Bachelorarbeit, 2012
32 Seiten
1. Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
2. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage
2.1. Gründe und Ziele einer Neugestaltung
2.2. Konzeptionelle Ausgestaltung
3. Anforderungen an die Regelungen im Verhältnis zu Drittstaaten
3.1. Gesamtwirtschaftliche Perspektive
3.2. Perspektive der Unternehmen
3.3. Perspektive der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten
4. Aktivitäten EU-ansässiger Konzerngesellschaften im Ausland
4.1. Bisherige Steuerregelungen in der EU im Außenverhältnis
4.2. Nichtharmonisierter Lösungsansatz
4.3. Harmonisierte Lösungsansätze
4.3.1. Besteuerung nach dem Quellenprinzip
4.3.2. Besteuerung nach dem Wohnsitzprinzip
4.3.3. Kombination von Quellen- und Wohnsitzprinzip
4.4. Teilergebnis
5. Aktivitäten ausländischer Konzerngesellschaften in der EU
5.1. Umfang der Quellenbesteuerung und Sicherung des Steuersubstrats
5.2. Zuordnung des Besteuerungsrechts
5.2.1. Separate Zuordnung
5.2.2. Formelhafte Aufteilung
5.3. Teilergebnis
6. Thesenförmige Zusammenfassung
Die vorliegende Bachelor-Abschlussarbeit untersucht die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten unter Berücksichtigung des Konzepts der Gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB). Das Hauptziel besteht darin, systemische Herausforderungen an den Außengrenzen des Binnenmarktes zu analysieren und Möglichkeiten für eine effiziente sowie missbrauchssichere Ausgestaltung der Besteuerung aufzuzeigen, wobei sowohl Outbound- als auch Inbound-Investitionen betrachtet werden.
4.3.1. Besteuerung nach dem Quellenprinzip
Bezüglich Outbound-Investitionen stellt ein gemeinsamer Wechsel der EU-Staaten zum Quellenprinzip in Verbindung mit dem Territorialitätsprinzip eine Möglichkeit dar.
Das Quellenprinzip knüpft die Steuerpflicht an eine sachliche Bindung, z.B. die Erzielung von Einkünften, zum steuererhebenden Land. In Verbindung mit dem Territorialitätsprinzip wird die Steuerpflicht nicht-ansässiger Unternehmen auf diese Einkünfte beschränkt, die auf dem Hoheitsgebiet des entsprechenden Staates erzielt wurden. Umgesetzt wird das Quellenprinzip häufig durch die Freistellungsmethode, d.h. sämtliche ausländische Einkünfte werden im Ausland abschließend besteuert und sind von der inländischen Steuer freizustellen, wobei ausländische Verluste nicht mit inländischen Gewinnen verrechnet werden können.
Die konsequente Umsetzung des Quellenprinzips hätte zur Folge, dass kein EU-Mitgliedstaat im Rahmen der GKKB wie auch immer geartete Drittlandseinkünfte von ansässigen Unternehmen, seien es Zinsen, Dividenden, Lizenzgebühren, Betriebsstätteneinkünfte oder sonstige Einkünfte, besteuern könne. Im Gegenzug würden Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Erzielung dieser Einkünfte stehen, die GKKB nicht mindern.
Da im Zuge der GKKB das Quellenprinzip auch im Innenverhältnis angewandt wird, wäre es naheliegend, gleiches im Außenverhältnis umzusetzen. Trotzdem kommt es an den Außengrenzen zu einem Bruch, da innerhalb der GKKB die Gewinnzuordnung durch die indirekte Methode (FA) erfolgt, während es im Verhältnis zu Drittstaaten bei der von der OECD favorisierten direkten Methode (SEA) bleibt bzw. bleiben muss. Das bedeutet, es bleibt an den Außengrenzen bei der getrennten Gewinnermittlung auf Basis transaktionsbezogener Verrechnungspreise, wodurch weiterhin Anreize zur Verlagerung von Steuersubstrat in Länder mit einer niedrigeren effektiven Steuerbelastung als jener in der EU bestehen. Die effektive Steuerbelastung in der EU resultiert aus der zwischenstaatlichen Gewinnaufteilung durch Schlüsselgrößen und den tariflichen Steuersätzen der jeweiligen Mitgliedstaaten. Weil Steuerverlagerungen die GKKB und somit die Steuergrundlage der Mitgliedstaaten mindern, ergibt sich bei der Umsetzung des Quellenprinzips die Notwendigkeit, gemeinsame Anti-Avoidance-Regelungen sowie gemeinsame Vorschriften zur Abgrenzung von ausländischen Einkünften einzuführen. Dies gilt insbesondere für Betriebsstätten, da solche rechtlich nicht selbstständig sind.
