFSF, die als Reaktion auf die Staatsschuldenkrise im Euro-Raum etabliert wurden.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die primärrechtliche Zulässigkeit dieser Instrumente, die Frage der Rechtsgrundlagen im AEUV und die Auswirkungen auf die fiskalische Disziplin und das Verbot der gemeinschaftlichen Haftung.
Die zentrale Frage ist, ob der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) und die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) mit dem europäischen Primärrecht, insbesondere mit der No-Bail-out-Klausel des Art. 125 AEUV, vereinbar sind.
Die Autorin verwendet eine klassische juristische Auslegungsmethode, die sich aus grammatikalischen, systematischen, historischen und teleologischen Argumenten zusammensetzt, um die Vereinbarkeit mit den EU-Verträgen zu prüfen.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Prüfung des EFSM-Mechanismus und eine separate rechtliche Bewertung der EFSF, wobei die Kompetenzgrundlagen und mögliche Verstöße gegen verschiedene Artikel des AEUV (122, 123, 124, 125) analysiert werden.
Die wichtigsten Begriffe sind No-Bail-out-Klausel, Euro-Rettungsschirm, Rechtsgrundlage, Haushaltsdisziplin und die Auslegung von Art. 122 bzw. 125 AEUV.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die in der Verordnung (EU) Nr. 407/2010 vorgesehene Anleihekompetenz durch Art. 122 Abs. 2 AEUV nicht gedeckt ist und die Verordnung insoweit als rechtswidrig anzusehen ist.
Obwohl eine rein formale Betrachtung den Verstoß verneinen könnte, argumentiert der Autor, dass die Darlehen der EFSF dem Zweck der No-Bail-out-Klausel (Förderung solider Haushaltsführung durch Marktkräfte) entgegenstehen und somit als unzulässiges "Eintreten" in Verbindlichkeiten gewertet werden müssen.
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