Masterarbeit, 2012
127 Seiten, Note: 1,0
1. Einleitung
1.1 Ein integrativer Ansatz
1.2 Intervention und humanitäre Krise
2. Ethische Antinomik und die Antinomik von Interventionen
2.1 Eine Alternative zur absolutiven Ethik (Boges Konzept)
2.2 Habermas‘ Theorie des kommunikativen Handelns und die Diskursethik
2.2.1 Kommunikatives Handeln
2.2.2 Recht an der Schnittstelle von System und Lebenswelt
2.2.3 Kommunikatives Handeln und Diskursethik
2.3 Die Legitimierung von Gewalt zur Limitierung von Gewalt
2.3.1 Interventionen als Nothilfe
2.3.2 Nothilfe und die Struktur der internationalen Staatenordnung
2.4 Die Bedeutung der Menschenrechte
3. Konzeptionelle und empirische Entwicklungslinien
3.1 Sicherheitsratspraxis und Erfahrungswerte bisheriger Interventionen
3.2 Von der humanitären Intervention zur Responsibility to Protect
3.3 Die Libyen-Intervention und die Krise in Syrien
4. Problemperspektiven
4.1 Zur Verortung des Politischen – Eine Schwellenbestimmung
4.2 Herausforderungen einer Verrechtlichung
5. Zu den Bedingungen der Legitimität von Interventionen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die konzeptionelle und empirische Entwicklung des Interventionismus in der post-bipolaren Ära systematisch zu analysieren, um ein tieferes Verständnis für die ethischen und politischen Dilemmata humanitär begründeter Gewaltanwendungen zu gewinnen. Dabei wird das übergeordnete Ziel verfolgt, einen integrativen theoretischen Bezugsrahmen zu schaffen, der die Legitimitätsgrundlagen von Interventionen vor dem Hintergrund einer ethischen Antinomik in institutionellen Kontexten neu bewertet.
1. Einleitung
„Die Welt schaut nur zu“ titelte Spiegel-Online Ende Mai dieses Jahres: „Syriens Diktator Assad lässt die eigene Bevölkerung liquidieren, die Weltgemeinschaft sieht tatenlos zu. Ein militärisches Eingreifen des Westens ist im Uno-Sicherheitsrat gegen Russlands Widerstand nicht durchsetzbar.“ Gut ein Jahr nach dem „arabischen Frühling“ und dem militärischen Eingreifen in Libyen hat sich die Lage auch in Syrien derart verschärft, dass abermals abzuwägen ist, wie einer innerstaatlichen Gewalteskalation Einhalt geboten werden könnte. Nahezu selbstverständlich erscheint ein militärisches Eingreifen als denkbare Option.
Gleich ob als (gerechter) Krieg, humanitäre Intervention, militärische Intervention oder neuerdings als Erfüllung einer Handlungspflicht unter dem Diktum der Schutzverantwortung, militärische Gewaltanwendungen von Staaten gegen bzw. innerhalb eines anderen Staates sind nicht erst seit dem Ende des Ost-West-Konflikts beständiger Teil der internationalen Staatenpraxis. Ihre (normative) Rechtfertigung lässt sich prinzipiell bis in die Antike zurückverfolgen. In der post-bipolaren Ära seit Beginn der 1990er Jahre erfolgten sie als „Interventionen“ jedoch unter scheinbar anderen Voraussetzungen, was mit Hilfe der attributiven Ergänzung „humanitär“ sprachlich auf den Punkt zu bringen versucht wurde. Unter den veränderten Vorzeichen einer neuen Weltordnung keimten neue Friedenshoffnungen, welche sogleich durch nunmehr offen zu Tage tretende innerstaatliche Krisen und Konflikte konterkariert wurden. Die in diesem Zusammenhang bis heute beständig erfolgten Interventionen bzw. die dahinter stehenden Interventionskonzepte sind ihrem „humanitären“ Anspruch nach auf die Beseitigung eines Übels gerichtet.
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die aktuelle Problematik militärischer Interventionen ein, indem sie die Spannung zwischen dem humanitären Anspruch und der realpolitischen Praxis verdeutlicht.
2. Ethische Antinomik und die Antinomik von Interventionen: Das Kapitel entwickelt den theoretischen Rahmen, indem es Victor Boges Konzept der ethischen Antinomik mit Habermas‘ Diskursethik verknüpft, um die Widersprüchlichkeit bei der Legitimierung von Gewalt zu analysieren.
3. Konzeptionelle und empirische Entwicklungslinien: Hier werden die Praxis des Sicherheitsrates sowie der Wandel von der humanitären Intervention zur "Responsibility to Protect" anhand aktueller Krisenfälle wie Libyen und Syrien empirisch beleuchtet.
4. Problemperspektiven: Dieses Kapitel verortet das Politische in der Interventionspraxis und setzt sich kritisch mit den Herausforderungen einer zunehmenden Verrechtlichung auseinander.
5. Zu den Bedingungen der Legitimität von Interventionen: Das abschließende Kapitel diskutiert die Möglichkeiten und Grenzen der Legitimierung von Interventionen und fasst die theoretischen Erkenntnisse zusammen.
Humanitäre Intervention, Schutzverantwortung, Responsibility to Protect, Legitimität, ethische Antinomik, kommunikatives Handeln, Diskurs, Völkerrecht, Sicherheitsrat, Gewaltlimitierung, Menschenrechte, Politische Ordnung, Weltinnenpolitik, System und Lebenswelt, Interventionspraxis.
Die Arbeit untersucht die ethische und politische Legitimität von humanitären Interventionen, indem sie diese als "ethische Antinomien in institutionellen Kontexten" begreift.
Im Fokus stehen die theoretische Begründung von Interventionen, das Spannungsfeld zwischen Recht und Moral im internationalen System sowie die praktische Anwendung von Interventionskonzepten.
Das Ziel ist die Erarbeitung eines übergeordneten theoretischen Bezugsrahmens zur Analyse der konzeptionellen und empirischen Entwicklung des post-bipolaren Interventionismus.
Die Arbeit basiert auf einer systematischen politikwissenschaftlichen und philosophischen Analyse, die auf den Theorien von Victor Boge und Jürgen Habermas fußt.
Der Hauptteil gliedert sich in theoretische Grundlagen, eine Analyse der Sicherheitsratspraxis, die Untersuchung des Konzepts "Responsibility to Protect" sowie die Diskussion von Problemperspektiven der Verrechtlichung.
Zentrale Begriffe sind neben der humanitären Intervention vor allem die ethische Antinomik, Legitimität, der Sicherheitsrat und die Theorie des kommunikativen Handelns.
Er hilft zu erklären, warum es bei Interventionen keine idealen Lösungen gibt, da der zu verteidigende Wert (z.B. Menschenleben) durch die gewaltsame Intervention selbst infrage gestellt werden muss.
Die R2P wird als eine konzeptionelle Neufassung verstanden, die versucht, die Legitimität von Interventionen stärker durch das Prinzip der Schutzverantwortung in den internationalen Prozess zurückzubinden.
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