Magisterarbeit, 2014
38 Seiten, Note: 2,0
Diese Magisterarbeit untersucht die Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC in Bezug auf die Ernennung eines neuen Diözesanbischofs, nachdem der vorherige Diözesanbischof emeritiert ist und den Titel „Emeritus“ erhalten hat. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob die gleichzeitige Ernennung von zwei Bischöfen auf dieselbe Diözese, der emeritierten und des neuen Diözesanbischofs, theologisch möglich ist, insbesondere im Kontext des Prinzips des Monepiskopats („eine Diözese – ein Bischof“).
Die Arbeit beginnt mit einer Einführung in die Thematik der emeritierten Diözesanbischöfe und ihrer besonderen Situation im Kirchenrecht. Anschließend werden die grundlegenden Unterschiede zwischen Diözesan- und Titularbischöfen dargestellt, wobei die historische Entwicklung dieser Unterscheidung beleuchtet wird. Das Kapitel zum bischöflichen Weihetitel setzt sich mit der Abgrenzung von absoluter und relativer Ordination auseinander und untersucht die Bedeutung des Weihetitels für die Inkardination eines Bischofs. Das Kapitel zum Monepiskopat analysiert das Prinzip „eine Diözese – ein Bischof“ und seine Bedeutung im Kontext der Doppelvergabe des bischöflichen Titels.
Die Arbeit befasst sich mit zentralen Themen des Kirchenrechts und der Kirchengeschichte, insbesondere mit den Begriffen Diözesanbischof, Titularbischof, Weihetitel, Monepiskopat, Emeritierung, can. 402 § 1 CIC. Die Analyse der Rechtsfolge des can. 402 § 1 CIC im Kontext der Ernennung eines neuen Diözesanbischofs nach der Emeritierung des vorherigen Bischofs bildet den Schwerpunkt der Arbeit.
Einem Diözesanbischof wird nach Annahme seines Amtsverzichts der Titel eines Emeritus seiner ursprünglichen Diözese verliehen, nicht der Titel einer untergegangenen Diözese.
Das Prinzip des Monepiskopats besagt „eine Diözese – ein Bischof“. Da sowohl der Emeritus als auch der neue Bischof den Titel derselben Diözese tragen, stellt sich die Frage der theologischen Zulässigkeit dieser Doppelbelegung.
Ein Diözesanbischof leitet eine bestehende Diözese, während ein Titularbischof den Titel einer früher existierenden, aber mittlerweile aufgelassenen Diözese trägt.
Der Weihetitel ist mit der Inkardination verknüpft und regelt die rechtliche und spirituelle Zuordnung eines Bischofs zu einer Teilkirche.
Ja, die Arbeit untersucht kritisch, ob es theologisch haltbar ist, dass faktisch zwei Bischöfe auf ein und dieselbe Diözese ernannt sind, sobald ein Nachfolger berufen wird.
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