Bachelorarbeit, 2015
50 Seiten, Note: 1,00
1. Problemstellung, Zielsetzung und Methodik
2. Zwischenergebniseliminierung nach dem UGB
2.1 Definition von Zwischenergebnissen
2.2. Rechtliche Regelung
2.2.1. Realisationsprinzip, Konsolidierungskreis und Einheitstheorie (§§ 201, 247, 250 und 262 UGB)
2.2.2. Die Zwischenergebniseliminierung (§ 256 UGB)
2.2.3. Verzerrung durch divergierende Bilanzstichtage (§ 252 UGB)
2.2.4. Gültigkeit der Regelungen für den Einzelabschluss und konzerneinheitliche Bewertung (§§ 251, 197, 201 – 211, 253 und 260 UGB)
2.3. Ermittlung der Zwischenergebnisse
2.3.1. Konzernanschaffungskosten
2.3.2. Konzernherstellungskosten
2.3.3. Ansatz des niedrigeren Wertes
2.4. Besonderheiten bei Vorräten
2.4.1. Durchschnittsverfahren
2.4.2. Verbrauchsfolgeverfahren nach dem Einzelabschluss
2.4.2.1. Fifo (First-In-First-Out)
2.4.2.2. Lifo (Last-In-First-Out)
2.4.2.3. Hifo (Highest-In-First-Out)
2.4.3. Konzernspezifische Verbrauchsfolgeverfahren
2.4.3.1. Kifo (Konzern-In-First-Out)
2.4.3.2. Kilo (Konzern-In-Last-Out)
2.4.4. Pauschale Zwischenergebnisermittlung
2.5. Behandlung von Zwischenergebnissen
2.6. Beziehung zur Aufwands- und Ertragskonsolidierung
2.6.1. Lieferbeziehungen zwischen Konzernunternehmen
2.6.1.1. Lieferungen ins Umlaufvermögen
2.6.1.2. Lieferungen ins Anlagevermögen
2.6.2. Innerkonzernale Ergebnisübernahme
2.7. Zwischenergebniseliminierung bei Quotenkonsolidierung
2.8. Zwischenergebniseliminierung bei Equity-Bewertung
3. Zwischenergebniseliminierung nach den IFRS
3.1. Rechtliche Regelung
3.1.1. Bilanzierungsgrundsätze
3.1.2. Die Zwischenergebniseliminierung
3.2. Ermittlung der Zwischenergebnisse
3.3. Behandlung von Zwischenergebnissen
3.4 Zwischenergebniseliminierung bei Quotenkonsolidierung
3.5 Zwischenergebniseliminierung bei Equity-Bewertung
4. Zusammenfassung
Die Arbeit untersucht die Zwischenergebniseliminierung im Konzernabschluss, um die Unterschiede zwischen den Regelungen des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufzuzeigen und deren Auswirkungen auf die Bilanzierung zu analysieren.
2.3.1. Konzernanschaffungskosten
Ausgehend von den Anschaffungskosten des EA gem. § 203 Abs. 2 UGB und unter Berücksichtigung der Einheitstheorie bestehen die Konzernanschaffungskosten aus:
Allen Aufwendungen die aus Konzernsicht dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbar sind, an Konzernfremde geleistet wurden und die nötig sind, um den Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Nicht eindeutig zurechenbare Gemeinkosten gehören demnach nicht zu den Anschaffungskosten! Sind diese Bedingungen erfüllt, können auch Aufwendungen, welche aus Sicht des EA Vertriebskosten darstellen, den Konzernanschaffungskosten zugerechnet werden z.B. Transportkosten.
