Diplomarbeit, 2004
112 Seiten, Note: 1,4
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einführung
1.1 Überblick
1.2 Ziele und Aufbau der Arbeit
2 Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.1 Historie
2.2 Ziele der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung
2.3 Drei Säulen: Inhalt von Basel II
2.3.1 Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
2.3.2 Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
2.3.3 Säule 3: Marktdisziplin
2.4 Auswirkungen auf den Mittelstand
3 Die Finanzierungssituation des deutschen Mittelstands
3.1 Definition des Mittelstands
3.1.1 Quantitative Merkmale
3.1.2 Qualitative Merkmale
3.2 Finanzierungsstruktur von KMU
3.3 Probleme des deutschen Mittelstands
3.3.1 EK-Ausstattung
3.3.2 Ertragslage
3.3.3 Personalkosten
3.3.4 Gesamtkapitalverzinsung
3.4 Kreditfinanzierung im Wandel
4 Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
4.1 Eigenkapitalerhöhung
4.2 Beteiligungsfinanzierung
4.3 Kreditsubstitute
4.3.1 Leasing
4.3.2 Factoring und Forfaitierung
4.3.3 Asset Backed Securities
4.4 Öffentliche Förderprogramme
4.5 Mezzanine Finanzierungsinstrumente
4.6 Kapitalmarkt
5 Empirische Untersuchung
5.1 Methodik der Untersuchung
5.1.1 Erläuterung der Vorgehensweise
5.1.2 Auswertungsverfahren
5.1.3 Aufbau des Fragebogens
5.2 Auswertung der empirischen Untersuchung
5.2.1 Angaben zum Unternehmen
5.2.2 Angaben zu Basel II
5.2.3 Angaben zum Ratingprozess
5.2.4 Angaben zur Finanzierungssituation
5.2.5 Angaben über das Verhältnis zur Bank
5.3 Kritische Begutachtung der Untersuchungsergebnisse
6 Zusammenfassung
Anhang
Anhangverzeichnis
Anhang A: Glossar
Anhang B: Abbildungen & Tabellen
Anhang B.1: Unternehmenskredite in den Bilanzen der Banken
Anhang B.2: Berechnung der EK-Anforderung
Anhang B.3: Chronologie
Anhang B.4: Quersubventionierung
Anhang B.5: Die drei Säulen von Basel II
Anhang B.6: Eigenkapitaldefinition
Anhang B.7: Ratingsymbole
Anhang B.8: Ansätze für Kreditrisiken
Anhang B.9: Umsatzrentabilität nach Größenklassen
Anhang B.10: Zinsüberschuss deutscher Banken
Anhang B.11: Struktur des deutschen Bankensektors
Anhang B.12: Finanzierungsphasen von VC-Gesellschaften
Anhang B.13: Leasing-Objekte
Anhang B.14: ABS-Struktur
Anhang B.15: Mezzanine Capital
Anhang C: Anschreiben
Anhang D: Fragebogen
Anhang E: Auswertung des Fragebogens
Anhang E.1: Allgemeiner Teil
Anhang E.2: Angaben zu Basel II
Anhang E.3: Angaben zum Ratingprozess
Anhang E.4: Angaben zur Finanzierungssituation
Anhang E.5: Angaben über das Verhältnis zur Bank
Literatur- & Quellenverzeichnis
Abbildung 1: Die wichtigsten Möglichkeiten für KMU ihren Kapitalbedarf zu decken
Abbildung 2: Fremdfinanzierung des Mittelstands durch Banken
Abbildung 3: EK-Quoten im internationalen Vergleich
Abbildung 4: Entwicklung der Unternehmensinsolvenzen von 1991 bis 2003
Abbildung 5: Entwicklung des Beteiligungsmarkts in Deutschland
Abbildung 6: Nutzung öffentlicher Fördermittel
Abbildung 7: Branchenverteilung der teilnehmenden Unternehmen
Abbildung 8: Auswirkungen von Basel II auf die deutschen Betriebe
Abbildung 9: Stellenwert des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten
Abbildung 10: Welche Rolle spielen folgende Finanzierungsarten bisher/zukünftig in ihrem Unternehmen?
Abbildung 11: Hauptbankverbindung der teilnehmenden Unternehmen
Abbildung 12: Welche Rolle spielen folgende Punkte bei der Wahl ihrer Bank?
Abbildung 13: Anteile der Kredite gegenüber Unternehmen und Selbstständigen gemessen an der jeweiligen Bilanzsumme
Abbildung 14: Berechnung der EK-Anforderungen nach Basel II
Abbildung 15: Quersubventionierung
Abbildung 16: Die drei Säulen des neuen Baseler Akkords
Abbildung 17: Bemessung der Eigenkapitalausstattung einer Bank nach Basel II
Abbildung 18: Alternative Ansätze für Kreditrisiken
Abbildung 19: Entwicklung der Umsatzrentabilität nach Größenklassen (Mediane)
Abbildung 20: Entwicklung des Zinsüberschusses deutscher Banken (in % der Bilanzsumme)
Abbildung 21: Leasing-Objekte
Abbildung 22: Struktur einer ABS-Transaktion
Tabelle 1: EK-Unterlegung für einen Unternehmenskredit in Höhe von 100.000 €
Tabelle 2: Mittelstandsdefinition der Europäischen Kommission
Tabelle 3: Mittelstandsdefinition des Institutes für Mittelstandsforschung, Bonn
Tabelle 4: Zinsüberschuss im europäischen Vergleich
Tabelle 5: Chronologie der Baseler Eigenkapitalvereinbarung
Tabelle 6: Klassifikationssymbole der externen Ratingagenturen
Tabelle 7: Anzahl der Kreditinstitute in Deutschland
Tabelle 8: Finanzierungsphasen von Kapitalbeteiligungsgesellschaften
Tabelle 9: Verschiedene Mezzanine Finanzierungsformen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
„Es gibt keine Kredite mehr“[1], mit dem Artikel im Handelsblatt vom 05.01.2004 trifft Friedrich von Metzler, Geschäftsführer des Frankfurter ‚Bankhaus Metzler seel. Sohn & Co. KGaA’ genau auf die Hauptthematik des deutschen Mittelstands[2]. Kleine und mittlere Unternehmen klagen über gekündigte Kreditlinien, verweigerte Neukredite und steigende Kosten der Fremdkapitalfinanzierung. Zahlreiche Untersuchungen bestätigen diese grundlegenden Veränderungen.[3]
Der Mittelstand gilt als „Motor der deutschen Wirtschaft“[4]. Doch dieser Motor stottert, und das schon seit längerem. Über Jahrzehnte hinweg war die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen durch enge Hausbankbeziehungen gesichert. Heute jedoch ziehen sich mehr und mehr Kreditinstitute[5] aus der Kreditfinanzierung kleiner und mittelgroßer Unternehmen zurück. Die statistischen Erhebungen der Deutschen Bundesbank deuten speziell bei Großbanken eine Reduzierung der Exposures gegenüber Unternehmen und Selbstständigen an. Abb. 13 im Anhang B.1 gibt den seit Mitte der 90er Jahre stark schwindenden Anteil der Unternehmenskredite an der Bilanzsumme der Kreditbanken wieder. Im Genossenschafts- und Sparkassensektor dagegen scheint es zu einer Stabilisierung auf höherem Niveau zu kommen.
