Bachelorarbeit, 2014
76 Seiten, Note: 1
1. Einleitung
2. Entstehung des Goodwill
2.1 Sammelsurium immaterieller Anlagewerte
2.2 Originärer Goodwill
2.3 Aktivierungsvoraussetzung „Unternehmenserwerb“
2.3.1 Asset Deal im Einzelabschluss
2.3.2 Share Deal im Einzelabschluss
2.3.3 Share Deal im Konzernabschluss
3. Derivativer Goodwill im Einzelabschluss
3.1 Goodwillbilanzierung im handelsrechtlichen Einzelabschluss
3.1.1 Statisch geprägte handelsrechtliche Aktivierungskonzeption
3.1.2 Zugangsbewertung des Goodwill
3.1.3 Folgebewertung des Goodwill
3.2 Goodwillbilanzierung im Ertragsteuerrecht
3.2.1 Dynamisch geprägte steuerrechtliche Aktivierungskonzeption
3.2.2 Zugangsbewertung des Goodwill
3.2.3 Folgebewertung des Goodwill
3.3 Goodwillbilanzierung im IFRS-Einzelabschluss
3.3.1 Vorgeschaltete Aktivierungskonzeption des Conceptual Framework
3.3.2 Zugangsbewertung
3.3.3 Folgebewertung
3.4 Negativer Unterschiedsbetrag im Einzelabschluss
4. Derivativer Goodwill im Konzernabschluss
4.1 Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen
4.2 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
4.3 Equity Methode – Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen
4.4 Negativer Unterschiedsbetrag im Konzernabschluss
5. Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Bilanzierung eines aus einem Unternehmenszusammenschluss entstandenen Goodwills nach handels- und ertragsteuerrechtlichen Vorschriften sowie den Regeln der IFRS im Einzel- und Konzernabschluss zu analysieren.
3.1.1 Statisch geprägte handelsrechtliche Aktivierungskonzeption
Die handelsrechtliche Aktivierungskonzeption ist gläubigerschutzorientiert und hat ihren Ursprung in der statischen Bilanzauffassung. Der § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB spiegelt die nach statischer Bilanzauffassung wichtigste Aufgabe der Bilanzierung wieder.41 Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll zu einem bestimmten Zeitpunkt das Verhältnis vom Vermögen und Schulden darstellen, um auf diese Weise über die Schuldendeckungsfähigkeit eines Unternehmens zu informieren. Die Erfolgsermittlung ist nach der statischen Bilanzauffassung nur ein Nebenprodukt der Vermögensermittlung.42
Die Vermögensermittlung basiert auf der Theorie der Zerschlagungs- und der Theorie der Fortführungsstatik. Nach der Theorie der „Zerschlagungsstatik“43 sind nur solche Vermögensgegenstände in der Bilanz aufzuführen, die im Falle einer Unternehmensliquidation als verkehrsfähig und damit als einzeln veräußerbar gelten. Die, für das Vermögen erhaltenen liquiden Mittel, sollen dabei die Schulden eines Unternehmens abdecken.44 Die Sachverhalte, die losgelöst vom Unternehmen nicht veräußert werden können, gehören nicht zum Zerschlagungsvermögen. Auch in der Theorie der „Fortführungsstatik“45 wird auf die Verkehrsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes als „Das zentrale Ansatzkriterium“ abgestellt. Dabei gilt das aus dem Fortführungsvermögen resultierenden Einzahlungen zu ermitteln, die die Unternehmensschulden künftig abdecken sollen.46
1. Einleitung: Diese Einleitung beschreibt die Relevanz des Goodwills in einem wettbewerbsintensiven internationalen Marktumfeld und skizziert das Ziel der Arbeit, die verschiedenen Bilanzierungsvorschriften zu vergleichen.
2. Entstehung des Goodwill: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Goodwills als immaterielle Mischgröße und differenziert zwischen dem originären, selbst geschaffenen Goodwill und dem derivativen Goodwill aus Unternehmensübernahmen.
3. Derivativer Goodwill im Einzelabschluss: Hier werden die spezifischen Bilanzierungsregeln für den derivativen Goodwill nach Handelsrecht, Ertragsteuerrecht und IFRS für Einzelabschlüsse untersucht.
4. Derivativer Goodwill im Konzernabschluss: Dieses Kapitel widmet sich der Bilanzierung von Goodwill innerhalb eines Konzerns, insbesondere bei verschiedenen Konsolidierungsmethoden wie Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung und Equity-Methode.
5. Zusammenfassung: Dieses abschließende Kapitel bietet eine tabellarische Gegenüberstellung der untersuchten Vorschriften zur Goodwillbilanzierung in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen.
Goodwill, Unternehmenszusammenschluss, Handelsrecht, Ertragsteuerrecht, IFRS, Einzelabschluss, Konzernabschluss, Asset Deal, Share Deal, Aktivierung, Bilanzierung, Immaterielle Vermögenswerte, Wertminderung, Impairment Test, Unterschiedsbetrag.
Die Arbeit analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Goodwillbilanzierung nach handelsrechtlichen, ertragsteuerrechtlichen und internationalen (IFRS) Vorschriften.
Zentrale Themen sind die Entstehung von Goodwill, dessen Aktivierungsvoraussetzungen beim Unternehmenserwerb (Asset vs. Share Deal) sowie die spezifischen Bewertungsvorschriften im Einzel- und Konzernabschluss.
Ziel ist es, die heterogenen Vorschriften der verschiedenen Rechnungslegungssysteme bei der Behandlung von Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen kritisch zu untersuchen und gegenüberzustellen.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und bilanztheoretische Analyse, die durch praktische Beispiele und Veranschaulichungen ergänzt wird.
Im Hauptteil werden detailliert die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für derivativen Goodwill im Einzel- sowie im Konzernabschluss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen erläutert.
Wichtige Begriffe sind Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert), Bilanzierungssysteme, Abschreibungen, Wertminderungen (Impairment), Konsolidierung und steuerliche Aspekte der Kaufpreisallokation.
Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie bestimmt, ob ein Goodwill überhaupt in der Bilanz des Erwerbers aktiviert werden darf oder ob nur eine Beteiligung zu erfassen ist.
Während der Goodwill nach HGB planmäßig über eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben wird, sieht der IFRS-Standard einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) ohne planmäßige Abschreibung vor.
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