Masterarbeit, 2013
161 Seiten, Note: 1,3
ABSCHNITT A: GRUNDLAGEN
I. Problemstellung
II. Der Freiberufler in der einkommensteuerrechtlichen Betrachtung
A. Der Freiberufler
B. Grundlagen der Besteuerung der Freien Berufe
1. Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit
2. Gemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit
a) Die Sozietät
b) Die Partnerschaftsgesellschaft
c) Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung bei Personengesellschaften
III. Bedeutung und Begriff des Mitunternehmers
A. Der Gewerbebetrieb nach § 15 EStG
1. Der Gewebebetrieb nach § 15 Abs. 2 EStG
2. Die Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG
3. Die gewerbliche Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG
B. Die Mitunternehmerschaft
1. Mitunternehmerrisiko
2. Mitunternehmerinitiative
IV. Die Kapitalkonten der Gesellschafter
V. Die einkommensteuerrechtliche Gewinnermittlung
A. Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG
B. Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 3 EStG
VI. Wechsel der Gewinnermittlungsart
A. Der Wechsel von der Überschussrechnung zur Bilanzierung
B. Der Wechsel von der Bilanzierung zur Überschussrechnung
VII. Gesetzlicher Anwendungsbereich des § 24 UmwStG
A. Verhältnis zu anderen Vorschriften
B. Einfluss auf die Art der Gewinnermittlung
ABSCHNITT B: ÄNDERUNG DES GESELLSCHAFTERBESTANDES
I. Gründung einer Personengesellschaft durch Einbringung einer Einzelpraxis
A. Zivilrechtliche Darstellung
B. Einkommensteuerrechtliche Darstellung
C. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
1. Steuerliche Gestaltung i. R. d. § 24 UmwStG im Gegensatz zur Bargründung bei vorheriger Betriebsveräußerung
2. Steuerliche Optimierungsmaßnahmen bei zurückbehalten einzelner wesentlicher Wirtschaftsgüter
a) Teilweise Einbringung in das Sonderbetriebsvermögen
b) Der Einbringung vorgelagerte Veräußerung einer wesentlichen Betriebsgrundlage
(1) Gestaltungsmissbrauch durch vorgelagerten Verkauf
(2) Rechtsfigur des Gesamtplans
3. Steuergestaltung i. R. d. Mitunternehmerschaftsrechte
D. Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens
1. Regelbewertung, Wahlrecht und Wahlrechtsausübung, sowie nachträgliche Änderung
2. Umfang und Einschränkung
E. Auswirkungen der Bewertung
1. Einbringung mit Ausgleichszahlung
a) Einbringung zu Buchwerten und Einbringung zu Buchwerten mit Ausgleichszahlung an den Einbringenden
b) Einbringung zum gemeinen Wert und Einbringung zum gemeinen Wert mit Ausgleichszahlung an den Einbringenden
2. Gesellschaftsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
a) Das Zweistufenmodell
b) Das Vorabgewinnmodell
c) Einbringung eines Einzelunternehmens mit negativem Kapital
II. Gesellschafteraufnahme unter Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter
A. Zivilrechtliche Darstellung
B. Einkommensteuerrechtliche Darstellung
1. Steuerliche Konsequenzen bei den Altgesellschaftern
2. Steuerliche Konsequenzen beim Neugesellschafter
a) Wirtschaftsgüter aus dem Privatvermögen
b) Allgemeines zur Überführung und Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen
(1) Abgrenzung der Überführung von der Übertragung und deren Anwendungsbereich
(2) Abgrenzung der Übertragung von der Überführung und deren Anwendungsbereich
(3) Gemeinsamkeiten bei Übertragung und Überführung
c) Wirtschaftsgüter aus dem Betriebsvermögen
3. Steuerliche Konsequenzen bei der neuen Personengesellschaft
C. Einbringung von Verbindlichkeiten zum Zwecke des Wertausgleichs
D. Einbringung einer privaten Verbindlichkeiten
1. BFH-Rechtsprechung und die teilentgeltliche Übertragung bei Mitunternehmerschaften
E. Die Übertragung stiller Reserven als Ausweichgestaltung
F. Zurückbehaltene Forderungen bei der Einbringung
III. Gesellschafterwechsel durch Veräußerung eines Gesellschafteranteils an einen Dritten
A. Zivilrechtliche Darstellung
B. Einkommensteuerrechtliche Darstellung
1. Veräußerung des Gesellschafteranteils an einen Dritten
a) Kaufpreis übersteigt den Buchwert des Kapitalkontos
b) Kaufpreis entspricht dem Buchwert des Kapitalkontos
c) Kaufpreis bleibt hinter dem Buchwert des Kapitalkontos zurück
