Masterarbeit, 2014
67 Seiten, Note: 2,3
1 Die Unternehmensnachfolge in Deutschland
2 Der mitunternehmerische Personengesellschaftsanteil
2.1 Die Tatbestandsmerkmale der ent- und unentgeltlichen Übertragung
2.2 Die Steuerhistorische Auslegung des § 6 Abs. 3 EStG
2.3 Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlage
2.4 Unentgeltlichkeit, Teilentgeltlichkeit und Entgeltlichkeit
3 Ertragssteuerliche Folgen der Übertragung von Mitunternehmeranteilen
3.1 Die unentgeltliche Übertragung
3.1.1 Die Übertragung mit Sonderbetriebsvermögen
3.1.2 Die Teilanteilsübertragung
3.2 Die teilentgeltliche Übertragung
3.3 Die entgeltliche Übertragung
3.3.1 Ertragssteuerliche Folgen für den Übertragenden
3.3.2 Ertragssteuerliche Folgen für den Übernehmer
4 Die Nachfolgegestaltung im Übertragungsfall
4.1 Die gesetzliche und die vorweggenommene Erbfolge
4.2 Die einfache und qualifizierte Nachfolgeklausel
4.3 Der Nießbrauchsvorbehalt
4.4 Wiederkehrende Versorgungsleistungen
4.5 Das Ausgliederungsmodell GmbH & Co. KG
4.6 Das Zurückbehalten eines Mini-Anteils am Gesamthandvermögen
5 Die erbschafts- und grunderwerbssteuerlichen Übertragungsfolgen
5.1 Die Erbschafts- und Schenkungssteuer
5.2 Die Grunderwerbssteuer
6 Thesenförmige Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die steuerlichen Konsequenzen der Übertragung von Personengesellschaftsanteilen im Familienkreis, wobei der Fokus auf der ertragsteuerlichen, erbschaft- und schenkungssteuerlichen sowie grunderwerbssteuerlichen Behandlung liegt. Ziel ist die Identifikation gestalterischer Möglichkeiten, um eine Unternehmensnachfolge steuerlich vorteilhaft zu gestalten und dabei den Altersvorsorgewunsch des abgebenden Mitunternehmers zu berücksichtigen.
3.1.2 Die Teilanteilsübertragung
Die Teilanteilsübertragung findet ihre Rechtfertigung in dem Wunsch des bisherigen Mitunternehmers die Verantwortung bzw. Geschäftsführung schrittweise auf seinen Nachfolger zu übertragen, um selbst noch über einen längerfristigen Zeitraum über ausreichend Kontrolle und Mitspracherechte zu verfügen. Dadurch kann die Ausrichtung der Personengesellschaft weiterhin nach den Vorstellungen des Mitunternehmers erfolgen und parallel wird dem Nachfolger die Übernahme erleichtert.
Die schrittweise Übertragung von Mitunternehmeranteilen zu Buchwerten ist gem. § 6 Abs. 3 S. 1 2. HS EStG möglich. Bei diesem Übertragungsvorgang, der nur auf eine natürliche Person i.S.d. § 1 BGB erfolgen kann, müssen grundsätzlich vorhandene, funktional wesentliche Betriebsgrundlagen, ebenfalls quotal übertragen werden. § 6 Abs. 3 S. 1 EStG ist jedoch auch dann anzuwenden, wenn diese zurückbehalten und im Betriebsvermögen der bisherigen Mitunternehmerschaft verbleiben, solange der übernehmende Rechtsnachfolger gem. § 6 Abs. 3 S. 2 EStG die übertragenen Gesamthandanteile nicht innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren veräußert oder aufgibt. Die Tatbestandsvoraussetzung, dass die zurückbehaltenen funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen weiterhin zum Betriebsvermögen gehören, ist bei einer Teilanteilsübertragung grundsätzlich gewährleistet, da der Überträger weiterhin als Mitunternehmer der Personengesellschaft anzusehen ist.
