Masterarbeit, 2015
80 Seiten, Note: 2,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
1. Einleitung
2. Die deutsche Mineralöl- und Tankstellenbranche
2.1 Der Tankstellenmarkt
2.2 Die „Big Five“ auf dem Tankstellenmarkt
2.3 Vertragssituation auf dem Tankstellenmarkt
3. Marktbeherrschung (§ 18 GWB)
3.1 Ermittlung des relevanten Marktes
3.1.1 Sachlich relevanter Markt
3.1.2 Räumlich relevanter Markt
3.2 Branchentypische Probleme bei der Ermittlung des relevanten Marktes
4. Oligopolmarktbeherrschung (§ 18 Abs. 5 GWB)
4.1 Innenverhältnis (§ 18 Abs. 5 Nr. 1 GWB)
4.1.1 Verflechtungen mit anderen Unternehmen
4.1.2 Markttransparenz
4.1.3 Sanktionsmechanismus
4.2 Außenverhältnis
4.3 Oligopolvermutung (§ 18 Abs. 6 GWB)
5. Kartellrechtliche Grenzen bei Marktbeherrschung (§ 19 GWB)
5.1 Verbotstatbestände (§ 19 Abs. 1 und 2 GWB)
5.2 Unbillige Behinderung (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1 GWB)
5.2.1 Behinderungsmissbrauch
5.2.2 Unbilligkeit/Fehlen eines sachlichen Grundes
5.2.3 Rechtsfolgen
6. Relative/überlegene Marktmacht (§ 20 GWB)
6.1 Verbotstatbestände für Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht
6.2 Relative Marktmacht (§ 20 Abs. 1 GWB)
6.2.1 Normadressaten
6.2.2 Kleinere und mittlere Unternehmen
6.2.3 Abhängigkeit
6.3 Behinderungsverbot (§ 20 Abs. 3 GWB)
6.3.1 „Preis-Kosten-Schere“ (§ 20 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 GWB)
6.3.2 Sachliche Rechtfertigung
6.3.3 Kritische Würdigung der „Preis-Kosten-Schere“
6.3.4 Rechtsfolgen
7. Betrachtung der Aktivitäten des Bundeskartellamtes und der Politik
7.1 Sektoruntersuchung Kraftstoffe
7.1.1 Einführung und Hintergründe
7.1.2 Abgrenzung der Tankstellenmärkte
7.1.3 Regionale Abgrenzung der Tankstellenmärkte
7.1.4 Bestehen eines marktbeherrschenden Oligopols
7.2 Markttransparenzstelle (§ 47k GWB)
8. Widerlegung der Oligopolvermutung (§ 18 Abs. 7 GWB)
8.1 Binnenwettbewerb
8.2 Kollegenlieferungen
8.3 Markttransparenz
8.4 Außenwettbewerb
9. Fazit
Diese Arbeit befasst sich mit der kritischen Analyse der kartellrechtlichen Handhabung des deutschen Tankstellenmarktes durch das Bundeskartellamt. Das primäre Ziel besteht darin zu untersuchen, ob die Einstufung der führenden fünf Mineralölkonzerne (die „Big Five“) als marktbeherrschendes Oligopol gerechtfertigt ist oder ob die behördlichen Ermittlungen und die daraus resultierenden kartellrechtlichen Eingriffe auf einer zu praxisfernen Annahme basieren.
1. Einleitung
Kaum ein Wirtschaftsbereich erfährt - besonders zu Zeiten hoher Preise - derart mediale sowie „politische“ Aufmerksamkeit und steht zumeist zur Ferienzeit und vor Feiertagen im Mittelpunkt von Kritik und Diskussionen wie die Mineralölkonzerne und deren Aktivität auf dem deutschen Tankstellenmarkt. In den Medien wird häufig spekuliert, dass die Mineralölkonzerne Preise absprechen und diese insbesondere vor Ferien und Feiertagen willkürlich erhöhen. Ein Beispiel hierfür stellt das Titelblatt des Spiegels dar, welches diesen Umstand in seiner Schlagzeile „Das Benzinkartell - wie Öl-Konzerne die Spritpreise manipulieren“ widerspiegelt.
Daneben beklagen sich mittelständische Mineralölunternehmen sowie freie Tankstellen darüber, dass die Mineralölkonzerne Kraftstoffe an ihren eigenen Stationen günstiger an den Endverbraucher verkaufen als an die mittelständischen Mineralölunternehmen (Preis-Kosten-Schere). Das BKartA sah sich dadurch veranlasst, eine Sektoruntersuchung für den Bereich Kraftstoffe einzuleiten. Während der Sektoruntersuchung ist das BKartA zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei den führenden fünf großen Mineralölkonzernen, im Folgenden „Big Five“ genannt, um ein marktbeherrschendes Oligopol handelt, was wiederum zur Folge hat, dass das unternehmerische und wirtschaftliche Handeln der Mineralölkonzerne durch das BKartA eingeschränkt werden kann. Hierbei handelt es sich bspw. um die Untersagung von Fusionen oder Übernahmen von Tankstellen etc. Daher soll in dieser Arbeit das Ermittlungsverhalten des Bundeskartellamtes besonders kritisch betrachtet werden.
