Wissenschaftlicher Aufsatz, 2004
31 Seiten
I.
II.
III.
IV.
V.
VI.
VII.
VIII.
IX.
X.
Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit dem Begriff und der historischen Realität von Völkermord (Genozid) auseinander, wobei der Fokus auf der „Völkermordmentalität“ und der Rolle deutscher Politik und Geschichtsschreibung im 20. Jahrhundert liegt. Ziel ist es, die spezifischen Mechanismen staatlich organisierter Vernichtungspolitik – insbesondere am Beispiel des Völkermords an den Herero und Nama in Deutsch-Südwestafrika – sowie die systematische Verharmlosung und das Verschweigen dieser Menschheitsverbrechen in der deutschen Tradition aufzuzeigen.
Die bewusste "Vernichtung des Hererovolkes"
Am 2.10.1904 ordnete der militärische Kommandeur v. Trotha darüber hinaus an: „Die Hereros sind nicht mehr deutsche Untertanen. Sie haben gemordet und gestohlen, haben verwundeten Soldaten Ohren und Nasen und andere Körperteile abgeschnitten [...] Das Volk der Herero muss das Land verlassen. Wenn das Volk dies nicht tut, so werde ich es mit dem Groot Rohr dazu zwingen. Innerhalb der deutschen Grenze wird jeder Herero mit oder ohne Gewehr, mit oder ohne Vieh erschossen, ich nehme keine Weiber oder Kinder mehr auf, treibe sie zu ihrem Volk zurück oder lasse auf sie schiessen.“ (Zimmer 2004, 84; Bley 1968, 204)
Diese in der regierungsamtlichen Darstellung (1906) nicht wiedergegebene Erklärung ist ein auf die bewusste „Vernichtung des Hererovolkes“ (Bley 1968, 203) abzielelendes historisches Dokument. Der Verfasser wusste dies. Er schrieb zwei Tage nach seiner Proklamation seinem militärischen Dienstvorgesetzten Alfred Graf v. Schlieffen (1833-1913) im Grossen Generalstab (und betonte es drei Mal im Text): „Ich glaube, dass die Nation [der Herero] vernichtet werden muss.“ (Bley 1968, 204)
Diese öffentliche Vernichtungsdrohung ist, auch im wissenssoziologischen Sinn, ein historisches Dokument für das, was Karl Mannheim (1929, 228/229) als Struktur ´totaler Ideologie´ herausgearbeitet hat: Aussagen nämlich, die nicht nur diesen oder jenen partialen Seinsaspekt ansprechen, sondern „die gesamte Denkstruktur des aussagenden Subjekts“ einbeziehen. General v. Trothas öffentliche Vernichtungsdrohung an „das Volk der Herero“ vom 2.10.1904 zeigt schon die Destruktionskonsequenz jener Ausgrenzungslogik der Ideologie des „objektiven Gegners“ (Arendt 1986: Elemente, 654) in aller, später faschistisch genannter Rücksichtslosigkeit, Gnadenlosigkeit und Erbarmungslosigkeit: Jeder Herero als „nicht mehr deutscher Untertan“ nämlich „wird...erschossen“.
I.: Der Autor definiert den Begriff „Völkermordmentalität“ als historisch bezogene, zerstörerische Disposition und grenzt ihn von abstrakten Konzepten wie „Omnicide“ ab.
II.: Dieses Kapitel kritisiert die deutsche Geschichtsschreibung, insbesondere Wolfgang J. Mommsen, für das beharrliche Schweigen über den Genozid an den Armeniern.
III.: Es wird der Zusammenhang zwischen dem Verleugnen von Völkermorden, dem „Verbrechen des Schweigens“ und einer systematischen deutschen Täterangst untersucht.
IV.: Die Analyse befasst sich mit der moralischen Zerkleinerung von Wissen über den „staatlich organisierten Verwaltungsmassenmord“ durch heutige Täterforscher.
V.: Der Autor führt in die Vernichtungspolitik gegen die Herero und Nama ein und bezieht sich dabei auf Hannah Arendts Totalitarismus-Analyse.
VI.: Anhand von Meyers Lexikon wird das Hauptergebnis des kolonialen Genozids in Deutsch-Südwestafrika als „kleiner Genozid“ historisch verortet.
VII.: Der „Generalsbefehl“ von v. Trotha wird ideologiepolitisch als Fortsetzung kaiserlicher Gewalt-Rhetorik in den Kontext von Rassismus und Militarismus gestellt.
VIII.: Das Kapitel behandelt die internationale Dokumentation des deutschen Vernichtungsprogramms in Südwestafrika durch den britischen „Blue Book“-Bericht und die deutsche Abwehrpolemik.
IX.: Anhand der Aufzeichnungen des Nama-Häuptlings Hendrik Witbooi wird die koloniale Herrschaftspraxis und die Erkenntnis der Nama über die deutsche Vernichtungsabsicht dargelegt.
X.: Abschließend betont der Autor die Notwendigkeit einer aktiven Genozidprävention durch die Festigung eines nicht-ideologischen, historischen Gedächtnisses.
Völkermord, Genozid, Völkermordmentalität, Deutsch-Südwestafrika, Herero, Nama, Staatsverbrechen, Vernichtungspolitik, Erinnerungskultur, Hannah Arendt, Kolonialismus, Rassismus, Historische Aufarbeitung, Völkermordprävention, Armenocide.
Die Arbeit untersucht die Bedingungen und Ideologien, die staatlich organisierte Völkermorde ermöglichen, sowie die systematische Verleugnung dieser Verbrechen in der deutschen Geschichte.
Zentrale Felder sind die „Völkermordmentalität“, der deutsche Kolonialismus in Südwestafrika, die Kontinuität von Gewaltideologien und die Rolle der Geschichtsschreibung bei der Aufarbeitung solcher Ereignisse.
Ziel ist es, die spezifischen Merkmale genozidaler Politik aufzudecken und zu zeigen, wie durch sprachliche Manipulation und politisches Schweigen das Gedenken an Menschheitsverbrechen behindert wird.
Der Autor nutzt eine politiksoziologische und sozialpsychologische Analyse, ergänzt durch die Auswertung historischer Dokumente, Tagebücher und die theoretischen Ansätze von Denkern wie Hannah Arendt.
Der Hauptteil analysiert konkret den Völkermord an den Herero und Nama, die Reaktionen deutscher Historiker auf den Armenier-Genozid und die ideologischen Wurzeln, die vom wilhelminischen Imperialismus bis zum Nationalsozialismus reichen.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Völkermord, Völkermordmentalität, Staatsverbrechen, koloniale Vernichtungspolitik und historisches Gedächtnis charakterisiert.
Hendrik Witbooi dient als zentrales Zeugnis, da seine Aufzeichnungen und Briefwechsel bereits 1894 aufzeigten, dass die deutsche Kolonialherrschaft eine manifeste Vernichtungsabsicht verfolgte.
Der Autor kritisiert die deutsche Übersetzung von „Verbrechen gegen die Menschheit“ in „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ scharf als eine heuchlerische Propagandafigur und Untertreibung des Jahrhunderts, die den Charakter des Verbrechens verharmlost.
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