Masterarbeit, 2011
120 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
2. I. Konstruktionsphase/ Begründungsrahmen der Lerneinheit
2.1 Begriffsklärung Berufliches Selbstverständnis
2.2 Gesellschaftliche Position
2.3 Gesetzliche Vorgaben
2.3.1 Hebammengesetz
2.3.2 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Hebammen
2.4 Berufspolitische und bildungspolitische Position
2.5 Leitziele für die Lerneinheit
3. II. Konstruktionsphase/ Analysen der Tragweite der Lerneinheit
3.1 Analyse der Handlungsfelder
3.1.1 Handlungsfelder von Hebammen allgemein
3.1.2. Gestaltung der Berufsausführung
3.1.3 Vorhaltene Tätigkeiten und Hinzuziehungspflicht der Hebamme/ des Arztes
3.1.4 Effekte aus §4 des HebG für Hebammen in der heutigen Zeit
3.1.5 Anforderungen an Hebammen durch neuere Entwicklungen in der heutigen Zeit
3.2 Curriculare Vorgaben
3.3 Analyse der Lernvoraussetzungen
3.3.1 Allgemeine Lernvoraussetzungen auf kognitiver Ebene
3.3.2 Allgemeine Lernvoraussetzungen auf affektiver Ebene
3.3.3 Allgemeine Lernvoraussetzungen auf psychomotorischer Ebene
3.4 Analyse der wissenschaftlichen Disziplin
3.4.1 Profession / Professionalisierung
3.4.2 Klärung des Begriffs Profession
3.4.3 Aspekte aus der Professionssoziologie zum allgemeinen Verständnis
3.4.3.1 Systemtheoretische Ansätze
3.4.3.2 Professionalisierung als Prozess
3.4.3.3 Der geschlechterhierarchische Einfluss bei der Entwicklung von Professionen
3.4.3.4 Theoretische Skizze einer revidierten Theorie professionalisierten Handelns nach Ulrich Oevermann
3.4.3.4.1 Bezug der Theorie Oevermanns zum Hebammenberuf
3.4.4 Entwicklung des Berufsstandes unter dem Aspekt der Theorie Oevermanns zum professionellen Handeln
3.4.4.1 Geburtshilfliche Tätigkeit im Altertum
3.4.4.2 Geburtshilfliche Tätigkeit im Mittelalter
3.4.4.3 Geburtshilfliche Tätigkeit in der frühen Neuzeit
3.4.4.4 Geburtshilfliche Tätigkeit im 18. – 19. Jahrhundert
3.4.4.5 Hebammentätigkeit im Wandel der Geburtshilfe des 20. Jahrhunderts
3.4.4.5.1 Entwicklungen der Hebammentätigkeit nach dem 2. Weltkrieg
3.5 Resultierende Qualifikationen
4. III. Konstruktionsphase/ Beschreibung der Lerneinheit
4.1 Curriculare Einbettung der geplanten LE in der Ausbildung
4.2 Didaktische Reduktion
4.3 Didaktisch-methodische Überlegungen
4.3.1 Kompetenzerwerb durch die zu unterrichtende Lerneinheit
4.3.2 Angewandte Sozialformen für die zu unterrichtende Lerneinheit
4.3.2.1 Frontalunterricht
4.3.2.2 Gruppenunterricht oder Gruppenarbeit
4.3.3 Erläuterung von geeigneten Methoden für die zu unterrichtende Lerneinheit
4.3.3.1 Brainstorming
4.3.3.2 Die Arbeitsform des Unterrichtsgesprächs in seiner methodischen/ didaktischen Anwendung
4.3.3.2.1 Lehrerzentrierte Unterrichtsgespräche
4.3.3.2.2 Schülerzentrierte Unterrichtsgespräche
4.3.3.3 Rollenspiele
4.3.3.4 Wand-Collagen und Präsentation
4.3.3.5 Expertenbefragung
4.3.3.6 Pro- und Kontradiskussion in der Sitzordnung der Fish-Bowl-Methode
4.3.4 Tabellarische Verlaufsplanung der exemplarischen Lerneinheit
4.3.5 Erläuterungen zur Verlaufsplanung der exemplarischen Lerneinheit
4.3.5.1 Organisatorische Aspekte
4.3.5.2 Strukturelle Rahmenbedingungen
4.4 Überlegungen zur Lernzielkontrolle
5. IV. Konstruktionsphase/ Überlegungen zur Implementation – Evaluation
6. Resümee und Ausblick
Die Arbeit entwickelt eine Lerneinheit für die Hebammenausbildung, um das professionelle Selbstverständnis der Auszubildenden zu fördern und sie zu handlungskompetentem, reflektiertem Arbeiten in einem komplexen beruflichen Umfeld zu befähigen.