Das deutsche Kartellrecht umfasst mehr als nur die medial bekannten Preisabsprachen. Diese sind gem. § 1 GWB verboten, da nach dem Wortlaut Vereinbarungen zwischen Unternehmen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbes bezwecken oder bewirken, verboten sind.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die mediale und kartellrechtliche Debatte um den deutschen Tankstellenmarkt ein und umreißt das Ziel der kritischen Untersuchung der Interventionen des Bundeskartellamtes.
2. Die deutsche Mineralöl- und Tankstellenbranche: Dieses Kapitel erläutert die Struktur des Marktes, die Akteure (die „Big Five“) und die vertraglichen Betreibermodelle der Tankstellen.
3. Marktbeherrschung (§ 18 GWB): Hier wird der Kernbegriff der Marktbeherrschung und die Methodik der relevanten Marktabgrenzung (sachlich und räumlich) theoretisch hergeleitet.
4. Oligopolmarktbeherrschung (§ 18 Abs. 5 GWB): Dieses Kapitel widmet sich der kollektiven Marktbeherrschung, beleuchtet das Innenverhältnis, die Rolle der Markttransparenz und die Außenbeziehungen des Oligopols.
5. Kartellrechtliche Grenzen bei Marktbeherrschung (§ 19 GWB): Es werden die Verbotstatbestände für marktbeherrschende Unternehmen analysiert, mit Fokus auf das Behinderungsverbot und die Kriterien für eine unbillige Behinderung.
6. Relative/überlegene Marktmacht (§ 20 GWB): Der Fokus liegt hier auf dem Schutz kleinerer Unternehmen durch das Verbot unbilliger Behinderung, insbesondere in vertikalen Beziehungen und bei der Preis-Kosten-Schere.
7. Betrachtung der Aktivitäten des Bundeskartellamtes und der Politik: Eine kritische Auseinandersetzung mit der Sektoruntersuchung Kraftstoffe sowie der Funktion und Effektivität der Markttransparenzstelle.
8. Widerlegung der Oligopolvermutung (§ 18 Abs. 7 GWB): Dieses Kapitel argumentiert durch die Analyse von Binnenwettbewerb und Außenwettbewerb, warum eine marktbeherrschende Stellung der „Big Five“ nicht vorliegt.
9. Fazit: Die Arbeit fasst zusammen, dass die „Big Five“ auf dem deutschen Tankstellenmarkt kein marktbeherrschendes Oligopol bilden und der Wettbewerb auf dem Markt entgegen der Auffassung des Bundeskartellamtes funktioniert.
Kartellrecht, Bundeskartellamt, Marktbeherrschung, Oligopol, Tankstellenmarkt, Preis-Kosten-Schere, GWB, Wettbewerb, Mineralölkonzerne, Big Five, Markttransparenz, Behinderungsverbot, Markttransparenzstelle, Sektoruntersuchung, relative Marktmacht.
Die Arbeit analysiert die kartellrechtlichen Rahmenbedingungen für marktbeherrschende Unternehmen auf dem deutschen Tankstellenmarkt unter besonderer Berücksichtigung der kritischen Interventionen des Bundeskartellamtes.
Zentrale Felder sind die Theorie der Marktbeherrschung, die Oligopoltheorie, das Missbrauchsverbot nach § 19 GWB, relative Marktmacht nach § 20 GWB sowie die kritische Würdigung der behördlichen Sektoruntersuchungen.
Das Ziel ist es, zu hinterfragen, ob die Einstufung der „Big Five“ als marktbeherrschendes Oligopol durch das Bundeskartellamt berechtigt ist und ob die daraus abgeleiteten Annahmen der Kartellbehörde in der Praxis Bestand haben.
Die Arbeit stützt sich auf eine theoretische Analyse der kartellrechtlichen Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie eine kritische Auswertung der Abschlussberichte der Sektoruntersuchungen des Bundeskartellamtes unter Einbeziehung der einschlägigen Rechtsprechung.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Aufarbeitung der Marktbeherrschung und Oligopolmarktbeherrschung sowie eine detaillierte Prüfung der kartellrechtlichen Grenzen. Einen Schwerpunkt bildet dabei die kritische Analyse der „Preis-Kosten-Schere“.
Zu den prägenden Begriffen zählen neben dem Kartellrecht, dem GWB und dem Tankstellenmarkt vor allem die Begriffe Oligopolmarktbeherrschung, Markttransparenz, Preis-Kosten-Schere und die „Big Five“ der Mineralölbranche.
Der Autor argumentiert, dass die Markttransparenzstelle den Markt zwar für alle Akteure gleichermaßen transparent macht, dies jedoch nicht zwangsläufig das Argument des Bundeskartellamtes für eine marktbeherrschende Stellung stützt, sondern eher als behördliches Instrument zu sehen ist.
Die Arbeit kritisiert, dass das Verbot der „Preis-Kosten-Schere“ große Mineralölunternehmen in ihrer Preisgestaltung zu stark einschränken könnte und es bisher nicht abschließend geklärt ist, ob kurzfristige Unterschreitungen immer als unbillige Behinderung zu werten sind.
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