Bachelorarbeit, 2012
36 Seiten, Note: 1,0
I. Einführung
II. Identität als Begriff: Historisch fassbar?
Muslime in al-Andalus
Christen in al-Andalus
Juden in al-Andalus
III. Recht als Spiegel und Gießform von Identität
IV. Die Mālikīya: Rechtsschule von al-Andalus
Interreligiöse Ehen in der mālikitischen Rechtstheorie
Interreligiöse Ehen in der andalusischen Jurisprudenz
Status der Ehe
Die Brautgabe - ṣadāq
Kinder und Nachkommen
V. Fazit
VI. Literatur
Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen der historisch oft idealisierten religiösen Toleranz im islamischen Spanien (al-Andalus) und der tatsächlichen, normativen Macht des mālikitischen Rechts. Ziel ist es, zu analysieren, ob und wie die Rechtsprechung im Bereich interreligiöser Ehen als Instrument der Identitätsbildung und sozialen Abgrenzung fungierte, anstatt lediglich ein harmonisches Zusammenleben zu reflektieren.
Status der Ehe
Der Großteil jener von Shatzmiller zu Rate gezogenen Quellen dreht sich um die Frage, „ob eine Ehe im Zuge von Konversion gültig blieb oder annuliert werden sollte.“104 Hierbei spielten folgende Faktoren sowohl für den/die Konvertierende/n als auch den verbleibenden Ehepartner eine Rolle:
der zivile Status: frei oder Sklave.
der Ausgangsglaube: Ḏimmī oder Heide, wobei wir im Folgenden allein Christen und Juden als Konvertierende berücksichtigen werden.105
Status der Ehe: Vollzogen oder nicht / Brautpreis gezahlt oder nicht.
Folgende, innerhalb der Mālikīya generell geltenden Rechtsnormen sind nun zu beachten:
I. Einführung: Das Kapitel führt in die historische Vielschichtigkeit von al-Andalus ein und hinterfragt den modernen Mythos der "convivencia" als bloße harmonische Koexistenz.
II. Identität als Begriff: Historisch fassbar?: Es erfolgt eine Analyse der Bevölkerungsgruppen in al-Andalus sowie eine theoretische Auseinandersetzung mit dem Begriff der Identität als Konstrukt von subjektiver Wahrnehmung und externer Kategorisierung.
III. Recht als Spiegel und Gießform von Identität: Dieses Kapitel definiert Recht als soziologisches Instrument, das gesellschaftliche Normen festlegt und Identitäten durch institutionelle Vorgaben aktiv mitgestaltet.
IV. Die Mālikīya: Rechtsschule von al-Andalus: Die Arbeit untersucht die besondere Stellung der mālikitischen Rechtsschule als traditionelles Legitimationsmittel der Herrschaft und ihr Eingreifen in das Eherecht sowie den Status von Konvertiten.
V. Fazit: Das Fazit resümiert, dass das Rechtssystem als Spiegel und Gießform von Identität fungierte, welches durch Ratio und juristisches Kalkül klare Grenzen zog, anstatt ein grenzenloses tolerantes Miteinander zu begünstigen.
VI. Literatur: Verzeichnis der zitierten wissenschaftlichen Quellen.
al-Andalus, Mālikīya, Interreligiöse Ehe, Konvivenz, Identitätsbildung, Rechtsprechung, Konversion, Ḏimmī, Rechtsnormen, Soziale Ordnung, Scharia, Religionszugehörigkeit, Fatwā, Akkulturation, Tradition.
Die Arbeit analysiert die soziale und rechtliche Wirklichkeit in al-Andalus unter Berücksichtigung der mālikitischen Rechtsschule, insbesondere im Hinblick auf interreligiöse Ehen.
Die Untersuchung behandelt das Eherecht, Konversionsprozesse, die Identitätsbildung verschiedener Bevölkerungsgruppen und die Rolle der Rechtsgelehrten.
Das Ziel ist es, zu zeigen, dass das Recht in al-Andalus nicht nur das soziale Miteinander spiegelte, sondern als aktives Instrument zur Identitätsformung und Grenzziehung diente.
Es wird eine historisch-analytische Methode angewandt, die auf der Auswertung von Primärquellen (Fatwās, Rechtswerke) und der soziologischen Perspektive auf Rechtsnormen basiert.
Der Hauptteil widmet sich der mālikitischen Rechtstheorie, der konkreten juristischen Handhabung von Ehen bei Konversion und den Auswirkungen auf Frauen und Nachkommen.
Wichtige Begriffe sind al-Andalus, Konvivenz, Identitätsbildung, Mālikīya und die Rolle der Ḏimmī-Minderheiten.
Sie fungierte als beinahe monolithisches Rechtssystem, das den Herrschern zur Machtlegitimation diente und die islamische Identität des Landes stark integrierte.
Konversion war ein wesentlicher Faktor für soziale Mobilität, veränderte jedoch auch den Rechtsstatus innerhalb der Ehe und erzwang oft eine neue juristische Kategorisierung des Individuums.
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