Als Hauptgrund für diesen Rückzug aus der Kreditfinanzierung wird ein sich intensivierender, internationaler Wettbewerb genannt, der die üblichen geringen Margen bei Kreditgeschäften nicht mehr zulässt, insbesondere vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Banken in jüngster Vergangenheit angesichts der schleppenden Konjunkturerholung zahlreiche Kreditausfälle zu verzeichnen hatten. Die wachsende Zurückhaltung der Banken bei Kreditzusagen vor allem für mittelständische gewerbliche Unternehmen wird vielfach mit den geplanten Reformen der Bankenaufsicht und insbesondere der Eigenkapitalhinterlegungspflicht nach Basel II[6] in Verbindung gebracht. Unternehmen klagen, dass die Rating- und Scoringverfahren, welche unter Basel II anzuwenden sind und oft bereits heute angewendet werden, die Kreditkosten steigen lassen werden oder die Verfügbarkeit von Bankkrediten allgemein sinken lassen werden.[7] Vielmals ist sogar von einer sog. ‚Kreditklemme’[8] (engl. credit crunch) die Rede.[9]
Das Thema Basel II wird in der Öffentlichkeit in zunehmendem Maße diskutiert. Die neuen Regeln der Eigenkapitalvereinbarung wurden am 26. Juni 2004, nach sechsjährigen Verhandlungen, in Basel verabschiedet.[10] Diese Neuerungen werden das Kreditgeschäft grundlegend verändern. Die Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute wird künftig stärker an der Bonität ihrer Schuldner ausgerichtet werden.[11]
Damit werden sich die Regelungen der neuen Eigenkapitalvereinbarung auch auf die Kunden der Kreditinstitute und hier insbesondere auf die Finanzierung des Mittelstands auswirken.[12]
In der vorliegenden Arbeit wird der Frage nachgegangen, inwieweit sich die Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung auf kleine und mittelständische Unternehmen auswirkt und ob in diesem Zusammenhang eine Benachteiligung des Mittelstands und eine generelle Verteuerung der Kredite zu erwarten ist. Ferner sollen mögliche Alternativen zur Kreditfinanzierung kritisch aufgezeigt werden.
Kapitel zwei geht auf die stark in der Diskussion stehende neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung in Form der mittlerweile drei Konsultationspapiere ein. Hierbei werden die Entstehung und Probleme der bisherigen Vorschrift sowie die Verbesserungen, die Basel II bringen wird, aufgezeigt.
Im dritten Kapitel wird die Finanzierungssituation des Mittelstands untersucht. Dazu werden das aktuelle Finanzierungsverhalten mittelständischer Unternehmen sowie der stattgefundene Wandel in der Kreditfinanzierung eingehend betrachtet. Darauf aufbauend werden im vierten Kapitel mögliche Finanzierungsalternativen für den Mittelstand veranschaulicht.
Anhand eines speziell für dieses Themengebiet entwickelten Fragebogens wurde eine Auswahl von mittelständischen Unternehmen bezüglich der Auswirkungen von Basel II auf ihre Finanzierungssituation befragt. Die gestellten Fragen an die Unternehmen sollen deren Einschätzungen und Erwartungen in Bezug auf die Einführung der neuen Eigenkapitalrichtlinien zum Ausdruck bringen. Die Ergebnisse liefern interessante Einblicke in das aktuelle Meinungsspektrum des Mittelstands. Das fünfte Kapitel beschäftigt sich mit dem Aufbau dieses Fragebogens sowie der Auswertung der Ergebnisse.
Die Arbeit endet mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse.
Dieser Arbeit liegt eine CD bei, mit deren Hilfe sämtliche der in dieser Diplomarbeit enthaltenen Abbildungen und Tabellen, parallel zum Lesen, angeschaut werden können. Dies dient vor allem um den Lesefluss zu erleichtern. Zum Öffnen der Datei ist das Programm Acrobat Reader von Adobe notwendig, welches im Internet kostenlos zum Download zur Verfügung steht.[13]
Der 1975 gegründete Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht[14] ist ein unabhängiges an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich[15] angelehntes Gremium, welches sich aus hochrangigen Vertretern der Zentralbanken bzw. Bankenaufsichten bedeutender Industrienationen[16] zusammensetzt.[17] Ziel seiner Gründung war die Stabilisierung des internationalen Finanzsystems. Dies geschieht indem er strategische Richtlinien erarbeitet, auf welche sich die Aufsichtsinstanzen der teilnehmenden Länder stützen können.[18]
Im Jahr 1988 formulierte der Baseler Ausschuss die erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel I), welche in über 100 Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde.[19] Basel I beinhaltet die Definition international geltender Eigenkapitalvorschriften für die Kreditinstitute. Inhalt war die generelle Hinterlegung von Kreditrisiken mit haftendem Eigenkapital. So müssen Banken nach Basel I bei Kreditvergabe 8% der gewichteten Risikoaktiva[20] mit Eigenkapital unterlegen.[21] Oder mit anderen Worten kann das 12,5-fache des Eigenkapitals einer Bank als Kredit an Unternehmen und Privatpersonen vergeben werden.
Beispiel: Ein Kredit an ein mittelständisches Unternehmen in Höhe von 100.000 € muss demnach heute bei einem Risikogewicht von 100% mit 8.000 € Eigenkapital unterlegt werden. Vergleiche hierzu auch Abbildung 14 im Anhang B.2.
