Magisterarbeit, 2004
88 Seiten, Note: 1
1. EINLEITUNG
1.1 ALLGEMEINE EINFÜHRUNG
1.2 ZIELSETZUNG DER ARBEIT
1.3 AUFBAU DER ARBEIT
2. ALLGEMEINES ZUM UNTERSCHIED ZWISCHEN IAS UND HGB
2.1 ZIELSETZUNGEN
2.2 GRUNDSÄTZE IM VERGLEICH
2.2.1 GRUNDSÄTZE DES HGB
2.2.1.1 Allgemeine Bewertungsgrundsätze im HGB
2.2.1.2 Die Informationsfunktion des HGB Jahresabschlusses
2.2.2 GRUNDSÄTZE DER IAS
2.2.3 ZUSAMMENFASSUNG DER GRUNDSÄTZE UND UNTERSCHIEDE
3. DAS IMMATERIELLE VERMÖGEN
3.1 DEFINITION UND BESTANDTEILE DES IMMATERIELLEN VERMÖGENS
3.1.1 IM HGB
3.1.2 IN DEN IAS
3.1.3 UNTERSCHIEDE
3.2 ANSATZPFLICHTEN, ANSATZVERBOTE UND ANSATZWAHLRECHTE
3.2.1 AKTIVIERUNG NACH VORSCHRIFTEN DES HGB
3.2.1.1 Aktivierungsvoraussetzungen
3.2.1.2 Aktivierungsverbote im HGB
3.2.2 BEWERTUNG DER HGB ANSATZVERBOTE UND DEREN HALTBARKEIT
3.2.3 AKTIVIERUNG NACH VORSCHRIFTEN DER IAS
3.2.3.1 Aktivierungsvoraussetzungen
3.2.3.2 Aktivierungsverbot
3.2.3.3 Exkurs Software
3.2.4 UNTERSCHIEDE IM ANSATZ DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE ZWISCHEN HGB UND IAS
3.3 BEWERTUNG DER IMMATERIELLEN VERMÖGENSGEGENSTÄNDE IM ZUGANGSJAHR
3.3.1 IM HGB
3.3.2 NACH IAS
3.4 DIE ABSCHREIBUNG DES IMMATERIELLEN VERMÖGENS
3.4.1 PLANMÄßIGE ABSCHREIBUNG DES IMMATERIELLEN VERMÖGENS
3.4.1.1 Im HGB
3.4.1.2 In den IAS
3.4.2 AUßERPLANMÄßIGE ABSCHREIBUNG DES IMMATERIELLEN VERMÖGENS
3.4.2.1 Im HGB
3.4.2.2 Nach IAS
3.4.3 UNTERSCHIEDE BEI DER ABSCHREIBUNG
4. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG
4.1 F&E IM HGB
4.2 F&E IN DEN IAS
5. DER FIRMENWERT
5.1 DIE ENTSTEHUNG EINES DERIVATIVEN FIRMENWERTES IM HGB
5.1.1 FIRMENWERT AUS EINEM ASSET DEAL (AUF EBENE DER EINZELGESELLSCHAFT)
5.1.2 FIRMENWERT AUS EINEM SHARE DEAL (BEI KONSOLIDIERUNG)
5.2 DER FIRMENWERT IM HGB
5.2.1 ALLGEMEINES
5.2.2 ABSCHREIBUNG EINES FIRMENWERTES IM HGB
5.3 DER FIRMENWERT (GOODWILL) IN DEN IAS
5.3.1 ALLGEMEINES
5.3.2 ABSCHREIBUNG DES FIRMENWERTES NACH IAS
5.3.3 DIE VERPFLICHTENDE ABSCHREIBUNG EINES IAS FIRMENWERTES
5.4 NEGATIVER FIRMENWERT
5.4.1 IM HGB
5.4.2 DER NEGATIVE FIRMENWERT IN DEN IAS
5.5 DIE FORDERUNG NACH EINEM ORIGINÄREN FIRMENWERT
5.5.1 IM HGB
5.5.2 IN DEN IAS
5.5.3 ZUSAMMENFASSUNG DER FORDERUNG NACH EINEM ORIGINÄREN FIRMENWERT
5.6 DER ORIGINÄRE FIRMENWERT UNTER DEM GESICHTSPUNKT DER UNTERNEHMENSBEWERTUNG
5.6.1 ALLGEMEINES
5.6.2 DIE DISCOUNTED CASHFLOW-VERFAHREN IM ÜBERBLICK
5.6.2.1 Allgemeines
5.6.2.2 Das DCF Brutto Verfahren (Entity Approach)
5.6.3 AUSWIRKUNGEN VON SELBST ERSTELLTEM IMMATERIELLEN VERMÖGEN AUF DIE BEWERTUNGSVERFAHREN
5.6.3.1 DCF-Verfahren ohne Aktivierung eines originären Firmenwertes
5.6.3.2 DCF-Verfahren mit Aktivierung des originären Firmenwertes
