Examensarbeit, 2012
49 Seiten, Note: 8,5
A.)Einleitung
B.)Begriffsklärung
I.) Der Richter
II.)Mediation und Mediator
1.) Die Mediation
2.) Der Mediator
C.)Die rechtlichen Rahmenbedingungen
I.)Rechtsgrundlagen für das Tätigwerden des gesetzlichen Richters
1.) Art. 92 GG Rechtsprechende Gewalt
2.) Regelungen des Deutschen Richtergesetzes
3.) Ergebnis
D.) Die Einbindung der gerichtsinternen Mediation in die Zivilgerichtsbarkeit
I.) Verfahrensvoraussetzungen
1.) Im Regelfall
2.) gerichtsnahe bzw. gerichtsinterne Mediation
E.) Die Prozessmaximen
I.) Die Dispositionsmaxime
II.) Der Beibringungsgrundsatz
III.) Der Grundsatz der Mündlichkeit
IV.) Der Grundsatz der Unmittelbarkeit
V.) Der Grundsatz der Öffentlichkeit des Verfahrens
VI.) Rechtliches Gehör
1.) Informationsrecht
2.) Äußerungsrecht
3.) Berücksichtigungspflichten
4.)Einbindung der Rechte und Pflichten
VII.) Beschleunigungsgrundsatz
VIII.) Fazit
IX.) Einzelfragen durch Ausstrahlung der Prozessmaximen
1.) Vertraulichkeit
a.) Protokollierungspflicht
2.) Ergebnis
F.)Die Durchführung der gerichtsinternen Mediation
I.) Rechtsnatur des erzielten Ergebnisses
G.)Weiche Faktoren in der gerichtsinternen Mediation
I.) Personelle Faktoren
1.) Ausbildung der Richtermediatoren
2.) Auftreten der Richtermediatoren
3.) § 3 MediationsG-E – Tätigkeitsbeschränkungen
II.) Strukturelle Faktoren
1.) Umgebung
2.) Der Zeitrahmen
3.) Auswahl der Fälle
H.) Zusammenfassung
I.)Grundsätzliche Anmerkungen
II.) konkrete Fragestellungen
1.)Richterliche Tätigkeit
2.) Verfahrensleitsätze
3.)Vertraulichkeit
4.) Weiche Faktoren
III.)Gesamtergebnis
Diese Arbeit untersucht die rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen der gerichtsinternen Mediation im deutschen Zivilprozess. Im Fokus steht die Frage, inwieweit das Tätigwerden von Richtern als Mediatoren mit den bestehenden prozessualen Maximen und verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar ist und welche strukturellen sowie personellen Faktoren diesen Prozess beeinflussen.
1.) Vertraulichkeit
Wie bereits in den Ausführungen zum Grundsatz der Öffentlichkeit festgestellt wurde, existieren durchaus verschiedene Ansichten, inwieweit die gerichtsinterne Mediation tatsächlich den Anforderungen bzgl. der Vertraulichkeit entspricht. Zwar hat die Öffentlichkeit zu einer gerichtsinternen Mediation als Zuschauer zugelassen zu werden, dennoch gibt es im Rahmen der Vertraulichkeitsdebatte noch unklare Punkte.
Die ZPO verlangt, dass das Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit gemäß den §§ 159 ff. ZPO protokolliert wird. Dies war unter dem Gesichtspunkt der Vertraulichkeit kritisch zu würdigen. Im Referentenentwurf zum Mediationsgesetz war vorgesehen, dass die Pflicht zur Protokollierung entfallen würde, § 159 ZPO-E. Dieser Änderungsvorschlag wurde mit dem Regierungsentwurf gestrichen. Die Pflicht zur Protokollierung besteht daher nach wie vor. Dies ist problematisch, da die Gefahr besteht, dass Dritte Kenntnis von vertraulichen Details aus der Mediation erlangen. Teilweise wird die Ansicht vertreten, dass die Anfertigung eines Formalprotokolls ausreichen soll, um sowohl der Pflicht zur Protokollierung als auch dem Bestreben nach größtmöglicher Vertraulichkeit nachzukommen. Ein solches Formalprotokoll beinhaltet dabei die Namen der Beteiligten, die Bezeichnung des Rechtsstreits und ähnliches.
