Masterarbeit, 2014
62 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. EINLEITUNG
B. PRIVATE EQUITY FONDS: EINE BEGRIFFSBESTIMMUNG
I. PRIVATE EQUITY
II. FORMEN VON PRIVATE EQUITY FONDS
1. Private Equity Fonds mit Direktinvestments
2. Private Equity Dach- und Feeder-Fonds
III. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE STRUKTUR UND REGULIERUNG VOR INKRAFTTRETEN DES KAGB
C. ANWENDUNG DES KAGB AUF PRIVATE EQUITY FONDS
I. INVESTMENTVERMÖGEN IM SINNE DES KAGB
1. Organismus für gemeinsame Anlagen
2. Einsammlung von Kapital
3. Anzahl von Anlegern
4. Festgelegte Anlagestrategie und Anlegernutzen
5. Kein operativ tätiges Unternehmen
6. Ausnahmetatbestand der Holdinggesellschaft
II. ZULASSUNGS- BZW. REGISTRIERUNGSPFLICHT DER KVG
1. Ausnahmen von der Zulassungspflicht
2. Berechnung der Schwellenwerte
D. ARTEN VON PRIVATE EQUITY FONDS NACH DEM KAGB
I. GESCHLOSSENE SPEZIAL-AIF
1. Professionelle und semiprofessionelle Anleger
2. Spezielle Vorschriften des KAGB für geschlossene Spezial-AIF
II. GESCHLOSSENE PUBLIKUMS-AIF
E. PFLICHTEN DER VERWALTER VON PRIVATE EQUITY FONDS UNTER DEM KAGB
I. DAS ÜBERNAHMESONDERRECHT DES KAGB
1. Anwendungsbereich des Übernahmesonderrechts
a) Vorliegen von Kontrolle über nicht börsennotierte Unternehmen
aa) Unmittelbare Zurechnung der Stimmrechte
bb) Zurechnung von durch Dritte gehaltenen Stimmrechte
b) Kontrollerlangung an nicht börsennotierten Unternehmen
aa) Nicht börsennotiertes Unternehmen
bb) Kontrollerwerb durch von einer KVG verwalteten AIF
cc) Kontrollerwerb durch eine Kooperation mehrerer KVGen
dd) Ausnahmen für KMU und Immobilienzweckgesellschaften
c) Kontrollerlangung an Emittenten
2. Kapitalerhaltungsvorschriften (Anti-Asset-Stripping Rules)
a) Anwendungsbereich und zeitlich befristeter Schutz
b) Die Handlungsbeschränkungen im Einzelnen
c) Grenzen des Zerschlagungsverbots
d) „Ausschüttungen“ im Sinne des § 292 KAGB
e) Kapitalherabsetzungen, Anteilsrücknahmen, Erwerb eigener Anteile
II. VERTRIEB VON PRIVATE EQUITY FONDS IN DEUTSCHLAND
1. Vertrieb an Privatinvestoren
a) Direktes oder indirektes Anbieten oder Platzieren (Vertriebsbegriff)
b) Pflichten der KVG
2. Vertrieb an (semi-)professionelle Anleger
3. Vertrieb von AIF außerhalb der Regelungen des KAGB
III. PFLICHT ZUR BESTELLUNG EINER VERWAHRSTELLE
1. Wer kann Verwahrstelle sein?
2. Aufgaben der Verwahrstelle
F. FAZIT
Diese Arbeit befasst sich mit der Regulierung von Verwaltern geschlossener Private Equity Fonds in Deutschland durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), wobei der Schwerpunkt auf den gesetzlichen Pflichten und den Auswirkungen auf das Geschäftsfeld dieser Verwalter liegt. Dabei wird analysiert, unter welchen Voraussetzungen Private Equity Fonds in den Anwendungsbereich des KAGB fallen und wie die damit verbundenen Anforderungen an Aufsicht, Vertrieb und Verwahrung die Investitionstätigkeit beeinflussen.
I. Private Equity
Private Equity steht für Eigenkapital- bzw. eigenkapitalähnliche Beteiligungen an Unternehmen. Im Unterschied zum gewöhnlichen Erwerb von börsennotierten Aktien eines Unternehmens, bei dem es sich ebenfalls um eine Eigenkapitalbeteiligung handelt, erfolgt im Rahmen eines Private Equity Investments eine Beteiligung an Unternehmen, die in der Regel an keiner Börse notiert sind. Typischerweise wird bei einer Private Equity Beteiligung an einem Zielunternehmen danach unterschieden, ob sich das Unternehmen in einer sehr frühen („Early-Stage Investing“) oder schon reiferen Unternehmensphase („Later-Stage Investing“) befindet. Während der „Early-Stage“ eines Unternehmens steht noch die eigentliche Entwicklung des Produktes bzw. der Dienstleistung, die später auf dem Markt angeboten werden soll, im Vordergrund der Unternehmung. Daran anknüpfend erfolgt die eigentliche Gründung des Unternehmens, bei der Herstellung und Vertrieb in den Fokus rücken. Aufgrund der frühen Marktphase und dem damit verbunden Wachstumspotential bestehen hier besonders hohe Renditechance, die jedoch mit einem entsprechend hohen Risiko einhergehen, da die Gefahr des Scheiterns des Unternehmens vergleichsweise hoch ist. Eine solche außerbörsliche Beteiligung an zumeist noch jungen Unternehmen zur Finanzierung ihrer Gründungs- und Aufbauphase wird auch als Venture Capital bezeichnet. Im Rahmen eines „Later-Stage-Investing“ wird solchen Unternehmen, die sich bereits auf dem Markt etabliert haben und über eine ausgeprägte Organisationsstruktur verfügen, Kapital zur Verfügung gestellt. Die Private Equity Beteiligungen unterschieden sich in den beiden Marktphase unter anderem dadurch, dass bei Venture Capital Investments eine Minderheitsbeteiligung an dem noch jungen Unternehmen eingegangen wird, wohingegen bei den Formen des „Later-Stage-Investing“ vordergründing eine Mehrheitsbeteiligung beabsichtigt wird.
