Bachelorarbeit, 2014
29 Seiten, Note: 1,3
1. RÜCKLAGE GEMÄß § 6B ESTG ALS MITTEL DER BETRIEBLICHEN STEUERPLANUNG
2. WAHLRECHT ZUR BILDUNG EINER § 6B-RÜCKLAGE
2.1 Bedeutung und Aufbau des § 6b EStG
2.2 Klassifikation der begünstigten Objekte und weitere Anwendungsvoraussetzungen
2.3 Auflösung und Verzinsung der § 6b-Rücklage
3. RÜCKLAGE NACH § 6B ESTG UNTER STEUERPLANERISCHEN GESICHTSPUNKTEN
3.1 Reinvestition in einen § 6b-Fonds
3.2 Nutzung von Zinsvorteilen
3.2.1 Unter Annahme der Reinvestition
3.2.2 Unter der Annahme, keine Reinvestition zu tätigen
3.2.3 Unter unsicherer Reinvestition
3.3 Weitere Gestaltungsmaßnahmen mit der § 6b-Rücklage
3.3.1 Rücklage zum Schutz vor Substanzverzehr
3.3.2 Nutzung zur Verlustverrechnung
3.3.3 Erzielung von Progressionsvorteilen
3.3.4 Gestaltungsspielraum im internationalen Kontext
4. STEUERVERMEIDUNGSPOTENZIAL DER § 6B-RÜCKLAGE UND AUSWIRKUNGEN
Die Arbeit untersucht das Potenzial der Rücklage gemäß § 6b EStG als Instrument der betrieblichen Steuerplanung. Das primäre Ziel ist es, die steuerplanerischen Gesichtspunkte dieser Rücklage umfassend zu beleuchten und zu bewerten, insbesondere hinsichtlich ihrer liquiditätserhöhenden und steuerminimierenden Wirkungen bei verschiedenen Gestaltungsoptionen wie der Reinvestition in Immobilienfonds oder der Nutzung von Zinsvorteilen.
3.1 Reinvestition in einen § 6b-Fonds
Neben der Übertragung der Rücklage auf ein in § 6b Abs. 1 Satz 1 EStG aufgeführtes Ersatzwirtschaftsgut kann der Stpfl. die stillen Reserven auch durch die Beteiligung an einem sogenannten § 6b-Fonds reinvestieren. Bei einem solchen Fonds handelt es sich im Grunde um einen inländischen geschlossenen Immobilienfonds, der in deutsche Immobilien investiert. Entsprechend stellt auch ein solcher Fonds ein WG dar, welches gemäß § 6b Abs. 1 Satz 2 EStG als Reinvestitionsgut begünstigt ist. Die Besonderheit des Fonds liegt in seiner Konzeption als gewerblich geprägte Personengesellschaft, an der sich der Stpfl. durch Zeichnung einer Kommanditeinlage als Kommanditist beteiligt. Die Einkünfte aus dem Fonds werden daher als gewerblich klassifiziert, was die Anerkennung als begünstigtes Reinvestitionsgut zur Folge hat. Aufgrund der meist langen Laufzeit eines solchen Fonds sowie der Möglichkeit, Veräußerungserlöse aus Fondsverkäufen abermals in einen § 6b-Fonds zu investieren, wird die Gewinnbesteuerung des Veräußerungserlöses langfristig hinausgeschoben, sodass ein „(…) über mehrere Jahrzehnte (…)“ andauernder Steuerstundungseffekt erreicht werden kann. Vorteilhaft ist zudem, dass nicht die gesamte Rücklage übertragen werden muss, um die aufgedeckten stillen Reserven in voller Höhe vor der Gewinnbesteuerung zu schützen. Auskunft über die Höhe der Kommanditeinlage gibt das Verhältnis zwischen AK und Eigenkapitalfinanzierungsanteil des Fondsobjekts; der sogenannte Übertragungsfaktor, oder auch Hebel genannt. Grundsätzlich gilt, dass die erforderliche Zeichnungssumme des Stpfl. umso geringer ist, je höher die Fremdfinanzierungsquote und damit der Übertragungsfaktor.
