Masterarbeit, 2015
63 Seiten, Note: 2,3
1 Einleitung
2 Förderung von Erneuerbaren Energien aus ökonomischer Sicht
2.1 Ziele des EEG und Ausbau der Erneuerbaren Energien
2.2 Aufbau und allgemeine Förderstruktur des EEG
3 Die wesentlichen Änderungen des EEG 2014 aus wirtschaftstheoretischer Sicht
3.1 EEG-Ausgleichsmechanismus
3.2 Änderungen in der Förderstruktur insbesondere mit Blick auf das Ausschreibungsmodell
3.3 Netzausbau
3.4 Einführung des Anlagenregisters
3.5 Technische Anforderungen für Anlagenbetreiber
3.6 Zwischenfazit
4 Direktvermarktung zur Marktintegration
4.1 Arten der Direktvermarktung
4.2 Bedeutung der Direktvermarktung für die Marktpartner
4.3 Auswirkungen der verpflichtenden Direktvermarktung aus wirtschaftstheoretischer Sicht
5 Auswirkungen des EEG auf die Vermarktung sowie Vorstellung alternativer Vermarktungsmodelle
6 Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht die EEG-Novelle 2014 aus wirtschaftstheoretischer Perspektive, wobei der Schwerpunkt auf der Problematik und den Auswirkungen der verpflichtenden Direktvermarktung für Anlagenbetreiber und den Strommarkt liegt.
3.1 EEG-Ausgleichsmechanismus
Der Ausgleichsmechanismus nach §§ 56 bis 69 EEG regelt den physikalischen und finanziellen Ausgleich des EE-Stroms zwischen den Netzbetreibern und den Anlagenbetreibern sowie die Verrechnung dessen über die EEG-Umlage. Die Grundzüge des Ausgleichsmechanismus sind im Folgenden kurz beschrieben.
Im Rahmen des vertikalen Belastungsausgleichs nehmen die VNB den erzeugten EE-Strom auf und Vergütung die Mengen gegenüber dem Anlagenbetreiber. Die Mengen werden an die jeweiligen ÜNB gegen gleichzeitige Zahlung der Vergütung weitergegeben. Zwischen den vier ÜNB erfolgt ein horizontaler Ausgleich, sofern ein ÜNB mehr Strom abzunehmen hat, als es dem durchschnittlichen Anteil entspricht. Die Vermarktung des EEG-Stroms erfolgt durch die ÜNB am Spotmarkt der Strombörse. Dabei sind die Vorschriften der §§ 1, 2 und 8 AusglMechV einzuhalten.
Die Differenzen aus den erzielten Verkaufserlösen und den entstandenen Aufwendungen, wie Vergütungszahlung, Zinsen von Kontoüberziehungen, Vermarktungskosten und Kosten durch Bilanzkreisabweichungen, werden über die EEG-Umlage auf den Letztverbraucher umgelegt. Die EEG-Umlage wird von den ÜNB zum 15. Oktober eines Jahres für das Folgejahr festgelegt. Da der Ausbau der EE eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, müssen grundsätzlich alle einen Teil zur Finanzierung beitragen. Alle Letztverbraucher haben für den bezogenen Strom die Umlage zu entrichten.
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Bedeutung Erneuerbarer Energien in Europa und Deutschland ein, stellt die energiepolitischen Ziele dar und erläutert die Forschungsfrage sowie den Aufbau der Arbeit.
2 Förderung von Erneuerbaren Energien aus ökonomischer Sicht: Dieses Kapitel betrachtet die ökonomische Notwendigkeit der EE-Förderung und vergleicht das EEG mit anderen Modellen wie dem Zertifikatshandel, um die Beweggründe der staatlichen Eingriffe zu beleuchten.
3 Die wesentlichen Änderungen des EEG 2014 aus wirtschaftstheoretischer Sicht: Hier werden die Kernpunkte der Novelle analysiert, darunter der Ausgleichsmechanismus, das neue Ausschreibungsmodell, der Netzausbau sowie die Einführung des Anlagenregisters.
4 Direktvermarktung zur Marktintegration: Dieses Kapitel widmet sich der zentralen Neuerung der verpflichtenden Direktvermarktung, deren Arten und ihrer Bedeutung für die verschiedenen Marktpartner sowie den ökonomischen Auswirkungen.
5 Auswirkungen des EEG auf die Vermarktung sowie Vorstellung alternativer Vermarktungsmodelle: Hier wird der Einfluss des EE-Ausbaus auf die Stromvermarktung untersucht und es werden potenzielle alternative Modelle zur Sicherung der Systemstabilität und Wirtschaftlichkeit diskutiert.
6 Fazit und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und bewertet kritisch, inwieweit die EEG-Novelle 2014 zur effizienten Marktintegration beigetragen hat und wo weiterer Handlungsbedarf besteht.
EEG-Novelle 2014, Erneuerbare Energien, Direktvermarktung, Marktintegration, Strommarkt, EEG-Umlage, Ausschreibungsmodell, Netzausbau, Marktprämie, Merit-Order-Effekt, Förderstruktur, Systemintegration, Energiewende, Anlagenregister, Versorgungssicherheit.
Die Arbeit analysiert die EEG-Novelle 2014 aus wirtschaftstheoretischer Sicht, mit einem besonderen Fokus auf die verpflichtende Direktvermarktung als Instrument der Marktintegration.
Zentrale Themen sind die Förderstruktur des EEG, die Marktintegration von Erneuerbaren Energien, das neue Ausschreibungsmodell sowie die Auswirkungen auf den Netzausbau und die Akteure am Strommarkt.
Ziel ist es, die Auswirkungen der EEG-Novelle 2014, insbesondere der verpflichtenden Direktvermarktung, auf die Effizienz der Marktintegration und das Verhalten der Marktpartner theoretisch darzustellen.
Die Arbeit nutzt eine wirtschaftstheoretische Analyse, ergänzt durch eine Auswertung regulatorischer Vorgaben (EEG-Novelle 2014) sowie eine Gegenüberstellung verschiedener Vermarktungsmodelle und Strommarkteffekte.
Der Hauptteil gliedert sich in die ökonomischen Grundlagen der EE-Förderung, die Analyse der Änderungen durch das EEG 2014 (Ausgleichsmechanismus, Ausschreibung, Netzausbau) und eine tiefgehende Untersuchung der Direktvermarktung.
Wichtige Begriffe sind unter anderem EEG 2014, Direktvermarktung, Marktintegration, Merit-Order-Effekt und EEG-Umlage.
Sie zwingt den Anlagenbetreiber zur eigenständigen Vermarktung oder zur Nutzung der Marktprämie, was das unternehmerische Risiko erhöht, aber auch Anreize für eine bedarfsgerechte Einspeisung schaffen soll.
Das Ausschreibungsmodell wird als wettbewerbliches Verfahren zur Kostensenkung begrüßt, jedoch wird auch das Risiko des administrativen Aufwands und die potenzielle Gefährdung der Realisierungsquote diskutiert.
Das Anlagenregister dient der Transparenz und Datenbereitstellung für Netzbetreiber, um die Systemintegration von fluktuierenden Energieträgern und die Prognosegenauigkeit zu verbessern.
Die Arbeit stellt fest, dass eine langfristige Senkung der Umlage eher durch das Auslaufen teurer Altanlagen und den Zubau günstigerer Technologien zu erwarten ist, als direkt durch die spezifischen Maßnahmen der Novelle 2014 selbst.
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