1. Problemstellung, Zielsetzung und Aufbau der Arbeit: Einführung in die Thematik der GKKB und Definition des Untersuchungsrahmens für Transaktionen mit Drittstaaten.
2. Die gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage: Darstellung der Ziele einer steuerlichen Neugestaltung in der EU sowie Erläuterung des konzeptionellen Dreistufenmodells.
3. Anforderungen an die Regelungen im Verhältnis zu Drittstaaten: Analyse der Kriterien für ein effizientes Steuersystem aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive sowie aus Sicht von Unternehmen und Steuerbehörden.
4. Aktivitäten EU-ansässiger Konzerngesellschaften im Ausland: Evaluierung verschiedener Besteuerungsmodelle für Outbound-Investitionen, insbesondere Quellen- und Wohnsitzprinzip.
5. Aktivitäten ausländischer Konzerngesellschaften in der EU: Untersuchung der Problematik von Inbound-Investitionen und der Zuordnung von Besteuerungsrechten bei Zahlungen an Drittstaaten.
6. Thesenförmige Zusammenfassung: Kompakte Darstellung der zentralen Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Arbeit.
GKKB, CCCTB, Körperschaftsteuer, Drittstaaten, Quellenprinzip, Wohnsitzprinzip, Steuerplanung, Verrechnungspreise, Unternehmensbesteuerung, Binnenmarkt, Steuerharmonisierung, Outbound-Investitionen, Inbound-Investitionen, Doppelbesteuerung, Steuersubstrat.
Die Arbeit analysiert, wie die steuerliche Behandlung von grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen der EU und Drittstaaten gestaltet werden sollte, wenn die EU eine Gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage (GKKB) einführt.
Die Arbeit konzentriert sich auf die Auswirkungen der GKKB auf das Außenverhältnis, die Abwägung zwischen Quellen- und Wohnsitzprinzip, die Vermeidung von Steuerverlagerungen sowie die Sicherung des Steuersubstrats der Mitgliedstaaten.
Das Ziel ist es, ein System zu finden, das einerseits die steuerliche Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit innerhalb der EU fördert und andererseits durch klare Regelungen im Außenverhältnis Steuerplanungsmöglichkeiten durch Konzerne minimiert.
Es handelt sich um eine betriebswirtschaftliche Steuerlehre-Analyse, die durch den Vergleich theoretischer Modelle (Quellen- vs. Wohnsitzprinzip) und die Auswertung bestehender internationaler Konventionen wie des OECD-Musterabkommens methodisch untermauert wird.
Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von Outbound-Investitionen (EU-Unternehmen im Ausland) und Inbound-Investitionen (Ausländische Konzerne in der EU) sowie die kritische Bewertung der jeweiligen Zuordnungsmethoden wie separate Gewinnermittlung oder formelhafte Aufteilung.
Zu den zentralen Begriffen zählen GKKB, Quellenprinzip, Wohnsitzprinzip, Steuerplanung, Verrechnungspreise und Unternehmensbesteuerung.
Da die GKKB nur innerhalb der EU-Mitgliedstaaten gilt, entsteht an den Außengrenzen ein systemischer Bruch. International wird weiterhin auf die direkte Methode der getrennten Gewinnermittlung gesetzt, was Anreize für Gewinnverlagerungen in Drittstaaten bestehen lässt.
Die formelhafte Aufteilung der Quellensteuer soll verhindern, dass nur ein einzelner Mitgliedstaat (der Quellenstaat) von der Besteuerung profitiert, und die mit der Zuordnung verbundenen Abgrenzungsproblematiken von Aufwendungen in der GKKB reduzieren.
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