Doktorarbeit / Dissertation, 2001
115 Seiten, Note: Gut
Diese Dissertation untersucht das Grundrecht auf persönliche Freiheit im österreichischen Rechtssystem und dessen Interpretation durch den Verfassungsgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Die Arbeit analysiert die Entwicklung dieses Grundrechts, seinen Schutzbereich und die zulässigen Einschränkungen im Kontext verschiedener behördlicher Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Freiheitsentzug.
Erster Teil: Die Grundbegriffe und die Entstehung des Grundrechts auf persönliche Freiheit im Überblick: Dieser Teil legt die Grundlagen der Arbeit, indem er das Grundrecht auf persönliche Freiheit als Grundrecht, Menschenrecht und verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht definiert und seine historische Entwicklung in Österreich und auf internationaler Ebene nachzeichnet. Es werden die verschiedenen Stadien der Positivierung dieses Grundrechts beleuchtet, von den frühen Anfängen bis zur aktuellen Rechtslage. Die Kapitel analysieren die Schritte der rechtlichen Verankerung und die dabei gemachten Erfahrungen und Entwicklungen. Der erste Teil bildet damit die notwendige Basis für das Verständnis der folgenden Teile der Dissertation.
Zweiter Teil: Die Regelungen betreffend das Grundrecht auf persönliche Freiheit und ihre Interpretation durch den Verfassungsgerichtshof und den EGMR: Dieser Teil befasst sich eingehend mit den Rechtsquellen des Grundrechts auf persönliche Freiheit, ihrem Verhältnis zueinander und dem Schutzbereich. Er analysiert die verschiedenen Möglichkeiten eines Freiheitsentzugs im Detail, unterteilt nach den jeweiligen gesetzlichen Grundlagen und den beteiligten Behörden. Die Kapitel untersuchen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Freiheitsentzüge im Kontext von Straftaten, Verwaltungsübertretungen und anderen gesetzlichen Ermächtigungen, einschließlich der Beugemittel, der Unterbringung wegen gefahren durch Krankheit und der Sicherung von Ausweisungen oder Auslieferungen. Dabei werden die relevanten Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (BVG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingehend geprüft und mit der einschlägigen Rechtsprechung in Verbindung gesetzt. Die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsprinzips wird hierbei besonders hervorgehoben.
Dritter Teil: Die Rechtsprechung betreffend das Grundrecht auf persönliche Freiheit: Der dritte Teil analysiert die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes und des EGMR bezüglich des Grundrechts auf persönliche Freiheit. Hier werden konkrete Fälle und Entscheidungen untersucht, die das Verhältnis zwischen behördlichen Maßnahmen und dem Grundrecht auf persönliche Freiheit beleuchten. Die Analyse fokussiert auf Fälle, in denen die Rechtmäßigkeit von Festnahmen, Anhaltungen und Freiheitsentzügen geprüft wurde, und zeigt auf, unter welchen Bedingungen eingriffe in das Grundrecht als verhältnismäßig und damit zulässig angesehen werden. Die Kapitel beleuchten auch Verstöße gegen das Gebot der schonenden Behandlung und der Achtung der Menschenwürde und deren rechtlichen Konsequenzen. Durch die Auswertung von vielen Einzelentscheidungen wird ein umfassendes Bild der praktischen Anwendung des Grundrechts gezeichnet.
Grundrecht auf persönliche Freiheit, Österreich, Verfassungsgerichtshof, EGMR, Menschenrechte, Freiheitsentzug, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Verwaltungsstrafgesetz, Sicherheitspolizeigesetz, Verwahrungshaft, Beugemittel, Unterbringung, Ausweisung, Auslieferung, Rechtsprechung, Behördenmaßnahmen, Festnahme, Anhaltung.
Die Dissertation untersucht das Grundrecht auf persönliche Freiheit im österreichischen Rechtssystem und dessen Interpretation durch den Verfassungsgerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Sie analysiert die Entwicklung dieses Grundrechts, seinen Schutzbereich und die zulässigen Einschränkungen im Kontext verschiedener behördlicher Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf den Freiheitsentzug.
Die Arbeit behandelt die Entwicklung des Grundrechts auf persönliche Freiheit in Österreich und international, den persönlichen und sachlichen Schutzbereich dieses Grundrechts, zulässige Einschränkungen und das Verhältnismäßigkeitsprinzip, die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des EGMR sowie verschiedene Formen des Freiheitsentzugs durch Verwaltungsbehörden.
Die Dissertation gliedert sich in drei Teile: Der erste Teil befasst sich mit den Grundbegriffen und der Entstehung des Grundrechts auf persönliche Freiheit. Der zweite Teil analysiert die Regelungen zum Grundrecht und deren Interpretation durch den Verfassungsgerichtshof und den EGMR. Der dritte Teil untersucht die einschlägige Rechtsprechung anhand konkreter Fälle.
Die Dissertation analysiert die relevanten Bestimmungen des Bundes-Verfassungsgesetzes (BVG) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie einschlägige einfachgesetzliche Regelungen wie das Verwaltungsstrafgesetz und das Sicherheitspolizeigesetz.
Die Arbeit untersucht den Freiheitsentzug im Kontext von Straftaten, Verwaltungsübertretungen, Beugemitteln, Unterbringung wegen gefährlicher Krankheiten und Sicherung von Ausweisungen oder Auslieferungen.
Das Verhältnismäßigkeitsprinzip spielt eine zentrale Rolle in der Analyse der zulässigen Einschränkungen des Grundrechts auf persönliche Freiheit. Die Dissertation prüft, unter welchen Bedingungen Eingriffe in dieses Grundrecht als verhältnismäßig und damit zulässig angesehen werden.
Der dritte Teil der Dissertation analysiert die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und des EGMR anhand konkreter Fälle, die das Verhältnis zwischen behördlichen Maßnahmen und dem Grundrecht auf persönliche Freiheit beleuchten. Die Analyse fokussiert auf die Rechtmäßigkeit von Festnahmen, Anhaltungen und Freiheitsentzügen.
Schlüsselwörter sind: Grundrecht auf persönliche Freiheit, Österreich, Verfassungsgerichtshof, EGMR, Menschenrechte, Freiheitsentzug, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Verwaltungsstrafgesetz, Sicherheitspolizeigesetz, Verwahrungshaft, Beugemittel, Unterbringung, Ausweisung, Auslieferung, Rechtsprechung, Behördenmaßnahmen, Festnahme, Anhaltung.
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