2. Die Voraussetzungen für eine steuerbegünstigte Anteilsveräußerung im Einzelnen
a) Der gesamte Mitunternehmeranteil
b) Die Einstellung der beruflichen Tätigkeit
3. Die steuerbegünstigte Veräußerung einer Teilpraxis als Gestaltungsinstrument
4. Veräußerung gegen Einmalzahlung, oder gegen wiederkehrende Bezüge
a) Praxisveräußerung gegen Einmalzahlung
b) Praxisveräußerung gegen Kaufpreisraten
c) Praxisveräußerung gegen Veräußerungsleibrente
d) Sofortbesteuerung oder laufende Besteuerung
5. Der Sonderfall der teilentgeltlichen Veräußerung
IV. Ausscheiden eines Gesellschafters durch Veräußerung an Gesellschaft/-er
A. Zivilrechtliche Darstellung
B. Der Abfindungsanspruch als Gestaltungsmöglichkeit
C. Einkommensteuerliche Darstellung
1. Einkommensteuerliche Behandlung bei den verbleibenden Gesellschaftern
a) Abfindung zu Buchwerten
b) Abfindung über Buchwerten
c) Abfindung unter Buchwerten
2. Einkommensteuerliche Behandlung beim ausscheidenden Gesellschaftern
a) Übertragung zu Buchwerten
b) Übertragung über Buchwerten
c) Übertragung unter Buchwerten
3. Abfindung erfolgt durch Sachwerte
D. Gestaltung hinsichtlich der Verwendung des Mandantenstamms als Sachwertabfindung
1. Anwendbarkeit des § 24 UmwStG
2. Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 - Abs. 5 EStG
3. Gestaltungsalternative Rechtspacht
a) Zivilrechtliche Einordnung der Rechtspacht
b) Steuerrechtliche Einordnung der Rechtspacht
c) Problematik der Betriebsaufspaltung bei der Verpachtung des freiberuflichen Mandantenstamms
V. Änderung des Gesellschafterbestandes im Zuge der vorweggenommenen Erbfolge
A. Zivilrechtlicher Darstellung
B. Wirtschafts- und gesellschaftsrechtliche Darstellung
C. Einkommensteuerrechtlicher Darstellung
D. Die vorweggenommene Erbfolge im Einzelunternehmen
1. Unentgeltliche Übertragung betrieblicher Sachgesamtheiten
a) Einkommensteuerrechtliche Betrachtung
b) Schenkungsteuerrechtliche Betrachtung
(1) Möglichkeiten der Steuergestaltung im Bereich der Bewertung
(2) Regelverschonungsmodell
(3) Optionsverschonungsmodell
2. Gründung einer Personengesellschaft im Wege der unentgeltlichen Aufnahme eines weiteren Sozius in ein bestehendes Einzelunternehmen
3. Zurückbehalten einzelner Wirtschaftsgüter und Gesamtplanrechtsprechung bei der Aufnahme eines weiteren Sozius in eine Einzelfirma
4. Unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils an andere als Familienangehörige – Schenkung oder Sachzuwendung
VI. Ausscheiden eines Gesellschafters von Todes wegen
A. Zivilrechtliche Darstellung
1. Unternehmensfortsetzung/-nachfolge nach dem Tode
a) Die gesellschaftsrechtliche Fortsetzungsklausel
b) Die erbrechtliche Fortsetzungsklausel
c) Die qualifizierte erbrechtliche Fortsetzungsklausel
d) Die rechtsgeschäftliche Fortsetzungsklausel
B. Einkommensteuerrechtliche Darstellung
1. Auflösung der Gesellschaft
2. Fortsetzung der Gesellschaft unter Ausscheiden des verstorbenen Gesellschafters
3. Eintritt der/des Erben bei einfacher Nachfolgeklausel
4. Eintritt eines Dritten in die Gesellschaft
C. Probleme und steuerlich unerwünschtere Folgen bei fehlender Qualifikation des Erben
VII. Ausscheiden eines lästigen Gesellschafters
A. Zivilrechtliche Darstellung
B. Einkommensteuerrechtliche Darstellung
C. Schenkungssteuerrechtliche Darstellung
D. Vermeidung der Rechtsfolgen des § 7 Abs. 7 ErbStG
VIII. Die Realteilung einer freiberuflichen Sozietät
A. Anwendungsbereich der steuerneutralen Realteilung zwischen Freiberuflern
B. Gestaltungsmöglichkeiten der Realteilung unter Auflösung der Sozietät
C. Sachwertabfindung im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 5 EStG
Die vorliegende Masterthesis befasst sich mit den komplexen einkommensteuerrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen bei der Änderung des Gesellschafterbestandes einer Freiberuflerpraxis. Ziel der Arbeit ist es, Steuerberatern und Inhabern von Freiberuflerpraxen fundierte Gestaltungshinweise zu geben, um auf dynamische wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen steueroptimal zu reagieren und Umstrukturierungsprozesse effizient zu begleiten.
