Bachelorarbeit, 2014
45 Seiten, Note: 1,3
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einleitung
B. Ökonomische Einordnung
C. Formen und Grenzen positivistischen Rechts
I. Allgemeine Haftungstatbestände
1. Vertragliche Gesellschafterhaftung
2. Vorvertragliche Gesellschafterhaftung
3. Rechtsscheinhaftung
4. Schuldrechtlicher Haftungstatbestand gem. §§ 280 ff. BGB
5. Deliktischer Haftungstatbestand
II. Besondere Haftungstatbestände
1. Insolvenzverschleppungshaftung
2. Eigenkapitalersatzrecht
D. Durchgriffshaftung
I. Definition
II. Modelle
1) Subjektive Durchgriffslehre
2) Normanwendungslehre
3) Mischtheorie
4) Kritik
E. Arten des Haftungsdurchgriffs
I. Vermögensvermischung
II. Sphärenvermischung
III. Unterkapitalisierung
1. Definition
2. Auffassung des Schrifttums
3. Rechtsprechung
IV. Existenzvernichtung
1. Definition
2. Lücken im Gläubigerschutzsystem?
3. Qualifiziert faktischer Konzern
4. Durchgriffshaftung
5. Deliktische Haftung i.S.d § 826 BGB
G. Fazit
Die Arbeit untersucht die rechtliche Bedeutung und historische Entwicklung der sogenannten Durchgriffshaftung im deutschen GmbH-Recht, wobei der Fokus auf dem Spannungsfeld zwischen dem Haftungsprivileg der GmbH und dem Schutz der Gläubiger bei missbräuchlichem Verhalten liegt.
D. Durchgriffshaftung
Wie bereits dargelegt, bietet das deutsche Rechtssystem eine Fülle von Anspruchsgrundlagen bei Verletzungen des Gläubigerschutzes. Insbesondere die Vorschriften zur Kapitalaufbringung, der Kapitalerhaltung sowie Insolvenzantragspflichten gewährleisten einen weiträumigen Gläubigerschutz. Dennoch wird in bestimmten Situationen es unbillig empfunden, wenn die natürliche Person hinter der GmbH nicht haftet – sie also durch ihr Verhalten das Haftungsprivileg nicht verdient zu haben scheint. Die sich denklogisch daran anschließende Frage lautet, ob und inwieweit eine „Durchbrechung“ des Haftungsprivilegs bzw. das dahinterstehende Trennungsprinzip zwischen Verband und Verbandsmitgliedern gestattet werden sollte. Dies ist insofern problematisch, dass das GmbHG keine Außenhaftung der Gesellschafter kennt. Vielmehr finden sich nur Regelungen zur Innenhaftung, wie bspw. in § 31 GmbHG.
Es scheint jedoch verständlich, dass ein missbräuchliches Verhalten der Gesellschafter gegenüber Gläubigern eine Unterbindung sucht. Generell greift die Durchgriffshaftung dem positiven Recht gegenüber nur subsidiär ein. Wenn ein Gesellschafter aus einem besonderen Rechtsgrund, wie einer Bürgschaft, einer Pflichtverletzung oder einer unerlaubten Handlung haftet, handelt es sich folglich nicht um eine Durchgriffsangelegenheit. Im Laufe der letzten Jahrzehnte hat sich in diesem Zusammenhang in der Rechtsprechung und Literatur das Modell der Durchgriffshaftung entwickelt. Ihre Ursprünge sind nicht eindeutig: so ordnet Schmidt erste Durchgriffsentscheidungen deutscher Gerichte bereits den 1920er-Jahren zu, die einer juristischen Person einen Schutz in dem Umfang keine Beachtung mehr geben können, in welchem „es gegen Treu und Glauben verstoße“.
A. Einleitung: Einführung in das Spannungsfeld zwischen dem Haftungsprivileg der GmbH und dem notwendigen Gläubigerschutz.
B. Ökonomische Einordnung: Analyse der gesellschaftsrechtlichen Strukturen und Insolvenzstatistiken im Kontext des Risikoverhaltens von Kapitalgesellschaften.
C. Formen und Grenzen positivistischen Rechts: Darstellung der bestehenden gesetzlichen Haftungsregelungen sowie deren Grenzen im Gläubigerschutz.
I. Allgemeine Haftungstatbestände: Erörterung klassischer Anspruchsgrundlagen wie vertraglicher, vorvertraglicher und deliktischer Haftung.
II. Besondere Haftungstatbestände: Untersuchung spezifischer Haftungsrisiken, insbesondere Insolvenzverschleppung und Eigenkapitalersatz.
D. Durchgriffshaftung: Grundlegende Definition und theoretische Herleitung des Durchgriffsmodells.
E. Arten des Haftungsdurchgriffs: Detaillierte Betrachtung der Fallgruppen Vermögens- und Sphärenvermischung, Unterkapitalisierung sowie Existenzvernichtung.
G. Fazit: Zusammenfassende Bewertung der Entwicklung der Durchgriffshaftung und Ausblick auf zukünftigen Reformbedarf.
Durchgriffshaftung, GmbH, Haftungsprivileg, Gläubigerschutz, Insolvenzrecht, Unterkapitalisierung, Existenzvernichtungshaftung, Vermögensvermischung, Sittenwidrigkeit, § 826 BGB, Kapitalerhaltung, Gesellschafterhaftung, Rechtsfortbildung, Trennungsprinzip, Risikomanagement
Die Arbeit befasst sich mit der Durchgriffshaftung, einer Form der Rechtsfortbildung, die es Gläubigern unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, trotz des Trennungsprinzips auf das Privatvermögen von GmbH-Gesellschaftern zuzugreifen.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung zwischen gesetzlich geregelter Innenhaftung und richterrechtlich entwickelter Außenhaftung sowie der Schutz der Gläubiger bei missbräuchlicher Ausnutzung der Rechtsform GmbH.
Ziel ist es, die Entwicklung der Durchgriffshaftung aufzuarbeiten und zu prüfen, ob das aktuelle System den Interessen von Gesellschaftern und Gläubigern gerecht wird oder ob gesetzlicher Reformbedarf besteht.
Die Arbeit nutzt eine rechtsdogmatische Analyse, die eine Auswertung der Literatur, zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen (u.a. BGH-Urteile) sowie eine ökonomische Einordnung der Haftungsmodelle umfasst.
Der Hauptteil analysiert verschiedene Fallgruppen wie Vermögens- und Sphärenvermischung, Unterkapitalisierung und die Existenzvernichtungshaftung sowie deren Einordnung in das System der §§ 826 BGB.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Durchgriffshaftung, Gläubigerschutz, Trennungsprinzip, Existenzvernichtung und das Haftungsprivileg der GmbH definiert.
Das „Trihotel“-Urteil wird als zentrale Leitentscheidung des BGH hervorgehoben, da sie maßgeblich dazu beigetragen hat, die Existenzvernichtungshaftung in den Rahmen des § 826 BGB zu überführen.
Die Arbeit stellt fest, dass die Unterkapitalisierung ein kontrovers diskutierter Tatbestand bleibt, bei dem die Abgrenzung zwischen unternehmerischem Risiko und missbräuchlicher Kapitalausstattung in der Praxis oft schwierig ist.
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