Diplomarbeit, 2013
53 Seiten, Note: 1,3
1. Problemstellung
2. Bilanzrechtmodernisierung (BilMoG)
2.1 Einführung in die Thematik
2.2 Zielsetzung des BilMoG
2.3 Überblick über wesentliche Änderungen
2.3.1 Wesentliche Änderungen
2.3.2 Änderungen im immateriellen Vermögen
3. Begriffe und Grundlagen
3.1 Bedeutung des immateriellen Gutes
3.2 Unterscheidung in materielle und immaterielle Güter
3.3 Kategorisierungen immaterielle Güter
4. Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB n.F.
4.1 Ansatzvorschriften
4.1.1 Definition immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB n.F.
4.1.2 Abstrakte und konkrete Bilanzierungsfähigkeit
4.1.3 Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
4.1.4 Zeitpunkt der Aktivierung
4.2 Bewertung
4.2.1 Zugangsbewertung - Behandlung der Entwicklungskosten
4.2.2 Herstellungskosten.
4.2.3 Aktivierung nachträglicher Herstellungskosten.
4.3 Folgebewertung
4.3.1 Planmäßige Abschreibung.
4.3.2 Außerplanmäßige Abschreibung.
4.4 Ausschüttungssperre
5. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS
5.1 Ansatzvorschriften
5.1.1 Wesentliche Ansatzkriterien.
5.1.2 Behandlung von Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
5.1.3 Zusätzliche Ansatzkriterien für Entwicklungskosten
5.1.4 Ansatzverbote
5.2 Bewertung
5.2.1 Zugangsbewertung.
5.2.2 Herstellungskosten.
5.2.3 Aktivierung nachträglicher Ausgaben
5.3 Folgebewertung
5.3.1 Auswahl zulässiger Methoden..
5.3.2 Unterschiede in der Nutzungsdauer.
5.3.3 Planmäßige Abschreibung.
5.3.4 Wertminderung und- aufholung.
6. Kritische Würdigung
7. Zusammenfassung
Die Arbeit analysiert die bilanzielle Behandlung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen bzw. -werten unter Berücksichtigung der Neuregelungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) im HGB im Vergleich zu den internationalen Standards (IFRS). Ziel ist es, zu untersuchen, inwieweit das BilMoG eine Annäherung an IFRS erreicht hat und welche bilanzpolitischen Spielräume hierbei verbleiben.
4.1.4 Zeitpunkt der Aktivierung
Mit den vorherigen Ausführungen sollte dargestellt werden, welche Aufwendungen bei Entstehung eines Vermögensgegenstands generell aktivierungsfähig sind. Den Ausgangspunkt hierfür bildet die Abgrenzung der Forschungs- und Entwicklungsphase.
Im Folgenden soll der Zeitpunkt der Entwicklungsphase geklärt werden, wann eine Aktivierung erfolgen soll. Dem Gesetz nach ist eine Aktivierung ab dem Zeitpunkt erlaubt, wenn „mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden kann, dass ein einzeln verwertbarer immaterieller Vermögensgegenstand zur Entstehung gelangt.“
Jedoch ist hinsichtlich dieser Definition zu klären, was genau unter der „hohen Wahrscheinlichkeit“ zu verstehen ist und wann von diesem Zeitpunkt gesprochen werden kann. Hinreichende Aufschlüsse zur Beantwortung dieser Fragen ergeben sich im Gesetz nicht, sodass erneut von einem weiteren unbestimmten Rechtsbegriff die Rede ist, dessen Auslegung - in Anlehnung an IFRS - fall-, branchen- und unternehmensspezifisch erfolgt. Demzufolge ist bezüglich der Aktivierungszeitpunkte eine zukunftsorientierte Betrachtung notwendig. Im Gegensatz zu den materiellen Vermögensgegenständen fehlt es den immateriellen Vermögensgegenständen an Objektivität. Die Bestimmung der Aktivierungszeitpunkte wird geprägt von der Subjektivität; die Entscheidung darüber liegt im Ermessen des Bilanzierenden. Es entstehen erhebliche Gestaltungsspielräume, die eine entsprechende Dokumentation unabdingbar machen.
1. Problemstellung: Einleitung in die Bedeutung der internationalen Rechnungslegung und die Notwendigkeit der Reform durch das BilMoG zur Harmonisierung.
2. Bilanzrechtmodernisierung (BilMoG): Erläuterung der Hintergründe, Ziele und der wesentlichen Änderungen der Reform für die deutsche Rechnungslegung.
3. Begriffe und Grundlagen: Definition und Kategorisierung immaterieller Güter sowie deren Abgrenzung zu materiellen Vermögensgegenständen.
4. Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach HGB n.F.: Detaillierte Darstellung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nach neuem Handelsrecht.
5. Bilanzierung immaterieller Vermögenswerte nach IFRS: Analyse der entsprechenden internationalen Regelungen zu Ansatz, Bewertung und Folgebewertung.
6. Kritische Würdigung: Gegenüberstellung der beiden Systeme zur Identifikation von Gemeinsamkeiten und verbleibenden Unterschieden.
7. Zusammenfassung: Resümee der Arbeit bezüglich der Zielerreichung einer modernen, vergleichbaren Rechnungslegung.
BilMoG, HGB, IFRS, immaterielle Vermögensgegenstände, selbst geschaffene Vermögenswerte, Aktivierungswahlrecht, Entwicklungskosten, Forschungskosten, Bilanzierung, Bewertung, Nutzungsdauer, Abschreibung, Ausschüttungssperre, Rechnungslegung, Kapitalmarktorientierung.
Die Arbeit untersucht die Bilanzierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen und deren Neuregelung durch das BilMoG im direkten Vergleich zum internationalen Standard IFRS.
Zentrale Themen sind die Aktivierungsvoraussetzungen, die Abgrenzung von Forschung und Entwicklung sowie die Bewertung und Folgebewertung nach HGB und IFRS.
Das Ziel ist die vergleichende Darstellung der bilanziellen Behandlung und die Prüfung, ob das BilMoG die handelsrechtliche Rechnungslegung erfolgreich an internationale Standards angenähert hat.
Es handelt sich um eine vergleichende Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzestexten, Rechnungslegungsstandards (IAS/IFRS) und einschlägiger Fachliteratur basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Betrachtung der HGB-Vorschriften (Kapitel 4) und der IFRS-Regelungen (Kapitel 5), jeweils unterteilt in Ansatz, Bewertung und Folgebewertung.
Wichtige Begriffe sind insbesondere das Aktivierungswahlrecht, immaterielle Vermögensgegenstände, BilMoG, Forschung und Entwicklung sowie die Bewertung nach Vollkosten.
Sie dient als unscharfes Kriterium für den Beginn der Aktivierungspflicht, was laut Autorin zu erheblichen Ermessensspielräumen und Subjektivität in der Bilanzierung führt.
In der Praxis sind diese Phasen oft fließend, was eine verlässliche Zuordnung der Kosten erschwert und laut Arbeit eine genaue Dokumentation und leistungsfähiges Controlling erfordert.
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