Diplomarbeit, 2004
59 Seiten, Note: 1,0
Die Diplomarbeit beschäftigt sich mit der Behandlung immaterieller Vermögensgegenstände nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Ziel ist es, den Ansatz und die Bewertung dieser Vermögenswerte im Kontext der IFRS-Rechnungslegung zu beleuchten und dabei auch die Unterschiede zu den US-amerikanischen Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zu berücksichtigen.
Die Arbeit beginnt mit einer Einleitung, die die Problemstellung und den Gang der Untersuchung darlegt. Anschließend werden in Kapitel 2 die Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung und die Ermittlung des Fair Value erläutert. Kapitel 3 befasst sich mit den Ansatzvorschriften für immaterielle Vermögensgegenstände, einschließlich der Definition, der Kriterien für das Vorliegen eines immateriellen Vermögenswertes, der Anerkennungskriterien und der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen. Die Bewertung immaterieller Vermögensgegenstände steht im Mittelpunkt von Kapitel 4, das sowohl die Erstbewertung als auch die Folgebewertung behandelt. Kapitel 5 befasst sich mit den Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit immateriellen Vermögensgegenständen. Schließlich werden in Kapitel 6 die weiterhin bestehenden Unterschiede zwischen IFRS und US-GAAP in Bezug auf immaterielle Vermögensgegenstände beleuchtet.
Die Diplomarbeit fokussiert auf die Themen immaterielle Vermögensgegenstände, IFRS, US-GAAP, Ansatz, Bewertung, Fair Value, Goodwill, Entwicklungskosten, Offenlegungspflichten, Impairment test, Unterschiede, Rechnungslegung, Unternehmenszusammenschluss.
Durch die EU-Verordnung Nr. 1725/2003 sind kapitalmarktorientierte Konzerne verpflichtet, ihren Abschluss nach IFRS zu erstellen, um Investoren bessere ökonomische Informationen zu bieten.
Sie müssen identifizierbar sein, unter der Verfügungsmacht des Unternehmens stehen und einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen versprechen.
Nach IFRS dürfen Entwicklungskosten unter bestimmten Bedingungen aktiviert werden, während Forschungskosten stets als Aufwand zu verbuchen sind.
Es ist eine Werthaltigkeitsprüfung, bei der der Buchwert eines Vermögenswertes (z.B. Goodwill) mit seinem erzielbaren Betrag verglichen wird.
Ja, die Arbeit beleuchtet Differenzen beim Ansatz von Entwicklungskosten, der Erstbewertung und den Kriterien für die Verfügungsmacht.
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