Fachbuch, 2015
54 Seiten, Note: 1
Vorbemerkungen
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
Die vorliegende Arbeit bietet eine tiefgehende juristische Analyse des Bundesverfassungsgesetzes über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung (BVG Nachhaltigkeit). Das primäre Ziel ist es, die neuen verfassungsrechtlichen Staatszielbestimmungen zu erläutern, ihren Charakter zu bestimmen und ihre Auswirkungen auf die österreichische Rechtsordnung zu bewerten.
§ 4. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung deren Erbringung und Qualität.
Beabsichtigt ist, die Verantwortlichkeit von Bund, Ländern und Gemeinden für die Erbringung von Leistungen der Wasserversorgung als Staatsaufgabe in der Verfassung zu verankern, um Tendenzen der EU entgegenzutreten, die Marktliberalisierung auf den Bereich dieser öffentlichen Dienstleistungen auszuweiten. Der Staat soll verpflichtet werden, die Leistung selbst zu erbringen oder die Erbringung durch Dritte (in einer entsprechenden und kontrollierbaren) Qualität sicherzustellen.
Der Begriff der „Wasserversorgung“ wird in den diversen den Anschlusszwang regelnden Landesgesetzen verwendet. Der Inhalt des Staatsziels soll auch Maßstab einer möglichen Gesetzes- bzw. Verordnungsprüfung durch den Verfassungsgerichtshof sein. Eine Änderung der Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern ist mit dem Staatsziel nicht verbunden.
Vorbemerkungen: Die Einleitung gibt einen Überblick über die Entstehungsgeschichte und die politischen Hintergründe der Staatsziele im BVG Nachhaltigkeit.
§ 1: Dieser Abschnitt analysiert das Prinzip der Nachhaltigkeit bei der Nutzung natürlicher Ressourcen im Sinne des Drei-Säulen-Modells.
§ 2: Hier wird die verfassungsrechtliche Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel und dessen Verhältnis zu bestehenden Schutzvorschriften erörtert.
§ 3: Dieses Kapitel erläutert den umfassenden Umweltschutz als Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen.
§ 4: Es wird untersucht, wie die Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge verfassungsrechtlich gegen Liberalisierungsdruck abgesichert wird.
§ 5: Die Analyse konzentriert sich auf die Sicherung der Lebensmittelversorgung und die nachhaltige Gewinnung natürlicher Rohstoffe.
§ 6: Hier wird die Bedeutung der Grundlagen- und angewandten Forschung als neues Staatsziel beleuchtet.
§ 7: Dieses Kapitel behandelt die Vollziehungsklausel des Bundesverfassungsgesetzes.
§ 8: Der letzte Abschnitt erläutert das Inkrafttreten des Gesetzes und das Außerkrafttreten der Vorgängerregelung.
BVG Nachhaltigkeit, Staatszielbestimmung, Nachhaltigkeit, Tierschutz, Umweltschutz, Wasserversorgung, Daseinsvorsorge, Lebensmittelversorgung, Forschung, Grundlagenforschung, Verfassungsrecht, Österreich, Rechtsordnung, Kompetenzverteilung, Nachhaltige Entwicklung.
Die Arbeit bietet einen umfassenden Kurzkommentar zu dem am 12. Juli 2013 in Kraft getretenen Bundesverfassungsgesetz (BVG) über Nachhaltigkeit, Tierschutz, Umweltschutz, Wasser- und Lebensmittelversorgung sowie Forschung.
Die zentralen Themen sind die juristische Interpretation der neu verankerten Staatsziele, deren verfassungsrechtlicher Charakter, sowie deren Bedeutung für die staatliche Gesetzgebung und Vollziehung.
Ziel ist es, einen fundierten Überblick über die Bedeutung der Bestimmungen des BVG Nachhaltigkeit zu geben und zu klären, welche rechtlichen Wirkungen diese Staatsziele im österreichischen Rechtssystem entfalten.
Die Arbeit stützt sich auf eine klassische juristische Auslegungsmethode unter Heranziehung von Materialien, Literatur, verfassungsrechtlicher Rechtsprechung und rechtsvergleichenden Aspekten.
Der Hauptteil gliedert sich nach den einzelnen Paragraphen des Gesetzes und untersucht für jedes Staatsziel dessen Inhalt, Zielsetzung und die Auswirkungen auf die Kompetenzverteilung sowie die Auslegung durch die Gerichte.
Zu den prägenden Begriffen zählen Nachhaltigkeit, Staatsziel, Tierschutz, Daseinsvorsorge, Wasserversorgung, Umweltschutz und Verfassungsrecht.
Die Verankerung in der Verfassung unterstreicht die Rolle der Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und soll den Staat stärker in die Pflicht nehmen, eine hohe Versorgungsqualität zu sichern, um EU-weiten Liberalisierungstendenzen entgegenzuwirken.
Die Forschung wurde als Staatsziel aufgenommen, um das Bekenntnis der Republik zur Grundlagen- und angewandten Forschung zu betonen und potenzielle Einschränkungen, beispielsweise im Bereich der Tierversuche, in einen rechtlichen Abwägungskontext zu stellen.
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