A. EINLEITUNG: Das Kapitel erläutert die Beweggründe des europäischen und deutschen Gesetzgebers für die Einführung des KAGB als einheitliches Regelwerk zur Regulierung von alternativen Investmentfonds, einschließlich Private Equity Fonds, um systemische Risiken zu mindern.
B. PRIVATE EQUITY FONDS: EINE BEGRIFFSBESTIMMUNG: Es wird definiert, dass Private Equity Fonds grundsätzlich entweder direkt oder mittelbar in nicht börsennotierte Unternehmen investieren, wobei verschiedene Anlagevehikel wie Direkt-Investment-Fonds, Dach- und Feeder-Fonds unterschieden werden.
C. ANWENDUNG DES KAGB AUF PRIVATE EQUITY FONDS: Dieses Kapitel legt dar, wann Private Equity Fonds und deren Manager (KVG) unter den Anwendungsbereich des KAGB fallen, welche Kriterien ein Investmentvermögen erfüllen muss und welche Ausnahmen für die Registrierung oder Zulassung existieren.
D. ARTEN VON PRIVATE EQUITY FONDS NACH DEM KAGB: Die Unterscheidung der Fondsarten nach dem Anlegerkreis in Spezial-AIF für professionelle Anleger und Publikums-AIF für Privatanleger sowie die Bedeutung für die Strukturierung von Private Equity Fonds werden thematisiert.
E. PFLICHTEN DER VERWALTER VON PRIVATE EQUITY FONDS UNTER DEM KAGB: Das Kapitel analysiert das Übernahmesonderrecht, die Anti-Asset-Stripping-Regeln, die Vertriebsvorschriften für verschiedene Anlegergruppen sowie die Pflicht zur Bestellung einer Verwahrstelle und deren Kontrollfunktionen.
F. FAZIT: Eine abschließende Betrachtung, wie die umfangreiche Regulierung durch das KAGB die Geschäftstätigkeit und Rendite von Private Equity Fonds beeinflusst und ob eine Ungleichbehandlung gegenüber nicht regulierten Marktteilnehmern besteht.
KAGB, Private Equity, AIF, KVG, Investmentvermögen, Asset Stripping, Übernahmesonderrecht, Verwahrstelle, Anlegerschutz, geschlossene Fonds, Spezial-AIF, Publikums-AIF, Finanzregulierung, Venture Capital, Leverage
Die Arbeit behandelt die regulatorischen Rahmenbedingungen für Verwalter von Private Equity Fonds in Deutschland, die durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) nach der Umsetzung der AIFM-Richtlinie eingeführt wurden.
Zentrale Themen sind der Anwendungsbereich des KAGB für Private Equity Fonds, die Anforderungen an deren Verwalter (KVG), spezielle Kontroll- und Schutzvorschriften (Asset Stripping) sowie Regelungen für den Vertrieb und die Bestellung einer Verwahrstelle.
Das Ziel ist es, die gesetzlichen Pflichten, die aus dem KAGB für Verwalter von Private Equity Fonds resultieren, zu analysieren und deren Auswirkungen auf das Geschäftsfeld dieser Fonds in Deutschland zu beleuchten.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse der gesetzlichen Bestimmungen des KAGB sowie der einschlägigen EU-Richtlinien (AIFM-RL) und deren Interpretation durch Aufsichtsbehörden wie die BaFin und die ESMA.
Im Hauptteil werden die Kriterien für Investmentvermögen, die Unterscheidung zwischen Spezial- und Publikumsfonds, das Übernahmesonderrecht bei Kontrollerlangung, Kapitalschutzvorschriften sowie die Pflichten beim Vertrieb und bei der Verwahrung detailliert untersucht.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie KAGB, Private Equity, AIF, KVG, Asset Stripping, Verwahrstelle und Anlegerschutz charakterisiert.
Der Begriff der Kontrolle ist entscheidend, da das KAGB besondere Vorschriften (insb. §§ 287 ff.) für Fonds vorsieht, die bei nicht börsennotierten Unternehmen eine Kontrollschwelle überschreiten, um Asset Stripping zu verhindern.
Durch die regulatorischen Anforderungen, wie die Bestellung einer Verwahrstelle, umfangreiche Berichtspflichten und organisatorische Anforderungen an die KVG, steigen die administrativen Kosten, die häufig an die Investoren weitergegeben werden und somit die Rendite belasten können.
Der Spezial-AIF richtet sich exklusiv an professionelle und semiprofessionelle Anleger, während der Publikums-AIF offen für Privatanleger ist und daher strengeren Produktregulierungen unterliegt.
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