Bachelorarbeit, 2015
81 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Der Erziehungsbegriff
2.1 Pädagogische Bedeutung des Erziehungsbegriffs
2.2 Der Erziehungsbegriff im Jugendstrafrecht
3 Lebensphase Jugend
3.1 Jugendkriminalität – ubiquitär und episodenhaft
3.2 Intensiv- und Mehrfachtäter
4 Die historische Entwicklung des Jugendstrafvollzugs
4.1 Die Anfänge der Freiheitsstrafe
4.2 Die moderne Freiheitsstrafe
4.3 Die Entstehung des Jugendstrafvollzugs
4.4 Das Länderjugendstrafvollzugsrecht
5 Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafvollzugs
5.1 Anwendungsbereich
5.2 Ziele und Aufgaben
5.3 Das Landesjustizvollzugsgesetz Rheinland-Pfalz
6 Jugendstrafvollzug und Jugendkriminalität in der Praxis
6.1 Aktuelle Situation
6.1.1 Entwicklung und Trends registrierter Jugendkriminalität in Deutschland
6.1.2 Inhaftierte in Jugendstrafvollzugsanstalten
6.1.3 Rückfallquote nach dem Jugendstrafvollzug
6.2 Die erzieherische Gestaltung des Jugendstrafvollzugs
6.3 Hindernisse auf dem Weg zur künftigen Legalbewährung
6.3.1 Erziehung im Zwangskontext
6.3.2 Subkulturbildung
6.3.3 Die doppelte Funktion – Erziehung und Strafe
6.3.4 Mehr Härte als Mittel der Wahl
7 Alternative Maßnahmen
7.1 Jugendstrafvollzug in freien Formen: das Projekt „Chance“
7.2 „KontTrakt“: Wohngruppenkonzept für den geschlossenen Vollzug
8 Fazit
9 Literaturverzeichnis
Die vorliegende Arbeit untersucht die Wirksamkeit des Jugendstrafvollzugs in Bezug auf den gesetzlich verankerten Erziehungsanspruch und das Ziel der künftigen Legalbewährung, wobei sie kritisch hinterfragt, ob der Jugendstrafvollzug angesichts seiner repressiven Strukturen tatsächlich zur Resozialisierung beitragen kann oder ob er eher strafenden und verwahrenden Zwecken dient.
6.3.1 Erziehung im Zwangskontext
In der psychoanalytischen Pädagogik der zwanziger und dreißiger Jahre des 19. Jahrhunderts wurde die Idee entwickelt, Erziehung könne frei von Zwängen, Repression und vor allem auch frei von Triebunterdrückung sein. Diese Idee entstammt dem Gedanken, dass sich die zu dieser Zeit beobachtete autoritäre, repressive und einschränkende Erziehung negativ auf den zu Erziehenden auswirkt. Vereinfacht gesprochen entstand durch eine konsequente Triebunterdrückung ein unfreier, autoritärer und sich bereitwillig unterwerfender Mensch (vgl. Körner 2003, S. 8 ff.). Aber auch die Vertreter der antiautoritären Erziehung der siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts postulierten: „Je weniger Triebunterdrückung desto freier entwickelt sich der Mensch“.
Auch diese Theorie und Praxis, welche sich offen gegen Repression, Zwang und rigides Strafen aussprach, sah sich vielen Einwänden ausgesetzt. Zu nennen sind hier z. B. die Thesen des Bonner Forums „Mut zu Erziehung“ aus dem Jahre 1978, welche sich offen gegen ein solches antiautoritäres Verständnis von Erziehung aussprachen (vgl. Brumlik 2011, S. 1). Heutige Annahmen über Erziehung gehen jedoch davon aus, dass Menschen für ihre Entwicklung auf der einen Seite Zuwendung, Ermutigung und sichere Bindungen benötigen, auf anderen Seite aber auch die Erfahrungen eines Neins und des Versagens ihres Willens machen müssen (vgl. Körner 2003, S. 8). Erziehung ohne einen gewissen Zwang ist also nicht möglich. Die Frage, die sich hierbei allerdings stellt, ist, wie viel Zwang in welchem Kontext notwendig ist, um einen selbstbestimmten, freien Menschen zu erziehen, der sich aber auch die Fähigkeit aneignen muss, sich den gesellschaftlichen Normen, Werten und vor allem auch Gesetzen anpassen zu können. Schon Immanuel Kant schrieb hierzu: „Eines der größten Probleme der Erziehung ist, wie man die Unterwerfung unter den gesetzlichen Zwang mit der Fähigkeit, sich seiner Freiheit zu bedienen, vereinigen könne. Denn Zwang ist nötig!
