Diplomarbeit, 2009
67 Seiten, Note: 9,0 (von 10)
Diese Diplomarbeit befasst sich kritisch mit der Frage, ob die SED-Opferrenten nach § 17a StrRehaG eine ausreichende Entschädigung für DDR-Häftlinge darstellen. Die Arbeit analysiert die gesetzlichen Grundlagen, die Anspruchsvoraussetzungen und die praktische Umsetzung der Regelung. Ein besonderer Fokus liegt auf der Diskussion um die Gewährung der Rente an Personen in der Grauzone zwischen Opfer und Täter.
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit ein und stellt die besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG als aktuellen Aspekt der Diskussion vor. Sie hebt die kontroverse Debatte um die Opferrente und die damit verbundenen Probleme hervor, sowohl in der praktischen Anwendung als auch in der moralischen und rechtlichen Bewertung. Die Arbeit formuliert die Zielsetzung und den Aufbau der folgenden Kapitel.
2 Begriffliche Erläuterungen: Dieses Kapitel dürfte grundlegende Begriffe klären, die im weiteren Verlauf der Arbeit verwendet werden, um ein gemeinsames Verständnis der verwendeten Terminologie zu gewährleisten und Missverständnisse zu vermeiden. Es legt vermutlich die Grundlage für die spätere Analyse, indem es wichtige Konzepte und Definitionen im Kontext der SED-Diktatur und deren Opfer definiert.
3 Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Entschädigung für das Unrecht der SED-Diktatur: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung der gesetzlichen Regelungen zur Entschädigung von Opfern der SED-Diktatur. Es beschreibt wahrscheinlich die sozialen Bedingungen der Opfer und die Notwendigkeit von Entschädigungsleistungen. Der Fokus liegt auf der Entwicklung der Gesetze bis hin zur aktuellen Fassung, die den rechtlichen Rahmen für die in der Arbeit diskutierte Opferrente bildet. Die Darstellung dieses historischen Kontextes ist essentiell, um die aktuelle Rechtslage zu verstehen und deren Stärken und Schwächen zu beurteilen.
4 § 17a StrRehaG - Besondere Zuwendung für Haftopfer: Dieses Kapitel analysiert im Detail den § 17a StrRehaG, der die besondere Zuwendung für Haftopfer regelt. Es untersucht die Zuständigkeit, die Anspruchsvoraussetzungen (insbesondere die besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage und die rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung), das Antragsverfahren, die Höhe der Zuwendung und die Probleme, die in der Behördenpraxis auftreten. Diese Analyse bildet die Grundlage für die kritische Würdigung in den folgenden Kapiteln.
5 Entschädigungsleistung nach § 17a StrRehaG als Wiedergutmachung für das Unrecht der SED-Diktatur: Dieses Kapitel bewertet kritisch, ob die Entschädigungsleistung nach § 17a StrRehaG als ausreichende Wiedergutmachung für das Unrecht der SED-Diktatur angesehen werden kann. Es dürfte das Prinzip der Entschädigung erörtern und die Problematik des Ausschlusses wegen Unwürdigkeit behandeln, einschließlich der Grauzone zwischen Opfern und Tätern (z.B. IM des Ministeriums für Staatssicherheit). Die Diskussion um die Gewährung an "Grenzfälle" wird hier wahrscheinlich detailliert analysiert, um die ethischen und rechtlichen Herausforderungen zu beleuchten.
SED-Opferrenten, § 17a StrRehaG, Entschädigung, DDR-Häftlinge, Wiedergutmachung, Rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung, Inoffizielle Mitarbeiter (IM), Staatssicherheit, Unwürdigkeit, Opfer, Täter, wirtschaftliche Lage.
Die Diplomarbeit untersucht kritisch, ob die SED-Opferrenten nach § 17a StrRehaG eine ausreichende Entschädigung für DDR-Häftlinge darstellen. Sie analysiert die gesetzlichen Grundlagen, die Anspruchsvoraussetzungen und die praktische Umsetzung dieser Regelung, mit besonderem Fokus auf die Gewährung der Rente an Personen in der Grauzone zwischen Opfer und Täter.
Die Arbeit behandelt folgende Themen: die Analyse von § 17a StrRehaG, die Diskussion der Anspruchsvoraussetzungen, Probleme in der Behördenpraxis, moralische und rechtliche Aspekte der Entschädigung, die historische Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Entschädigung von SED-Opfern und die Frage der ausreichenden Wiedergutmachung für das Unrecht der SED-Diktatur.
Die Arbeit gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung (mit Problemdarstellung und Zielsetzung sowie Aufbau der Arbeit), Begriffliche Erläuterungen, Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Entschädigung für das Unrecht der SED-Diktatur, § 17a StrRehaG - Besondere Zuwendung für Haftopfer (einschließlich Zuständigkeit, Anspruchsvoraussetzungen, Antragsverfahren und Probleme in der Behördenpraxis), Entschädigungsleistung nach § 17a StrRehaG als Wiedergutmachung für das Unrecht der SED-Diktatur (mit Fokus auf das Prinzip der Entschädigung und den Ausschluss wegen Unwürdigkeit, inklusive der Grauzone zwischen Opfer und Täter) und Schlussbetrachtung.
Die Analyse von § 17a StrRehaG umfasst die Zuständigkeit, die Anspruchsvoraussetzungen (besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage und rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung), das Antragsverfahren, die Höhe der Zuwendung und auftretende Probleme in der Behördenpraxis.
Die Arbeit untersucht die Problematik des Ausschlusses von Entschädigungsleistungen wegen Unwürdigkeit und analysiert detailliert die Grauzone zwischen Opfern und Tätern. Besondere Aufmerksamkeit wird dabei der Gewährung der besonderen Zuwendung an Inoffizielle Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit und an Schwerverbrecher gewidmet.
Schlüsselwörter sind: SED-Opferrenten, § 17a StrRehaG, Entschädigung, DDR-Häftlinge, Wiedergutmachung, rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung, Inoffizielle Mitarbeiter (IM), Staatssicherheit, Unwürdigkeit, Opfer, Täter, wirtschaftliche Lage.
Die Arbeit befasst sich kritisch mit der Frage, ob die SED-Opferrenten nach § 17a StrRehaG eine ausreichende Entschädigung für DDR-Häftlinge darstellen.
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