3.1.3 Vorhaltene Tätigkeiten und Hinzuziehungspflicht der Hebamme/ des Arztes
Die vorbehaltenen Tätigkeiten und die Hinzuziehungspflicht von Hebammen, bzw. Ärzten sind vorerst folgendermaßen im Hebammengesetz festgehalten:
HebG §4, II. Abschnitt, Vorbehaltene Tätigkeiten, Hinzuziehungspflicht des Arztes: (1) Zur Leistung von Geburtshilfe sind, abgesehen von Notfällen, außer Ärztinnen und Ärzten nur Personen mit einer Erlaubnis der Berufsbezeichnung ‚Hebamme’ oder ‚Entbindungspfleger’ ... berechtigt. Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung eine Hebamme oder ein Entbindungspfleger zugezogen wird. (2) Geburtshilfe im Sinne des Abs. 1 umfasst Überwachung des Geburtsvorgangs von Beginn der Wehen an, Hilfe bei der Geburt und Überwachung des Wochenbettverlaufs. (HebG, §4, 2010)
Da diese gesetzliche Regelung allerdings häufig missverstanden wird und zudem nur unzureichend die Tragweite von Hebammentätigkeit widerspiegelt, haben Horschitz und Kurtenbach (2003) hierzu nähere Erläuterungen verfasst. Sie stützen sich dabei auch auf die hinzuzuziehenden geltenden Berufsordnungen der einzelnen Länder in Deutschland und bestehende Geburtsurteile bezüglich dieser Thematik. Aus diesen Erläuterungen zu §4 des Hebammengesetzes geht hervor, dass bei der Formulierung Die Ärztin und der Arzt sind verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass bei einer Entbindung eine Hebamme ... hinzugezogen wird, diese Verpflichtung in umgekehrter Weise bei einer normal verlaufenden Entbindung nicht besteht. Das Gegenteil ist der Fall. Eine Hebamme darf eine normal verlaufende Entbindung allein, ohne die Hinzuziehung eines Arztes/ einer Ärztin leiten. Bei Komplikationen jedoch, hat sie einen Arzt hinzuzuziehen. In diesem Fall leitet die Ärztin/der Arzt die Geburt und die Hebamme ist deren Weisungen unterworfen. Zieht eine Hebamme, wie in Kliniken üblich, einen Arzt zur Geburt hinzu, so stehen sie gleichberechtigt nebeneinander.
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Bedeutung der Entwicklung eines professionellen Selbstverständnisses in der Hebammenausbildung dar und begründet die Konzeption der neuen Lerneinheit.
2. I. Konstruktionsphase/ Begriffsrahmen der Lerneinheit: Dieses Kapitel klärt den Begriff des beruflichen Selbstverständnisses, beleuchtet die gesellschaftliche Position der Hebamme sowie gesetzliche Vorgaben und leitet daraus Leitziele für die Lerneinheit ab.
3. II. Konstruktionsphase/ Analysen der Tragweite der Lerneinheit: Hier werden Handlungsfelder, curriculare Vorgaben, Lernvoraussetzungen sowie die wissenschaftliche Disziplin der Profession detailliert analysiert, einschließlich der historischen Entwicklung des Berufsstandes.
4. III. Konstruktionsphase/ Beschreibung der Lerneinheit: Dieses Kapitel widmet sich der curricularen Einbettung, der didaktischen Reduktion sowie konkreten methodischen Überlegungen für die Gestaltung des Unterrichts.
5. IV. Konstruktionsphase/ Überlegungen zur Implementation – Evaluation: Hier werden Kriterien und Phasen für die Evaluation und Implementierung der Lerneinheit im Ausbildungsprozess beschrieben.
6. Resümee und Ausblick: Das Kapitel fasst die Ergebnisse zusammen und reflektiert die Möglichkeiten sowie die Grenzen der geplanten Lerneinheit zur Förderung des professionellen Selbstverständnisses.
Hebammenausbildung, Profession, Professionalisierung, Selbstverständnis, Geburtshilfe, Handlungskompetenz, Curriculum, Didaktik, Berufsbild, Ulrich Oevermann, Arbeitsbündnis, historische Entwicklung, Medialisierung, Hebammenberuf, Unterrichtsmethoden.
Die Arbeit befasst sich mit der Konzeption einer Lerneinheit für die Hebammenausbildung, die darauf abzielt, bei den Auszubildenden ein professionelles Selbstverständnis zu fördern.
Zentrale Themen sind die theoretische Fundierung des professionellen Handelns (nach Oevermann), die historische und soziologische Analyse des Hebammenberufs, gesetzliche Grundlagen sowie die didaktisch-methodische Umsetzung handlungsorientierter Lerninhalte.
Ziel ist es, Hebammen durch eine speziell konzipierte Lerneinheit dazu zu befähigen, ihre Rolle als professionell Handelnde in der Gesellschaft besser zu verstehen, zu reflektieren und sicher auszufüllen.
Es handelt sich um eine theoretisch-analytische Arbeit, die auf der Analyse von Curricula, Fachliteratur, historischen Quellen und soziologischen Theorien (insb. Oevermann) basiert, um daraus ein didaktisches Konzept zu entwickeln.
Im Hauptteil erfolgen eine Analyse der Handlungsfelder, eine Untersuchung der Lernvoraussetzungen, eine Auseinandersetzung mit professionssoziologischen Aspekten sowie eine detaillierte didaktische Planung inklusive Verlaufsplanung für die Lerneinheit.
Die Arbeit lässt sich primär über die Begriffe Hebammenausbildung, Profession, Professionalisierung, Selbstverständnis und Geburtshilfe charakterisieren.
Die Theorie des professionellen Handelns nach Oevermann dient als zentraler theoretischer Rahmen, um die Notwendigkeit von Autonomie und reflektiertem Handeln in Krisensituationen bei der Geburtshilfe zu begründen.
Die historische Analyse dient dazu, das heutige Berufsverständnis der Hebamme vor dem Hintergrund der Entwicklung von Machtverhältnissen, Professionalisierungsprozessen und gesellschaftlichen Zuschreibungen besser einordnen zu können.
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