In Deutschland wurden diese Eigenkapitalrichtlinien durch das frühere Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (heutiges BaFin) im Einvernehmen mit der Deutschen Bundesbank im Grundsatz I des Kreditwesengesetzes (KWG) festgeschrieben.[22]
Auslöser für die erste Baseler Eigenkapitalvereinbarung war die Besorgnis des Baseler Ausschusses darüber, dass die Eigenkapitalquoten der weltweit wichtigsten Banken, aufgrund des starken Wettbewerbs, immer weiter sanken.[23]
Das Ziel von Basel I, Stabilität im Bankwesen, wurde zunächst erfolgreich durchgesetzt. Dennoch zeigten sich sehr bald Schwächen der Verordnung auf. So reflektiert die verhältnismäßig undifferenzierte Gewichtung der Kreditrisiken mit 8% Eigenkapital nicht den tatsächlichen (ökonomischen) Risikogehalt der von Banken gehaltenen Positionen.[24] Ungeachtet davon, ob der Kreditschuldner eine hohe oder eine geringe Kreditwürdigkeit aufweist, wird der gleiche Betrag an Eigenkapital für die Banken fällig. Der gleiche Betrag an Eigenkapitalkosten, welche im Zinssatz enthalten sind, wird somit an den Kreditnehmer weitergegeben. D.h. Unternehmen mit einer guten bzw. überdurchschnittlichen Bonität[25] Zahlen für ihre Kredite zu hohe und Unternehmen mit einer unterdurchschnittlichen bzw. nicht ausreichenden Bonität zu niedrige Kreditzinsen, da die Zinsen den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht gerecht werden.[26]
Hieraus ergibt sich ein weiteres Problem. Die Pauschalhinterlegung der Kreditrisiken bietet Banken keine Anreize für ein sicheres Kreditverhalten. Kreditzinsen sind nach wie vor gute Ertragsquellen für Banken. Durch undifferenzierte Kreditzinsen neigen Kreditinstitute dazu, risikoarme Kredite mit niedrigen Margen durch Verbriefungstechniken wie Asset Backed Securities[27] aus ihren Bilanzen zu entfernen und eher Schuldner mit höherem Risiko zu bevorzugen, da hier höhere Zinssätze und somit höhere Margen durchsetzbar sind.[28] Infolge dessen steigt das Risiko für die einzelne Bank und somit für das gesamte nationale und internationale Finanzsystem.[29]
Angesichts dieser Problempunkte von Basel I wurde 1999 das erste Konsultationspapier des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht vorgelegt.
Der unter der Bezeichnung Basel II bekannt gewordene „New Basel Capital Accord“[30] wurde als Konsultationspapier erstmals im Juni 1999 vorgelegt und seither in der Fachwelt intensiv diskutiert.[31] Ursprünglich war das Inkrafttreten von Basel II für 2004 vorgesehen, nachdem nun allerdings zahlreiche Überarbeitungen notwendig wurden, wird die neue Eigenkapitalvereinbarung erst Ende 2006 in Kraft treten (vgl. Chronik von Basel II im Anhang B.3).
Mit der Modifizierung der bisherigen Eigenkapitalvorschriften verfolgt der Baseler Ausschuss, nach eigenen Worten, in erster Linie das Ziel die Stabilität und Solidität des Finanzsystems zu stärken.[32] Erreicht werden soll dies durch eine moderne, dem heutigen Kenntnisstand angepasste, Eigenkapitalunterlegung von Krediten.[33]
„Das Hauptanliegen von Basel II liegt darin, Fehlallokationen von Kapital verhindern zu wollen.“[34] Die undifferenzierte Eigenkapitalunterlegung führte in der Vergangenheit zu einer Quersubventionierung[35] von den bonitätsstarken Schuldnern hin zu den bonitätsschwachen Schuldnern. Kredite wurden zu Konditionen angeboten, die dem zu Grunde liegenden Risiko nicht angemessen sind.[36] Diese Fehlallokation[37] finanzieller Mittel wird durch Basel II verhindert, da zukünftig ein höheres Risiko mit einer höheren Risikoprämie einhergeht und niedrigere Risiken mit vergleichsweise niedrigen Risikoprämien bepreist werden.[38]
Ein weiteres Ziel von Basel II ist die Berücksichtigung sog. operationeller Risiken.[39] Als operationelle Risiken definiert der Baseler Ausschuss „die Gefahr von unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder von externen Ereignissen eintreten.“[40] Vor dem Hintergrund diverser Bankenkrisen (Berings 1995: 1,4 Milliarden USD Verlust, Orange County 1995: 1,4 Milliarden USD Verlust sowie Sumitomo-Copper 1996: 1,8 Milliarden USD Verlust) und des Terroranschlages am 11. September 2001 auf das World Trade Center (ca. 50 Milliarden USD Verlust) erscheint die Absicherung solcher operationeller Risiken in der heutigen Zeit zwingend erforderlich.[41]
Der Schwerpunkt der neuen Eigenkapitalvereinbarung soll auf international tätigen Banken liegen. Ihre Grundsätze sollen sich aber auch für die Anwendung auf Banken unterschiedlicher Komplexität und unterschiedlich anspruchsvoller Tätigkeiten eignen.[42]
Ein von drei Säulen getragener Ansatz soll die Stabilität des internationalen Finanzsystems stärken (vgl. auch Abbildung 16 im Anhang B.5):
- Die erste Säule beinhaltet die Regelungen, anhand derer das einzelne Kreditinstitut die Mindestkapitalunterlegung zu bestimmen hat.
- Daneben steht als zweite Säule der Überprüfungsprozess durch die Bankenaufsicht.
- Säule drei wird durch die neuen Publizitätsvorschriften repräsentiert.[43]
In der ersten Säule werden Mindestkapitalanforderungen formuliert. Die neue Eigenkapitalvereinbarung hält sowohl an der geltenden Eigenkapitaldefinition[44] als auch an der Mindest-Eigenkapitalquote vom 8% im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiva fest.[45]
Die zentralen Punkte der ersten Säule sind die Verfahren zur Risikomessung als Grundlage für differenzierte Hinterlegung der Risiken im Kreditgeschäft, die erstmalige Berücksichtigung von operationellen Risiken und die Möglichkeit zur Risikominderung durch Sicherheiten.[46]
Die Messung des Kreditrisikos erfolgt hierbei entweder auf der Grundlage eines externen (Standardansatz) oder auf der Basis eines internen Ratings[47] (IRB-Ansatz).
So ist unter Rückgriff auf die Bonitätsurteile externer Ratingagenturen eine unterschiedliche Risikogewichtung der einzelnen Kreditnehmer von 0%, 20%, 50%, 100% und 150% vorgesehen. Die Durchführung der Ratings erfolgt durch geeignete Ratingagenturen (beispielsweise Standard & Poor’s oder Moody’s). Bei Anwendung des Standardansatzes bei Unternehmen die nicht extern geratet sind, ist generell eine Risikogewichtung von 100% zu unterstellen.[48]
Am Beispiel der S&P Bonitätseinstufung[49] ergibt sich für einen Kredit an ein mittelständisches Unternehmen in Höhe von 100.000 € folgende Zuordnung der Risikogewichte:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: EK-Unterlegung für einen Unternehmenskredit in Höhe von 100.000 €
Zu beachten ist, dass lediglich die Forderungen gegen Staaten oder Zentralbanken mit einem Risikosatz von 0% unterlegt werden können.[50]
Zur Messung des Kreditrisikos sind beim IRB-Ansatz zwei verschiedene Ansätze vorgesehen.[51] Für Institute mit einem weniger ausgefeilten Risikomanagement werden bei dem vergleichsweise einfachen Basisansatz, dem sog. ‚Based Approach’[52], Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer durch die Bank geschätzt und mögliche Verlustquoten durch Standardwerte von der Bankenaufsicht vorgegeben.[53] Beim fortgeschrittenen Ansatz, dem sog. ‚Advanced Approach’[54], können Banken hingegen ihre eigenen internen Schätzungen und Erfahrungen zu Ausfallwahrscheinlichkeiten (Probability of Default) und Verlustquoten aus Basis von historischen Datenreihen ansetzen.[55]
Zusammengefasst lassen sich die Unterschiede der einzelnen Ansätze wie in Abbildung 18 im Anhang B.8 wiedergegeben darstellen.
