Diplomarbeit, 2009
67 Seiten, Note: 9,0 (von 10)
1 Einleitung
1.1 Problemdarstellung und Zielsetzung
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Begriffliche Erläuterungen
3 Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Entschädigung für das Unrecht der SED-Diktatur
3.1 Soziale Situation der Opfer des SED-Regimes
3.2 Notwendigkeit von Entschädigungsleistungen
3.3 Abriss über die Entwicklung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze bis zur aktuellen Fassung
4 § 17a StrRehaG – Besondere Zuwendung für Haftopfer
4.1 Zuständigkeit
4.2 Anspruchsvoraussetzungen
4.2.1 Besondere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage
4.2.2 Rechtsstaatswidrige Freiheitsentziehung
4.3 Antragsverfahren und Höhe der Zuwendung
4.4 Probleme in der Behördenpraxis
5 Entschädigungsleistung nach § 17a StrRehaG als Wiedergutmachung für das Unrecht der SED-Diktatur
5.1 Wiedergutmachung als Ziel der besonderen Zuwendung
5.2 Prinzip der Entschädigung
5.3 Ausschluss wegen Unwürdigkeit
5.3.1 Grauzone zwischen Opfer und Täter
5.3.1.1 Besondere Zuwendung für Inoffizielle Mitarbeiter des ehemaligen Staatssicherheitsdienstes
5.3.1.2 Besondere Zuwendung für einen Schwerverbrecher
6 Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht kritisch, inwieweit die als „Opferrente“ bekannte besondere Zuwendung nach § 17a StrRehaG eine angemessene und ausreichende Wiedergutmachung für ehemalige politische Häftlinge der SED-Diktatur darstellt und welche Probleme in der praktischen Umsetzung sowie bei der Abgrenzung zwischen Opfern und Tätern bestehen.
4.4 Probleme in der Behördenpraxis
Trotz der konkreten Formulierung der Vorschrift zur Gewährung einer besonderen Zuwendung für Haftopfer bestehen in der Behördenpraxis erhebliche Probleme bezüglich ihrer Umsetzung.
Dabei wird, sowohl von Betroffenen als auch von Politikern, die erhebliche Verzögerung der Antragsbewilligung der besonderen Zuwendung bemängelt. In diesem Zusammenhang wird vor allem das aufwändige bürokratische Bewilligungsverfahren sowie die damit verbundene lange Bearbeitungsdauer eines Antrags kritisiert.
Darüber hinaus stellt auch die Feststellung der Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Lage, insbesondere die Bestimmung des zu berücksichtigenden Einkommens, eine nicht unerhebliche Schwierigkeit in der Behördenpraxis dar. Die Ermittlung des Einkommens wird nach Wortlaut des § 17a StrRehaG ausdrücklich über § 82 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 SGB XII geregelt.
1 Einleitung: Diese Einleitung thematisiert die fortdauernde Brisanz der Aufarbeitung des SED-Unrechts und führt in die Fragestellung zur Angemessenheit der besonderen Zuwendung ein.
2 Begriffliche Erläuterungen: Es werden grundlegende Definitionen wie SED, Opfer, Entschädigungsleistung und Rehabilitierung für das weitere Verständnis der Arbeit dargelegt.
3 Entwicklung der gesetzlichen Grundlagen zur Entschädigung für das Unrecht der SED-Diktatur: Dieses Kapitel beleuchtet die soziale Lage der Betroffenen, die Notwendigkeit von Entschädigungen und den Werdegang der einschlägigen Gesetze.
4 § 17a StrRehaG – Besondere Zuwendung für Haftopfer: Der Fokus liegt auf der Auslegung und Anwendung der Rechtsvorschrift § 17a StrRehaG sowie auf Herausforderungen bei der Umsetzung durch die Behörden.
5 Entschädigungsleistung nach § 17a StrRehaG als Wiedergutmachung für das Unrecht der SED-Diktatur: Es wird untersucht, ob die Opferrente den Prinzipien der Wiedergutmachung genügt und wie der Ausschluss bei Unwürdigkeit, insbesondere bei Tätern, gehandhabt wird.
6 Schlussbetrachtung: Hier erfolgt eine kritische Zusammenfassung, die festhält, dass die derzeitige Regelung zwar ein Schritt zur Wiedergutmachung ist, aber noch erhebliche Defizite aufweist.
SED-Diktatur, StrRehaG, Opferrente, besondere Zuwendung, Haftopfer, Wiedergutmachung, Rehabilitierung, politische Verfolgung, wirtschaftliche Bedürftigkeit, Unwürdigkeit, Grauzone, Inoffizielle Mitarbeiter, Schwerverbrecher, Entschädigungsleistung, SED-Unrecht.
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Würdigung der monatlichen besonderen Zuwendung für ehemalige politische Häftlinge (oft als „Opferrente“ bezeichnet) gemäß § 17a StrRehaG.
Im Zentrum stehen die Entstehung der gesetzlichen Rehabilitierungsvorschriften, die konkreten Anwendungsprobleme des § 17a StrRehaG sowie die ethisch-juristische Debatte über den Ausschluss von Tätern aus dem Kreis der Anspruchsberechtigten.
Es wird analysiert, ob die monatliche besondere Zuwendung den Anforderungen an eine angemessene Wiedergutmachung für das erlittene Unrecht in der DDR tatsächlich gerecht wird.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse der Gesetzestexte sowie eine Auswertung von Fachliteratur, Forschungsberichten und gerichtlichen Entscheidungen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der sozialen Lage der Opfer, die detaillierte Auslegung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Zuwendung und die Untersuchung der Ausschlussregelung bei Unwürdigkeit.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören SED-Unrecht, Opferrente, Rehabilitierung, wirtschaftliche Bedürftigkeit und der Umgang mit Täterprofilen innerhalb des Entschädigungssystems.
Die Klausel wird als problematisch erachtet, weil sie den Entschädigungscharakter der Leistung schmälert und die Zuwendung eher als eine bedürftigkeitsgeprüfte Sozialleistung positioniert.
Die Autorin argumentiert, dass eine Leistung mit Würdigungscharakter für Straftäter mit einer solchen Biographie nicht vertretbar ist und begrüßt eine strenge Differenzierung, die Täter von der staatlichen Anerkennung ausschließt.
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