Kosten die in direkten Zusammenhang mit dem Erwerb des Vermögensgegenstandes von einem Konzernfremden entstehen sog. Anschaffungsnebenkosten (z.B. konzerninterne Transportkosten) und nachträgliche Anschaffungskosten die in direkten, sachlichen und in gewissem Maße auch zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb stehen „soweit sie Einzelkostencharakter haben“29. Sowohl die Leistungen der Anschaffungsnebenkosten als auch die der nachträglichen Anschaffungskosten können sowohl von konzernfremden als auch von KU erbracht werden.30 Es dürfen jedoch keine Gewinne von konzerninternen Lieferanten enthalten sein bzw. müssen diese eliminiert werden!31
Von einem Konzernfremden gewährte Anschaffungspreisminderungen z.B. Skonti, Rabatte, Preisnachlässe aufgrund von Gewährleistung, Subventionen (sofern diese nach der von Bitzyk und Steckel vorgeschlagenen Nettomethode behandelt werden) und sonstige Preisnachlässe sind von den Anschaffungskosten abzuziehen. 32
Fremdkapitalzinsen und Geldbeschaffungskosten gegen Konzernfremden gehören, im Gegensatz zu den KHK, nicht zu den KAK.33
Die Abbruchkosten sowie der Restbuchwert eines Gebäudes gehören zu den Anschaffungskosten, sofern die Intention auf dem Kauf eines unbebauten Grundstückes lag, der Abbruch in zeitlichen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb steht und der Abbruch durch einen konzernfremden Dritten erfolgt (Opfertheorie).34
Die gemäß der Erstkonsolidierung aufgedeckten, im Vermögensgegentand enthaltenen stillen Reserven, sofern sie noch nicht vollständig abgeschrieben wurden.35
1. Problemstellung, Zielsetzung und Methodik: Einführung in die Problematik der internationalen Vergleichbarkeit von Abschlüssen und Definition des Forschungsziels im Kontext der Zwischenergebniseliminierung.
2. Zwischenergebniseliminierung nach dem UGB: Detaillierte Erläuterung der gesetzlichen Anforderungen, Ermittlungsmethoden und Sonderfälle der Zwischenergebniseliminierung nach dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch.
3. Zwischenergebniseliminierung nach den IFRS: Darstellung der IFRS-Regelungen, ihrer Gemeinsamkeiten und Abweichungen zum UGB sowie der spezifischen Anwendung bei verschiedenen Konsolidierungsformen.
4. Zusammenfassung: Synthese der Ergebnisse und Gegenüberstellung der wesentlichen Bilanzierungsspielräume als Entscheidungshilfe für die Konzernrechnungslegung.
Zwischenergebniseliminierung, UGB, IFRS, Konzernabschluss, Konsolidierung, Realisationsprinzip, Einheitstheorie, Konzernanschaffungskosten, Konzernherstellungskosten, Bewertungsspielräume, Bilanzpolitik, Stetigkeitsgrundsatz, Vorratsbewertung, Equity-Bewertung, Quotenkonsolidierung
Die Arbeit analysiert die Zwischenergebniseliminierung als wesentlichen Bestandteil der Konzernrechnungslegung und vergleicht die Anforderungen sowie Bilanzierungsspielräume zwischen dem österreichischen UGB und den internationalen IFRS.
Zentrale Themen sind die rechtlichen Grundlagen des Realisationsprinzips, die Ermittlung von Konzernanschaffungs- und -herstellungskosten, die Behandlung von Zwischenergebnissen bei Vorräten sowie die Besonderheiten der Konsolidierungsmethoden.
Das Ziel ist es, dem Leser die Unterschiede der beiden Rechnungslegungsstandards aufzuzeigen, damit dieser beurteilen kann, ob eine freiwillige Aufstellung des Konzernabschlusses nach IFRS im spezifischen Einzelfall sinnvoll ist.
Es handelt sich um eine rechtsvergleichende und analytische Arbeit, die auf der Auswertung relevanter Gesetzesparagraphen (UGB), internationaler Standards (IFRS/IAS) sowie einschlägiger Fachliteratur und praktischer Rechenbeispiele basiert.
Im Hauptteil wird zunächst die UGB-Systematik detailliert beleuchtet (Rechtliche Grundlagen, Vorräte, Konsolidierung), gefolgt von einer separaten Analyse der IFRS-Systematik, inklusive der Anwendung bei Quotenkonsolidierung und Equity-Bewertung.
Die Arbeit lässt sich primär durch Begriffe wie Zwischenergebniseliminierung, Konzernabschluss, UGB, IFRS, Bilanzpolitik und Konsolidierung charakterisieren.
Das UGB bietet durch eine Vielzahl von Ansatz- und Bewertungswahlrechten einen größeren Spielraum für die Bilanzpolitik als die IFRS, wodurch die Höhe der zu eliminierenden Zwischenergebnisse stärker beeinflusst werden kann.
Die Arbeit unterscheidet bei der Equity-Bewertung und Quotenkonsolidierung zwischen Upstream- und Downstream-Lieferungen, da diese je nach Standard und Konsolidierungsart unterschiedliche Konsequenzen für die Eliminierungspflicht und deren Umfang haben.
Die Beispiele verdeutlichen die praktischen Auswirkungen: Beispiel 1 zeigt die sukzessive Realisierung von Zwischenergebnissen bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, während Beispiel 2 die unterschiedliche Behandlung bei immateriellen Vermögensgegenständen zwischen UGB und IFRS illustriert.
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