A.)Einleitung: Die Arbeit gibt einen Überblick über die Entstehung und Verbreitung der gerichtsinternen Mediation in Deutschland seit den Modellversuchen im Jahr 2002.
B.)Begriffsklärung: Hier werden die Rollen des Richters und des Mediators definiert und die wesentlichen Unterschiede zwischen diesen Funktionen dargelegt.
C.)Die rechtlichen Rahmenbedingungen: Dieses Kapitel analysiert die gesetzlichen Grundlagen für das Tätigwerden des Richters, insbesondere unter dem Aspekt der rechtssprechenden Gewalt nach Art. 92 GG.
D.) Die Einbindung der gerichtsinternen Mediation in die Zivilgerichtsbarkeit: Es wird erörtert, welche verfahrensrechtlichen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Mediation vorliegen müssen.
E.) Die Prozessmaximen: Eine tiefgehende Analyse, wie sich prozessuale Grundsätze wie Öffentlichkeit, Mündlichkeit und rechtliches Gehör auf die Mediation auswirken.
F.)Die Durchführung der gerichtsinternen Mediation: Hier steht die Rechtsnatur des in einer Mediation erzielten Ergebnisses sowie die Problematik des Prozessvergleichs im Vordergrund.
G.)Weiche Faktoren in der gerichtsinternen Mediation: Dieses Kapitel widmet sich nicht-rechtlichen Aspekten wie der Ausbildung der Richtermediatoren, räumlichen Gegebenheiten und Zeitrahmen.
H.) Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer grundlegenden Reflexion über die Sinnhaftigkeit und die konkreten Herausforderungen des Einsatzes von Mediatoren im Justizwesen.
Gerichtsinterne Mediation, Richtermediator, Zivilprozess, Güterichter, Rechtsgrundlagen, Prozessmaximen, Vertraulichkeit, Mediationsgesetz, Konfliktlösung, Rechtsstaatlichkeit, Verfahrensgrundsätze, Güterichtermodell, Justizreform, Zivilgerichtsbarkeit, richterliche Tätigkeit
Die Publikation befasst sich mit der Integration von mediationsbasierten Verfahren in den deutschen Zivilprozess und den damit verbundenen rechtlichen und strukturellen Fragestellungen.
Neben den rechtlichen Grundlagen stehen vor allem die Vereinbarkeit der Mediation mit prozessualen Maximen, die Rolle des Richters als Mediator und sogenannte "weiche Faktoren" (Ausbildung, Rahmenbedingungen) im Fokus.
Das Ziel ist es, die Möglichkeiten und Grenzen des Richters als Mediator aufzuzeigen und zu prüfen, wie eine solche Tätigkeit rechtssicher gestaltet werden kann.
Der Autor führt eine juristische Analyse durch, die auf der Auswertung aktueller Gesetzesentwürfe, Prozessordnungen (ZPO) und der wissenschaftlichen Debatte zur gerichtsinternen Mediation basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Untersuchung der Wirkung von Prozessmaximen auf die Mediation sowie eine detaillierte Betrachtung personeller und struktureller Faktoren.
Die Arbeit lässt sich vor allem über Begriffe wie Gerichtsinterne Mediation, Zivilprozess, Güterichter und Prozessmaximen definieren.
Im Gegensatz zum kontradiktorischen Zivilprozess basiert die Mediation auf Freiwilligkeit, Eigenverantwortung der Parteien und einer ergebnisoffenen Konfliktbearbeitung statt eines richterlichen Urteils.
Die Kontroverse entsteht aus dem Spannungsfeld zwischen dem gesetzlichen Protokollierungszwang des Zivilprozesses und dem Wunsch nach diskreter, vertraulicher Lösung der Konflikte durch die Parteien.
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