5.6.3.3 Zusammenfassung der Beispiele
5.7 ZUSAMMENFASSUNG – DER FIRMENWERT
6. IMPAIRMENT – AUßERPLANMÄßIGE ABSCHREIBUNGEN
6.1 WERTMINDERUNGEN IM HGB
6.2 IMPAIRMENT NACH IAS
6.2.1 ALLGEMEINES
6.2.2 IMPAIRMENT INDICATORS
6.2.3 WERTMINDERUNGSAUFWAND
6.2.4 WERTMINDERUNG EINZELNER VERMÖGENSWERTE VS. WERTMINDERUNG DER CASH GENERATING UNIT
6.2.4.1 Ein Firmenwert ist einer CGU zuordenbar –> Bottom-up-Test
6.2.4.2 Firmenwert kann nicht einer CGU zugeteilt werden –> Bottom-up + Top-down-Test
6.2.5 ALLGEMEINE VORGEHENSWEISE BEIM IAS IMPAIRMENT TEST
6.2.6 BEISPIEL FÜR EINEN IMPAIRMENT TEST
7. ZUSAMMENFASSUNG, SCHLUSS, AUSBLICK UND RESÜMEE
7.1 ZUSAMMENFASSUNG DER ARBEIT
7.2 KRITISCHE WÜRDIGUNG DES HGB
7.3 AUSBLICK AUF ZUKÜNFTIGE ENTWICKLUNGEN
Ziel der Arbeit ist es, ein Verständnis für das immaterielle Vermögen sowohl im österreichischen HGB als auch in den internationalen IAS zu schaffen. Die Arbeit untersucht die bilanzielle Erfassung, Bewertung und Abschreibung dieser Vermögensgegenstände, analysiert die gravierenden Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards und erörtert die Behandlung von Firmenwerten kritisch.
3.1 Definition und Bestandteile des immateriellen Vermögens
Immaterielle Vermögensgegenstände – Intangible Assets – zeichnen sich durch ihre Immaterialität aus. Im Gegensatz zu einer konkret vorhandenen Maschine, bestehen Intangible Assets oft nur auf dem Papier. Unter immateriellen Vermögensgegenständen versteht man identifizierbare, nicht monetäre und immaterielle Ressourcen eines Unternehmens, über die das Unternehmen zur Leistungserstellung verfügt und die länger als nur eine Abrechnungsperiode lang genutzt werden.
Im Speziellen ist hier an Patente, Lizenzen, Rezepturen, Produktionsverfahren, Trademarks, Konzessionen, EDV-Programme, Copyright, Kundenstamm bzw. –listen, Know-how, Verwertungsrechte für Filme und Tonträger, Werbemaßnahmen, den Firmenwert oder andere ähnliche Werte, soweit diese die Kriterien eines Vermögensgegenstandes erfüllen, zu denken.
3.1.1 Im HGB
Es gibt keine Legaldefinition von immateriellen Vermögensgegenständen. Eine Abgrenzung kann im Wesentlichen aus der demonstrativen Aufzählung in der Bilanzgliederung betreffend Kapitalgesellschaften hergeleitet werden (§ 224 Abs. 2 I Z 1 HGB). Darunter fallen insbesondere rechtlich geschützte Positionen (Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie daraus abgeleitete Lizenzen) und der Geschäfts-/Firmenwert, obgleich dieser nach der herrschenden Ansicht nicht als Vermögensgegenstand qualifiziert wird. Als immaterielle Vermögensgegenstände kommen also insbesondere rechtlich geschützte Positionen in Betracht.