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik ein und thematisiert das Spannungsfeld zwischen öffentlicher Forderung nach Härte und dem gesetzlich verankerten Erziehungsauftrag des Jugendstrafrechts.
2 Der Erziehungsbegriff: Dieses Kapitel arbeitet die begrifflichen Differenzen zwischen pädagogischer und jugendstrafrechtlicher Erziehung heraus, um eine zielführende Definition für die Arbeit zu finden.
3 Lebensphase Jugend: Es wird die Rolle der Kriminalität in der Lebensphase Jugend untersucht, wobei die „Ubiquitätsthese“ als zentrales Konzept für die Normalität jugendlichen Fehlverhaltens dient.
4 Die historische Entwicklung des Jugendstrafvollzugs: Der historische Abriss zeigt die schillernde Entwicklung von reiner Verwahrung hin zu ersten erzieherischen Ansätzen, unterbrochen durch repressive Phasen.
5 Rechtliche Grundlagen des Jugendstrafvollzugs: Dieses Kapitel erläutert die Anwendungsbereiche, Ziele und Aufgaben des Jugendstrafvollzugs auf Basis aktueller gesetzlicher Vorgaben.
6 Jugendstrafvollzug und Jugendkriminalität in der Praxis: Hier wird die aktuelle Situation analysiert, Rückfallquoten beleuchtet und die erzieherische Gestaltung sowie Hindernisse im Vollzugsalltag kritisch bewertet.
7 Alternative Maßnahmen: Das Kapitel stellt alternative Konzepte wie das Projekt „Chance“ und „KontTrakt“ vor und erörtert deren Eignung als erzieherische Maßnahmen.
8 Fazit: Das Fazit führt die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass der Jugendstrafvollzug in seiner derzeitigen Ausgestaltung kaum erzieherische Erfolge erzielen kann und einer grundlegenden Neuorientierung bedarf.
Erziehung, Jugendstrafvollzug, Jugendkriminalität, Jugendstrafe, Alternativen, Resozialisierung, Legalbewährung, Rückfallquote, Zwangskontext, Subkulturbildung, Pädagogik, Jugendgerichtsgesetz, Strafe, Bestrafung, Empowerment
Die Arbeit untersucht kritisch, ob der deutsche Jugendstrafvollzug seinem gesetzlich verankerten Erziehungsauftrag gerecht wird und welche Faktoren die Erreichung des Ziels einer künftigen Legalbewährung beeinflussen.
Zentrale Themen sind der Erziehungsbegriff im Jugendstrafrecht, die Kriminalität in der Lebensphase Jugend, die historische Entwicklung des Strafvollzugs, die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Wirksamkeit aktueller Vollzugspraktiken.
Das primäre Ziel ist die Analyse der Wirksamkeit des Jugendstrafvollzugs und die Untersuchung, inwiefern repressive Haftbedingungen einer erfolgreichen Resozialisierung entgegenstehen.
Die Arbeit nutzt eine fundierte Literaturanalyse und setzt sich kritisch mit empirischen Studien, Statistiken zur Jugendkriminalität, Rückfalluntersuchungen und pädagogischen Konzepten auseinander.
Im Hauptteil werden neben den rechtlichen Grundlagen insbesondere die Praxis des Jugendstrafvollzugs, die erzieherische Gestaltung, die Problematiken von Zwang und Subkulturbildung sowie alternative Modelle zum geschlossenen Vollzug detailliert analysiert.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Erziehung, Jugendstrafvollzug, Jugendkriminalität, Rückfallquote, Resozialisierung und Zwangskontext geprägt.
Der Autor argumentiert, dass Zwang und Disziplinierung im Jugendstrafvollzug oft im Widerspruch zu einer echten pädagogischen Entwicklung stehen, da diese lediglich kurzfristige Verhaltensänderungen zur Vermeidung von Strafe erzwingen, statt die notwendige moralische Reife zu fördern.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass der geschlossene Jugendstrafvollzug in seiner aktuellen Form eher eine ideologische Hülse für Sühne und Vergeltung darstellt und in den meisten Fällen sein Erziehungsziel verfehlt.
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