Dieses unter dem Begriff „Supervisory Review Process“[56] (SRP) benannte Aufsichtskonzept ermöglicht einen unmittelbaren Einblick in die individuelle Risikolage der einzelnen Banken, da es die regelmäßige intensive Überprüfung der Banken durch die Aufsichtsbehörden vorschreibt.[57]
Für die zweite Säule entwickelte der Baseler Ausschuss vier zentrale Grundsätze des aufsichtrechtlichen Überprüfungsverfahrens. Diese vier Grundsätze lauten:
- Eigenkapital über den aufsichtsrechtlichen Mindestquoten
- Bankinterne Verfahren zur Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung
- Überprüfung der bankinternen Kapitaladäquanzmessung und -strategien durch die Aufsicht
- Frühe Intervention der Aufsicht bei Gefährdung der Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen.[58]
Die dritte Säule beinhaltet erweiterte Publizitätsanforderungen der Kreditinstitute, um den Marktteilnehmern einen verbesserten Einblick in das Risikoprofil und die daraus resultierende Eigenkapitalunterlegung der Kreditinstitute zu gewähren.[59] Die Regelungen umfassen neben Offenlegungspflichten auch Empfehlungen etwa bezüglich der Ermittlung der Eigenkapitalausstattung oder der verwendeten Methode der Risikobewertung.[60]
Die Offenlegungsvorschriften sind sehr weitgehend und beinhalten insbesondere detaillierte Angaben zu den Kredit- und Kontrahentenrisiken. Der Bankenausschuss verfolgt damit das Ziel, die Marktdisziplin zu verstärken, indem diese so transparent ausgestaltet sind, dass die Marktteilnehmer in der Lage sind, die Risikosituation und abgeleitet daraus die Eigenkapitalausstattung des Kreditinstituts zu beurteilen.[61]
Wie bereits dargestellt, werden die Neuregelungen der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung zu tiefgreifenden Veränderungen führen. Dabei werden nicht nur ausschließlich die Kreditinstitute betroffen sein. Von den Konsequenzen werden auch indirekt oder direkt deren Kunden und hier vor allem der deutsche Mittelstand infolge seiner ausgeprägten Abhängigkeit von der Kreditfinanzierung tangiert werden.[62]
Die Banken müssen durch Basel II die Eigenkapitalunterlegung von Krediten, stärker als dies bislang der Fall ist, am tatsächlichen Risiko, d.h. an der Bonität der Kreditnehmer festmachen. Somit führt Basel II zu einer Differenzierung der Kreditkonditionen entsprechend der Bonität der einzelnen Unternehmen.[63] Die bisherige Quersubventionierung schlechter Bonitäten durch gute Bonitäten soll damit künftig vermieden werden.[64]
Die Grundlage für eine Bonitätsprüfung bildet das Rating. Unternehmen, die aufgrund ihres Kreditvolumens in das Unternehmenssegment fallen, werden sich einem bankinternen oder einem externen Rating unterziehen müssen. Die Banken werden zukünftig in größerem Umfang detaillierte Informationen über ein Unternehmen zeitnah einfordern. Die Unternehmen ihrerseits sind gezwungen, alle geforderten Angaben zur Verfügung zu stellen. Werden von den Unternehmen nicht alle erforderlichen Daten für das interne Rating bereitgestellt, so wird sich die Kreditvergabe schwieriger gestalten. Die Bank wird aufgrund fehlender Erkenntnisse gezwungen, eine konservative Bonitätseinstufung vorzunehmen und von einer höheren Ausfallwahrscheinlichkeit auszugehen. Die Folgen werden verschlechterte Kreditkonditionen sein.[65]
Allerdings wäre es voreilig, pauschal von Verteuerungen zu sprechen.[66] Im Rahmen des Basel II-Beratungsprozesses hat der Baseler Ausschuss Entscheidungen getroffen die das Regelwerk aus Sicht der Unternehmen doch erheblich erträglicher aussehen lassen. So können Kredite bis zu einer Million Euro zukünftig dem Retail-Portfolio zugeordnet werden. Für dieses gelten vereinfachte Regelungen für die Kreditinstitute. So müssen keine Einzel-Ratings erstellt werden, sondern aufgrund der besseren Diversifizierung[67] genügt die Berechnung der Ausfallrate für das Gesamt-Portfolio.[68] Dieses Retail-Portfolio wird ca. 95% aller Unternehmen in Deutschland offen stehen.[69] Zusätzlich kann die Bank bei Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. Euro das Risiko geringer einstufen.[70] Firmen, die weniger als 500 Mio. € Bilanzsumme oder Umsatz haben, sollen auch keinen Zinszuschlag für langfristige Kredite mehr zahlen müssen.[71] Somit sind hier gerade mittelständische Unternehmen im Vorteil.[72]
Interessant ist, dass der Begriff ‚wirtschaftlicher Mittelstand’ ausschließlich in Deutschland gebräuchlich ist.[73] In anderen Ländern spricht man i.d.R. von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), den ‚small- and medium-sized enterprises’ (SME).[74] Gemeint ist damit in aller Regel ein rein statistisch definierter Teil der Gesamtwirtschaft.[75] Erstaunlich ist, dass es für diesen Begriff keine allgemein gültige Definition gibt.[76]
Auf europäischer Ebene wird eine Definition verwendet die sich quantitativer Merkmale bedient. Mit der Beschäftigtenzahl, dem Jahresumsatz, der Bilanzsumme und der Forderung nach Unabhängigkeit des Unternehmens kombiniert sie verschiedene Kriterien (vgl. hierzu Tabelle 2). Unabhängigkeit wird als gegeben angenommen, wenn das Unternehmen nicht zu 25% oder mehr im Besitz eines oder mehrer anderer Unternehmen steht.[77]
Tabelle 2: Mittelstandsdefinition der Europäischen Kommission[78]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Das deutsche Institut für Mittelstandsforschung (IfM) verfährt bei der Unterscheidung verschiedener Unternehmergruppen ähnlich. Es bildet drei Gruppen anhand der Merkmale Beschäftigtenzahl und Jahresumsatz.[79] Der Mittelstand setzt sich hierbei aus den kleinen und mittleren Unternehmen zusammen (vgl. Tabelle 3). Nach dieser Abgrenzung gibt es in Deutschland rund 3,3 Millionen mittelständische Unternehmen[80] mit 25 Millionen Beschäftigten.[81] 99,8% aller umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen sind dem Mittelstand zuzurechnen.[82]
Tabelle 3: Mittelstandsdefinition des Institutes für Mittelstandsforschung, Bonn[83]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die wirtschaftliche Bedeutung dieser Unternehmen wird besonders deutlich, wenn man sich folgende Zahlen vor Augen führt:
Mittelständische Unternehmen
- beschäftigen 79,4% aller erwerbstätigen Arbeitnehmer,
- tragen 57,6% zur Bruttowertschöpfung aller Unternehmen bei,
- erwirtschaften 45,2% aller steuerpflichtigen Umsätze,
- bilden 81,9% aller Lehrlinge aus und
- tätigen 46% aller Investitionen.[84]
Die beiden oben genannten Mittelstandsdefinitionen basieren auf einem Ansatz welcher der realen Finanzierungssituation in Deutschland wenig entspricht. Deshalb liegt der mit dieser Arbeit verbundenen empirischen Analyse eine breitere Definition zugrunde. In den Basel II-Regelungen werden alle Unternehmen erfasst die bis zu 500 Mio. Euro Umsatz erzielen.[85] Durch die Erhöhung der geltenden Mittelstandsdefinitionen auf Unternehmen bis 500 Mio. Euro Umsatz p.a. wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Bezeichnung ‚Mittelstand’ neben quantitativen auch qualitative Komponenten enthält.