Die Partnerschaftsgesellschaft
Mit dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe vom 25.07.1994 wurde die PartG als eine, speziell für den Zusammenschluss von Angehörigen Freier Berufe geschaffene Form der Personengesellschaft, die in ihrer rechtlichen Ausgestaltung typologisch der OHG angenähert ist, eingeführt. Mit Inkrafttreten der PartG am 01.07.1995 als einer, gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 PartGG nur aktiven, Angehörigen freier Berufe zugänglichen rechtsfähigen Personengesellschaft, hat der Gesetzgeber die Lücke zwischen der freiberuflichen Sozietät und den Kapitalgesellschaften geschlossen. Die PartG entspricht einerseits dem traditionellen Berufsbild des Freien Berufes, ermöglicht andererseits aber durchaus ein modernes und flexibles Agieren in Bezug auf die Möglichkeit der internationalen und interprofessionellen Erbringung von Dienstleistungen.
Durch die regelmäßige Verweisungen des PartGG auf das OHG–Recht erlangt die Gesellschaft in zivilrechtlicher Hinsicht Rechtspersönlichkeit und kann somit gem. § 124 HGB Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, in einem Rechtsstreit als vollwertige Prozessbeteiligte klagen und verklagt werden. Auch in Bezug auf die gesamtschuldnerische Partnerschaftshaftung gem. § 129 f. HBG und Gesellschaftsvertretung gem. § 125 ff. HGB durch jeden einzelnen Gesellschafter gegenüber Dritten, ist das PartGG dem Recht der OHG deutlich erkennbar nachempfunden.
ABSCHNITT A: GRUNDLAGEN: Dieser Teil legt die einkommensteuerrechtlichen Grundlagen für Freiberufler dar, definiert den Begriff des Mitunternehmers und erläutert die verschiedenen Gewinnermittlungsarten sowie den Anwendungsbereich des Umwandlungssteuerrechts.
ABSCHNITT B: ÄNDERUNG DES GESELLSCHAFTERBESTANDES: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Umstrukturierungen wie der Einbringung von Einzelpraxen, Gesellschafteraufnahmen, Gesellschafterwechseln, dem Ausscheiden aus der Sozietät sowie der Unternehmensnachfolge durch vorweggenommene Erbfolge oder Todesfall.
Freiberufler, Personengesellschaft, Einkommensteuer, Mitunternehmerschaft, § 24 UmwStG, Betriebsvermögensvergleich, Einnahmenüberschussrechnung, Anteilsveräußerung, vorweggenommene Erbfolge, Unternehmensnachfolge, Sonderbetriebsvermögen, stille Reserven, Praxiswert, Betriebsaufspaltung, Realteilung.
Die Arbeit analysiert die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Änderungen des Gesellschafterbestandes in Freiberuflerpraxen, insbesondere unter Berücksichtigung von Ertragsteuer- und Umwandlungssteuerfragen.
Die Schwerpunkte liegen auf der Gründung von Personengesellschaften, der Gesellschafteraufnahme, dem Gesellschafterwechsel durch Veräußerung oder Tod sowie der vorweggenommenen Erbfolge in freiberuflichen Praxen.
Das Ziel ist die Darstellung der aktuellen Rechtslage und die Bereitstellung konkreter Gestaltungshinweise für die steuerliche Beratungspraxis bei dynamischen Strukturänderungen in Freiberuflerpraxen.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär auf der Analyse geltender Steuergesetze, der einschlägigen BFH-Rechtsprechung und der herrschenden Literaturmeinung basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in Abschnitte zur Änderung des Gesellschafterbestandes, angefangen von der Gründung einer Personengesellschaft durch Einbringung einer Einzelpraxis bis hin zu komplexen Fällen wie dem Ausscheiden lästiger Gesellschafter oder der Realteilung.
Zentrale Begriffe sind Freiberufler, Personengesellschaft, Mitunternehmerschaft, § 24 UmwStG, stille Reserven und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten.
Die Einheitstheorie ist zentral bei der steuerlichen Beurteilung teilentgeltlicher Übertragungen von Mitunternehmeranteilen, da sie für eine einheitliche Behandlung des Vorgangs plädiert, anstatt diesen in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuspalten.
Der Mandantenstamm wird als immaterielles Wirtschaftsgut qualifiziert. Seine Übertragung ist bei der Gestaltung von Praxisnachfolgen oder bei einer Rechtspacht von entscheidender Bedeutung für die Steuerneutralität.
Die Abfärberegelung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG führt dazu, dass eine freiberufliche Personengesellschaft bei einer gewerblichen Tätigkeit, die über geringfügige Maße hinausgeht, insgesamt als Gewerbebetrieb umqualifiziert wird, was die Gewerbesteuerpflicht auslöst.
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