1 Die Unternehmensnachfolge in Deutschland: Einführung in die Relevanz der Unternehmensnachfolge im Mittelstand und Zielsetzung der wissenschaftlichen Untersuchung unter Berücksichtigung steuerlicher und versorgungstechnischer Aspekte.
2 Der mitunternehmerische Personengesellschaftsanteil: Erläuterung der steuerlichen Grundlagen und Tatbestandsmerkmale für die Übertragung von Anteilen sowie Definition des Mitunternehmeranteils und der betrieblichen Sachgesamtheit.
3 Ertragssteuerliche Folgen der Übertragung von Mitunternehmeranteilen: Analyse der steuerlichen Konsequenzen bei unentgeltlichen, teilentgeltlichen und entgeltlichen Übertragungen sowie Diskussion der "Einheitstheorie".
4 Die Nachfolgegestaltung im Übertragungsfall: Vorstellung konkreter Gestaltungsmöglichkeiten zur Unternehmensnachfolge, inklusive Nachfolgeklauseln, Nießbrauchsvorbehalt, Versorgungsleistungen und speziellen Modellen wie der GmbH & Co. KG.
5 Die erbschafts- und grunderwerbssteuerlichen Übertragungsfolgen: Untersuchung der erbschaft- und schenkungssteuerlichen Verschonungsregelungen sowie der grunderwerbssteuerlichen Auswirkungen bei Grundstücksübertragungen im Rahmen der Nachfolge.
6 Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Darstellung der zentralen Ergebnisse und steuerlichen Leitlinien aus den vorangegangenen Kapiteln.
Unternehmensnachfolge, Personengesellschaft, Mitunternehmeranteil, § 6 Abs. 3 EStG, entgeltliche Übertragung, unentgeltliche Übertragung, Sonderbetriebsvermögen, Erbschaftssteuer, Grunderwerbssteuer, vorweggenommene Erbfolge, Nachfolgeklausel, Betriebsaufgabe, Verschonungsabschlag, Einheits-Theorie, Steuerbelastung.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der steuerlichen Gestaltung der Unternehmensnachfolge bei Personengesellschaften im Familienkreis, wobei sowohl unentgeltliche als auch entgeltliche Übertragungswege analysiert werden.
Die zentralen Felder sind die ertragsteuerlichen Folgen, die erbschaft- und schenkungssteuerlichen Rahmenbedingungen sowie die grunderwerbssteuerliche Behandlung der Anteilsübertragung.
Das Hauptziel ist es, ertragssteuerlich vorteilhafte Gestaltungsmöglichkeiten für die Unternehmensnachfolge aufzuzeigen, die zugleich den Altersvorsorgewunsch des abgebenden Mitunternehmers sichern.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten steuerrechtlichen Analyse, die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere des Bundesfinanzhofs, sowie gesetzliche Regelungen und Literatur auswertet.
Der Hauptteil gliedert sich in die steuerliche Systematik der Übertragung (Kapitel 2 und 3), praktische Gestaltungsmöglichkeiten (Kapitel 4) und die erb- sowie grunderwerbssteuerliche Behandlung der Übertragungsfolgen (Kapitel 5).
Zu den wichtigsten Schlagworten zählen Personengesellschaft, Mitunternehmeranteil, § 6 EStG, vorweggenommene Erbfolge, Verschonungsabschlag und Grunderwerbssteuer.
Das Sonderbetriebsvermögen ist kritisch, da es bei unvollständiger Übertragung zur Aufdeckung stiller Reserven führen kann, sofern nicht die aktuelle Rechtsprechung zur Unschädlichkeit bestimmter Ausgliederungen Anwendung findet.
Obwohl sie den schrittweisen Übergang der Verantwortung ermöglicht, erfordert sie eine genaue quotal korrekte Übertragung wesentlicher Betriebsgrundlagen, um die Steuerneutralität nach § 6 Abs. 3 EStG zu wahren.
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