Neben den quantitativen Abgrenzungen sind qualitative Aspekte für den Mittelstand von zentraler Bedeutung.[86] Hier geht es in erster Linie um die enge Verbindung von Unternehmen und Inhaber.[87] So werden annähernd 87% der mittelständischen Unternehmen vom Inhaber geführt.[88] Idealtypisch manifestiert sich die enge Verflechtung zwischen Unternehmen und Unternehmer in der Einheit von Eigentum und Haftung und in der Verantwortlichkeit des Unternehmers für die Leitung des Unternehmens sowie aller unternehmensrelevanter Entscheidungen.[89] Auch der Begriff ‚Familienunternehmen’ verdeutlicht die enge Verzahnung von Unternehmen und Inhaber.[90]
Weitere qualitative Abgrenzungsmerkmale sind:
- Selbstständige rechtliche und wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens, die insbesondere völlige oder weitgehende Konzernunabhängigkeit voraussetzt.[91]
- Geringer Formalisierungsgrad, d.h. eher persönliche Beziehungen zwischen Mitarbeitern und Unternehmer.
- Regionale oder hinsichtlich ihrer Marktgröße begrenzte Tätigkeiten.[92]
„A small business is not a little big business.“[93] Kleine und mittlere Unternehmen unterscheiden sich aufgrund spezieller Charakteristika, die ihre Finanzierungspotentiale und Finanzierungsgewohnheiten bestimmen, nachhaltig von großen und wachstumsstarken Unternehmen. Aufgrund ihrer begrenzten Unternehmensgröße und des damit einhergehenden geringen Kapitalbedarfs sind mittelständische Unternehmen bezüglich ihrer Finanzierungsmöglichkeiten Beschränkungen unterworfen. Ihre Hauptfinanzierungsquellen sind, wie aus Abbildung 1 ersichtlich, die interne Finanzierung über einbehaltene Gewinne, Finanzierung aus Abschreibungen oder Rückstellungen sowie die externe Finanzierung über Bankkredite.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Die wichtigsten Möglichkeiten für KMU ihren Kapitalbedarf zu decken[94]
Die Finanzierungsmöglichkeiten am Kapitalmarkt werden von mittelständischen Unternehmen wenig genutzt. Ein Grund hierfür ist der fehlende Kapitalmarktzugang. Dieser ist oft an bestimmte, regulatorische oder marktseitig festgelegte Mindestvolumina gebunden, die mittelständische Unternehmen in der Regel nicht erfüllen können. So setzen die Börsenzulassungsvoraussetzungen für einen IPO (engl. Initial-Public-Offering = Börsengang) zum Beispiel ein Mindestvolumen von ca. 50 – 100 Millionen Euro voraus, oder erwarten, dass sich ein bestimmter prozentualer Anteil der emittierten Aktien im Streubesitz befindet (jeweils abhängig vom gewählten Marktsegment). Was die Finanzierung durch eine Emission von Anleihen betrifft, so sind hier die fehlende Rating-Kultur und erhebliche Fixkosten für die Platzierung zu nennen, so dass die Anleihenbegebung erst ab einer Größe von rund 250 Millionen Euro sinnvoll erscheint.[95]
Bei der Deckung des Kapitalbedarfs stand in den zurückliegenden drei Jahren die Innenfinanzierung an erster Stelle, also der Einbehalt von Gewinnen. Mehr als die Hälfte der mittelständischen Unternehmen konnte diese Quelle ausschöpfen (vgl. Abb. 2). Dies ist bei einer durchschnittlichen Umsatzrentabilität, d.h. dem prozentualen Anteil des Gewinns am Umsatz, von nur 3% umso erstaunlicher.[96]
Das zentrale externe Finanzierungsinstrument für KMU sind nach wie vor Bankkredite.[97] Das liegt u.a. daran, dass das Finanzierungsverhalten im Mittelstand durch eine enge und langfristige Beziehung des Unternehmens zur Hausbank, dem sog. ‚Relationship Banking’ gekennzeichnet ist.[98] So unterhalten ca. 40 % der Unternehmen nur Geschäftsbeziehungen zu ihrer Hausbank.[99] Auf Grund dieser exklusiven Beziehung konnten die Informationsasymmetrien[100] zwischen Kreditgebern und Kreditnehmern in der Vergangenheit deutlich reduziert werden.[101] Abbildung 2 zeigt die Abhängigkeit des Mittelstands von den Banken.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Fremdfinanzierung des Mittelstands durch Banken[102]
Ein weiterer Grund für die hohe Abhängigkeit von Bankkrediten ist, dass in kaum einem anderen Land diese Finanzierungsform so günstig ist wie in Deutschland. Aufgrund eines intensiven Wettbewerbes in einem weitestgehend verteilten Markt haben sich die Margen und damit die Kreditkonditionen, zum Vorteil der Unternehmen, nachhaltig verringert.[103]
Der deutsche Mittelstand unterscheidet sich somit in seinem Finanzierungsverhalten von kleinen und mittleren Unternehmen anderer Länder. Ein Vergleich von französischen, britischen und amerikanischen KMU zeigt, dass sich deren Finanzierungsverhalten stark vom deutschen Mittelstand unterscheidet. Zwar wird der Kapitalmarkt als Finanzierungsquelle ebenfalls kaum genutzt, dennoch nimmt der Bankkredit in diesen Ländern im Gegensatz zu deutschen Mittelständlern keine herausragende Bedeutung für die Finanzierung ein. Dort werden vermehrt Lieferantenkredite und Gewinnrückstellungen als Finanzierungsmöglichkeit genutzt.[104]
„…leider kann die Situation des Mittelstands momentan nur als sehr besorgniserregend beschrieben werden. Die Rahmenbedingungen für die kleinen und mittleren Unternehmen verschlechtern sich dabei immer mehr. In plakativen Worten ausgedrückt, lässt sich konstatieren, dass der vielgerühmte ‚Motor der deutschen Wirtschaft’ nicht mehr rund läuft.“[105]
Untersuchungen wie die Studie des Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) ‚Diagnose Mittelstand’ belegen eindringlich wie ernst die Lage ist. Die vier wesentlichen Problemstellungen im Mittelstand stellen sich wie folgt dar:
