Bachelorarbeit, 2015
30 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung der stillen Gesellschaft. Ziel ist es, die verschiedenen Formen der stillen Gesellschaft im Zivilrecht zu beleuchten und deren Auswirkungen auf die laufende Besteuerung zu analysieren. Dabei werden sowohl die typisch stille Gesellschaft als auch die atypisch stille Gesellschaft betrachtet.
Das erste Kapitel dieser Arbeit stellt die Problemstellung der Besteuerung der stillen Gesellschaft dar und führt in die Thematik ein. Das zweite Kapitel befasst sich mit den verschiedenen Formen der stillen Gesellschaft im Zivilrecht, wobei die typisch stille Gesellschaft und die atypisch stille Gesellschaft differenziert betrachtet werden. Das dritte Kapitel analysiert die laufende Besteuerung der stillen Gesellschaft, sowohl für die typisch stille Gesellschaft als auch für die atypisch stille Gesellschaft. Dabei werden die steuerlichen Voraussetzungen, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer beleuchtet. Das vierte Kapitel beschäftigt sich mit der Beendigung der stillen Gesellschaft. Das fünfte Kapitel untersucht die Vorteilhaftigkeit und Planungsmöglichkeiten der stillen Gesellschaft. Das sechste Kapitel fasst die wichtigsten Erkenntnisse der Arbeit thesenförmig zusammen.
Stille Gesellschaft, typisch stille Gesellschaft, atypisch stille Gesellschaft, Besteuerung, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Gewinnermittlung, Einkünfteermittlung, Planungsmöglichkeiten, Vorteilhaftigkeit
Die typisch stille Gesellschaft ähnelt einer darlehensartigen Kapitalüberlassung, während der atypisch stille Gesellschafter eine Stellung wie ein Mitunternehmer (ähnlich einem Kommanditisten) einnimmt.
Seine Gewinnanteile werden in der Regel als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert, ähnlich wie Zinserträge.
Hier liegt eine Mitunternehmerschaft vor. Der Gesellschafter erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb und ist am Firmenwert sowie an den stillen Reserven beteiligt.
Bei der typisch stillen Gesellschaft zahlt nur der Geschäftsinhaber Gewerbesteuer (Gewinnanteile sind oft Hinzurechnungen), bei der atypisch stillen Gesellschaft wird die Gesellschaft selbst zum Subjekt der Gewerbesteuerermittlung.
Vorteile sind die Anonymität (Innengesellschaft), die flexible Gestaltung der Gewinnbeteiligung und die Möglichkeit der Kapitalbeschaffung ohne Stimmrechtsverlust des Inhabers.
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