1. RÜCKLAGE GEMÄß § 6B ESTG ALS MITTEL DER BETRIEBLICHEN STEUERPLANUNG: Dieses Kapitel führt in die Thematik der betrieblichen Steuerplanung ein und erläutert die Zielsetzung des Gesetzgebers bei der Einführung des § 6b EStG zur Liquiditätsverbesserung und Erleichterung von Umstrukturierungen.
2. WAHLRECHT ZUR BILDUNG EINER § 6B-RÜCKLAGE: Hier werden die Grundlagen des § 6b EStG, die begünstigten Objekte sowie die Voraussetzungen für die Bildung, Auflösung und Verzinsung der Rücklage dargelegt.
3. RÜCKLAGE NACH § 6B ESTG UNTER STEUERPLANERISCHEN GESICHTSPUNKTEN: Das zentrale Kapitel untersucht detailliert verschiedene steuerplanerische Maßnahmen, wie die Reinvestition in Fonds, die Nutzung von Zinsvorteilen, den Substanzschutz, die Verlustverrechnung und Progressionsvorteile.
4. STEUERVERMEIDUNGSPOTENZIAL DER § 6B-RÜCKLAGE UND AUSWIRKUNGEN: Das abschließende Kapitel fasst die Ergebnisse der Untersuchung zusammen und bewertet die Vor- und Nachteile der Rücklage aus Sicht des Steuerpflichtigen sowie aus Sicht des Gesetzgebers.
§ 6b EStG, Rücklage, Steuerplanung, Veräußerungsgewinn, Reinvestition, stille Reserven, § 6b-Fonds, Steuerstundung, Liquiditätsvorteil, Zinsvorteil, Substanzverzehr, Verlustverrechnung, Progressionsvorteile, Einkommensteuer, betriebliches Anlagevermögen
Die Arbeit befasst sich mit der steuerplanerischen Nutzung der Rücklage nach § 6b EStG, um bei der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des betrieblichen Anlagevermögens Steuern zu stunden und Liquidität zu sichern.
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für die Rücklagenbildung, verschiedene Reinvestitionsmöglichkeiten wie in Immobilienfonds sowie die mathematische und betriebswirtschaftliche Bewertung von Steuer- und Zinsvorteilen.
Das Ziel ist die umfassende Untersuchung der Frage, ob die Rücklage nach § 6b EStG in der Praxis tatsächlich die gewünschten liquiditätserhöhenden und steuerminimierenden Effekte für den Steuerpflichtigen generieren kann.
Die Arbeit nutzt eine modelltheoretische Analyse, ergänzt durch die Auswertung einschlägiger Literatur, Gesetzestexte und Rechtsprechung, um die Vorteilhaftigkeit verschiedener Gestaltungsmaßnahmen zu prüfen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen und eine detaillierte steuerplanerische Untersuchung von Reinvestitions- und Gestaltungsmaßnahmen, inklusive Modellrechnungen.
Schlüsselbegriffe sind vor allem § 6b EStG, Steuerplanung, Reinvestition, stille Reserven, Steuerstundung und Liquiditätsmanagement.
Ein § 6b-Fonds ermöglicht durch den sogenannten Hebeleffekt eine Reinvestition mit geringerem Kapitaleinsatz, langfristige Steuerstundungseffekte und teilweise die steuerfreie Übertragung von Liquidität ins Privatvermögen.
Wird die Rücklage nicht fristgerecht reinvestiert, muss sie gewinnerhöhend aufgelöst werden. Zudem ist zur Abschöpfung des Zinsvorteils ein Gewinnzuschlag von sechs Prozent pro vollem Wirtschaftsjahr zu entrichten.
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