- geringe Eigenkapitalausstattung
- unzureichende Ertragslage
- überdurchschnittlich hohe Personalkosten
- rückläufige Gesamtkapitalverzinsung.[106]
Die Kehrseite des im Kapitel 3.2 beschriebenen ‚Relationship Banking’ und der damit einhergehenden hohen Fremdfinanzierung ist eine dementsprechend geringe Eigenkapitalausstattung bzw. Eigenkapital-Quote.[107] Die EK-Quote drückt den prozentualen Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme eines Unternehmens aus. Diese Größe ist jedoch für die Bedeutung der Bonität eines Unternehmens entscheidend. Im bundesweiten Gesamtdurchschnitt liegt die EK-Quote, wie aus Abbildung 3 ersichtlich, bei lediglich 18%. Dies bringt den deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich einen der hinteren Plätze ein.Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 3: EK-Quoten im internationalen Vergleich[108]
Hinzuzufügen ist, dass dieser Wert vor allem bei Unternehmen die einen Jahresumsatz von weniger als einer Million Euro erwirtschaften gegen null tendiert. In dieser Größenklasse realisieren fast 54% der Unternehmen eine Unterbilanz[109], während gesamtwirtschaftlich dieser Wert bei ca. 40% liegt.[110]
Die Ursachen für niedrige Eigenkapitalquoten können in verschiedenen Bereichen liegen. Da insbesondere mittelständische Unternehmen konjunktur- und wettbewerbsbedingten Schwankungen unterliegen, sind die Möglichkeiten aus erzielten Gewinnen Eigenkapital zu bilden, beschränkt. Heftige Gewinneinbußen, z.T. sogar kräftige Verluste sowie eine nachlassende Zahlungsmoral ihrer Kunden zehren an der schwachen Eigenkapital-Ausstattung mittelständischer Unternehmen.
Weiterhin muss ein Großteil der mittelständischen Unternehmer einen bestimmten Mindestbetrag für die private Lebenshaltung aufwenden. Infolgedessen werden die Möglichkeiten zur Bildung von Eigenkapital weiter eingegrenzt. Zusätzlich ergeben sich Einschränkungen und Nachteile auch durch die für den Mittelstand typischen Rechtsformen. So haftet bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften neben dem Firmenvermögen auch der Unternehmer mit seinem Privatvermögen für die Unternehmensverbindlichkeiten. Gleichzeitig begünstigen steuerliche Regelungen eine Verlagerung des Betriebsvermögens in den Privatbereich.[111] Das deutsche Steuersystem bevorzugt die Fremdfinanzierung der Unternehmen. Dies äußert sich darin, dass Zinsen für Fremdkapital als Betriebsausgaben abgezogen werden können, während dies für fiktive Zinsen auf das eingesetzte Kapital nicht möglich ist. Da dadurch die Fremdfinanzierung regelmäßig günstiger als die Hereinnahme eigenen Kapitals wird, besteht für die Unternehmen der ständige Reiz erwirtschaftete Gewinne aus dem Unternehmen herauszuziehen, um sie, so weit wie möglich, der Besteuerung zu entziehen.[112]
„Gerade vor dem Hintergrund der anstehenden Veränderungen durch die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung kann die Unterkapitalisierung der kleinen und mittleren Betriebe insgesamt nur als dramatisch charakterisiert werden.“[113] Eine niedrige EK-Quote signalisiert ein höheres Ausfallrisiko, gegen das sich eine kreditgebende Bank in Form einer höheren Risikoprämie absichern muss: Je höher das Risiko, desto teurer das Kapital für die Unternehmen.[114]
Die Umsatzrentabilität beträgt über alle mittelständische Unternehmen im Jahr 2002 3,3%. Fast 30% aller mittelständischen Unternehmen erzielen im Bilanzjahr 2002 überhaupt keinen Gewinn. Hier sind die kleinen Unternehmen bis 250.000 Euro Jahresumsatz sowie Unternehmen im Umsatzbereich von 5 bis 50 Mio. Euro am stärksten vertreten (>30%).[115] Besonders kritisch ist dies für die Situation der Kleinstunternehmen, da es sich hier i.d.R. um Personengesellschaften handelt, bei denen der Unternehmerlohn aus dem Gewinn bezahlt werden muss. Dies bedeutet also, dass die Eigentümer von ca. 30% der Kleinstunternehmen 2002 nichts verdienten bzw. von der Substanz ihres Unternehmens lebten.[116]
Weiter nimmt die Umsatzrentabilität ab, je größer die Unternehmen sind. Unternehmen mit weniger als 250.000 Euro Jahresumsatz erzielen, bezogen auf den Umsatz, gut 10% Gewinn, während größere Mittelständler (12,5 bis 50 Mio. € Umsatz) gerade noch auf eine Umsatzrentabilität von 1,5% kommen (vgl. zu diesen Ausführungen auch Abb. 19 im Anhang B.9).[117]
Ein weiteres Problem mittelständischer Unternehmen sind die hohen Personalkosten. Rund ein Viertel (22,8%) der Gesamtleistung muss für Löhne, Gehälter und Lohnnebenkosten verwendet werden, wohingegen die Personalaufwandsquote, welche den Personalaufwand in Prozent des Unternehmensumsatzes ausweist, bei Großunternehmen im Jahr 2002 deutlich unter einem Fünftel (18,7%) des Umsatzes lag.[118]
Betrachtet man die mittelständischen Unternehmen nach Größenklassen, so fällt auf, dass mit knapp 27% Personalaufwand jene Unternehmen am personalintensivsten arbeiten, welche einen Jahresumsatz von 500.000 bis 2,5 Mio. Euro haben. Bei Kleinstunternehmen bis 250.000 Euro Umsatz liegt diese Quote hingegen unter 10%.[119] Grund hierfür ist, dass Unternehmen bis 250.000 Euro Umsatz kaum Personal im Verwaltungsbereich benötigen, da bei diesen Betrieben der Grossteil der Verwaltungsarbeiten vom Unternehmer selbst durchgeführt werden.
