Bachelorarbeit, 2014
55 Seiten, Note: 2,0
Die vorliegende Bachelor-Thesis befasst sich mit der Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer nach den Regeln des Handelsgesetzbuches (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS). Ziel der Arbeit ist es, die rechtlichen und praktischen Aspekte der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer zu analysieren und zu vergleichen. Dabei stehen die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Rechnungslegungsstandards im Fokus.
Das erste Kapitel der Arbeit stellt die Problemstellung und den Gang der Untersuchung dar. Kapitel 2 behandelt die Grundlagen der immateriellen Vermögenswerte, einschließlich ihrer Definition, Bedeutung und Kategorisierung. Das dritte Kapitel analysiert die Abbildung immaterieller Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer nach HGB. Es werden die Aktivierungsfähigkeit, die Bewertung und die Angabepflichten im Anhang untersucht. Kapitel 4 widmet sich der Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS. Im Fokus stehen die Aktivierungsfähigkeit, die Bewertung, der Wertminderungstest und die Offenlegungspflichten im Anhang. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse.
Immaterielle Vermögenswerte, unbestimmte Nutzungsdauer, Bilanzierung, HGB, IFRS, Aktivierungsfähigkeit, Bewertung, Wertminderungstest, Anhangangaben, Praxisrelevanz.
Dies sind Vermögenswerte (z.B. Markenrechte oder Lizenzen), bei denen zum Zeitpunkt der Bilanzierung kein Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzbarkeit absehbar ist.
Das HGB ist eher vorsichtsorientiert und schränkt die Aktivierung selbst erstellter Werte ein, während IFRS stärker auf den "Fair Value" und die separate Ausweisung von Werten setzt.
Da Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer nicht planmäßig abgeschrieben werden, müssen sie nach IFRS mindestens einmal jährlich auf Wertminderung (Impairment) geprüft werden.
Seit dem BilMoG (2009) gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Aktivierungswahlrecht für selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens im HGB.
Eine CGU ist die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die weitgehend unabhängige Mittelzuflüsse erzeugt. Sie wird im IFRS oft für Wertminderungstests genutzt.
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