Bachelorarbeit, 2014
45 Seiten, Note: 1,7
1 Vorwort
2 Die gesetzliche Regelung des § 254 HGB
2.1 Zweck und Inhalt des § 254 HGB
3 Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB
3.1 Begriff und Formen von Bewertungseinheiten
3.1.1 Micro Hedge
3.1.2 Portfolio Hedge
3.1.3 Macro Hedge
3.2 Absicherbare Risikoarten
3.2.1 Wertänderungsrisiko und Zahlungsstromänderungsrisiko
3.3 Voraussetzung für die Anwendung von § 254 HGB
3.3.1 Abzusichernde Risiken
3.3.2 Zulässige Grundgeschäfte
3.3.3 Zulässige Sicherungsinstrumente
3.3.4 Sicherungs- und Durchhalteabsicht
3.4 Sicherungseignung und –wirksamkeit
3.4.1 Methoden zur Beurteilung der Sicherungswirksamkeit
3.4.2 Dokumentation des Sicherungszusammenhangs
4 Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn und Verlustrechnung
4.1 Zweistufige Bewertungstechnik bei Bewertungseinheiten mit kontrahierenden Grundgeschäften
4.2 Bilanzielle Abbildung der Bewertungseinheit nach der Durchbuchungs- und Einfriermethode
4.2.1 Einfrierungsmethode
4.2.2 Durchbuchungsmethode
4.2.3 Behandlung von antizipativen Bewertungseinheiten
4.3 Beendigung einer Sicherungsbeziehung
4.4 Berichterstattungspflichten im Zusammenhang mit Bewertungseinheiten
4.5 Pflicht oder Wahlrecht zur Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten
4.6 Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in der Praxis
5 Fazit
Die Arbeit analysiert die handelsrechtliche Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach § 254 HGB, wobei ein besonderer Fokus auf der Methodik, den Dokumentationspflichten und der Frage liegt, ob ein Wahlrecht zur Bildung bilanzieller Bewertungseinheiten besteht. Ziel ist es, die Anwendung der Norm kritisch zu erläutern und praktische Umsetzungsprobleme in deutschen Unternehmen aufzuzeigen.
3.1.1 Micro Hedge
Eine Bewertungseinheit liegt nach § 254 Abs. 1 1.HS HGB dann vor, wenn „Vermögensgegenstände, Schulden, schwebende Geschäfte oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken mit Finanzinstrumenten zusammengefasst“ werden. Hiernach sind alle Arten von Bewertungseinheiten zulässig, allerdings ist es notwendig, dass eine eindeutige Zuordnung des Grundgeschäfts und des Sicherungsinstruments dokumentiert wird und der Bilanzierende in der Lage ist, eventuelle Ineffektivitäten zu messen. Ein sogenannter Micro Hedge liegt dann vor, wenn das aus einem einzelnen Grundgeschäft resultierende Risiko durch ein einzelnes Sicherungsinstrument abgedeckt ist. Daher auch die abweichende Bezeichnung 1:1 Sicherungsbeziehung. Beispiele für den perfekten Micro Hedge sind die Asset oder Liability Swaps oder Devisentermingeschäfte für kontrahierende Wareneinkäufe in Fremdwährung, da in diesen Fällen der Bilanzierende das Grundgeschäft in voller Höhe und über dessen gesamte Laufzeit zum Zugangszeitpunkt gegen ein bestimmtes Risiko absichert. Der Micro Hedge kommt bei Unternehmen, die Bewertungseinheiten bilden, am häufigsten zur Anwendung, da er im Gegensatz zu den weiteren Hedge Arten am einfachsten zu überwachen ist.
1 Vorwort: Einführung in die gesetzliche Neuerung durch das BilMoG und Zielsetzung der Arbeit.
2 Die gesetzliche Regelung des § 254 HGB: Erläuterung des Zwecks zur Verhinderung von Imparitätseffekten durch die Bildung von Bewertungseinheiten.
3 Bildung von Bewertungseinheiten nach § 254 HGB: Detailanalyse der Voraussetzungen, Formen und Methoden zur Sicherungseignung.
4 Abbildung von Bewertungseinheiten in der Bilanz und in der Gewinn und Verlustrechnung: Darstellung der Bewertungstechniken, der Abbildungsmethoden und der Berichtspflichten.
5 Fazit: Zusammenfassende Bewertung der praktischen Relevanz und der Wahlrechtsdiskussion.
§ 254 HGB, BilMoG, Bewertungseinheit, Sicherungsbeziehung, Micro Hedge, Portfolio Hedge, Macro Hedge, Wirksamkeitsmessung, Einfrierungsmethode, Durchbuchungsmethode, Sicherungseignung, Dokumentationspflichten, Risikomanagement, Handelsbilanz, Drohverlustrückstellung.
Die Arbeit behandelt die handelsrechtliche Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen unter Anwendung des § 254 HGB, der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführt wurde.
Zentrale Aspekte sind die Voraussetzungen für Bewertungseinheiten, die Unterscheidung zwischen verschiedenen Hedge-Arten, Methoden zur Effektivitätsmessung und die praktische Umsetzung in der Konzernbilanzierung.
Ziel ist es, die Anwendung und Methodik des § 254 HGB zu erläutern und Fragestellungen wie die Wahlrechtsdiskussion sowie praktische Probleme bei der Dokumentation und Wirksamkeitsmessung zu untersuchen.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der Fachliteratur, Stellungnahmen des IDW sowie einer Auswertung empirischer Ergebnisse zur Bilanzierungspraxis mittelständischer Unternehmen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von Bewertungseinheiten, die Voraussetzungen für deren Anwendung, die Methoden zur Dokumentation sowie die bilanzielle Abbildung durch die Einfrierungs- und Durchbuchungsmethode.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie § 254 HGB, BilMoG, Bewertungseinheit, Hedge Accounting und Sicherungswirksamkeit charakterisiert.
Die Wahl der Methode beeinflusst die Art und Weise, wie wirksame Teilbeträge der Bewertungseinheit in der Bilanz ausgewiesen werden, wobei in der Praxis die Einfrierungsmethode favorisiert wird.
Die Arbeit stellt fest, dass in der Fachwelt und Praxis ein Wahlrecht zur Bildung von Bewertungseinheiten angenommen wird, da der Gesetzgeber keine zwingende Pflicht zur bilanziellen Abbildung bei ökonomischer Absicherung explizit normiert hat.
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