Steigende Lohn- und Lohnnebenkosten belasten infolgedessen gerade die personalintensiv arbeitenden mittelständischen Unternehmen in Bezug auf ihre Ertragslage überproportional.[120] Folglich sind die Steueränderungen des Einkommensteuerrechts zum 01.01.2004 insbesondere für KMU von Vorteil.[121]
„Langfristige Motivation für sein Handeln zieht jeder Unternehmer aus Gewinnen oder zumindest aus der Aussicht auf Gewinne.“[122]
Sollte es dazu kommen, dass es für einen Unternehmer rentabler ist, sein Geld am Kapitalmarkt anzulegen, anstatt in sein Unternehmen zu investieren, so fehlt diese Motivation für unternehmerisches Handeln. Nähert sich die Gesamtkapitalverzinsungsquote der Rendite festverzinslicher Wertpapiere, so wird Unternehmertum immer unrentabler.[123]
Die Gesamtkapitalverzinsung, oder auch Gesamtkapitalrentabilität genannt, ergibt sich, wenn man die Summe aus (Bilanz-)Gewinn und Zinsaufwand in Beziehung zum Gesamtkapital setzt:[124]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Gesamtverzinsung der unternehmerischen Tätigkeit hat sich in 2002 auf durchschnittlich 8,8% verschlechtert.[125] 1998 lag dieser Wert noch bei 10%.[126] Die Umlaufrendite[127] festverzinslicher Wertpapiere lag im Dezember 2002 bei 4,1%.[128] Der Abstand der Verzinsung einer risikolosen Kapitalanlage und einer Kapitalanlage in ein mittelständisches Unternehmen beträgt also 4,7 Prozentpunkte. Dies erscheint unter den Umständen, dass aus dieser Zinsdifferenz ein angemessener Unternehmerlohn und die Risiken unternehmerischer Tätigkeit bezahlt werden müssen nicht sehr attraktiv.
Aufgrund des zunehmenden Bankenwettbewerbs und der Globalisierung der Kapitalmärkte befindet sich das deutsche Bankensystem seit Beginn der neunziger Jahre in einem umfassenden Umstrukturierungsprozess.[129] Der Bundesverband deutscher Banken sieht als entscheidenden Prozess für die heutige Wettbewerbssituation die „…Revolution in der Informations- und Kommunikationstechnologie und die damit einhergehende Globalisierung.“[130] Durch den Einzug des Internets in die Privaten Haushalte haben sich die Wettbewerbsbedingungen von Grund auf geändert. Sinkende Transaktionskosten sowie immer effizienter werdende Märkte stellen dabei die klassische Rolle von Banken als Finanzintermediäre[131] immer mehr in Frage.[132]
Die Folgen sind sinkende Kreditmargen, geringe Eigenkapitalrenditen und eine stetige Verschlechterung der Cost-Income-Ratio[133] (CIR).[134]
Dies spiegelt sich auch in den Erträgen wieder. So ist bei den deutschen Banken der Zinsüberschuss in den letzten Jahren kontinuierlich zurückgegangen und hat im Jahr 2001 einen Tiefstand von 1,13% erreicht (vgl. hierzu auch Anhang B.10). Damit liegen die Zinsüberschüsse deutscher Banken deutlich unter denen anderer europäischer Länder (vgl. Tabelle 4).
Tabelle 4: Zinsüberschuss im europäischen Vergleich[135]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Zu all diesen Entwicklungen hat auch die Struktur der deutschen Bankenlandschaft beigetragen, die mit 2.521 Kreditinstituten zum Jahresende 2001 sehr deutlich überbesetzt ist. Hier muss die Konsolidierung weiter voranschreiten, wozu auch die von der EU-Kommission festgelegte Änderung der Gewährträgerhaftung im Sparkassensektor beitragen wird. Es ist also davon auszugehen, dass die Anzahl der in Deutschland agierenden Kreditinstitute in den nächsten Jahren weiter zurückgehen und das somit das durchschnittliche Kreditinstitut größer werden wird. Wie Tabelle 7 im Anhang B.11 veranschaulicht, hat sich die Anzahl der in Deutschland tätigen Kreditinstitute zwischen 1996 und 2001 bereits um 1.030 Institute verringert (- 29%). Hierbei entfällt ein Großteil des Rückgangs auf kleine Institute. Innerhalb des selben Zeitraums hat sich die durchschnittliche Bilanzsumme mehr als verdoppelt. Trotz dieser stark voranschreitenden Konsolidierung gilt Deutschland im internationalen Vergleich noch immer als ‚overbanked’.[136]
[...]
[1] Von Metzler, F. (2004).
[2] Die Begriffe Mittelstand, mittelständische Unternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der vorliegenden Arbeit synonym verwendet.
[3] Vgl. hierzu Impulse/Dresdner Bank (2000); Kreditanstalt für Wiederaufbau (2003); sowie o.V. (2003b).
[4] Mang, T. (2003), S. 30.
[5] Die Begriffe Banken und Kreditinstitute werden in der vorliegenden Arbeit synonym verwendet.
[6] Die Begriffe Die Neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung, die neue Eigenkapitalvereinbarung und Basel II werden in der vorliegenden Arbeit synonym verwendet.
[7] Vgl. Köster, T. (2003), S. 2.
[8] Kreditklemme: Siehe Anhang A.
[9] Vgl. Fraedrich, M. (2003); sowie o.V. (2003a).
[10] Vgl. o.V. (2004d).
[11] Vgl. Küting, K./Ranker, D./Wohlgemuth, F. (2004), S. 93.
[12] Vgl. von Boehm-Bezing, C.-L. (2002), S. 157.
[13] Für weiterführende Informationen siehe: http://www.adobe.de
[14] Die Begriffe Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, Baseler Ausschuss und Ausschuss werden in der vorliegenden Arbeit synonym verwendet.
[15] Bank für internationalen Zahlungsausgleich: Siehe Anhang A.
[16] Hiermit sind gemeint: Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Schweden, Schweiz sowie die USA.
[17] Vgl. Perridon, L./Steiner, M. (2003), S. 394.
[18] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 21.
[19] Vgl. Pfeiffer, H. (2001).
[20] Gemäß § 10 KWG: Bilanzaktiva, außerbilanzielle Geschäfte, Finanz-Swaps, Finanz-Termingeschäfte und Optionsrechte.
[21] Vgl. Wolf, J. (2003), S. 12.
[22] Vgl. KWG, Grundsatz I.
[23] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 19.
[24] Vgl. Fischer, T. R. (2002), S. 25.
[25] Bonität: Siehe Anhang A.
[26] Vgl. Wolf, J. (2003), S. 13.