1. EINLEITUNG: Darstellung der veränderten Rahmenbedingungen im externen Rechnungswesen durch Globalisierung und internationale Harmonisierung sowie Erläuterung der Zielsetzung und Struktur der Diplomarbeit.
2. ALLGEMEINES ZUM UNTERSCHIED ZWISCHEN IAS UND HGB: Analyse der unterschiedlichen Zielsetzungen, insbesondere der Gläubigerschutzorientierung des HGB gegenüber dem entscheidungsorientierten Ansatz (True and Fair View) der IAS.
3. DAS IMMATERIELLE VERMÖGEN: Detaillierte Untersuchung der Begriffsdefinitionen, Aktivierungsvoraussetzungen sowie Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften für immaterielle Vermögenswerte unter HGB und IAS.
4. FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG: Auseinandersetzung mit der Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten, die aufgrund des Aktivierungsverbots im HGB sofort als Aufwand erfasst werden, während IAS unter bestimmten Bedingungen eine Aktivierung vorsehen.
5. DER FIRMENWERT: Untersuchung der Entstehung, Bilanzierung und Abschreibung derivativer Firmenwerte sowie kritische Erörterung der Nicht-Aktivierung originärer Firmenwerte im Kontext der Unternehmensbewertung.
6. IMPAIRMENT – AUßERPLANMÄßIGE ABSCHREIBUNGEN: Erläuterung der Vorgehensweise bei außerplanmäßigen Wertminderungen, mit Fokus auf dem Impairment Test nach IAS und dem gemilderten Niederstwertprinzip des HGB.
7. ZUSAMMENFASSUNG, SCHLUSS, AUSBLICK UND RESÜMEE: Abschließende Würdigung der Arbeit, kritische Bewertung des HGB vor dem Hintergrund internationaler Standards und Prognose zukünftiger Entwicklungen.
Immaterielles Vermögen, HGB, IAS, IFRS, Firmenwert, Goodwill, Impairment Test, Gläubigerschutz, True and Fair View, Aktivierungsverbot, Aktivierungswahlrecht, Unternehmensbewertung, DCF-Verfahren, Bilanzierung, Abschreibung
Die Arbeit befasst sich mit der Ermittlung und bilanztechnischen Behandlung von immateriellem Vermögen, insbesondere Firmenwerten, unter Berücksichtigung nationaler (österreichisches HGB) und internationaler (IAS) Rechnungslegungsvorschriften.
Zentrale Themen sind die Aktivierungskriterien für immaterielle Güter, die Behandlung von Forschungs- und Entwicklungskosten, die Entstehung derivativer Firmenwerte und die Durchführung von Impairment-Tests zur außerplanmäßigen Abschreibung.
Ziel ist es, ein tiefgehendes Verständnis für die unterschiedlichen Ansätze von HGB und IAS zu schaffen, die Unterschiede bei der Bilanzierung herauszuarbeiten und die Sinnhaftigkeit der geltenden Vorschriften, insbesondere bezüglich originärer Firmenwerte, kritisch zu hinterfragen.
Die Arbeit stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie den Vergleich der jeweiligen gesetzlichen Vorschriften und internationalen Standards. Zudem werden durch Berechnungsbeispiele (DCF-Verfahren) die Auswirkungen unterschiedlicher Bilanzierungsmethoden verdeutlicht.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der allgemeinen Unterschiede zwischen HGB und IAS, die detaillierte Betrachtung des immateriellen Vermögens, die Spezialthemen Forschung & Entwicklung, den Firmenwert (einschließlich negativer Firmenwert) und die Systematik der außerplanmäßigen Abschreibungen (Impairment).
Wichtige Schlagworte sind Gläubigerschutz, Decision Usefulness, True and Fair View, derivative/originäre Firmenwerte, Impairment-Indikatoren und DCF-Verfahren.
Das HGB folgt primär dem Vorsichtsprinzip und dem Gläubigerschutz. Originäre Firmenwerte gelten als subjektive, schwer messbare Größen, weshalb ihre Aktivierung als zu riskant für den Schutz der Gläubigerinteressen angesehen wird.
Während im HGB zwischen dauerhaften und vorübergehenden Wertminderungen unterschieden wird (gemildertes Niederstwertprinzip), fordert IAS bei Vorliegen von Indikatoren eine sofortige außerplanmäßige Abschreibung, da das strenge Niederstwertprinzip angewendet wird.
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