Masterarbeit, 2015
90 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
2. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz
3. Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung
3.1. Inländerbeherrschung einer ausländischen Gesellschaft
3.2. Passive Einkünfte §7 Abs. 1 i.V. mit §8 Abs. 1 AStG
3.2.1. Funktionale Betrachtungsweise der Tätigkeiten
3.2.2. Persönliche Zurechnung
3.2.3. Katalog der Aktiven Einkünfte §8 Abs. 1 AStG
3.3. Niedrige Besteuerung im Ausland §8 Abs. 3 AStG
3.4. Ausnahmen von der Hinzurechnungsbesteuerung
3.4.1. EU/ EWR Gesellschaft §8 Abs. 2 AStG
3.4.2. Freigrenze §9 AStG
4. Rechtsfolge der Hinzurechnungsbesteuerung
4.1. Ermittlung der Hinzurechnungsquote
4.2. Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages
4.2.1. Zwischeneinkünfte §10 Abs. 3 AStG
4.2.2. Übertragene Zurechnung von Untergesellschaften §14 AStG
4.2.3. Abziehbare Steuern (§10 Abs. 1 AStG)
4.2.4. Veräußerungsgewinne §11 AStG
4.2.5. Verluste §10 Abs. 3 S. 5 AStG
4.3. Ermittlung des anzusetzenden Hinzurechnungsbetrages
4.4. Besteuerung des anzusetzenden Hinzurechnungsbetrages
4.4.1. Fiktive Gewinnausschüttung
4.4.2. Tatsächliche Gewinnausschüttung
5. Verhältnis zu anderen Regelungen
5.1. Verhältnis zu nationalen Regelungen
5.1.1. Treuhandgesellschaft §39 AO
5.1.2. Scheingeschäft §41 AO
5.1.3. Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten §42 AO
5.1.4. Anwendung des Investmentsteuergesetzes
5.2. Verhältnis zu internationalen Regelungen
5.2.1. Doppelbesteuerungsabkommen
5.2.2. EU-Recht
6. Fazit
Die vorliegende Masterarbeit analysiert das deutsche Außensteuergesetz mit einem spezifischen Fokus auf das System der Hinzurechnungsbesteuerung. Ziel ist es, die komplexen gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen systematisch darzustellen, um die steuerliche Behandlung von inländischen Steuerpflichtigen zu erläutern, die Anteile an ausländischen Gesellschaften halten, insbesondere wenn diese in Niedrigsteuerländern ansässig sind.
Grundprinzip der Hinzurechnungsbesteuerung
Eine Möglichkeit der Erlangung von Steuervorteilen liegt in der Gründung eines selbständigen Steuersubjektes wie z.B. einer Kapitalgesellschaft im niedriger besteuerten Ausland.27 Da diese Kapitalgesellschaften in ihrem Sitzstaat mit ihren Einkünften steuerpflichtig sind, entgehen sie durch die sogenannte Abschirmwirkung wie in Abb. 1 dargestellt, der deutschen Steuerveranlagung.28
Wäre die Kapitalgesellschaft in Deutschland ansässig, so würden die Gewinne auf der Gesellschaftsebene nach dem KStG versteuert und lediglich der Anteil, der auf die Anteilseigner entfällt würde teilweise freigestellt. Da die Gesellschaft, wie in Abb. 1 zu sehen ist, aber ihren Sitz im Ausland hat, kann der deutsche Fiskus aufgrund der bereits erwähnten Abschirmwirkung weder die Kapitalgesellschaft noch die Anteilseigner besteuern, wenn die Gewinne einbehalten werden. Da diese Wirkung bei den Anteilseignern meist nur von vorübergehender Natur ist, da einer späteren Gewinnausschüttung auch die Besteuerung in Deutschland folgt, wird die Abschirmwirkung auch tax deferral genannt. 29 Das Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§7 bis 14 AStG ist es, die Abschirmwirkung, die aus dem Trennungsprinzip entsteht, zu zerschlagen, um eine fiktive Dividende besteuern zu können.30 Dies wird in Abb. 2 gezeigt. Sofern es sich bei der Kapitalgesellschaft um einbehaltene Zwischeneinkünfte nach §8 Abs. 1 AStG handelt, werden diese fiktiv den inländischen Gesellschaftern als Dividende angerechnet.31 Der Aktivkatalog der Zwischeneinkünfte wird im Punkt 3.2.3. ausführlich erläutert.
1. Einleitung: Einführung in das Thema der Globalisierung, die steuerlichen Anreize zur Standortwahl und die daraus resultierende Notwendigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung zur Vermeidung von Steuerflucht.
2. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz: Historischer Überblick über die Entstehung des Außensteuergesetzes und dessen Zielsetzung sowie die Einordnung in den nationalen Steuerkontext.
3. Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung: Detaillierte Prüfung der Voraussetzungen, unter denen eine ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft einzustufen ist, einschließlich Inländerbeherrschung und Definition passiver Einkünfte.
4. Rechtsfolge der Hinzurechnungsbesteuerung: Erläuterung der technischen Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages, der Berücksichtigung von Steuern, Veräußerungsgewinnen und Verlusten sowie der tatsächlichen Besteuerung.
5. Verhältnis zu anderen Regelungen: Analyse des Zusammenspiels der Hinzurechnungsbesteuerung mit anderen nationalen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung und internationalen Regelungen wie Doppelbesteuerungsabkommen.
6. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung der Komplexität des Systems und Ausblick auf die europarechtliche Vereinbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung.
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, Zwischengesellschaft, Passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung, Steuerflucht, Abschirmwirkung, Hinzurechnungsbetrag, Fremdvergleich, Inländerbeherrschung, Kapitalanlagecharakter, Steuersubjekt, Doppelbesteuerung, Steuerplanung
Die Arbeit behandelt die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG), die darauf abzielt, Steuerverluste durch die Verlagerung von Gewinnen in niedrig besteuerte Auslandsgesellschaften zu verhindern.
Zentrale Themen sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung, die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Einkünften sowie die methodische Ermittlung des anzusetzenden Hinzurechnungsbetrages.
Das primäre Ziel ist es, die komplexen Regelungen des AStG verständlich darzulegen und die Voraussetzungen zu definieren, unter denen ein inländischer Steuerpflichtiger zur Hinzurechnung ausländischer Einkünfte herangezogen wird.
Es handelt sich um eine systematische, rechtswissenschaftliche Analyse, die sich auf Gesetzestexte, einschlägige Fachliteratur und relevante Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteile) stützt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen, die Ermittlung der Hinzurechnungsquote und des Betrages, die Besteuerung der fiktiven Ausschüttung sowie die Abgrenzung zu anderen steuerlichen Vorschriften.
Schlüsselwörter sind insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, Passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung und Zwischengesellschaft.
Die Abschirmwirkung beschreibt, dass ausländische Kapitalgesellschaften im Sitzstaat steuerpflichtig sind und Gewinne thesaurieren können, was sie der unmittelbaren deutschen Steuerveranlagung entzieht; das AStG zielt darauf ab, diesen Effekt zu unterbinden.
Bei einem negativen Hinzurechnungsbetrag bleibt die Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte aus; der Verlust kann jedoch nicht mit anderen inländischen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden.
Der Fremdvergleich ist essenziell für die Prüfung, ob Geschäftsbeziehungen zwischen dem inländischen Steuerpflichtigen und der ausländischen Gesellschaft marktüblichen Bedingungen entsprechen, um unangemessene Gewinnverlagerungen aufzudecken.
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