[27] Asset Backed Securities: Siehe Anhang A.
[28] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 24.
[29] Vgl. Paul, S./Stein, S. (2002), S. 28.
[30] Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001c).
[31] Vgl. Egbers, B. (2003), S. 456.
[32] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001b), S. 2.
[33] Vgl. Küting, K./Ranker, D./Wohlgemuth, F. (2004), S. 93.
[34] Kuhn, E. (2001), S. 18.
[35] Darstellung Quersubventionierung im Anhang B.4.
[36] Vgl. von Boehm-Bezing, C.-L. (2002), S. 162.
[37] Allokation: Siehe Anhang A.
[38] Vgl. Kuhn, E. (2001), S. 18.
[39] Vgl. Paul, S. (2002b), S. 51.
[40] Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 103.
[41] Vgl. Schaefer, H. (2003), S. 12.
[42] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2001a), S. 1.
[43] Vgl. Paul, S./Stein, S. (2002), S. 31.
[44] Vgl. Abb. 17 im Anhang B.6.
[45] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2003b), S. 3.
[46] Vgl. Paul, S. (2002a), S. 9.
[47] Rating: Siehe Anhang A.
[48] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 32.
[49] Eine Erläuterung der Klassifikationssymbole der beiden größten externen Ratingagenturen befindet sich im Anhang B.7.
[50] Vgl. Küting, K./Ranker, D./Wohlgemuth, F. (2004), S. 94.
[51] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2003b), S. 5.
[52] Based Approach: Siehe Anhang A.
[53] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 33.
[54] Advanced Approach: Siehe Anhang A.
[55] Vgl. Küting, K./Ranker, D./Wohlgemuth, F. (2004), S. 95.
[56] Paul, S./Stein, S. (2002), S. 32.
[57] Vgl. Küting, K./Ranker, D./Wohlgemuth, F. (2004), S. 96.
[58] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 35.
[59] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 37.
[60] Vgl. Paul, S. (2002b), S. 55.
[61] Vgl. Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht (2003b), S. 180 – 183.
[62] Vgl. Kapitel 3.2.
[63] Vgl. Wambach, M./Rödl, B. (2001), S. 38.
[64] Vgl. Lehnhoff, J. (2003), S. 68.
[65] Vgl. Winkeljohann, N./Kütter, G./Brebeck, F. (2001), S. 7.
[66] Vgl. Lehnhoff, J. (2003), S. 68.
[67] Diversifikation: Siehe Anhang A.
[68] Vgl. von Boehm-Bezing, C.-L. (2002), S. 165.
[69] Vgl. Lehnhoff, J. (2003), S. 68.
[70] Vgl. Schaefer, H. (2003), S. 9.
[71] Vgl. Seefelder (2004).
[72] Vgl. Paul, S. (2002b), S. 58.
[73] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung (2002a), S. 1.
[74] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung (2002b), S. 1.
[75] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung (2002a), S. 1.
[76] Vgl. Krimphove, D./Tytko, D. (2002), S. 4.
[77] Ein Unternehmen kann jedoch auch als eigenständig gelten, wenn der Schwellenwert von 25% erreicht oder überschritten wird, falls sich dieser Anteil im Besitz von öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder institutionellen Anlegern befindet und diese weder einzeln noch gemeinsam Kontrolle über das Unternehmen ausüben. Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2003), S. 9.
[78] Tab. 2: Vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband (2004), S. 59.
[79] Vgl. Institut für Mittelstandsforschung (2004).
[80] Vgl. Grass, S. (2004).
[81] Vgl. Köster, T. (2003), S. 3.
[82] Vgl. o.V. (2004a).
[83] Tab. 3: Vgl. Institut für Mittelstandsforschung (2004).
[84] Vgl. o.V. (2004a).
[85] Vgl. Kapitel 2.4.
[86] Vgl. Kley, C. R. (2003), S. 8.
[87] Vgl. Kleine, D. W./Anclam, S. (2002), S. 162.
[88] Vgl. Krimphove, D./Tytko, D. (2002), S. 6.
[89] Vgl. Lambert, M. (2003), S. 71.
[90] Vgl. Krimphove, D./Tytko, D. (2002), S. 6.
[91] Vgl. Deutsche Bundesbank (2003), S. 31.
[92] Vgl. Kley, C. R. (2003), S. 8.
[93] Bernet, B./Denk, C. L. (2000), S. 22.
[94] Abb. 1: Vgl. Impulse/Dresdner Bank (2000), S. 33.
[95] Vgl. von Boehm-Bezing, C.-L. (2002), S. 157/158.
[96] Vgl. Mang, T. (2003), S. 30.
[97] Vgl. Kleine, D. W./Anclam, S. (2002), S. 163.
[98] Vgl. Kayser, G./Kokalj, L. (2002), S. 112.
[99] Vgl. Stark, J. (2002), S. 39.
[100] Informationsasymmetrien: Siehe Anhang A.
[101] Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (2002), S. 20.
[102] Abb. 2: Vgl. Impulse/Dresdner Bank (2000), S. 51.
[103] Vgl. Fraedrich, M. (2003).
[104] Vgl. Frien, B. (2003), S. 52 – 58.
[105] Mang, T. (2003), S. 30.
[106] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004).
[107] Vgl. Köster, T. (2003), S. 8.
[108] Abb. 3: Vgl. Weitnauer, W./Niethammer, G./Lob, H. (2003).
[109] Unterbilanz: Siehe Anhang A.
[110] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 13.
[111] Vgl. Paffenholz, G. (2002), S. 2.
[112] Vgl. Frien, B. (2003), S. 56.
[113] Mang, T. (2003), S. 30/31.
[114] Vgl. Fraedrich, M. (2003).
[115] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 18.
[116] Vgl. Mang, T. (2003), S. 30.
[117] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 18.
[118] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 25.
[119] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 25.
[120] Vgl. Mang, T. (2003), S. 31.
[121] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 25.
[122] Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 22.
[123] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 22.
[124] Vgl. Wöhe, G. (2002), S. 47.
[125] Vgl. Deutscher Sparkassen- und Giroverband (2004), S. 22.
[126] Vgl. Mang, T. (2003), S. 31.
[127] Umlaufrendite: Siehe Anhang A.
[128] Vgl. Statistisches Bundesamt (2004a).
[129] Vgl. Kayser, G./Kokalj, L. (2002), S. 114.
[130] Bundesverband deutscher Banken (2003), S. 12.
[131] Finanzintermediäre: Siehe Anhang A.
[132] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2003), S. 12.
[133] Cost-Income-Ratio: Siehe Anhang A.
[134] Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (2002b), S. 19.
[135] Tab. 4: Vgl. Steiner, M./Mader, W./Starbatty, N. (2003), S. 517.
[136] Vgl. Kreditanstalt für Wiederaufbau (2002b), S. 19.
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